SITZUNGSPERIODE 2005

(1. Teil)

BERICHT
05. SITZUNG

Mittwoch, 26. Januar 2005, 15.00 Uhr

REDEBEITRÄGE IN DEUTSCH

Addendum 01

Zu Protokoll gegebene Reden

zum Punkt 2 und 4 der Tagesordnung


Hubert DEITTERT, Deutschland, EPP/CD

Der Kollege Wodarg hat einen Bericht sowie einen Entschlieβungsentwurf zum Thema „Gentechnisch veränderte Organismen“ vorgelegt. Dies ist ausdrücklich zu begrüßen, handelt es sich doch bei der grünen Gentechnik um eine Zukunftstechnik mit groβem Innovationspotential für ganz Europa.

Es ist richtig, dass dieses Thema seit einiger Zeit in Politik, Wissenschaft und in der  Öffentlichkeit kontrovers diskutiert wird. Viele Fragen sind noch zu Klären und bedürfen der sorgfältingen Prüfung. (z.B. transgene Nutztiere).

Daher ist eine angemessene Berücksichtigung des Vorsorge-Prinzips sicherlich der richtige Ansatz. Gegen Vorsorge, Nachhaltigkeit, Koexistenz der Produktionsformen und eine echte Wahlfreiheit für Produzenten und Verbraucher ist überhaupt nichts einzuwenden.

Wir müssen aber gleichzeitig darauf achten, daβ wir in Europa nicht den Anschluβ an die rasante internationale Entwicklung auf diesem Gebiet verlieren.

In Deutschland gibt es bei der grünen Gentechnik unterschiedliche Auffassungen zwischen Regierung und Opposition. Während die Regierungsmehrheit aus Sozialdemokraten und Grünen versucht, durch überzogene Haftungsregelungen den Erprobungsanbau in der Praxis zu verhindern, halten wir Christdemokraten die Chancen der grünen Gentechnik für gröβer als die Risiken.

Das Beispiel der Niederlande zeigt  übrigens, dass eine vernünftige Ausgestaltung von Haftungsregelungen möglich ist. Hier haben Kritiker und Befürworter der grünen Gentechnik  gemeinsam Leitlinien erarbeitet und sich auf Mindestabstände und eine Haftunglösung geeinigt.  Vorgeshen sind zudem eine Registrierungsund Monitoringpflicht sowie pflanzenspezifische Ausgleichsfonds für geschädigte Betriebe.

Ich halte diesen Ansatz der Selbstregulierung für richtig und vorbildlich auch für andere Staaten.  

Es trifft zu, dass viele Verbraucher heute verunsichert sind und daher genetisch veränderte Lebensmitteln eher skeptisch gegenüberstehen. Dem ist aber nicht mit Hysterie und weiterer Verunsicherung, sondern mit  sachlicher Aufklarung zu begegnen. So ist beispielsweise die Kennzeichnung eine Information zur Kaufentscheidung des mundigen Verbrauchers und nicht ein Makel, wie dies von interessierter Seite oft dargestellt wird.

Wenn es zu wenig Erkenntnisse über mögliche langfristige Risiken gibt, dann dürfen wir nicht gleichzeitig wissenschaftliche Forschung erschweren oder gar verhindern, etwa durch überzogene Regelunge bei Freisetzungsversuchen zu Forschungszwechen.  Seit Jahren fordern wir Christdemokraten in Deutschland vergeblich einen großflächigen landwirtschaftlichen Erprobungsanbau. Heute  sind wir auf die praktischen Erfahrungen anderer Lander angewiesen. Dabei hat sich gezeigt, dass zum Beispiel das Problem der Auskreuzung beim Anbau von gentechnisch verändertem Mais oder Soja durchaus beherrschbar ist. Horrorszenarien besteht der  angesichts der rigiden Zulassungsverfahren jedenfalls kein Grund.

Während wir uns fast ausschließlich mit möglichen Risiken und Gefahren beschäftigen und immer neue Bedenken formulieren, wird international, etwa in China, gerade im  Bereich der landwirtschaftlichen Biotechnik verstärkt investiert und geforscht. Darum noch einmal: Wir dürfen hier- trotz berechtigter Sorgfalt und Vorsoge – nicht den Anschluβ verlieren.

