SITZUNGSPERIODE 2005

(2. Teil)

BERICHT
15. SITZUNG

Donnerstag, 28. April 2005, 15.00 Uhr

REDEBEITR�GE IN DEUTSCH


Pr�sident

Ich gebe jetzt das Wort an Herrn Steenblock, von der sozialdemokratischen Partei in Deutschland.

Rainer STEENBLOCK, Deutschland, SOC

Vielen Dank, Herr Pr�sident!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich finde es wichtig, dass wir diese Fragen hier diskutieren, auch wenn die politische Relevanz von meinem Vorredner durchaus richtig eingesch�tzt worden ist.

Aber es geht bei dieser Verfassung um Europa; und ein Scheitern dieses Verfassungs-Prozesses wird sich nat�rlich auch auf den Europarat auswirken, weil es die Stimmung der Menschen in Bezug auf Europa beeinflussen wird, und es wird auch ein Signal daf�r sein, ob es mit der Integration Europas voran geht, oder ob die Bewegung eher zur�ck geht in die Nationalstaatlichkeit und damit in eine geringere Handlungsf�higkeit.

Ich geh�re zu denen, die sich in ihren Funktionen im Parlament schon lange sehr intensiv

mit der Verfassung besch�ftigen, und ich habe massiv f�r die Annahme dieser Verfassung gek�mpft und werde weiterk�mpfen; denn ich glaube, es ist der einzige Weg, um Europa demokratischer und handlungsf�higer zu machen, um die Rechte der Menschen in Europa zu st�rken. Hierf�r brauchen wir diese Grundlage.

Demokratischer � weil das europ�ische Parlament gest�rkt wird, demokratischer, weil auch die nationalen Parlamente in ihrer Reaktionsm�glichkeit auf das europ�ische Parlament, auf den Ministerrat durch das neue Recht der Subsidiarit�tsr�ge, der Subsidiarit�tsklage gest�rkt werden � sie k�nnen dort intervenieren. Demokratischer und von den Menschenrechten her besser, weil die Grundrechtscharta in den Verfassungsrang gehoben wird, und auch transparenter, weil die Tagungen, auch von Legislativreden, �ffentlich sind.

Wer Ja sagt zur Verfassung, unterst�tzt diesen Demokratisierungsprozess, wer hingegen Nein sagt zur Verfassung � unabh�ngig von seinem subjektiven Willen � unterst�tzt ein weniger demokratisches Europa, weil dann die Schritte zu mehr Demokratie nicht mehr m�glich sind.

Europa wird durch diese Verfassung handlungsf�higer, wir haben das Prinzip der doppelten Mehrheit. Wer diese Verfassung ablehnt, geht zur�ck auf Nizza, und will ein Europa, das weniger handlungsf�hig und nicht in der Lage ist, Beschl�sse zu fassen. Dar�ber muss man sich im klaren sein, wenn man NEIN sagt zu dieser Verfassung. Es geht nicht um die Ideale, die man dabei hat, sondern es geht darum, was politisch damit bewirkt wird. Ein NEIN bewirkt aber auch, dass Europa in der Welt geschw�cht wird.

Einige meiner Vorredner haben bereits darauf hingewiesen, dass viele Menschen und V�lker in aller Welt � auch in den L�ndern, die heute nicht zur EU geh�ren � mit gro�er Hoffnung auf dieses Europ�ische Integrationsmodell blicken, weil es ein Modell von Staaten ist, welches Frieden und Menschenrechte gesichert hat, und diese Menschen wollen ein solches Modell fortentwickelt sehen, wollen dieses europ�ische Vorbild, gerade gegen�ber anderen F�hrungsstrukturen innerhalb der Globalisierungsdiskussion.

Deshalb d�rfen wir auch diese Menschen nicht entt�uschen.

Die neuen Ans�tze in Richtung eines europ�ischen Au�enministers, einer gemeinsamen europ�ischen Au�en- und Sicherheitspolitik, auch die Frage nach einem gemeinsamen europ�ischen Milit�r, nach R�stungsagenturen, sind da.

