SITZUNGSPERIODE 2005

(1. Teil)

BERICHT
05. SITZUNG

Mittwoch, 26. Januar 2005, 15.00 Uhr

REDEBEITRÄGE IN DEUTSCH


Wolfgang WODARG, Deutschland, SOC

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

wir diskutieren heute den Bericht über gentechnisch veränderte Organismen.

Es war nicht die Aufgabe des Berichtes, die Biotechnologie und ihre Rolle in Natur und Landwirtschaft insgesamt darzustellen – es ist unstrittig, dass mit Hilfe biotechnischer Verfahren das Arbeiten für Landwirtschaft und Naturschutz viele wichtige Impulse und neue, effektive Instrumente erhalten hat.

Auch das Züchten neuer Pflanzen und Tiere sowie von in der Industrie wichtigen Mikroorganismen ist heute einfacher, schneller und gezielter möglich. Die Herstellung von Joghurt, Bier, Wein oder Brot ist ein Beispiel für traditionelle Biotechnologien, die heute jedoch auf molekularer Ebene beobachtet und optimiert werden können. Dies geschieht in Europa jeden Tag – wir sind zufrieden damit und freuen uns über den technischen Fortschritt.

Die biologische beziehungsweise gentechnische Herstellung von genetisch modifizierten Organismen jedoch ist etwas völlig anderes; sie geht viel weiter. Durch das Einbringen fremder Genabschnitte in die Erbsubstanz von Pflanzen und Tieren oder von Mikroorganismen - den sogenannten Gentransfer - soll mit den neuen Genen dem Wirtsorganismus bisher fremde Eigenschaften eingepflanzt werden. Ein Lachs zum Beispiel soll mit Hilfe des Genabschnitts einer Flunder kälteresistenter gemacht und auch in kälterem Wasser gezüchtet werden können.

Es werden also aus zwei oder mehr verwandten Arten neue Arten zusammengefügt. Das ist ungefähr so, als würde man dem Menschen, damit er besser klettern kann, Gene eines Affen einpflanzen.

Verschiedene Lebewesen, die auf natürlichem Wege keine Nachkommen zeugen könnten, werden mittels Gentransfer technisch so zu einer neuen Art verschmolzen. Dabei werden natürliche Sperren technisch ausgeschaltet. Ein Lebewesen mit neuen Eigenschaften wird im Labor erzeugt. Es mag sein, dass hier bereits ein paar ethische Probleme auftauchen, auch vielleicht schon Probleme mit dem Tierschutz.

Die eigentlichen Probleme tauchen aber erst auf, wenn diese neuen Lebewesen mit der Umwelt in Kontakt kommen, wenn sie also angebaut beziehungsweise freigesetzt werden. Es gibt inzwischen etwa 70 verschiedenen GMO-Pflanzen; nur wenige davon werden großflächig angebaut; einige werden schon ausprobiert. Insgesamt sind es jedoch weltweit etwa 70 Millionen Hektar, die mittlerweile von GMOs bepflanzt werden - überwiegend in Kanada, in den USA, in Argentinien und in China – dort finden etwa 90 Prozent des weltweiten Anbaus statt.

Außerdem gibt es den Ansatz, Tiere gentechnisch zu verändern – das wird zum Beispiel bei Kühen versucht und bei Schafen (um deren Wolle zu verbessern), bei Kaninchen, bei Schweinen, Hühnern und bei anderen Tieren, und bei etwa 35 Fischarten gibt es entsprechende Versuche. So sollen zum Beispiel Zebrafische für Laborzwecke gezüchtet beziehungsweise gentechnisch erzeugt werden, es gibt den schon erwähnten Lachs, es gibt weitere Fischarten, die schneller wachsen sollen. Dies kann zur Folge haben, dass diese Fische, sobald sie freigesetzt werden, auch mehr fressen und anderen Tierarten mit denselben Nahrungsquellen die Nahrung wegfressen. Sollten die freigesetzten Tierarten in der Wildnis aber nicht überleben können, führt das möglicherweise zum Aussterben ganzer Spezies. Diese Gefahr ist bekannt, deshalb sollten die Versuche so gründlich wie möglich erfolgen.

