AL06CR31

AS (2006) CR31

 

Provisorische Ausgabe

SITZUNGSPERIODE 2006

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(4. Teil)

BERICHT

31. SITZUNG

Freitag, 06. Oktober 2006, 10.00 Uhr

REDEBEITRÄGE AUF DEUTSCH


Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER, Deutschland, ADLE/ALDE

(Doc. 11063)

Herzlichen Dank, Herr Präsident!

Der Bericht des Wirtschaftsausschusses zum Interesse Europas an der wirtschaftlichen Entwicklung Russlands ist ein sehr guter Bericht, welcher die großen Chancen Russlands und auch die Erwartungen an weitere notwendige Handlungen der russischen Regierung zum Ausdruck bringt. Der Rechts- und Menschenrechtsausschuss gratuliert dem Wirtschaftsausschuss und dem Berichterstatter, Herrn Sasi, ausdrücklich für diese hervorragende Arbeit.

Das Recht und das Vertrauen in stabile Rechtsstrukturen gehören zu entscheidenden Kriterien für die Entscheidung von Investoren aus allen Staaten dieser Erde. Es gehört zu den Entscheidungen, in welchem Land und in welche Strukturen sie ihr Geld und das Geld vieler Anleger investieren. Russland ist Bestandteil der Weltwirtschaft, und zwar nicht nur als Wettbewerber bei den Exporten, sondern auch als Wettbewerber bei dem Wettlauf um Unternehmen darum, in welchem Staat diese internationalen Unternehmen investieren und damit Arbeitsplätze schaffen und jungen Menschen eine Zukunft geben. Die Sicherheit und Stabilität des Rechts und das energische Zurückdrängen von Korruption gehören zu den Kriterien, die Investitionsentscheidungen mit bestimmen.

Der Rechtsausschuss hat deshalb Änderungsanträge vorgelegt, die sich mit diesen Fragen befassen, dem Schwerpunktthema des Rechts- und Menschenrechtsausschusses: Unabhängigkeit der Justiz, Achtung der Rechtsnormen, vor allem Sicherheit im Gesellschaftsrecht, Bankenrecht, beim Schutz des geistigen Eigentums und im Steuerrecht gehören dazu. Aber auch das Vertrauen darauf, dass Gesetze nicht während laufender Investitionsprozesse und nicht in Bezug auf Einzelfälle geändert werden.

Besonders wichtig ist es, dass der Grundsatz des Verbotes der Rückwirkung von Gesetzen beachtet wird, um eben Planungssicherheit für Investitionen zu haben. Dies ist in vielen Staaten noch nicht selbstverständlich. Die parlamentarische Versammlung hat immer wieder in Berichten gefordert, dass in den Mitgliedsstaaten des Europarates die Rechtssysteme auch in der Realität den Anforderungen der europäischen Menschenrechtskonvention genügen müssen. Das gilt unter anderem auch für die Russische Föderation.

In Berichten, auf die in dem vorgelegten Bericht des Wirtschaftsausschusses Bezug genommen wird, werden gerade Reformen des Rechtssystems, Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz sowie die Einhaltung des Rückwirkungsverbots eingefordert.

Wir wollen, dass diese Botschaft, und damit die Kernanliegen des Europarates und des Rechts- und Menschenrechtsausschusses, sich auch in diesem wichtigen und hervorragenden Bericht des Wirtschaftsausschusses widerspiegelt – denn Wirtschaft und rechtliche Sicherheit gehören für Investitionen zusammen.

Vielen Dank.

Andreas GROSS, Schweiz, SOC

(Doc. 11026)

Ich danke vielmals, Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren!

Wenn man den Titel dieses Berichtes liest, könnte man sich fragen, weshalb wir nicht ein Interesse auch an anderen Entwicklungen, anderen Regionen haben. Warum nehmen wir speziell Russland heraus? Wenn man sich diese Frage überlegt, kommt man zu einer Botschaft dieses Berichtes, die nicht wortwörtlich ausgedrückt wird, die aber in der Einführung von Herrn Sasi, für die ich danken möchte, zum Ausdruck gebracht wurde:

Erstens würde es ganz Europa enorm nützen, wenn Russland weise von seinem wirtschaftlichen Potential Gebrauch machte, weil es solch ein enormes Potential hat, und zweitens würde dieser weise Gebrauch des eigenen Potentials im Interesse von uns allen auch der russischen Gesellschaft enorm nützen. Und das müsste man, glaube ich, noch ein bisschen ausführen. Das hat einerseits mit den rechtlichen Rahmenbedingungen zu tun, wie Frau Schnarrenberger es sehr schön ausgeführt hat, andererseits aber auch mit zwei oder drei Dingen, die ich gerade als Vertreter der sozialdemokratischen Fraktion nochmals betonen und vielleicht noch ein wenig herausarbeiten möchte.

