SITZUNGSPERIODE 2003

(1. Teil)

BERICHT

8. SITZUNG

Freitag, 31. Januar 2003, 09.00 Uhr

7. SITZUNG

Donnerstag, 30. Januar 2003, 15.00 Uhr

REDEBEITRÄGE IN DEUTSCH

Beachten Sie, dass dies eine provisorische Fassung des Berichts der Sitzung
von 31 Januar 2003 um 09.00 uhr ist, die von den Rednern noch korrigiert werden kann


Henryk KROLL, Polen, EPP/PPE

Herr Präsident, meine Damen und Herren.

Schon 1998 hatte Bruce Hoffman in seinem Buch „Terrorismus, der unerklärte Krieg“ erklärt, dass ein erweiterter bilateraler und multilateraler Austausch gerade in Bezug auf Überwachung, Verhinderung und Prävention von Terrorverbrechen erforderlich wird, um zukünftige Anschläge zu verhindern. So ist es, meine Damen und Herren, heute wichtiger denn je, die bestehenden Dokumente, die Basis unseres Austausches, für die Zukunft wetterfest zu machen. Kosmetische Änderungen helfen hier wenig. Wir müssen entsprechend dem vorliegenden Entwurf eine wirklich umfassende Verbesserung der Rechtslage schaffen, um die Sicherheit in ganz Europa aufrecht zu erhalten.

Erlauben Sie mir, einige zentrale Punkte noch einmal herauszugreifen und ihre Rolle zu unterstreichen. Grenzen sind kein Schutz gegen Terroristen. Wir leben in Zeiten von Massenvernichtungswaffen, und so ist für uns die Einbeziehung der Mitgliedstaaten allein kein wirksamer Schutz gegen den Terrorismus. Wir müssen daher alle Staaten, die unseren Kampf nach den gegebenen Normen unterstützen, einbeziehen und so ein umfassendes Netz der Zusammenarbeit schaffen. Eine Konferenz gemäß dem neuen Artikel 17 muss deshalb zu einem funktionierenden und wirksamen Organ ausgebaut werden. Wir können nur dann den Terror unterdrücken, wenn wir Mechanismen haben, die ausreichende Kompetenzen besitzen. Lassen Sie mich noch das in Artikel 16 behandelte Thema „Vorbehalte“ ansprechen. Es ist von herausragender Bedeutung, dass die Ergänzungen in ihrer Gemeinsamkeit berücksichtigt werden. Das Recht, Vorbehalte geltend zu machen, darf nicht entzogen werden, allerdings darf es auch nicht zuviel Raum lassen. Daran hängt der Erfolg des folgenden Dokumentes.

meine Damen und Herren, ich möchte unserer Berichterstatterin, Frau Alvarez-Arenas, meinen Dank aussprechen und appelliere an Sie: Terrorismus kennt keine Grenzen. Lassen Sie uns also gemeinsam die Änderungen auf den Weg bringen.

Vielen Dank.

Der Präsident

Vielen Dank, Herr Kroll.

Eduard LINTNER, Deutschland, EPP/PPE

Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen.

Ich möchte nur noch einmal auf diesen einen Aspekt hinweisen und dringend appellieren, heute zu einem möglichst einmütigen Ergebnis zu kommen. Wir sind der Meinung, dass wir schnellstmöglich abschließen müssen, um bald praktische Fortschritte zu erreichen. In der Diskussion des Ausschusses ist zum Ausdruck gekommen, dass es darüber hinaus noch Wünsche gab. Wie die Berichterstatterin bereits erwähnt hat, werden wir sicher einen Weg finden, auch diese Anregungen noch aufzugreifen. Wir sollten uns deshalb heute geschlossen hinter das stellen, was von der Berichterstatterin vorgelegt worden ist. Je einheitlicher das Votum ist, umso eindrucksvoller wird die Kraft sein, mit der es durchgesetzt werden kann.

Ich möchte mich recht herzlich bei der Berichterstatterin bedanken, die eine sehr solide, gründliche und fleißige Arbeit geliefert hat. Vielen Dank.

Eduard LINTNER, Deutschland, EPP/PPE

Die Kommission ist gegen den Änderungsantrag.

Eduard LINTNER, Deutschland, EPP/PPE

Der Ausschuss ist dagegen.

Andreas GROSS, Schweiz, SOC

Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren.