Die Priorit�t dieser Verfassung ist jedoch festgeschrieben in nichtmilit�rischen Konfliktl�sungsm�glichkeiten. Dies ist ein sehr gro�er Fortschritt.

Und wer all das nicht will, der sagt JA zu einem undemokratischeren Europa das seine Rolle in der Welt nicht in dem Ausma�e spielen kann, wie es die Menschen eigentlich von uns verlangen.

Wir d�rfen nicht immer nur auf das W�nschenswerte schauen, sondern diese Auseinandersetzung um die Europ�ische Verfassung ist eine Debatte um das aktuell M�gliche. Wer aber das jetzt M�gliche nicht will, verschlechtert die aktuelle Situation und wird mit seinem politischen Wirken dazu beitragen, dass die Tr�ume von Europa nicht mehr getr�umt werden k�nnen � zumindest nicht in dem Ma�e, wie wir uns alle das eigentlich w�nschen.

Europa ist in seiner Verfassung zum ersten Mal als Europa der Staaten und der B�rgerinnen und B�rger in der Verfassung festgeschrieben worden. Das ist ein gro�er Fortschritt, weil wir die Menschen beteiligen und mitnehmen wollen.

Nat�rlich ist es richtig � und als Mitglied der Sozialistischen Fraktion bef�rworte ich ein sozialeres Europa, sowie die Bek�mpfung der Auswirkungen des Neo-Liberalismus. Diese unsere Pflicht steht v�llig au�er Frage. Aber wer in der jetzigen Situation diese Verfassung, diesen Integrationsprozess ablehnt, wird objektiv dazu beitragen, dass genau diese Kr�fte in Europa gest�rkt werden, weil ihre Kontrolle in Europa nicht mehr m�glich ist.

Was das Europ�ische Parlament zur Dienstleistungsrichtlinie gesagt hat, ist richtig, gut und unterst�tzenswert; und diese M�glichkeiten eines europ�ischen Diskurses m�ssen wir nutzen.

Wir m�ssen diese Verfassung bejahen, wenn wir Europa weiterentwickeln und integrieren wollen, und wir m�ssen versuchen, alle Menschen mitzunehmen, weil jeder, der diese Verfassung ablehnt, unabh�ngig von seinem subjektiven Glauben Europa Schaden zuf�gt.

Danke.

Pr�sident

Danke Herr Steenblock.

Pr�sident

Sie haben das Wort, bitte.

Ali Riza G�LCICEK, T�rkei, SOC

Sehr geehrter Herr Pr�sident, liebe Freunde,

�Asylschutz� ist ein aktuelles Thema f�r das sich im allgemeinen viele Europarat-Staaten interessieren. Die Vorf�lle, die sich in den letzten Jahren ereignet haben, offenbaren uns die tragische menschliche Seite der Geschehnisse.

Ich m�chte dem Berichterstatter im Namen der sozialistischen Fraktion danken, der das Thema der Kinder, die von ihren Eltern, oder ihren gerichtlich zugeteilten Vormunden, getrennt leben und die Asyl in einem anderen Land beantragt haben, angeschnitten hat.

Die Arbeit zum Schutz von Fl�chtlingen, insbesondere von Kindern die aus den unterschiedlichsten Gr�nden von ihren Familien getrennt wurden, zeigt uns die menschliche Dimension des Problems auf, und macht uns die Ausweitung des Problems bis hin zum Menschenhandel, deutlich.

Die immer gr��er werdenden Probleme m�ssen in den L�ndern, die Ursprungs-, Transit- und Ziell�nder sind, �konomisch, sozial, rechtlich und administrativ geregelt werden. Bei diesen Regelungen sollte das finanzielle Ausma� nicht unbeachtet bleiben.

Aus diesen Gr�nden teile ich die Ansichten des Berichterstatters, dass der Europ�ische Rat den UNHCR, den Kinderschutz-Bund sowie Kinder ohne den Schutz einer Familie f�rdern muss, und dass rationale L�sungen f�r die F�lle dieser Kinder gefunden werden m�ssen.

