SITZUNGSPERIODE 2005

(1. Teil)

BERICHT
02. SITZUNG

Dienstag, 25. Januar 2005, 15.00 Uhr

REDEBEITRÄGE IN DEUTSCH


Jelena HOFFMAN, Deutschland, SOC

(Beginn der Rede in russischer Sprache).

Und nun zu meinen Fragen. Sie haben schon gesagt, dass Sie sowohl mit der russischen Föderation als auch mit der Europäischen Union sehr eng zusammenarbeiten wollen; doch fällt es vielen schwer sich vorzustellen, wie das funktionieren soll.

Können Sie sich vorstellen, dass die Ukraine, statt eine Alternative zu sein, zu einem Bindeglied, zu einer Brücke zwischen der Europäischen Union und Russland werden könnte? Und welche Erwartungen stellen Sie dabei an die Europäische Union?

Danke.

Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER, Deutschland, LDR

Sehr geehrter Herr Präsident!

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

über den Erdölkonzern Yukos ist in den vergangenen Monaten sehr viel in der internationalen Presse berichtet worden, bis zur Versteigerung des Kernstücks des Konzerns, der Erdölfirma Yugasneftegaz,  im Dezember letzten Jahres.

Der heute zu beschließende Bericht hat ein klares Mandat; und lassen Sie mich eins gleich zu Beginn der Debatte klarstellen: Der Bericht befasst sich nicht mit den Vorgängen aus den frühen neunziger Jahren, als es die sogenannten „wilden“ Privatisierungen“ gegeben hat und viele der heutigen Konzernherren die Grundlage für ihre Unternehmungen und auch für ihren Reichtum geschaffen haben.

Der Bericht gibt auch keine Antworten darauf, ob von Herrn Khodorkowsky und Herrn Lebedev zu Recht Steuern in erheblichem Umfang nachgefordert werden, oder zu Unrecht. Der Bericht setzt sich mit behaupteten Verletzungen rechtsstaatlicher Anforderungen bei der Festnahme und bei der Strafverfolgung von Herrn Khodorkowsky und anderen, früheren Yukos-Persönlichkeiten auseinander und kommt zu wohl überlegten juristischen und politischen Bewertungen.

Wohlgemerkt: Es konnte und sollte natürlich keine juristische Beweisaufnahme im Sinne eines Gerichtsverfahrens durchgeführt werden – dies bleibt selbstverständlich dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof überlassen.

Aber die Aufgabe und Verpflichtung des Europarates ist es, die Beachtung der Rechtsstaatlichkeit staatlichen Vorgehens einzufordern. Die in der Europäischen Menschenrechtskonvention niedergelegten Grundsätze des fairen Prozesses, der Unschuldsvermutung gegenüber jedem Angeklagten, der Unparteilichkeit und der Rechte der Verteidigung müssen gegenüber jedem Menschen eingehalten werden. Die Gleichbehandlung von allen vor dem Gesetz verbietet die Unterscheidung zwischen reich und arm.

Genau das fordern alle Menschenrechtsorganisationen und Menschenrechtler auch in der Russischen Föderation bei der Strafverfolgung gegen den früheren Yukos-Verantwortlichen ein, die zwar über die finanziellen Ressourcen zur Verteidigung verfügen, aber - wie jeder Angeklagte - auf die Einhaltung der allgemeinen rechtsstaatlichen Prinzipien, angewiesen sind, weil sonst Möglichkeiten zur Verteidigung nicht bestehen.

Nach meinen zwei Besuchen in Moskau im letzten Jahr, die zu Gesprächen mit Vertretern der Staatsanwaltschaft, des Justizministeriums, der Duma, der Bundessteuerverwaltung mit dem Menschenrechtskommissar, mit Vertretern von Nichtregierungsorganisationen, Rechtsanwälten und Richtern im Ruhestand geführt haben, lege ich im Bericht Sachverhalte dar, die zu sehr ernsten Unzulänglichkeiten begründeten Anlass geben.