Im Labor müssen zahlreiche Genübertragungsversuche erfolgen, bevor ein neuartiger und stabiler Organismus entsteht, der sich auch reproduzieren kann. Auch ist dann noch nicht klar, ob wirklich nur die gewollten Eigenschaften übertragen wurden statt anderer, unerwünschter. Denn man weiß heute, dass ein Gen nicht nur eine einzige, sondern Hunderte von Eigenschaften kodiert. Manchmal werden auch Eigenschaften übertragen, die man im Labor nicht nachweisen kann, sondern die erst auftauchen, sobald die Lebewesen in der Natur freigesetzt worden sind.

Wenn wir also sicher sein wollen, dass GMOs – Pflanzen oder Tiere -  keine nachteiligen Auswirkungen auf die Ökosysteme haben, brauchen wir einen ausreichenden Überwachungs- und Kontrollzeitraum, in dem wir sie beobachten. Die ersten Felder wurden 1996 mit gentechnischen Pflanzen bepflanzt, und erst seither gibt es überhaupt Freisetzungen, die jetzt in größerem Maße stattfinden. Das heißt, dass die Erfahrung nicht einmal zehn Jahre beträgt; bei den meisten Lebewesen, die hier erzeugt worden sind, sind die Erfahrungszeiträume weit kürzer.

Man kann also festhalten, dass es Erfahrungen gibt, dass intensiv geforscht wird, doch es gibt noch keine verlässlichen Aussagen über die langfristigen Auswirkungen auf die Ökosysteme. Dies muss einfach eingeräumt werden, dafür reicht die Zeit nicht aus.

In der EU gibt es lediglich in Spanien nennenswerte Anbauflächen, es gibt dort etwa zwanzigtausend Hektar an gentechnisch veränderten Maispflanzen.

Eine der wichtigsten Fragen, die so wichtig ist, dass wir in Europa mit einer Resolution die Debatte in Gang bringen sollten, ist der stark unterschiedliche Stand der Diskussionen in Europa.

In der EU ist das lange diskutiert worden; und der Bericht gibt auch in etwa das wieder, was dort diskutiert und teilweise auch beschlossen worden ist. Einige Punkte, zum Beispiel das Labelling von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Organismen erzeugt worden sind, wird zwar gefordert, ist aber in der EU noch nicht beschlossen – auch das steht im Bericht.

Ansonsten ist die Diskussion in Mittel- und Osteuropa noch nicht sehr weit fortgeschritten ist, und das Problembewusstsein ist recht ungleich ausgeprägt. Lediglich in Tschechien und in Ungarn gibt es überhaupt die Möglichkeit, GMO-Reste in den Lebensmitteln nachzuweisen. In Moskau haben NGOs Lebensmittel gekauft und auf Spuren von GMOs untersuchen lassen. Sie haben dann festgestellt, dass etwa 30 Prozent dieser Lebensmittel kontaminiert sind und Reste von gentechnisch veränderten Organismen enthalten – dabei ist es in Russland verboten, diese anzubauen.

In den Vereinigten Staaten hat der Senat im Jahre 2000 dreißig Millionen Dollar für seine agrobio-technische Industrie zur Verfügung gestellt, damit sie sich in Osteuropa ausbreiten und hier den Markt erweitern kann. Dies ist nun mehr als vier Jahre her, und wir wissen, dass in Bulgarien und in anderen Ländern GMOs angebaut werden, ohne dass die Bevölkerung davon unterrichtet ist.

Deshalb ist es wichtig, dass wir heute hier darüber diskutieren; deshalb ist unser Bericht wichtig, und zwar nicht nur für die 25 Staaten der Europäischen Union, um die es dabei geht. Die EU ist in der Lage, mit dem Problem fertig zu werden. Aber es sind all die anderen Staaten, für die wir auch Verantwortung tragen, und denen wir es schuldig sind, dieses Thema hier heute verantwortungsbewusst zu behandeln; und ich hoffe, der Bericht ist hinreichend ausgewogen, um verabschiedet werden zu können. Ich habe mir Mühe gegeben und danke Ihnen und allen, die daran mitgewirkt haben.

