SITZUNGSPERIODE 2005

(4. Teil)

BERICHT

26. SITZUNG

 

Dienstag, 04. Oktober 2005, 10.00 Uhr

REDEBEITR�GE IN DEUTSCH


Rosmarie ZAPFL-HELBLING, Schweiz, EPP/CD, PPE/DC

Danke, Herr Pr�sident!

Liebe Kolleginnen und  Kollegen,

dieses Dossier, Frauen in den Religionen Europas, habe ich von unserer Kollegin Agiar aus Portugal �bernommen; sie hat ja vor einigen Monaten unsere Versammlung verlassen.

Religion ist ein schwieriges Thema: Alles, was mit Religion zu tun hat � nicht nur das Thema Frauen, ist schwierig. Leider finden wir jedoch � und das bringt mein Bericht klar zum Ausdruck  - in christlichen wie auch in anderen Religionen fundamentalistische Z�ge, die dann meist gegen die Frauen und deren Rechte gerichtet sind.

Die ganze Tragweite dessen kann jedoch nur verstehen, wer selbst davon betroffen ist: Zum Beispiel Frauen, die mit katholischen Priestern zusammen leben, die sich zusammen mit ihren Kindern im Verborgenen aufhalten. Geschiedene Frauen und M�nner, die nicht zu den Sakramenten zugelassen werden, vergewaltigte Frauen, die wegen Beschmutzung der Familienehre ermordet oder aus der famili�ren Gemeinschaft ausgesto�en werden, jedoch auch Frauen, die von ihren M�nnern mit Geschlechtskrankheiten angesteckt werden, weil die religi�se Doktrin Kondome verbietet.

All das widerspricht christlichen Werten wie Menschenrechte, Gleichstellung und N�chstenliebe, und die Religion spielt nach wie vor bei den Frauen eine enorm wichtige Rolle � sei es aus kulturellen Gr�nden, sei es aus religi�ser �berzeugung.

Die drei wichtigsten Religionen in den Mitgliedsl�ndern des Europarates sind monotheistisch: das Judentum, das Christentum und der Islam. In einigen L�ndern jedoch treten diese Religionen in differenzierter Form auf: In Frankreich zum Beispiel sind Staat und Kirche voneinander getrennt, in Italien sind Kirche und Christentum eng mit dem Staat verbunden, und in Russland spielt die orthodoxe Kirche eine enorm wichtige Rolle im Staat.

Vor ein paar Wochen hat sich zum Beispiel der Papst negativ zu der direkten Demokratie in der Schweiz ge�u�ert, weil das Volk durch das Referendum gesetzgebende Beh�rde ist und nicht so entschieden hat, wie die katholische Kirche dies w�nschte oder gar vorschreibt. In verschiedenen s�dosteurop�ischen L�ndern ist der Islam in zunehmendem Ma�e tonangebend und l�sst dank religi�ser Gesetze die Verletzung der Menschenrechte und der Frauen zu.

Die Rolle der Frau in der Kirche ist nicht unbedeutend, die Gleichberechtigung der Frauen ist jedoch in keiner europ�ischen Religion realisiert, sie werden diskriminiert, seit es diese Religionen gibt. In der r�misch-katholischen Kirche zum Beispiel ist die Frauen-Ordination kein Thema, und im Islam wird das Tragen eines Kopftuches immer mehr zur Selbstverst�ndlichkeit, und noch weitere Gesetze diskriminieren dort die Frauen.

Alle, die in unserer Gesellschaft leben, m�ssen wissen, dass wir es nicht dulden, wenn Frauen aus traditionellen oder kulturellen Gr�nden nur verminderte Rechte haben. Ich denke hier zum Beispiel an junge Frauen, die gegen ihren Willen verheiratet werden, oder dass M�dchen in der Schule von bestimmten F�chern fern gehalten werden.

In allen Staaten Europas besitzen die Frauen dieselben politischen Rechte wie die M�nner, doch werden diese in der Realit�t nicht �berall umgesetzt. Leider werden in vielen L�ndern der Welt diese fundamentalen Rechte sogar massiv verletzt, und dies geschieht nur allzu oft vor dem Hintergrund religi�ser Gesetze � Gesetze, die zum Teil vor Hunderten von Jahren aufgrund der Aussagen von Propheten � also M�nnern -  der damaligen Zeit interpretiert, dann jedoch in Form von Vorschriften festgelegt wurden.