Damit ein solcher weiser Gebrauch des eigenen wirtschaftlichen Potentials auch stattfindet, muss erstens die russische Gesellschaft den Eindruck haben, dass sie über den eigenen Reichtum auch verfügen kann. Da gibt es Erfahrungen aus anderen Ländern, wie Norwegen, wo die Kommunen, die Gemeinden, ein Zugriffsrecht auf die natürlichen Ressourcen haben. Das zwingt den ganzen Staat, die Ressourcen nicht über die Köpfe der Leute hinweg auszubeuten.

Der zweite Punkt ist, dass die Menschen den Eindruck haben müssen, dass sie von diesen Ressourcen auch etwas bekommen, dass die Ausbeutung dieser Ressourcen, die Nutzung des wirtschaftlichen Potentials, nicht nur im Interesse einer dünnen Schicht der russischen Gesellschaft passiert. Und da fehlt ganz eindeutig eine Statistik, Herr Sasi, nämlich die der Verteilung des Reichtums, des Eigentums innerhalb der russischen Gesellschaft.

Die Schweiz ist zum Beispiel ein extrem schlechtes Beispiel – da haben wenige ganz viel, und viele haben etwas, aber ungleich weniger als die wenigen. Dies ist ein ganz entscheidendes Kriterium für die Fairness einer Gesellschaft. Und da frage ich mich, wie das russische Bild aussieht, und wie auch die Entwicklung des russischen Bildes aussehen würde, wie es sich innerhalb der letzten zehn Jahre verändert hat. Wie viel Prozent der Gesellschaft verfügen über wie viel Prozent des Eigentums, des Kapitals, des Reichtums einer Gesellschaft?

Wenn dieses Umdenken stattfinden würde, dann würde der Lebensstandard aller gehoben, nicht nur der Reichtum weniger, wobei die Mehrheit vergessen wird. Zweitens – und auch hier ist meiner Meinung nach Norwegen wieder das große Vorbild, weil Norwegen eine andere europäische Gesellschaft mit Ölvorkommen ist – wäre es wichtig, dass es einen Ölfonds gibt, durch den allgemein sinnvolle Einrichtungen, von denen jeder Mensch in Russland profitieren kann, finanziert werden; die Infrastruktur, der öffentliche Verkehr (dass es in Norwegen ein Bussystem gibt, das über 20 000 km Küstenlinie geht, ist eine Folge dieses Ölfonds), und natürlich Schulen. Dies ist das Thema, das wir vorhin diskutiert haben: Wenn in Norwegen in einigen Jahren jedes Kind ab drei Jahren in eine öffentliche Ganztagsschule gehen könnte – ob die Eltern das wollen oder nicht, ist eine andere Frage – dann ist das auch eine Folge des Reichtums.

Mit solchen Mechanismen kann man gesellschaftlichen Reichtum so investieren, dass alle davon profitieren, nicht nur einige Fußballfans in England oder in Deutschland. Diese Sensibilität für den Umgang ist auch deshalb so wichtig, und das ist, finde ich, zu betonen, weil auf diese Art die russische Gesellschaft wieder zu sich finden kann, denn die russische Gesellschaft steckt heute in einer Identitätskrise.

Was wir zum Teil als Aversion nach außen empfinden, ist Ausdruck der inneren Problematik. Wenn sich die russische Gesellschaft über ihr Potential mit sich selber wieder versöhnen kann, dann ist das auch für uns von großem Interesse, weil dann die Ängste anderer vor dieser russischen Gesellschaft kleiner werden. Das, glaube ich, sollte man herausarbeiten, denn das zeigt auch, dass es richtig ist, dass der Europarat sich so mit der russischen Wirtschaft auseinandersetzt.

Vielen Dank.

Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER, Deutschland, ADLE/ALDE

(Doc. 11026/11063, Amendement 1)

Vielen Dank, Herr Präsident!

Mit diesem Änderungsantrag wollen wir das ergänzen, was bereits im Paragraphen zwei enthalten ist; es werden dort nämlich Hinweise zu den Defiziten gegeben, die einem dauerhaften Wirtschaftswachstum entgegenstehen.

Der Rechtsausschuss möchte, dass in diesem Paragraphen hinzugefügt wird, dass es immer wieder zu Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit kommt und es eine weit verbreitete Korruption gibt, die immer wieder wirtschaftliches Wachstum und Investitionen negativ beeinflussen. Korruptionsbekämpfung wird ja an vielen Stellen dieses Berichtes erwähnt – ich möchte kurz erwähnen, dass ein Weltbankbericht zum Thema Korruption in 202 Staaten Russland diesbezüglich leider im letzten Drittel aufführt. Daher halte ich es für berechtigt, diese zwei Punkte an dieser Stelle anzumahnen.

Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER, Deutschland, ADLE/ALDE

(Amendement 2)

Vielen Dank. Diese zweite Ergänzung spricht einen ganz wichtigen Bereich der internationalen wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit an – gerade das ist ja ein wichtiger Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit.

Und diese wichtige internationale wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit wird beeinträchtigt, wenn Wissenschaftler strafrechtlich verfolgt und verurteilt werden, die international kooperieren und hier auch öffentlich verwandte Informationen verwenden. Es hat leider mehrere Verfahren gegeben; unter anderem gegen Herrn Danilov und Andere in Russland , wo öffentlich verwandte Informationen letztlich doch zu einer Verurteilung wegen Landesverrates und Verrates allgemeiner Interessen zu einer Verurteilung geführt haben. Wir möchten also mit dem Änderungsantrag zum Ausdruck bringen, dass dies aufhört und diese internationale Zusammenarbeit nicht beeinträchtigt wird, es sei denn es gibt berechtigte rechtliche Anliegen.

Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER, Deutschland, ADLE/ALDE

(Amendement 3)

Vielen Dank. Diese Ergänzung soll deutlich machen, dass es notwendig ist gegenseitiges Vertrauen aufzubauen um Risiko für Kapital-Investitionen abzubauen. Und zu diesem Vertrauen gehört, dass gerade während laufender Verhandlungen, Prozesse und Investitions-Verfahren Gesetze nicht geändert werden, oder neue Regelungen eingeführt, denn dies führt zu Unsicherheit.

Wie auch schon die Kollegin aus Litauen in der allgemeinen Debatte erwähnt hat, sollen im Sinne dieses Änderungsantrages Energielieferungen nicht als politisches Druckmittel missbraucht werden, sondern es sind ausschließlich wirtschaftliche Umstände und Überlegungen, die für Energielieferungen, und dann auch für das entsprechende Verhalten eines Staates ausschlaggebend sein sollen. Das schafft Vertrauen und Berechenbarkeit, und dies bringt der Änderungsantrag zum Ausdruck.

Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER, Deutschland, ADLE/ALDE

(Amendement 4)

Mit diesem Änderungsantrag möchte der Rechts- und Menschenrechtsausschuss auf eine weitere Resolution und Beschlussempfehlung, die die Parlamentarische Versammlung hier beschlossen hat hinweisen, und dies daher in einem weiteren Paragraphen nach Nummer 19 zum Ausdruck bringen.

Es ist ein Hinweis auf die hier im Zusammenhang mit der Strafverfolgung und der Festnahme von früheren Verantwortlichen der Firma Yukos beschlossenen Resolutionen; es geht hierbei darum, dass dort auf notwendige Rechtsreformen hingewiesen wird, und dies spielt ja auch im Bericht eine große Rolle. Deshalb möchte der Rechtsausschuss, dass der Hinweis auf diese Resolution hier aufgenommen wird. Im Paragraph 19 wird ja auch bereits auf frühere Resolutionen der Parlamentarischen Versammlung hingewiesen.

Vielen Dank.

Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER, Deutschland, ADLE/ALDE

(Amendement 5)

Mit diesem Änderungsantrag wollen wir eine Ergänzung zu dem wichtigen Paragraphen 21.1 vorschlagen, der sich mit dem Zugang und der künftigen Mitgliedschaft der Russischen Föderation zur WTO und einer verbesserten Zusammenarbeit mit der EU befasst – zwei sehr wichtige Ziele die wir ausdrücklich teilen. Aber in diesen weitergehenden Verhandlungen und Verfahren ist es auch im Interesse des Europarates, dass gerade auch Fortschritte der Russischen Föderation in der Rechtsstaatlichkeit und beim Kampf gegen Korruption eine wichtige Rolle spielen.

Dies sind Hauptanliegen, die sich der Europarat bei vielen Berichten über viele Staaten immer wieder zu Eigen gemacht hat. Diese beiden wichtigen Werte spielen bei den genannten Zielen eine wichtige Rolle; und deshalb möchten wir dies hier als wichtige Ergänzung aufgenommen wissen.

Danke.

Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER, Deutschland, ADLE/ALDE

(Amendement 6)

Hier geht es um dieselbe Zielrichtung wie im vorhergegangen Änderungsantrag: und zwar um die zu erneuernden und vertiefenden Verhandlungen über Partnerschafts- und Kooperations-Übereinkommen zwischen EU und Russischer Föderation. Dass in diesem Zusammenhang Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte ein großes Anliegen des Europarates sind und die Mitgliedsstaaten des Europarates im Rahmen dieses Prozesses auffordern, diese zwei wichtigen Werte des Europarates mit einzubringen, das ist nur logisch und somit eine Konsequenz aus dem fünften Änderungsantrag, den wir gerade eben beschlossen haben.