Renate JAGER, Deutschland, SOC

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich halte den Bericht für sehr sachkundig und verantwortungsbewusst im Hinblick auf den Umgang mit genverändernder Forschung und der praktischen Anwendung. Mit Sicherheit trägt dieser Bericht dazu bei, im europäischen Raum solche Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen die Chancen, aber auch die Risiken gründlich analysiert werden, um daraus den weiteren, konzeptionellen Weg zu entwickeln.

Zu zwei der im Bericht ausgeführten Schwerpunkte möchte ich besonders Stellung nehmen:

Zum Thema Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft und zum Prinzip der Vorsorge.

Nachhaltige Politik ist auf jeden Fall auf Zukunft ausgerichtet und muss den späteren Generationen möglichst viele Optionen offen lassen. Dies ist gegenwärtig noch nicht gegeben – bei allen Regelungen, die schon vorhanden sind. Die unterschiedlichen Regionen in der Welt erfordern auch hinsichtlich nachhaltiger Politik unterschiedliche Wege. Beim gegenwärtigen Nahrungsmittel-Reichtum in Europa ist natürlich zunächst dafür zu sorgen, dass den nachfolgenden Generationen eine sichere, gesunde Nahrung sowie die Wahlfreiheit gelassen wird. Wahlfreiheit bedeutet auch Freiheit im Sinne von Demokratie und Freiheit, des Grundprinzips im Europarat. Wie soll diese Freiheit ohne strenge Grenzwerte und ohne Grenzwertkontrollen, ohne Kennzeichnungspflicht und ohne weitere Forschungen gewährleistet sein ?

In den gegenwärtigen Hungerregionen der Welt liegt das aktuelle Ziel natürlich zunächst im Beseitigen des Hungers. Die Aussage, die grüne Gentechnik könne den Hunger in der Dritten Welt erfolgreich bekämpfen, ist äußerst umstritten. Die NGOs auf der ganzen Welt bezweifeln dies und haben gegen den Bericht der FAO in dieser Frage Einspruch erhoben. Der Hunger hat nämlich verschiedene Ursachen: Es geht nicht nur um geringe landwirtschaftliche Produktivität, es geht auch um die ungerechte Verteilung, um Misswirtschaft, um Kriege und um anderes mehr.

Außerdem ist es eine Tatsache, dass die kommerziell ausgerichtete Grüne Gentechnik bisher vorrangig an der Produktebene orientiert ist. Für eine zukunftsfähige Landwirtschaft müssen aber Strukturen auf der Produktionsebene geschaffen werden. Bei der Beseitigung des Hungers darf also nicht nur auf eine bestimmte Technologie gesetzt werden – vielmehr müssen in jeder Region sorgfältige Problemanalysen das Fundament für den weiteren Weg der Ernährungswirtschaft bilden.

Natürlich sind in diesem Prozess auch Gerechtigkeitsdefizite in der Welthandelsordnung zu beseitigen; und dass für nachhaltige Entwicklung auch Forschung zu intensivieren ist, versteht sich von selbst. Allerdings scheint es sinnvoll, dabei die Vielzahl konkurrierender Forschungsansätze auf bestimmte Zielrichtungen hin zu kanalisieren.

Auch das Prinzip der Vorsorge stellt eine Facette im Konzept der Nachhaltigkeit dar.