Immer wieder erleben wir, dass die Frage der Gleichberechtigung der Frauen in der Kirche ein sehr heikles Thema ist. Wir stellen auch fest, dass einige europ�ische Staaten diese Diskriminierung aus kultureller oder eben religi�ser Realit�t heraus tolerieren.

Wir haben heute Morgen lange �ber diese fundamentalen Rechte diskutiert, und es stellt sich die Frage zwischen der Religionsfreiheit und den fundamentalen Rechten der Frau.

Kein europ�isches Land kann es sich leisten, die fundamentalen Rechte der Frauen zu missachten und zu diskriminieren, und doch ist es eine Realit�t, dass in allen Religionen der Welt die Frauen noch heute ungleich behandelt und Opfer von Menschenrechtsverletzungen werden.

In Afrika leben die Frauen in t�dlicher Bedrohung durch AIDS, und zwar zum Teil aufgrund des Verbots von Verh�tungsmitteln.

Es werden in unseren europ�ischen L�ndern im Namen der Religion Genitalverst�mmelungen vorgenommen, Ehrenmorde sind auch heute noch ein Verbrechen, das aus religi�sen Gr�nden akzeptiert wird. Ebenso wird die schon erw�hnte Zwangsverheiratung von Kindern toleriert, sowie das Fernhalten der M�dchen vom Schulbesuch. Ein gravierendes Problem ist das gesetzliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs: In Europa sterben j�hrlich 70 000 Frauen an den Folgen eines unsachgem��en Schwangerschaftsabbruchs.

Zu all diesen Themen hat sich der Europarat seit Jahren in seinen Berichten ge�u�ert und die menschenunw�rdigen Praktiken angeprangert. Die Aufgabe unserer Kommission im Europarat ist es, in allen Bereichen gegen diese Herabsetzungen unsere Stimme zu erheben.

Unsere Kommission hat in Seminaren mit Vertretern und Vertreterinnen aller Religionen das Thema der Frauen in den Glaubensgemeinschaften diskutiert, und wir stellen fest, dass die Frauen aus �berzeugung in ihren Religionen beheimatet sind. Die Kirchen k�nnten ohne die Frauen gar nicht existieren: Sie sorgen in allen Religionen mit ihren ehrenamtlichen Aktivit�ten daf�r, dass die kirchliche Gemeinschaft leben kann. Allein in meinem Kanton Z�rich, der beinahe eine Million Einwohner hat, leisten die Frauen pro Jahr f�r 40 Millionen Schweizer Franken ehrenamtliche T�tigkeit. Sie engagieren sich in der Sozialarbeit, in der Betreuung von alten und gebrechlichen Menschen, sie sorgen f�r das leibliche Wohl bei gesellschaftlichen und kirchlichen Veranstaltungen.

Die Frauen der mitteleurop�ischen Staaten, die seit Jahren in Gesellschaft und Politik gleichberechtigt sind, wollen das auch in der Kirche sein.

Uns ist klar, dass eine Kultur, die sich �ber Jahrhunderte hinweg etabliert hat, sich nicht im Laufe weniger Jahrzehnte �ndern kann. Es bestehen auch �ngste in Bezug auf m�gliche Verluste religi�ser Werte durch die Liberalisierung. Ebenso bestehen �ngste dahingehend, dass kleinere religi�se Gruppen in ihrer Existenz bedroht werden k�nnten, falls die herk�mmlichen Gebr�uche allzu stark ge�ndert w�rden.

Diese �ngste sind vorhanden und m�ssen akzeptiert werden. Aber �ber den Zusammenhang von Religion und Menschenrechten kann man heute nicht reden, ohne einen Blick auf den Islam zu werfen: Wir m�ssen uns mit der Frage auseinander setzen, wie der Islam zum demokratischen Staat, zu Toleranz und Glaubensfreiheit, zur Gewissensfreiheit und den Menschenrechten steht. Diese Frage stellt sich nicht nur innerhalb der islamischen Welt an sich, sondern f�r viele Muslime, die in Europa leben.