Lassen Sie mich einige kurz nennen:

1.             Mängel bei der ärztlichen Betreuung von Herrn Lebedev im Gefängnis. Bis Ende September 2004 war Herr Lebedev zudem im Lefortovo-Gefängnis untergebracht, das nicht in der Verantwortung des Justizministeriums steht, sondern des FSB (Federal Secret Service).

Dies bedeutet einen Verstoß gegen die Verpflichtungen, die die Russische Föderation mit dem Beitritt zum Europarat eingegangen ist.

2.             Behinderung der Arbeit der Anwälte von Herrn Khodorkowsky, Herrn Lebedev und anderen.

Einige Beispiele dafür:

3.             Die Öffentlichkeit des Gerichtsverfahrens gegen Herrn Pichugin ist vollkommen ausgeschlossen worden, obwohl nur ein kleiner Teil der Prozessakten als geheim eingestuft wurde. Das Prinzip der Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren soll gerade auch für die Durchführung eines fairen Prozesses einen wichtigen Beitrag leisten.

4.             Russische Steuergesetze wurden im Jahr 2004 mit Rückwirkung geändert und darauf auch Anklagen wegen Steuerhinterziehung gestützt.

Das wirft Fragen wegen des Verstoßes gegen Artikel 7 der Europäischen Menschenrechts-konvention auf; denn danach darf es ein strafbares Verhalten nur auf Grund eines gültigen Strafgesetzes zur Tatzeit geben.

Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung wurde in dieser massiven Form, nämlich mit der Nachforderung von Steuern für den Zeitraum von 2000 bis 2003 in Höhe von inzwischen weit über 20 Milliarden Dollar und der Inhaftierung der früheren Manager, nur gegen den Konzern Yukos und seine Führungskräfte vorgegangen.

Es gibt kein ähnliches Vorgehen gegen auch nur einen anderen russischen Erdölkonzern, obwohl alle Konzerne die so genannten Steuerminimierungspraktiken genutzt haben. Dies hat mir der Leiter der Bundessteuerverwaltung ausdrücklich schriftlich bestätigt. Es ergibt sich aus dem Ihnen vorliegenden Addendum zu dem Bericht.

Dieses singuläre staatliche Vorgehen, die Vielzahl der deutlich werdenden Unzulänglichkeiten im Verfahren, und die Zerstörung eines Großteils des Eigentums der Angeklagten durch Zwangsversteigerung haben zu Recht die Erörterung politischer und wirtschaftlicher Hintergründe des Khodorkowsky-Falles aufgeworfen. Sie werden in der breiten Öffentlichkeit seit Monaten diskutiert und können nicht beiseite geschoben werden. Dazu musste ich in meinem Memorandum Stellung nehmen und habe dies auch getan.

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates kann mit der Annahme dieser Resolution und der Empfehlungen einen wichtigen Beitrag zu mehr Rechtsstaatlichkeit in der Russischen Föderation leisten und ihren Auftrag aus der Europäischen Menschenrechtskonvention tatkräftig wahrnehmen.

Ich danke allen für die Unterstützung während meiner schwierigen Arbeit und hoffe nunmehr auf Ihre Unterstützung in der Versammlung.

Vielen Dank.

Emanuelis ZINGERIS, Litauen, EDG

Ja, liebe Kollegen, ich möchte mich bedanken für den ausführlichen Bericht der Berichterstatterin, Frau Leutheusser-Schnarrenberger. Wir haben natürlich in unserer Gruppe darüber diskutiert und versucht, einen Konsens zu finden. Die herrschende Meinung ist jedoch, dass das Recht verletzt worden ist. Das ist klar und weist auf eine eindeutig politische Motivation dieses Falles hin.

Die echten Freunde Russlands sind traurig, dass durch solche Vorgänge andere Investoren einfach verschreckt sind. Liebe Kollegen, es gibt keine Menschenrechtsorganisation, die diese Vorkommnisse nicht kritisiert hätte und die nicht auf die politische Motivation der russischen Strafverfolgungs-behörden hinweisen. Alle haben Angst davor, dass sich diese unmenschlichen Methoden weiter ausbreiten könnten. Die Freunde Russlands, wie zum Beispiel die Berichterstatterin, Frau Leutheusser-Schnarrenberger, wollen dabei helfen, dass die Strafverfolgung in Russland europäischen Maßstäben besser entspricht. Deshalb müssen wir heute den Empfehlungen in der Resolution zustimmen.