In der EU-Gesetzgebung und den Beschlüssen von Rio ist das bereits verankert. Das bedeutet, dass konsequent nach Schäden gesucht werden muss; und die Staaten müssen ihrer Verantwortung für  eine Schadensvorsorge nachkommen. Umweltmediziner warnen derzeit vor verzehrbedingten Risiken –  Risiken, die nicht abschätzbar sind, nicht kalkulierbar und vor allem nicht reversibel. Und die Sorgen der Öffentlichkeit sind ernst zu nehmen. Unerlässlich ist der Schutz vor Kontamination der GVO- freien Landschaft sowie der Koexistenz beider Formen. Dieses muss gesetzlich geregelt und darf nicht weiter dem Selbstlauf überlassen werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt eine Menge zu regeln in diesem Bereich; und jede Untätigkeit und Unachtsamkeit gegenüber dem Verlauf der Dinge, so wie sie jetzt passiert, ist im höchsten Grade unverantwortlich. Wer behauptet, es sei alles schon geregelt, geht an der Wirklichkeit vorbei.

Vielen Dank.

Wolfgang WODGAR, Deutschland, SOC

Herr Vorsitzender, liebe Kollegen!

Ich möchte auf einige Argumente eingehen. Es wurde hier häufig als Beispiel für den Erfolg der Gentechnologie die Medizin, die „rote Gentechnologie“, wie sie auch heißt, genannt wird.

Als Arzt weiß ich natürlich, welchen Nutzen diese Technologie gebracht hat. Ich weiß, dass das Insulin, welches jetzt durch gentechnisch veränderte Bakterien hergestellt wird, weniger Nebenwirkungen hat als das Insulin, welches vorher aus den Bauchspeicheldrüsen von Schweinen oder Rindern gewonnen wurde – hier gab es Allergien und Nebenreaktionen. Das Insulin braucht man aber zur Behandlung einer Krankheit, es gehört nicht zur Ernährung. Nebenwirkungen nimmt man aber bei der Behandlung von Krankheiten in Kauf – und das gilt es abzuwägen.

Hier ist ein contained use in der Gentechnologie gefunden worden, dass bei der Insulinherstellung durch Bakterien die Umwelt nicht geschädigt werden kann, dass aber für den Patienten ein Nutzen darin liegt – wie auch die eigentlich schädlichen Röntgenstrahlen manchmal nützlich sein können.

Hat das Insulin einen Nutzen, setzt man es ein. Ich selbst verwende es auch und habe keine Probleme damit.

Dies ist ein Beispiel dafür, wie differenziert man die Anwendung der Technologie beurteilen muss.

Ich fürchte, der Bericht hat zu viele Fußnoten, und ich fürchte auch, er ist zu lang. Sie haben auch an der Gliederung gesehen, dass es vieles gibt, was für die Technologie spricht, und dass es noch viel Unbekanntes gibt, wo wir weiterforschen müssen, wo wir nicht einfach Tatsachen schaffen dürfen.

Ich glaube, es ist wichtig, dass wir es auch so darstellen. Um eine solche Darstellung habe ich mich sehr bemüht, und als Mitglied des Kulturausschusses bin ich ein bisschen enttäuscht darüber, dass ich in  nicht dabei sein konnte, als dieses Thema in Mexiko – leider nur innerhalb sehr kurzer Zeit – debattiert wurde. So wie ich die Sachlage in Mexiko einschätze, fürchte ich, dass der Kulturausschuss nicht genügend Zeit hatte, sich mit den Einzelheiten des Berichtes auseinander zu setzen.

Deshalb bin ich etwas traurig darüber, dass es keine Möglichkeit gibt, im Kulturausschuss noch darüber zu diskutieren. Vielleicht werden wir bei den Amendements noch über die Bedenken des Kulturausschusses debattieren können. Ich bin froh, dass der Landwirtschaftsausschuss mehr Zeit hatte – er hat Anhörungen durchgeführt, es wurden Experten eingeladen, Wissenschaftler auch aus den osteuropäischen Ländern, die uns ihre Meinung gesagt haben und Material geliefert haben – all das ist in den Bericht eingeflossen.

Ich glaube deshalb, dass dieser Bericht sich sehen lassen kann und der die Probleme beim Namen nennt, auch wenn er sie nicht alle lösen kann.

Ich bedanke mich für die intensive Arbeit im Agrarausschuss und hoffe, dass der Ausschuss, der ja für die Fortentwicklung von Technologien zuständig ist, sich noch mehr Zeit nimmt, um sich intensiver mit den einzelnen Fragen zu befassen. 