So sehr wir jede Form von Fundamentalismus bek�mpfen, so wenig d�rfen wir die Religionen unterschiedlich behandeln. Im demokratischen Rechtsstaat gilt das Recht auf Unterschiede, aber es gibt kein unterschiedliches Recht.

Wir alle, die wir in einem Rechtsstaat leben, m�ssen wissen, dass wir es nicht dulden, wenn Frauen aus traditionellen oder kulturellen Gr�nden nur minderwertige Rechte haben. Dies gilt f�r alle L�nder und Religionen in Europa, und daf�r engagieren wir uns in der ganzen Kommission.

Ich danke Ihnen.

Rosmarie ZAPFL-HELBLING, Schweiz, EPP/CD, PPE/DC

Danke, Herr Vorsitzender.

Wir haben diesen Bericht heute morgen im Ausschuss intensiv diskutiert, und wir sind der Meinung, dass alle die diesen Bericht gelesen, und sich zu Wort gemeldet haben, sich in keiner Weise verwehrt, und mit Sicherheit keine Unklarheiten festgestellt haben. Diese Argumente k�nnen wir also nicht akzeptieren. Wir sprechen in diesem Bericht nur von Europa, nicht von der ganzen Welt. Ich glaube, hier liegt ein gro�es Missverst�ndnis vor. S�mtliche europ�ische L�nder sind auch Mitglieder der UNO, deshalb kann man auch die Deklarationen der UNO im Bericht erw�hnen, dies ist sicherlich nichts Negatives.

�brigens wurden alle 33 Amendements mit gro�er Mehrheit abgelehnt.

Gisela WURM, �sterreich, SOC

Danke, Herr Pr�sident!

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Gewalt gegen Frauen und die Missachtung von Frauenrechten sind in Europa auch noch im dritten Jahrtausend allgegenw�rtig und weit verbreitet.

Die Berichterstatterin, Frau Rosemarie Zapfl-Helbling, hat mit dem vorliegenden, hervorragenden Dokument, zu dem ich ihr gratulieren m�chte, herausgestellt, dass Frauenrechte oftmals unter Berufung auf die Religion missachtet, verletzt und beschnitten werden.

Es ist mir wichtig klarzustellen, dass die origin�ren Texte, auf die sich die monotheistischen Religionen berufen, bei richtiger �bersetzung beziehungsweise Interpretation grunds�tzlich keine Rechtfertigung zur Diskriminierung von Frauen liefern.

Immer �fter h�rt man leider Stimmen aus Europa, die behaupten, dass der Koran selbst die Begr�ndung f�r Gewalt an Frauen liefere, und somit der Islam per se mit der Einhaltung von Frauenrechten inkompatibel sei.

Diese Auffassung sei unwissenschaftlich und ungerechtfertigt, sagen Orient-Experten und demokratisch orientierte Kr�fte in der islamischen Gesellschaft, wie zum Beispiel die s�kular orientierte islamische Frauenbewegung. Sie stellt fest, dass die Missachtung von Frauen und ihren Rechten im Islam prim�r in viel �lteren patriarchalischen Traditionen begr�ndet ist.

Uns als Koran-Unkundigen empfehle ich, diesen Stimmen mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Es ist wichtig, sehr geehrte Damen und Herren, zwischen diesen moslemischen Frauen und jenen, die sich oft aus Mangel an Bildung und vielleicht auch aus Abh�ngigkeit den traditionellen Herrschaftswissen unterwerfen, klar zu unterscheiden. Beide Gruppen sind grunds�tzlich gl�ubig; erstere aber wehren sich unter Berufung auf den Koran gegen jegliche Form der Unterdr�ckung, letztere nicht.

Die heute geltenden Glaubenslehren sind da schon wesentlich klarer in der Formulierung der Rollenverteilung als die Bibel oder der Koran. Diese haben sich zumeist der Originaltexte bedient und diese so interpretiert, dass sie der Aufrechterhaltung des patriarchalischen Machtgef�ges dienen � das ist im Katholizismus nicht anders als im Islam.

