Provisorische Ausgabe

SITZUNGSPERIODE 2006

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(3. Teil)

BERICHT

19. SITZUNG

Mittwoch, 28. Juni 2006, 10.00 Uhr

Addendum 1

Rosmarie ZAPFL-HELBLING, Schweiz, EPP/CD/PPE/DC

Jeder hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung.

Dieses Recht schließt die Freiheit der Meinung und die Freiheit des Empfanges von Nachrichten ein. Die Ausübung dieser Freiheiten bringt Pflichten und Verantwortung mit sich. Es gibt jedoch mehr als das Recht auf Meinungsfreiheit. Dieses Recht hat Grenzen. Grenzen sind dort erreicht, wo andere Menschen durch beleidigende Äußerungen in ihrer Würde angegriffen werden. Das heißt für mich: Jeder Einzelne ist in seiner Verantwortung gefordert.

Gesetze können dabei wichtig wein, wir haben in der Schweiz ein Rassismusgesetz das bei uns z.B. bei antisemitischen Beleidigungen angewendet wird. Dank diesem Gesetz konnten schon einige Verfahren gegen rassistisches und beleidigendes Verhalten gegenüber dieser Kultur und Religion angeklagt werden.

Es liegt in der Verantwortung jedes einzelnen, was er von sich gibt. Das Argument: „ich darf sagen was ich will, egal wen ich damit verletze“, können wir nicht akzeptieren. Mit der freien Meinungsäußerung muss man verantwortungsvoll umgehen – vor allem wenn es sich um religiöse Aussagen handelt. Es kann nicht akzeptiert werden, ganz gleich welche Religion betroffen ist, dass Hassreden unter Meinungsfreiheit fallen.

Wir sollten die Chance wahrnehmen, dass in unseren Mitgliedsländern Menschen verschiedener religiöser und kultureller Herkunft leben. Diese kulturelle Vielfalt kann, wenn genutzt, eine Quelle gegenseitiger Bereicherung sein. Trotzdem erleben wir immer mehr, dass diese Vielfalt zu Spannungen führt. Oft fehlen ganz einfach das Verständnis und die gegenseitige Achtung. Dieses Verständnis kann nur sein, wenn wir uns bemühen, andere Kulturen und Religionen kennen zu lernen. Dann kann ein Dialog geführt werden wie in Artikel 14 verlangt wird und damit ist die Chance gegeben, Partner zu werden.

Wenn ich etwas kenne, kann ich es auch verstehen und mache mich nicht darüber lustig. Dann können wir auch die viel gepriesene Toleranz als Tugend üben. Die Einheit in der Vielfalt kann ein Beitrag zum Weltfrieden sein. Extremismus, gelebt in allen Religionen, hat noch nie dem Weltfrieden gedient. Die Frage wird immer wieder gestellt: wo ist die Grenze der Meinungsfreiheit?

Meiner Meinung nach ist die Grenze dort erreicht wo es um die Achtung der Religionen und vor allem um die Würde des Menschen geht. So gesehen schützt die Europäische Menschenrechtskonvention die Grenzen der Meinungsfreiheit.

Ich kann die Änderungsanträge unterstützen, weil sie keine Einschränkung der Meinungsfreiheit mit sich bringen.