Wolfgang WODARG, Deutschland, SOC

Ich möchte darauf hinweisen, dass sich dieser Punkt drei auf die Umweltauswirkungen bezieht, und zwar auf die Langzeit-Auswirkungen. Neun Jahre Rückblick - mehr Erfahrung haben wir nicht, für einige Pflanzen gibt es noch viel kürzere Zeiten der Erfahrung -  das reicht bei weitem nicht aus, um die Langzeitwirkung dieser Organismen beurteilen zu können. Deshalb fordern wir, dass mehr Forschung betrieben wird.

Wolfgang WODARG, Deutschland, SOC

Das Amandement ist so nicht sinnvoll, weil es natürlich viele Non-GMO-Methoden gibt, die seit langem eingeführt sind, man müsste also schon genauer differenzieren, für welche es gelten soll.

Die meisten Methoden sind ja tägliche Praxis, deshalb ist es wenig sinnvoll, die Landwirtschaft noch nachträglich mit Forschungen über Dinge zu belasten, die längst bekannt sind.

Wolfgang WODARG, Deutschland, SOC

Es heißt hier, das Freisein von GMOs sei ein wichtiges Kriterium für Im- und Export in vielen Ländern. Für Länder, die GMOs begrüßen würden, wäre es in der Tat ein wichtiges Kriterium, weil sie exportieren wollen. Für die importierenden Länder ist es allerdings genauso wichtig; deshalb sind wir der Meinung, es muss unbedingt so bleiben.

Wolfgang WODARG, Deutschland, SOC

Bisher hat die Agro-Industrie, die die GMOs auf den Markt gebracht hat, damit geworben, dass man damit Herbizide einsparen könne. Nach neuesten wissenschaftlichen Untersuchungen ist dies aber nicht der Fall; es entwickeln sich Resistenzen, so dass sehr bald neue Herbizide entwickelt werden müssen. Außerdem kommt es leider auch zu Entwicklungen wie den Super-Resistenzen, das heißt zu Unkräuter, gegen die gar nichts mehr hilft. Die negativen Infekte sind also eher stärker geworden als das Positive - die Versprechen konnten nicht eingelöst werden. 

Wolfgang WODARG, Deutschland, SOC

Wir haben in diesem Hause vor etwa vier oder fünf Jahren eine Resolution verabschiedet, die genau diese Probleme darstellt. Fragen des Patentschutzes und der Bio-Piraterie, die wir in der Dritten Welt beobachten, wurden thematisiert. Wir haben eine große Veranstaltung zu diesem Thema gehabt und haben hier mit großer Mehrheit genau das beschlossen, was in diesem Artikel steht. Deshalb sollten wir auch dazu stehen.

Wolfgang WODARG, Deutschland, SOC

Ich muss zugeben – als Überschrift für diesen Punkt wäre das nicht schlecht. Da aber das Amendement auch besagt, dass der gesamte folgende Text gestrichen werden soll, wäre das unsinnig.

Wolfgang WODARG, Deutschland, SOC

Diese Regelung entspricht dem, was die Europäische Union anstrebt, und sie sollte auch durchgängig so gehalten werden, das ist wichtig auch für die Länder, die mit der Europäische Union hinterher die Waren austauschen wollen.

Wolfgang WODARG, Deutschland, SOC

Die gute landwirtschaftliche Praxis ist Voraussetzung für eine Koexistenz. Wenn wir wirklich wollen, dass gentechnisch veränderte Organismen neben den normalen landwirtschaftlichen Anbauflächen gibt, dann muss klar sein, wer für den Schaden aufzukommen hat, wenn ein normal arbeitender Landwirt durch Kontamination in der Vermarktung seiner Ware gehindert oder beeinträchtigt wird.

Eine solche Regelung wird übrigens von den Landwirtschaftsverbänden in meinem wie auch in anderen Ländern eingefordert.