Sehr geehrte Damen und Herren, Diskriminierung von Frauen, Verletzung von Frauenrechten, oder gar Gewalt gegen Frauen � all das darf von den Mitgliedstaaten des Europarates in keinem Fall als kulturell determinierte Verhaltensweise toleriert werden, und es ist vollkommen gleichg�ltig, in wessen Namen Menschenrechte verletzt werden, und ob als Deckmantel die Religion oder ob andere Gr�nde verwendet werden.

Lassen Sie mich deshalb zum Schluss noch einige wesentliche Punkte in dieser Entschlie�ung hervorheben: Grundvoraussetzung f�r die Wahrung von Frauenrechten gegen�ber religi�ser beziehungsweise religi�s begr�ndeter Gewalt beziehungsweise die Diskriminierung von Frauen: Dies ist eine klare verfassungsm��ige Trennung von Kirche und Staat. Ferner d�rfen weder die Freiheit der Religion noch patriarchalische, traditionalistische Herrschaftsvorstellungen die Gleichberechtigung, die Gleichstellung und die W�rde von Frauen in allen Lebensbereichen beschneiden.

Deshalb, sehr geehrte Damen und Herren, bitte ich Sie, diesem Entschluss ihre volle Zustimmung zu geben und ihn nicht zur�ck zu weisen.

Herzlichen Dank f�r Ihre Arbeit, Frau Zapfl-Helbling;

Rosmarie ZAPFL-HELBLING, Schweiz, EPP/CD, PPE/DC

Danke, Herr Vorsitzender!

Ich werde diese vier Minuten nicht brauchen.

Zun�chst m�chte ich allen herzlich danken -  f�r Ihre Worte, f�r die intensive Bearbeitung dieses Berichtes und f�r das Interesse, das Sie diesem Bericht entgegengebracht haben.

Ich m�chte einfach noch einmal darauf hinweisen, dass es mir um die Menschenrechte geht. Im demokratischen Rechtsstaat gilt das Recht auf Unterschiede: Frauen und M�nner sind biologisch unterschiedlich, doch dies ist kein Grund, f�r Frauen unterschiedliches Recht gelten zu lassen - das will ich noch einmal wiederholen.

Der Staat soll nur dort eingreifen, wo die Menschenrechte durch Vorschriften tangiert werden. Er soll sich jedoch nicht in die Religionen an und f�r sich einmischen; der Staat soll sich auch nicht in die Art der Religion einmischen, die der Einzelne f�r sich beansprucht.

Wenn jedoch durch die Religionen die Menschenrechte tangiert werden, ist der Staat zwingend verpflichtet einzugreifen.

Wenn Sie mein Expos� vollst�ndig gelesen haben, Herr Schreiner, dann stellen Sie fest, dass es sich mit s�mtlichen monotheistischen Religionen in Europa besch�ftigt.

Hier gibt es nat�rlich verschiedene staatliche Auslegungen, die man nicht alle �ber denselben Kamm scheren kann � es gibt da gro�e Unterschiede. Ich habe jedoch versucht, sehr seri�s, sehr klar, aber auch realit�tsnah diese Religionen, wie sie heute in Europa existieren und praktiziert werden, in meinem Bericht aufzuzeigen.

Ich glaube, so wie es Lydie Err in ihrer Jugend als junge Frau mit der Religion ergangen ist, so ist es vielen jungen Frauen ergangen, und es dauert auch noch an. Eigentlich ist die Kirche die Heimat, in die man hinein geboren wird, und wenn man bereits als junge Frau sehr fr�h sp�rt, dass man nicht gleichberechtigt ist, falls man ein Gesp�r f�r Gleichberechtigung hat, dann ist man betroffen und f�ngt an, sich zu wehren.

So ist es auch mir ergangen in meiner Jugend und in meinem gesamten Leben als Frau.

Ich bin nach wie vor in dieser Kirche beheimatet, doch ich setze mich daf�r ein, dass in meiner Kirche Frauen dieselben Rechte bekommen. Ich bin der Meinung, dass die Frauen ein wertvoller Teil der Kirche sind, und ich bin froh, dass das von zahlreichen Sprecherinnen und Sprechern ebenfalls so gesehen wird.