Kinder, die aus finanziellen Gr�nden, aufgrund von Armut, politischen Konflikten oder aufgrund anderer Gr�nde in ein anderes Land fl�chten, m�ssen insbesondere in Transit- und Ziell�ndern Schutz und Hilfe gew�hrt werden.

Auch teile ich die Auffassung des Berichterstatters, dass, in Bezug auf die Menschenrechtsfrage dieser Kinder, Organisationen wie NGOs dieses Thema an die �ffentlichkeit bringen m�ssen, und alle Beteiligten sich mit diesem Thema besch�ftigen, sowie entsprechend ausgebildet werden m�ssen.

Auch halte ich alle Aussagen des Berichterstatters bez�glich der Inhaftnahme der Fl�chtlingskinder f�r absolut korrekt. Falls unbedingt n�tig sollte die in Aufsichtstellung der Kinder stark begrenzt sein. Auch m�ssen die Kinder in diesem Zeitraum moralisch, psychologisch, medizinisch sowie juristisch betreut werden.

Ich teile auch die Ansicht des Berichterstatters, dass es f�r Fl�chtlingskinder ein g�ltiges und f�r alle verbindliches Rechtsverfahren geben soll.

Herr Pr�sident, liebe Freunde,

ich sch�tze die Arbeit des europ�ischen Rates in Bezug auf den Schutz des Status und der Rechte von Asylanten, und seine Ma�nahmen gegen  Menschenhandel.

Es ist nat�rlich klar, dass diese, ohnehin schon heiklen Themen, Kinder noch  in viel st�rkerem Maβe betreffen. Aus diesem Grund halte ich es f�r sehr wichtig, dass in den und f�r die Transit � und Ziell�nder, die es ohnehin schon schwer haben, juristische und �konomische Ma�nahmen getroffen werden, und bei  dieser Hilfe internationale Organisationen mitwirken.

Ich halte es f�r wichtig, dass die Ma�nahmen im Empfehlungsbeschluss in die Tat umgesetzt werden.

Vielen Dank.

Pr�sident

Vielen Dank. Ich m�chte betonen, dass Herr G�lcicek im Namen der sozialistischen Gruppe gesprochen hat.

Rosmarie ZAPF-HELBLING, Schweiz, EPP/CD/PPE/DC

Danke, Herr Vorsitzender.

Man muss sich einmal vorstellen, dass aktuell 11 Millionen Kinder weltweit auf der Flucht sind. Ich denke, dass dies ein �u�erst wichtiges Menschenrechtsthema ist.

In diesem hohen Haus stehen die Menschenrechte an erster Stelle, aber man sieht wie wenige der 300 Mitglieder sich wirklich mit diesen Menschenrechten besch�ftigen. Dies finde ich bedauerlich.

Ihre Bedrohungslage ist vielf�ltig und reicht von Versklavung als Kindersoldaten bis zur Zwangsprostitution dieser Fl�chtlingskinder.

Wer sich ein Bild �ber das Ausma� der Problematik machen m�chte ist nach wie vor, in den einzelnen L�ndern, auf Sch�tzungen angewiesen.

Alleine in der Schweiz waren es 1998 rund 2500 Minderj�hrige. 95% dieser Kinder sind zwischen 15 und 18 Jahren alt. Die Herkunftsl�nder waren in den Jahren 1995-1998 Jugoslawien (Kosovo), Albanien, Bosnien, die T�rkei � die alle Mitglieder des Europarates sind - Afrikanische L�nder und der Irak.

Die Fluchtgr�nde sind individuell verschieden, eines ist jedoch allen L�ndern gemeinsam: sie sind durch B�rgerkriegssituationen gekennzeichnet.

Die Kinderrechtskonvention und das Zivilgesetzbuch sagen sehr deutlich: F�r unbegleitete Minderj�hrige werden vormundschaftlich Ma�nahmen angeordnet. Anstelle der Eltern soll sich ein Vormund um das Wohl des Kindes k�mmern. Die Praxis in meinem Land sieht jedoch leider anders aus. Es h�ngt von der Sensibilit�t der einzelnen Kantone ab, ob ein Vormund oder Beistand eingesetzt wird.