Wolfgang WODARG, Deutschland, SOC

Wenn wir beurteilen wollen, ob durch GMOs, die ausgebracht wurden, ein Schaden entsteht, brauchen wir schon aus wissenschaftlicher Sicht Referenzregionen, das heißt: Wir müssen vergleichen können, wie sich das Ökosystem mit und ohne GMOs verhält. Daher ist dies eine wissenschaftlich begründete Forderung, und ich verstehe nicht, warum der Wissenschaftsausschuss dem nicht folgt.

Wolfgang WODARG, Deutschland, SOC

Hier handelt es sich um Pflanzen und Tiere, die Arzneimittel enthalten sollen, möglicherweise toxische Substanzen. Deshalb finde ich es wichtig, dass die Pflanzen nicht einfach verschwinden – es handelt sich nicht um Nutzpflanzen, die besondere Sorgfalt erfordern, sondern es geht um Pflanzen und Tiere, die nach Möglichkeit gar nicht nach draußen kommen sollen. Deshalb ist es aus Sicherheitsgründen absolut notwendig, beide in geschlossenen Systemen zu belassen.

Renate WOHLWEND, Liechtenstein, EPP

Danke, Herr Vorsitzender, liebe Kollegen!

Im Namen der Europäischen Volkspartei begrüße ich die Arbeit des Ministerkomitees und die Vorlage eines Konventionsentwurf über die Bekämpfung des Menschenhandels; halte aber gleichzeitig fest, dass wir uns, wie auch manch andere Kollegen dieser Versammlung – eine bessere Vorlage für eine Konvention zu diesem wichtigen Thema der Bekämpfung des Menschenhandels wünschen.

Dieser Entwurf ist noch nicht ausgereift; die Forderungen unserer Versammlung wurden nicht oder nicht richtig ernst genommen.

Wir haben in verschiedenen Debatten – sei es zum Menschenhandel allgemein, sei es zum Kinderhandel – beim Menschenhandel zwecks sexueller Ausbeutung, zur Haushaltssklaverei, oder Frauenhandel und Prostitution wiederholt den Schutz der Opfer gefordert, wiederholt Maßnahmen zur Aufklärung gefordert, wiederholt die Zusammenarbeit der Grenzkontrollorgane gefordert, wiederholt eine entsprechende Strafgesetzgebung gefordert.

Meine Fraktion wünscht, dass eine klare Unterscheidung zwischen Menschenhandel und illegaler Migration getroffen wird. Wir wollen eine Konvention, die im Ergebnis den durch den Menschenhandel Geschädigten ihre Würde zurückgibt. Dazu dürfen wir nicht die Herzstücke zum Thema ins freie Ermessen der Vertragsstaaten stellen – dazu bedarf es bindender Richtlinien.

Wir meinen ebenso, dass Bestimmungen zum Kinderhandel ganz besonders rücksichtsvoll zu gestalten sind und nicht im Gesamtkomplex abgehandelt werden können.

Wir alle müssen uns darüber klar sein, dass Menschenhandel unmittelbar neben uns geschieht;

die Mitgliedstaaten des Europarates entsenden und empfangen. Daher begrüßen wir mit Anerkennung, dass die Konvention einen Kontrollmechanismus vorsieht; allerdings missfällt uns die Vorbehaltsklausel. Vertragsstaaten sollen ausnahmslos an die Konvention gebunden sein; es soll keine Möglichkeit für Vorbehalte geben. Der Rechtsausschuss und der Gleichstellungsausschuss haben in ihren Stellungnahmen eine Reihe von Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen unterbreitet, welche die Fraktion der EPP unterstützen wird. Denn nur wenn der Konventionsentwurf entsprechend abgeändert und damit verfeinert konkret formuliert wird, bekommen wir ein Instrument, mit dem das von der Versammlung seit langem angestrebte Ziel erreicht werden kann.

Das Ziel der Konvention muss sein, Menschenhandel zu verhindern; wo er aber doch geschieht, die Täter zu bestrafen und den Opfern Hilfe und Schutz zu gewähren – den Opfern ihre Würde wieder zu geben.