Insgesamt täte der Diskussion über die Chancen und Risiken der grünen Gentechnik ein wenig mehr Sachlichkeit und etwas weniger Ideologie gut. So halte ich das Argument, dass Farmer in der Lage sein sollten, ihr eigenes Erntegut zur  Wiederaussaat zu verwenden, um Abhängigkeiten von groβen Saatgutunternehmen zu verringern, in praktischer Hinsicht für nicht überzeugend.  Denn bereits heute ist für halbwegs sichere Ertrage ein ständiger Saatgutwechsel erforderlinch, wie Ihnen jeder Landwirt bestätigen wird.

Unser gemeinsames Ziel maß es daher sein, die Chancen der grünen Gentechnik zu nutzen und deren Risiken zu erkunden und zu begrenzen. Die Chancen, durch den sinnvollen Einsatz moderner Technik in der Landwirtschaft Hunger und Unterenährung in der Welt  zu verringern,-z.B. durch die Bekämpfung von Pflanzenschädlingen ohne chemische Mittel- sollten nicht unterschätzt werden.

Rosmarie ZAFL-HELBLING, Schweiz, EPP/CD

Diese Konvention zur Bekämpfung des Menschenhandels soll in erster Linie die Opfer schützen,

die Verbrechen bekämpfen und die Verbrecher bestrafen.

Von Menschenhandel spricht man, wenn Personen, vor allem Frauen und Kinder, aus ihren Ländern verschleppt oder entführt oder auch mit falschen Versprechungen angeworben werden.

Frauen werden meist mit Hilfe von Gewalt, Drohungen und Drogen für sexuelle Handlungen missbraucht. Dazu gehören in erster Linie die Zwangsprostitution, das Geschäft mit Stripteasetänzerinnen und Kinderpornografie, wie auch bestimmte Formen des Ehehandels.

Besonders schlimm ist es, wenn es sich bei den Opfern um Kinder und Jugendliche handelt.

In Rumänien und Bulgarien werden Strichmädchen im Alter von 11 und 12 Jahren aufgegriffen.

Es wird geschätzt, dass mindestens100 000 junge Ukrainerinnen im Ausland als Prostituierte arbeiten, mindestens 14 000 albanische Frauen und 10 000 bulgarischen Frauen durch den Menschenhandel zur Prostitution verschleppt wurden.

Die Verantwortlichen sind unter den Menschenhändlern zu suchen. Europa ist einer der größten Handelsplätze für moderne Sklaverei. In ihrer Grausamkeit und Menschenverachtung steht sie den alten Vorbildern in nichts nach. Die Sklavenhändler stammen aus den Ländern des ehemaligen Ostblocks, sie verkaufen an Zwischenhändler und ihre Fracht wird immer weiter westwärts geschafft, in das Reich des Geldes und der unbegrenzten Libido.

Jährlich werden rund 500 000 Frauen und Mädchen zum Zweck der sexuellen Ausbeutung nach Europa geschleust. Die Schlepperbanden machen allein in Europa jährlich etwa 7 Milliarden Dollar Gewinn mit der sexuellen Ausbeutung der Frauen.

Frauenhandel ist lukrativer als Drogenhandel, und viel weniger riskant. Auf Drogenhandel steht bis zu mehr als zehn Jahren Haft, auf Frauenhandel eine Höchststrafe von zwei Jahren. Leider haben nicht alle europäischen Länder so gute Gesetze wie Schweden.

Unter diesen Prämissen können wir keine Konvention unterstützen, welche die Opfer des Menschen-handels nicht schützt. Damit das möglich ist, müssen wir zwingend den Anträgen der drei Kommissionen zustimmen. Es braucht eine klare, verbindliche Sprache für einen besseren Opferschutz.

Der Kinderhandel braucht eine differenzierte Aufnahme in dieser Konvention.

Opfer von Frauenhandel sollen nicht doppelt bestraft werden, wenn sie sich gezwungenermaßen illegal in unseren Ländern aufhalten.

Die Polizei, die sich sehr oft in korrupter Art und Weise zu Verbündeten der Händler macht, muss geschult, aber auch bestraft werden. Vor allem muss die interne Gesetzgebung statt nach den Wünschen der Länder „opfergerecht“ festgelegt werden.