Sicher ist f�r Kinder und Jugendliche die Rechtsvertretung von gro�er Bedeutung. Im Asylverfahren wird �ber ihre Zukunft entschieden. Sie sind rechtsunkundig, mittellos und beherrschen keine Amtssprache. Unter diesen Umst�nden sind die Asylsuchenden auf professionelle Rechtsvertretung angewiesen. Leider ist diese Praxis l�ngst nicht in allen Mitgliedsl�ndern des Europarates �blich.

Die Erfahrungen in meinem Land zeigen, dass Kinder, die in Pflegefamilien untergebracht sind, viel eher eine Ausbildung beginnen, wenn sie von einem Beistand betreut werden. Meist werden jedoch Minderj�hrige in normalen Durchgangszentren zusammen mit Erwachsenen untergebracht.

Oft wird vergessen, dass es sich bei minderj�hrigen Asylsuchenden um Kinder mit Schutz- und Betreuungsbed�rfnissen handelt. Sie werden in vielen F�llen sexuell ausgebeutet, zum betteln abgerichtet und zur Kriminalit�t gezwungen. Als Vertreterin des Europarates erfuhr ich auf einem Seminar in Wien zu diesem Thema, wie viele Kindern unter einem solchen Missbrauch zu leiden haben.

Deshalb sind sie auf speziellen Schutz und Hilfe angewiesen. Dies ist nicht nur ein Gebot des V�lkerrechts, sondern der Menschlichkeit, und es ist ein allgemeines Menschenrecht f�r das wir sorgen m�ssen.

Auf der anderen Seite wollen wir nicht nur mit dem Bild des lieben Kindes arbeiten. Das w�rde die ganze Thematik auf Mitleid und Sympathie verk�rzen. Es ist unsere Aufgabe, allen Kindern eine gesicherte Zukunft zu bieten, ungeachtet der Schwierigkeiten und Kosten. Vor allem die finanzielle Seite zwingt unsere L�nder bekanntlich immer wieder, Kinder m�glichst schnell wieder abzuschieben, ohne zu pr�fen wohin sie gebracht werden, was sie erwartet, und wie sie schlie�lich wieder in unsere L�nder zur�ckkehren wo die Problematik von neuem beginnt.

Unsere Aufgabe besteht auch unabh�ngig davon, wie lange die Kinder in unseren L�ndern bleiben.

Im Namen der EPP-Gruppe bedanke ich mich beim Berichterstatter f�r die wichtigen Impulse die darin an unsere Mitgliedsl�nder gerichtet worden sind.

Pr�sident

Vielen Dank, Frau Zapfl-Helbling.

Pr�sident

Ich gebe jetzt das Wort an Frau Stoisits aus �sterreich.

Terezija STOISITS, �sterreich, SOC

Vielen Dank, Herr Vorsitzender!

Als erstes m�chte ich mich ganz herzlich beim Kollegen Herrn van Thijn f�r seinen Bericht bedanken; nicht nur, weil er in seiner Art der erste im Europarat ist, sondern weil er ein Problem anspricht, welches allen nahe geht.

Man k�nnte es sich jetzt nat�rlich leicht machen und sagen: die Staaten des Europarates sollen selbstkritisch sein und daf�r sorgen, dass sie nicht selbst Kinderfl�chtlinge hervorbringen, sondern von vornherein verhindern, dass einzelne von ihnen Kindern � sogenannten �unbegleiteten Minderj�hrigen� � Schutz bieten m�ssten. Dies w�re das oberste Gebot.

Ich teile nicht die Auffassung, Europa sei f�r unbegleitete Minderj�hrige deshalb so attraktiv, weil es auch f�r die Erwachsenen ein Migrationsziel ist. Nach meiner mittlerweile langj�hrigen Erfahrung ergreifen gerade unbegleitete Minderj�hrige dort den ersten Anker, wo sie ihn finden.

Europa ist das erste Land, dass diese M�glichkeit bietet, und ich danke jetzt schon f�r den Ab�nderungsantrag, der die Definition der �unbegleiteten Minderj�hrigen� so klar und deutlich nach der Kinderrechtskonvention von Null bis achtzehn Jahren hier versucht einzubringen.