Liebe Kollegen, Frau Schnarrenberger hat mehrmals versucht, in ihrer Eigenschaft als Berichterstatterin des Europarates die Angeklagten im Gefängnis zu besuchen, doch hat man diese elementare humanitäre Geste von russischer Seite abgelehnt.

Liebe Kollegen, in Europa herrschen die Sitten einer bürgerlichen Gesellschaft des einundzwanzigsten Jahrhunderts, nicht die mittelalterlichen Traditionen unter Iwan dem Schrecklichen. Es stellt sich die Frage, ob die Menschen an der Spitze des russischen Staates an die Werte in der Gemeinschaft Europas oder nur an Untertänigkeit glauben. Wir hoffen das Beste.

Wir müssen der Öffentlichkeit, auch in Russland, ein Signal geben, dass Staatsorgane nicht an Anweisungen „von oben“, sondern allein an das Recht gebunden sind.

Danke.

Jelena HOFFMAN, Deutschland, SOC

(Redebeginn in russischer Sprache)

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich möchte zunächst bemerken, dass Frau Leutheusser-Schnarrenberger selbst Juristin und ehemalige Bundesministerin für Justiz in Deutschland - und daher für diesen Bericht prädestiniert ist. Als ich im vergangenen Jahr Frau Kollegin Leutheusser-Schnarrenberger gebeten habe, einen Antrag im Fall Khodorkowsky einzubringen und einen Bericht dazu zu erstellen, hat sie Bedenken zum Ausdruck gebracht, es handele sich doch um einen festgenommenen Oligarchen, der höchstwahrscheinlich die russischen Steuergesetze nicht eingehalten habe.

Natürlich können wir Parlamentarier uns kein Urteil darüber erlauben, ob es richtig war, Herrn Khodorkowsky und einige seiner engsten Mitarbeiter zu verhaften, doch die Umstände der Verhaftung, die Prozessführung und der Gesundheitszustand der Verhafteten haben uns seither mit großer Sorge erfüllt.

Nicht die Tatsache, dass Herr Khodorkowsky und seine Mitarbeiter verhaftet worden sind, haben uns zu interessieren, sondern wie und unter welchen Umständen der Prozess geführt wird, und ob dabei Menschenrechte verletzt werden.

Ich selbst gehöre zu denjenigen, die in der Frage des Vorgehens der russischen Behörden gegen die genannten Yukos-Verantwortlichen NICHT von Anfang an unterstellt haben, es handele sich dabei ausschließlich um einen politisch motivierten Prozess.

Deshalb war ich etwas irritiert, als ich seinerzeit vor allem den Punkt 2 des Antrags gelesen habe.

Ich glaube, dass die Verärgerung und die abweisende Stellungnahme der russischen Delegation zum Bericht teilweise darauf zurückgeführt werden kann.

Mit zunehmender Dauer des Prozesses wachsen allerdings meine Zweifel an der Richtigkeit des Vorgehens der russischen Justiz.

Ich teile die Meinung der russischen Delegation zum Bericht, dass dieser nicht ausgewogen sei, ausdrücklich NICHT.

Ich möchte unterstreichen, dass Frau Leutheusser-Schnarrenberger viele Fakten zusammengetragen hat und bei der Beurteilung dieser Fakten sehr behutsam vorgegangen ist.

Die Berichterstatterin benutzt in ihrem Bericht und in der Entschließung solch vorsichtige Formulierungen wie zum Beispiel – ich zitiere – „ vermuten lassen“, die keinen Anlass zur Vermutung einer überzogenen oder einseitigen Berichterstattung geben.