Im Namen der sozialdemokratischen Fraktion möchte ich die Dankbarkeit zum Ausdruck bringen, die wir alle Frau Durrieu dafür schulden, dass sie gewillt ist, diesem Ausschuss die Bedeutung zurückzugeben, die er in unserer Versammlung verdient. Es gibt nämlich eine seltsame Diskrepanz zwischen der Bedeutung, die diese Idee des Monitorings der Parlamentarischen Versammlung gibt und dem Stellenwert dieses Ausschusses bisher in der Versammlung.

Wir müssen uns bewusst sein, dass es eine unglaublich revolutionäre Errungenschaft des Europarates ist, dass jeder einzelne Bürger einen Staat vor dem Gerichtshof verklagen kann, wenn er glaubt, dass dieser Staat die Menschenrechte verletzt. Das Recht, die Verpflichtungen kontrollieren zu können, welche die Regierungen in Bezug auf die Menschenrechte bei ihrer Mitgliedschaft eingegangen sind, ist eine unglaubliche Aufwertung für das Parlament und den Parlamentarier. Dieses außerordentliche Gewicht, das wir Parlamentarier in der europäischen Arbeit haben, hat bisher in dieser Versammlung nicht genügend Anerkennung und Entsprechung gefunden. Das hat mit vielen verschiedenen Dingen zu tun: mit personellen Problemen, mit Engagement – das steht auch im Bericht – und mit dem Wechsel des Vorsitzenden dieser Kommission. Es ist sehr wichtig, dass in diesem Bericht zum Ausdruck kommt, dass Frau Durrieu eine Vorsitzende sein will, die dieses Problem angeht.

Ich möchte nur zwei, drei Defizite aufzeigen, die wir angehen müssen. Wir müssen auch selbstkritisch sein, zum Beispiel im Fall Mazedonien. Wir haben das Monitoringverfahren im Jahr 2001 geschlossen, wenige Monate bevor ein Bürgerkrieg im Land ausbrach. Das zeigt, dass wir etwas falsch gemacht haben. Wir haben es noch niemals richtig untersucht und sollten dies vielleicht genauer tun. Wir können aus solchen Erfahrungen lernen, um dieselben Fehler zu vermeiden. Ich glaube – und das wäre der zweite Punkt – wir machen den Fehler, zu fest auf die Gesetzeswirklichkeit zu schauen. Dies ist auch in Mazedonien passiert. Wir schauen, ob jemand ein Gesetz entworfen hat, das uns passt, kümmern uns aber viel zu wenig darum, ob diese gesetzlichen Verpflichtungen der gesellschaftlichen Wirklichkeit des Landes und der Lebenswelt der Menschen entsprechen. Um dies genau herauszufinden, fehlt uns vielleicht auch das analytische Instrument.

Wir müssen zum Beispiel den Fortschritt der Menschenrechte und der Demokratie in der realen Existenz der Menschen untersuchen. Wir müssen uns diese Arbeit vornehmen und es wäre möglich, dass diese Frage der Einbringung der Gesetzeswirklichkeit in die Lebenswelt Gegenstand einer der  von Frau Durrieu hier vorgeschlagenen Unterkommissionen werden wird. Es ist wichtig, dass dem Monitoringausschuss in seiner Bedeutung bei dieser Arbeit weder vom Ministerkomitee noch von anderen Kommissionen zuviel Konkurrenz gemacht wird. Wir machen selber einen Widerspruch – und auch dies bringt Frau Durrieu zum Ausdruck –, wenn zum Beispiel der politische Ausschuss einen Berichterstatter für Nagorno-Karabakh benennt, obwohl in der Direktive, die diesem Ausschuss zugrunde liegt, klar ist, dass alle Verpflichtungen, welche die Staaten eingegangen sind – wie zum Beispiel die friedliche Lösung des Konfliktes – im Monitoringausschuss untersucht werden. Diesen Widerspruch kann man nur lösen, indem klargemacht wird, dass diese Frage vom Monitoringausschuss und dem politischen Ausschuss zusammen angegangen werden muss, so wie zum Beispiel die Frage der politischen Gefangenen in Aserbaidschan zwischen dem Rechtsausschuss und dem Monitoringausschuss bearbeitet wird.

In diesem Sinne müssen wir einiges besser machen, und ich bin dankbar für den selbstkritischen Bericht von Frau Durrieu, der uns zeigt, wie wir vorgehen können. Ich bitte ausdrücklich darum, ihn auch ernst zu nehmen und den Worten Taten folgen zu lassen. Dieser Appell richtet sich nicht nur an die hier Anwesenden, sondern auch an alle anderen, die Fraktionspräsidenten und Ausschussvorsitzenden. Wir müssen dem Monitoringausschuss endlich das Gewicht geben, das er verdient und das er von unseren Statuten her bekommen muss.

VielenDank.