Diese unbegleiteten Minderj�hrigen genie�en in meinen Augen in vier Punkten besonderen Schutz durch die Legislative. Ich werde nun einiges wiederholen, was schon gesagt wurde, denn mir scheinen diese vier Punkte die wichtigsten zu sein:

Die Unterst�tzung im Verfahren und der rechtliche Beistand � die ist ein wesentlicher Punkt mit sehr unterschiedlichen Auspr�gungen in den einzelnen L�ndern des Europarates.

Der zweite Punkt, der unmittelbar damit zusammenh�ngt, ist die Frage der Altersbestimmung. In einigen Staaten gibt es entw�rdigende, ja, geradezu grundrechtswidrige Arten der Altersfeststellung bei unbegleiteten Minderj�hrigen. Ich halte dies f�r einen Punkt dem sich der Europarat auch noch widmen sollte.

Der dritte und in meinen Augen wichtigste Punkt ist die Frage der Inhaftierung von unbegleiteten Minderj�hrigen. Wie immer die Terminologie in den einzelnen L�ndern lauten mag � in meinem Land nennt man es �Schubhaft�, wenn man unbegleitete minderj�hrige Asylbewerber und �bewerberinnen  in Haft nimmt, um sie letztendlich, denn dies ist immer das Ziel, wieder au�er Landes zu bringen.

Wie bei Erwachsenen auch kann die Haft speziell bei Kindern immer nur die Ultima Ratio sein, und deshalb scheinen mir � wie dankenswerterweise aus dem Bericht von Herrn Thijn hervorgeht - Inhaftierungszeiten von bis zu sechs Monaten in  Mitgliedstaaten des Europarates, die sozusagen ein besonderes Auge auf die unbegleiteten Minderj�hrigen haben sollen, keineswegs kompatibel mit den Schutzbestimmungen der   Kinderrechtskonvention.

Der vierte Punkt ist die Frage der Art und Weise der R�ckf�hrung von unbegleiteten minderj�hrigen Fl�chtlingen, die in einem Asylverfahren nicht zu ihrem Recht kommen, in ihre Heimat. Hier meine ich, dass es Verfahren geben muss, die sich von den f�r Erwachsene vorgegebenen ma�geblich unterscheiden. Deshalb danke ich Ihnen noch einmal ganz besonders, dass Sie auf diesen Punkt im Bericht besonders hingewiesen haben.

Genitalverst�mmelung, Arbeitsklagen, Kinderarbeit, Zwangsehen, Kindersoldaten, Opfer von Kinder- und Menschenhandel � das sind die Verletzlichsten innerhalb der Gruppen, welche wir dann als unbegleitete, minderj�hrige Fl�chtlinge kennen lernen.

Dies ist aber sozusagen nur die Spitze. Es gibt eine Ebene, auf der es nicht um die physische Integrit�t des einzelnen geht, sondern wo � und damit m�chte ich schlie�en  - es auch manchmal einfach nur schlicht der Hunger ist, der Kinder zu Fl�chtlingen macht; und das ist von den bisherigen Grundlagen, die der Europarat sowie internationale Normen vorgeben, kein Fluchtgrund. F�r uns aber sollte es ein Anlass sein, uns auch k�nftig dar�ber Gedanken zu machen.

Danke.

Pr�sident

Vielen Dank, Frau Stoisits.

Ruth-Gaby VERMOT-MANGOLD, Schweiz, SOC

Herr Pr�sident,

meine wenigen Damen und Herren,

Niemand ist verletzlicher als Kinder und Jugendliche, darunter vor allem auch die M�dchen und jungen Frauen. Die Zahlen sind sehr hoch: das UNO-Hochkommissariat f�r Fl�chtlinge rechnet weltweit mit rund 10 � 12 Millionen Fl�chtlingen, die j�nger als 18 Jahre alt sind � also Kinder und Jugendliche.