Unabh�ngig von Ihrer Ansicht zu meinem Bericht m�chte ich Ihnen danken, dass Sie sich damit befasst haben, sie haben geh�rt, es ist ein wichtiger Bericht und sehr aktuell; er wird sogar mit den unterschiedlichen kulturellen Gegebenheiten in Europa immer aktueller � wir m�ssen uns damit befassen, und das ist gut so.

Zum Schluss m�chte ich meinen Kolleginnen und Kollegen in der Kommission danken, aber vor allem dem Sekretariat, das sich sehr bem�ht hat, einen guten Bericht zu schreiben � einen Bericht, der nicht verletzend ist, der auch die Religionen nicht verletzt, sondern der realit�tsnah schildert, wie die Situation heutzutage ist.

Rosmarie ZAPFL-HELBLING, Schweiz, EPP/CD, PPE/DC

Dieser Artikel 16 ist einfach eine Feststellung der Tatsachen, und die Kommission hat diesen mit gro�er Mehrheit abgelehnt.

Rosmarie ZAPFL-HELBLING, Schweiz, EPP/CD, PPE/DC

Es gilt dieselbe Begr�ndung wie zuvor: es ist eine Tatsache, aus diesem Grund m�chte die Kommission diesen Artikel beibehalten.

Rosmarie ZAPFL-HELBLING, Schweiz, EPP/CD, PPE/DC

Wir sind auch an dieser Stelle dagegen, denn es handelt sich um eine unzul�ssige Verharmlosung. Die Rechte der Frauen werden nicht nur manchmal, sondern regelm��ig verletzt.

Ruth-Gaby VERMOT-MANGOLD, Schweiz, SOC

Herr Pr�sident!

Meine Damen und Herren,

Die Rollen von Mann und Frau innerhalb der verschiedenen Religionen sind immer sehr unterschiedlich, und die Kirche ist h�ufig ein Machtinstrument, um die Rolle der Frau zu minimieren und Frauen unterw�rfige Positionen zuzuweisen.

Daher ist dieses Amendement zur�ckzuweisen.

Rosmarie ZAPFL-HELBLING, Schweiz, EPP/CD, PPE/DC

In meinem Bericht spreche ich mich an keiner Stelle gegen die Familie, oder gegen famili�re Werte aus. Deshalb stimmt dieses Amendement nicht und ich bin gegen dieses Amendement.

Rosmarie ZAPFL-HELBLING, Schweiz, EPP/CD, PPE/DC

Der Antragssteller hat es selbst gesagt: die extremistischen Auslegungen der Religionslehren k�nnen nicht nur die Grundrechte der Frauen einschr�nken, sie tun es auch. Und deshalb bin ich daf�r, dass dieser Antrag gestrichen wird.

Ruth-Gaby VERMOT-MANGOLD, Schweiz, SOC

Nat�rlich sind die Rechte unterschiedlich, aber sie sind auf dem Papier. In der katholischen Kirche zum Beispiel k�nnen Frauen �berhaupt nicht als Priesterinnen arbeiten; sie befinden sich in untergeordneter Position. Daher ist dieses Amendement zur�ck zu weisen.

Rosmarie ZAPFL-HELBLING, Schweiz, EPP/CD, PPE/DC

Herr Vorsitzender, ich habe ganz bewusst die Kopftuchdebatte aus diesem Bericht herausgelassen. Ich m�chte an dieser Stelle nicht �ber die Kopftuchdebatte diskutieren, und m�chte auch diesbez�glich nichts einbringen.

Rosmarie ZAPFL-HELBLING, Schweiz, EPP/CD, PPE/DC

Es ist wirklich wichtig zu pr�zisieren, dass die formale Zustimmung des Opfers bei

einer Menschenrechtsverletzung unerheblich ist. Genau wie ein Folterer sich nicht auf die angebliche Zustimmung seines Folter-Opfers berufen kann, kann auch ein Vergewaltiger sich nicht auf die angebliche Zustimmung seiner zwangsverheirateten Frau berufen, oder ein Mann, der seine Frau versto�en will, sich darauf berufen, dass die Versto�ung legal sei.

