SITZUNGSPERIODE 2004

(2. Teil)

BERICHT
13. SITZUNG

Mittwoch, 28. April 2004, 15.00 Uhr

REDEBEITRÄGE IN DEUTSCH


Theo MAISSEN, Schweiz, EPP/CD

Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen,

Mit dem Protokoll N°14 wird beabsichtigt, die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten im Abschnitt 2 dergestalt zu ändern, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den realen heutigen Erfordernissen angepasst wird und die Funktionsfähigkeit des Gerichtshof verbessert werden.

Die Europäische Menschenrechtskonvention ist ja bekanntlich das Juwel in der Krone des Europarates. Dieses Juwel kann jedoch nur strahlen, wenn in allen fünfundvierzig Mitgliedsstaaten die Prinzipien auch durchgesetzt werden können. Voraussetzung dafür ist ein effizienter, kompetenter und funktionsfähiger Justizapparat. Der Gerichtshof ist gewissermaßen das Flaggschiff des Europarates. Der Europarat ist im konkreten Fall in der Öffentlichkeit wahrnehmbar, wenn er durch die Tätigkeiten des Gerichtshofes aktiv wird. Unser wichtigstes Anliegen im Interesse der Wahrnehmung und der Akzeptanz des Europäischen Gedankens muss deshalb sein, dass der Rechtsuchende auch zu seinem Recht kommt. Von zentraler Bedeutung ist deshalb nicht nur, dass korrekte Entscheidungen ergehen, sondern auch, dass die Verfahren zügig durchgeführt werden können. Prinzipien nützen nämlich nichts, wenn der Rechtsuchende auf die richterliche Gewährleistung seiner Rechte jahrelang warten muss. Heute ist der Gerichtshof überlastet, und mit den vorgeschlagenen Anpassungen soll seine Leistungsfähigkeit im Interesse der Rechtsuchenden erhöht werden.

Andererseits liegt es dann in der Verantwortung unserer Parlamentarischen Versammlung, auch die Qualität des Gerichtshofes sicherzustellen, indem wir bei den Wahlen hohe Anforderungen an Richterinnen und Richter stellen. Ein wichtiger und sensibler Bereich in der Rechtsprechung ist die Frage der Zulässigkeit von Beschwerden. Die Zulässigkeit soll so gestaltet sein, dass einerseits berechtigte Anliegen behandelt werden, andererseits aber kein Missbrauch des Beschwerderechts betrieben werden kann. Es ist deshalb unabdingbar, dass klare Voraussetzungen für die Legitimation geschaffen werden. Unsere Fraktion begrüßt deshalb den Vorschlag des Ausschusses im Artikel 35 Absatz 3 Litera d bezüglich der Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht, wo es heißt, dass Objekte, für die bereits eine ausreichende Prüfung stattgefunden habe, zurückgewiesen werden können. Diese Ausführung ist unpräzise und lässt Raum für willkürliche Auslegung. Unter diesem Vorbehalt sind wir mit den Vorschlägen einverstanden, unterstützen aber aufgrund des erwähnten Punktes den Antrag 9, der hier eingebracht worden ist, um diesen Absatz Litera d zu streichen.

Ich danke Ihnen.

Eduard LINTNER, Deutschland, EPP/CD

Herr Vorsitzender,

Es gehört selbstverständlich zu den vornehmsten Aufgaben des Rechtsausschusses, gerade jene Institutionen zu betreuen und zu begleiten, die das weltweite Renommee des Europarates ausmachen. Deshalb haben wir uns gerade diese Aufgabe, nämlich die Reform des Gerichtshofes und der Prozeduren, die dort gelten sollen, zu einem besonderen Anliegen gemacht. Die Zeitspanne von zwei Jahren Arbeit, die vorhin von unserem Berichterstatter, Herrn McNamara, erwähnt wurde, ist Ausdruck dieses sorgfältigen Umgangs. Ich darf mich deshalb herzlich bei ihm und all jenen, die daran mitgewirkt haben, bedanken.

Ich glaube, dass das Ergebnis in der Tat geeignet ist, zunächst einmal die ganz wichtigen Prinzipien und die verlässlichen Säulen zu bewahren, die den Gerichtshof bisher getragen haben, sowie die Konvention. Dazu gehört, dass wir wirksame Instrumente zur Durchsetzung der jeweiligen Urteile und der Konvention insgesamt brauchen. Andererseits müssen wir natürlich auch dafür sorgen, dass nach wie vor möglichst jedermann mit möglichst jedem berechtigten Anliegen zum Gerichtshof durchdringen kann. Dieses Recht darf nicht dadurch ausgehebelt werden, dass der Gerichtshof andererseits überlastet wird. Mit dem Vorschlag, der jetzt gemacht wurde, ist es glaube ich gelungen, diese Gratwanderung erfolgreich abzuschließen. Ich wünsche dem Ganzen einen schnellen Erfolg, damit der Gerichtshof wieder mit voller Effektivität  um den Schutz der Menschenrechte kümmern kann.

Vielen Dank.

Eduard LINTNER, Deutschland, EPP/CD

Dafür.

Eduard LINTNER, Deutschland, EPP/CD

Dagegen.

Eduard LINTNER, Deutschland, EPP/CD

Dafür.