In unseren Mitgliedsstaaten verschlechtert sich die Aufnahmesituation f�r Asylssuchende � ob Kinder oder Jugendliche � drastisch. Die Bek�mpfung der illegalen Migration von allen Mitteln fordert Opfer � und dies sind unbegleitete, alleinreisende Kinder und Jugendliche die ein Asylgesuch stellen. Sie sind oft alleine unterwegs, und in vielerlei Hinsicht werden sie missbraucht. Meist werden sie von den Schleppern betrogen, und M�dchen werden zum Preis der Schlepperdienste sexuell missbraucht.

Kinder und Jugendliche haben besondere Rechte und brauchen auch den gr��tm�glichen Schutz. Ihnen Muss von Anfang an, und zu Beginn der Anh�rungen bzgl. des Asylantrages, eine Rechtsvertretung zur Seite gestellt werden.

Kinder und Jugendlichen darf nie ein Schnellverfahren zugemutet werden. Sie haben das Recht auf ein kinder � und jugendgerechtes Verfahren, das ihnen die Chance einr�umt, ihre Fluchtgr�nde ihrem Alter und ihrer Reife entsprechend vorzubringen.

Prek�r ist vor allem die Situation jener Kinder denen keine wirklichen Fluchtgr�nde zuerkannt werden, und die einen Ablehnungsbescheid erhalten. Auch nach einem negativen Bescheid brauchen Kinder und Jugendliche weiterhin Betreuung und Hilfe. In jedem Fall m�ssen f�r sie die Forderungen der Genfer Fl�chtlingskonvention angewandt werden.

W�hrend Kinder unter 12 Jahren grunds�tzlich mit mehr Unterst�tzung rechnen k�nnen, so begegnet man Jugendlichen oft mit viel Misstrauen. Man m�chte sie m�glichst schnell abschieben, und holt sie h�ufig gleich polizeilich vom Flugzeug ab.

Eine sofortige R�ckf�hrung in ihr Heimatland ist jedoch gegen die Kinderrechtskonvention � und dies m�ssen alle L�nder zwingen beachten.

Viele Jugendliche sind sich selbst �berlassen weil sie erwachsen scheinen. Dabei sollte �Integration� gerade f�r Kinder und Jugendliche gelten. Gem�� der Kinderrechtskonvention haben alle Kinder dieser Welt ein Recht auf Bildung, Schule und Unterricht. Dieses Recht wird ihnen oft mit der hintergr�ndigen Aussage vorbehalten, dass sie ja bald wieder in ihre Heimat zur�ckkehren, oder dass die Integration in eine Schulklasse aufgrund des unsicheren Aufenthalts fragw�rdig ist;

Fragw�rdig ist hier die Haltung der Beh�rden.

Integrationsbem�hungen sind � ob kurz- oder langfristig � f�r Jugendliche dringend, die kurz vor dem Abschluss ihrer Schulausbildung stehen. In vielen Unterbringungsheimen sind Jugendliche bis 18 Jahre oft auf sich gestellt. Vom ein- bis zweimal pro Woche stattfindenden Sprachunterricht abgesehen k�mmert sich niemand um sie.

Es ist f�r Drogendealer sehr leicht, diese Jugendlichen f�r ihre kriminellen Dienste zu rekrutieren. Die Jugendlichen z�gern kaum, da ihnen suggeriert wird dass sich jemand um sie k�mmert und dass sie Geld verdienen, wenn sie ins Drogengesch�ft einsteigen und sich kooperativ verhalten.

Zwar sind sie sich des Unrechtes und des Gesetzeskonfliktes durchaus bewusst, die Verf�hrung durch Geld und Konsum wiegt jedoch st�rker.

Wenn wir von Asylsuchenden Kindern sprechen m�ssen wir weiterhin das Alter gem�� dem Gebot der Kinderrechtskonvention von 1989 definieren, d.h. bis einschlie�lich zum 18. Lebensjahr; und nicht wie in vielen Staaten zu Unrecht nur bis zum 16. Lebensjahr.

Kindern und Jugendlichen muss in allen L�ndern zwingend Schutz sowie eine besondere Betreuung zukommen.

Dazu haben wir uns in der Kinderrechtskonvention verpflichtet.

Pr�sident

Vielen Dank Frau Vermot-Mangold.