SITZUNGSPERIODE 2005

(1. Teil)

BERICHT
02. SITZUNG

Dienstag, 25. Januar 2005, 10.00 Uhr

REDEBEITRÄGE IN DEUTSCH


Gerd HOFER, Deutschland, SOC

Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen,

ich danke Atkinson für seinen Bericht. Ein Bericht ist immer so gut, wie das, was man beim Besuch in diesen Gegenden als Momentaufnahmen registrieren und später aus dem, was einem zur Kenntnis gebracht wurde, zusammenfassen kann.

Es ist tatsächlich wahr, dass sich in dem Konflikt um Berg-Karabach zwei Völkerrechtsprinzipien – einerseits das Recht auf Selbstbestimmung, andererseits territoriale Integrität - nicht zusammenbringen ließen. Dies scheint mir auch der Anlass dafür zu sein, dass noch erhebliche Teile der Territorien, nämlich etwa 20 Prozent, von anderen Truppen besetzt sind.

Was mich sehr berührt, ist das, was im Entschließungsantrag unter Paragraph 11steht: Dass nämlich die Versammlung, und das unterstütze ich hiermit, die Verbreitung von Hass in Aserbajdjan durch die Medien feststellt. Das erinnert mich daran, wie sich Deutschland und Frankreich Jahrhunderte hindurch nur denjenigen Teil der Geschichte gegenseitig vorgeworfen haben, der ihnen gerade zugute und zupass kam - und gerade in hier Straßburg kann man sehr genau verfolgen, wie unter Hinanstellung dessen, was man an Emotionen in die Geschichte einbringen und über die Medien transportieren kann, eine Lösung des Konfliktes erreicht werden kann.

Das Recht auf Selbstbestimmung ist und bleibt ein Recht in der Völkergemeinschaft, verbrieft durch den Europarat, und es ist unverständlich, dass die beiden Konfliktgegner, die ja zusammen in den Europarat gekommen sind, sich nicht auf dessen Prinzipien verständigen können.

Dennoch gibt es Anzeichen für einen gedämpften Optimismus, weil der Prozess von Minsk den einen oder anderen Fortschritt auf dem Weg, Missstände zu beseitigen, gebracht hat. Deutschland hat sich in der Minsk-Gruppe aktiv beteiligt und hat sich bei den politischen Direktoren der beiden Außenministerien für die Zusammenführung dieser beiden Regionen eingesetzt - und zwar nicht, um einen neuen Verhandlungsstrang zu eröffnen, um eine Verzögerung herbei zu führen, sondern um auch hier die Hilfe der EU zu signalisieren. Die Umsetzung einer Vereinbarung zwischen den Parteien und die Einbeziehung der europäischen Nachbarschaftspolitik können tragende Elemente eines solchen Prozesses sein.

Natürlich muss auf die wirtschaftliche Entwicklung solcher Länder geachtet werden, denn eine prosperierende wirtschaftliche Entwicklung beruhigt sicherlich auch die Konflikte in ihren Ursachen. Allerdings ist der politische Wille der Parteien zur Einleitung eines solchen Prozesses unbedingt notwendig. Straßburg bietet sich für einen politischen Dialog geradezu an – hier im Europarat.

Ich möchte jedoch meinen Zweifel daran nicht verhehlen, ob ein Ad hoc - Ausschuss aus Delegationsleitern der beste Weg hierzu ist. Ich hielte es für besser, wenn in der Region interessierte und versierte Kollegen Gespräche führen würden und dieses Forum dazu benutzten.

Ich hoffe, dass die hier vorgelegte Entschließung einen Beitrag zur Beilegung des Konflikts leistet.