An dieser Stelle möchte ich einen Appell an unsere russischen Kollegen richten:

(Fortsetzung der Rede in russischer Sprache)

Man kann darüber viel diskutieren und spekulieren, welche Ziele die russische Regierung mit dem Prozess verfolgt. In der Schule, die ich in Moskau besucht habe, habe ich gelernt, dass die russischen Zaren die Verurteilten in Käfigen auf Karren durch Städte und Dörfer ziehen ließen, um das Volk das Fürchten zu lehren, und als abschreckendes Beispiel. Damals habe ich auch gelernt, dass die Zaren menschenverachtend gehandelt haben. Khodorkowsky wird jetzt schon im Käfig gezeigt, und im Fernsehen, und die modernen Kommunikationsmöglichkeiten haben die Rolle der Karren übernommen. Dieser Prozess ist meiner Meinung nach ein Beispiel für die Einschüchterung von Wirtschaftspersönlichkeiten und Oppositionellen. Ich bedaure sehr, dass der Fall Yukos internationale Bedeutung bekommen hat und zu einem Reputationsverlust für die russische Regierung geführt hat, und zwar nicht nur in der Versammlung, sondern auch in Europa und weltweit.

Danke.

Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER, Deutschland, LDR

Recht herzlichen Dank, Herr Präsident.

Ich bedanke mich sehr herzlich, verehrten Kolleginnen und Kollegen für die Unterstützung und die wohlmeinenden Worte – aber natürlich ist es nur richtig, und in so einer Versammlung auch selbstverständlich, dass auch Kritik an einem Bericht laut wird, vor allem wenn es sich um ein Thema handelt, das so im Blick der Öffentlichkeit steht.

Deshalb möchte ich in der kurzen Zeit ganz kurz auf einige der Kritikpunkte eingehen.

Es hat bei meinen Besuchen in Moskau, Herr Grebennikov keinerlei Geheimtreffen gegeben. Es gab das Problem, dass häufig alle offiziellen Termine kurzfristig verschoben oder abgesagt wurden, und natürlich war es da für mich wichtig, in der Zwischenzeit den Versuch zu unternehmen, Vertreterinnen und Vertreter von Organisationen zu treffen, um auch mit ihnen Informationen auszutauschen.

Aber alles, Herr Grebennikov ist in intensiven Gesprächen gerade mit Vertretern der Staatsanwaltschaft geprüft worden. Alle Behauptungen seitens der Anwälte oder von Menschenrechtsorganisationen über mögliche Verletzungen habe ich dann immer auch der Staatsanwaltschaft vorgetragen und mit ihr insgesamt Gespräche von sechs Stunden Dauer geführt. Manche Behauptungen konnten nicht widerlegt werden ; manches, was nicht bestätigt werden konnte, erschien dann auch nicht als bestätigte Tatsache in meinem Bericht, denn es ist mir bei dieser schwierigen, aber interessanten Arbeit ein sehr wichtiges Anliegen gewesen, objektiv zu sein und nur solche Sachverhalte oder Behauptungen gegenüber zu stellen, die dem Leser auch wirklich Aufschluss über diese Diskussion geben, in der Öffentlichkeit – verständlicherweise - zum Teil recht emotional geführt wird.

Von daher ist es kein einseitiger Bericht, sondern es sind immer Argumente, Informationen und Fakten – eine Fülle von Dokumenten ist berücksichtigt worden und in den Bericht eingeflossen, denn mir ist klar, dass nur der Bericht fundiert ist, der auch die Chance hat, zu überzeugen und letztlich auch hier in der Versammlung auf Zustimmung zu stoßen.

Ich hätte gern noch mehr „amtliches Moskau“ getroffen. Leider war es jedoch nicht möglich, mit dem Justizminister ein Gespräch zu führen, mit Gerichtspräsidenten allgemein die Frage der Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren – nicht bezogen auf diesen konkreten Fall - zu besprechen. Aber es war natürlich auch ein sehr enger Zeitrahmen, und der Bericht sollte nach Möglichkeit auch im letzten Jahr vorliegen, so dass es zu mehr Terminen und mehr Gesprächen nicht mehr gereicht hätte.

Die Aufarbeitung der Privatisierung war nicht mein Auftrag, deshalb war es auch nicht meine Aufgabe, mich mit Fragen des möglicherweise humanitären Menschenrechts zu befassen, wenn es um Privatisierung geht. Daher finden diese Themen in meinem Bericht auch keine Berücksichtigung.