Ruth-Gaby VERMOT-MANGOLD, Schweiz, SOC

Es gibt Stereotypen, die den meisten Menschen helfen, die Bilder zu rechtfertigen, die sie von Frauen haben, von Menschen verschiedener Religionen und Kulturen. Doch es kann nicht angehen, dass diese Stereotypen hier unreflektiert eingesetzt werden, Stereotypen sind immer unreflektiert, und man muss immer die Bilder �berpr�fen, die man von anderen Kulturen, Menschen und Religionen hat. Dieses Amendement ist daher zur�ckzuweisen.

Rosmarie ZAPFL-HELBLING, Schweiz, EPP/CD, PPE/DC

Der Antrag ist einfach eine unzul�ssige Abschw�chung. Der Grundtenor dieses Berichtes geht dahin, dass die Menschenrechte �ber der Religionsfreiheit stehen, dass die Menschenrechte unbedingt geachtet werden m�ssen, auch von den Religionen, und bei sorgf�ltigem Lesen dieses Berichtes ist dieser Tenor auch deutlich erkennbar.

Rosmarie ZAPFL-HELBLING, Schweiz, EPP/CD, PPE/DC

Mit diesem Amendement soll der  Schutz der Frauen vor Menschenrechtsverletzungen abgeschafft werden � es kann doch nicht sein, dass im Namen der Religion Menschenrechtsverletzungen geschehen d�rfen, und es nicht die Aufgabe des Staates, das zu verhindern. Die Menschenrechte m�ssen in jedem Fall eingehalten werden. Falls wir aber wie vorgeschlagen beschlie�en, dass die Sekten und Extremisten nicht bek�mpft werden, dann ist im Namen der Religion wirklich alles m�glich.

Rosmarie ZAPFL-HELBLING, Schweiz, EPP/CD, PPE/DC

Die Antragsteller m�chten streichen, dass unsere Staaten sich in internationalen Foren gegen unmenschliche Praktiken wie Zwangsheirat und Genitalverst�mmelungen aussprechen?

Das kann doch nicht wahr sein!

Rosmarie ZAPFL-HELBLING, Schweiz, EPP/CD, PPE/DC

Der Antragsteller hat offensichtlich gar nichts dagegen, dass junge M�dchen in Europa gezwungen werden, die afghanische Burka zu tragen. Es geht hier aber nicht um das Kopftuch, sondern um wirklich strenge Vorschriften.

Rosmarie ZAPFL-HELBLING, Schweiz, EPP/CD, PPE/DC

Es geht beim Artikel 8 � und ich werde gleich auch noch zu Artikel 7 sprechen � um Kleiderordnung und Verh�tungsmittel. Die Antragsteller k�nnen hier doch nicht wirklich in Kauf nehmen, dass ein junges M�dchen sich mit Geschlechtskrankheiten anstecken l�sst oder gar mit AIDS anstatt ein Kondom benutzen zu d�rfen. Hier geht es doch ganz klar nur um diese Situation!

Rosmarie ZAPFL-HELBLING, Schweiz, EPP/CD, PPE/DC

Es geht hier um ein ganz kleines Wort. Herr Gaburro m�chte das Wort �oder� durch �und� ersetzen. F�r mich aber ist �oder� sehr wichtig, denn es ist mir gleich, ob eine kirchliche Doktrin nur undemokratisch ist, oder auch die Menschenrechte verletzt. Ich habe in meinem Einf�hrungsreferat bereits dar�ber gesprochen.

Ein solcher Grund sollte reichen, um die Doktrin zu disqualifizieren.

Rosmarie ZAPFL-HELBLING, Schweiz, EPP/CD, PPE/DC

Es geht wiederum um ein Minimum an Trennung zwischen Kirche und Staat: Die Kirche darf die Politik des Staates nicht beeinflussen.

Rosmarie ZAPFL-HELBLING, Schweiz, EPP/CD, PPE/DC

Noch einmal dasselbe, was wir schon hatten: Der Antrag will den Frauen die Gleichberechtigung nicht zugestehen.