Hier geht es einzig und allein – und das bitte ich bei der Beratung über die Änderungsvorschläge zu berücksichtigen – darum, die Umstände bei der Festnahme Jahre 2003 und bei der bis heute andauernden Strafverfolgung unter gewissen Gesichtspunkten zu beleuchten und Informationen sowie wohlfundierte Bewertungen zu liefern, die in keiner Weise irgend einem Gericht vorgreifen.

Herzlichen Dank.

Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER, Deutschland, LDR

Ich lehne diesen Änderungsantrag ab, denn es geht bei der Unabhängigkeit der Justiz, die ja ein Garant sein soll für die Einhaltung wichtiger Rechtsstaatsprinzipien, immer darum zu prüfen, was sich in der Russischen Föderation getan hat im Hinblick auf Stärkung oder Schwächung dieser Unabhängigkeit der Justiz. Hierzu gibt es objektive Fakten, die im Memorandum sehr ausführlich unter den Nummern 60 und 61 aufgeführt sind. Deshalb bitte ich um Ablehnung des Änderungsantrags.

Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER, Deutschland, LDR

Ich bin gegen diesen Änderungsantrag, denn es wird gerade auch durch die englische Formulierung corroborate deutlich gemacht, dass sich hier bestimmte Sachverhalte erhärten. Die Rede ist nicht von der Durchführung eines juristischen Beweisverfahrens, denn genau das kann der Bericht nicht. Aber es ist die Aufgabe der Berichterstattung zu versuchen, Vorwürfe und Sachverhalte durch Einzelpunkte zu erhärten. Deshalb bitte ich um Zurückweisung des Änderungsantrages.

Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER, Deutschland, LDR

Ich kenne nur den Änderungsantrag 3, wo um Einfügung des Wortes „ alert“ ersucht wurde – das hatten wir im Ausschuss behandelt und abgelehnt. Ein anderer Änderungsantrag liegt mir im Moment nicht vor. Wir hatten „alert“ abgelehnt, weil es um dieselbe Formulierung  corroborate, ging, und daran wollten wir festhalten.

Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER, Deutschland, LDR

Ja, ich möchte dagegen argumentieren. Es geht hier um die Beschreibung eines Sachverhaltes, den ich selbst bei der Teilnahme an einer öffentlichen Gerichtsverhandlung gegen Khodorkowsky und Lebedev gewonnen habe, und aus dem ganz klar hervorgeht, dass es für die Verteidigung größte Schwierigkeiten aufwirft, hier auch noch Zeugen befragen zu können, wenn Sachverhalte aus einer  früheren Vernehmung eine Rolle spielen, bei dem Anwälte nicht dabei sein konnten, und dieser Sachverhalt ist hier aufgrund eigener Augenscheinnahme dargestellt.

Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER, Deutschland, LDR

Es geht hier nicht um eine persönliche Bewertung, sondern um die Ausführung, dass hier selektiv-singulär gegen die Verantwortlichen eines einzigen Unternehmens vorgegangen wird, was gerade durch den Bericht in der Resolution belegt wurde, aber natürlich ebenso durch die Fakten im Memorandum.

Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER, Deutschland, LDR

Es geht hier um einen Aspekt der Umstände bei der Festnahme und der Strafverfolgung, nämlich um die Einschüchterung auch derjenigen im Umfeld der Verhafteten, und leider musste ich ja in meinem Adendum noch einmal zusätzliche Verschärfungen darlegen, die darin bestehen, dass von der Verteidigung benannte Zeugen befragt, unter Druck gesetzt und manchmal sogar verhaftet werden – einige sind sogar geflohen. Deshalb bin ich gegen den Antrag.

Sabine LEUTHEUSSER-SCHNRRENBERGER, Deutschland, LDR

Ich bitte den Änderungsantrag abzulehnen, denn gerade in diesem Punkt wird ja auf der Grundlage der vorher ausgeführten Sachverhalte in den Punkten 8 bis 12 noch einmal eine Zusammenfassung und Einschätzung vorgenommen, und deshalb gehört es unverzichtbar in den Bericht hin