AL07CR06

AS (2007) CR06

 

Revidierte Ausgabe

SITZUNGSPERIODE 2007

________________________

(1. Teil)

BERICHT

06. SITZUNG

Mittwoch, 24. Januar 2007, 15.00 Uhr

REDEBEITRÄGE AUF DEUTSCH

 

Detlef DZEMBRITZKI, Deutschland, SOC

(Doc. 11018, Amendement 31)

Wir halten diese Ergänzung mit dem Hinblick auf die Europäische Union und die Perspektive, die insgesamt für den Westbalkan aufgezeigt wird, für notwendig. Das zeigt auch den eigentlichen Rahmen, der hier politisch gesehen wird.

Vielen Dank.

Detlef DZEMBRITZKI, Deutschland, SOC

(Doc. 11018, Amendement 29)

Wir haben mit diesem Formulierungsvorschlag noch einmal den Versuch unternommen, beide Seiten zu beschreiben und darauf hinzuweisen, dass... (Unterbrechung auf Englisch)

Detlef DZEMBRITZKI, Deutschland, SOC

(Doc. 11018, Amendement 37)

Wir wollen mit diesem Antrag Punkt 12.2 ergänzen und darauf hinweisen, dass auch die Kooperation, besonders im Bereich der Flüchtlingsrückführungen weitergeführt wird.

Rosmarie ZAPFL-HELBLING, Schweiz, PPE/DC/EPP/CD

(Doc. 11114 und 11109)

Dankeschön, Herr Präsident!

der Bericht zu den rechtlichen Defiziten, den die Migrationskommission verfasst hat, hat auch auf die Diskriminierung hingewiesen, denen die Menschen im Arbeitsverhältnis ausgesetzt sind. Es ist meiner Meinung nach ein sehr wichtiger Bericht, und wir sind auch von unserer Kommission her sehr dankbar, dass Herr Henderson ihn für uns abgefasst hat. Die Wirtschaftskommission begrüßt diesen Bericht.

Es ist doch auch aus Sicht der Wirtschaft nicht zulässig, dass Menschenrechte und Arbeitsrechte verletzt werden. Es ist unsere Aufgabe, auf diese menschenunwürdigen Situationen hinzuweisen. Die Wirtschaftskommission will mit ihren Abänderungsanträgen unsere Sichtweise unterstreichen. Die Forderungen stellen an unsere Mitgliedsländer, und dort, wo eben nötig, fordern, dass Gesetze geändert oder angepasst werden.

Einige Mitgliedsstaaten des Europarats haben bereits dahingehend Vorschriften erlassen, dass Temporärarbeiter hinsichtlich ihrer Arbeitsbedingungen und der sozialen Rechte genauso behandelt werden wie die Arbeiter der jeweiligen Länder. In der Schweiz wurde in Zusammenhang mit dem Freizügigkeitsabkommen mit den 26 Staaten der EU gesetzlich eine Anzahl von Kontrolleuren eingesetzt und ihre Anzahl von den Kantonen festgelegt. Diese sollen die Arbeitsbedingungen und die gesetzlich vorgeschriebenen Löhne kontrollieren.

Doch die Realität sieht nicht gut aus: Menschen aus Billiglohnländern sind bereit, unter Bedingungen zu arbeiten, die in meinem Land eigentlich bestraft werden müssten. Da wir in Zukunft mit einer weiteren massiven Zunahme der Wanderarbeiter rechnen müssen, sind Vorschriften und Tarifverträge dringend notwendig. Auch die Wirtschaft kann, glaube ich, darüber nur froh sein.

Noch etwas möchte ich hinzufügen: Frauen, ob sie illegal als Tänzerinnen oder im Rotlicht-Milieu arbeiten, sind überhaupt nicht geschützt. Sie sind am meisten Diskriminierungen ausgesetzt. Für unsere Kommission ist es sehr wichtig, dass alle Staaten des Europarates die internationalen Übereinkommen zum Schutz der Wanderarbeiter und ihrer Familien unterzeichnen, wie z.B. das IAO-Übereinkommen zum Schutz der Wanderarbeiter und ihrer Familien, vor allem aber auch die Übereinkommen des Europarates zum Menschenhandel. Diese sollten von allen Ländern unterzeichnet werden. Mit den Abänderungsanträgen wollen wir, wie gesagt, vor allem das ganze verstärken und darauf hinweisen, wie wichtig es auch für die Wirtschaft ist, dass diese Berichte abgefasst werden.

Hakki KESKIN, Deutschland, UEL/GUE

(Doc. 11114 und 11109)

Sehr geehrter Herr Präsident,

Meine Damen und Herren!

Aus Zeitgründen werde ich mich auf wenige Punkte zum Thema Migration konzentrieren, die für die Vereinigte Europäische Linke die höchste Priorität haben.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass der Europarat bei seinen Äußerungen und Beschlüssen Begriffe verwenden sollte die unmissverständlich sind.

Beispielsweise trifft der Begriff „Wanderarbeiter“ nicht für diejenigen zu, die bereits seit Jahrzehnten in den EU-Staaten als Migrantinnen und Migranten leben.

Heute leben allein in den EU-Staaten weit mehr als 25 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund. Der größte Teil dieser Menschen hat sich in diesen Ländern dauerhaft niedergelassen oder ist in diesen Ländern geboren und aufgewachsen. Diese Menschen sind definitiv keine Wanderer, sie sind längst fester Bestandteil der Gesellschaften in denen sie leben.

Der Begriff Wanderarbeiter impliziert bewusst das Vorhaben, für Immigrantinnen und Immigranten keine Dauerrechte gewähren zu wollen. Wer zwischen Ländern Wanderer ist, kann keine Dauerrechte verlangen. Deshalb rate ich dringend; diesen Begriff „Wanderarbeiter“ für Immigranten nicht mehr zu verwenden.

Der Entschließungsentwurf, der uns vorliegt bleibt in wichtigen Bereichen entweder ohne Aussage, viel zu vage oder lässt unterschiedliche Interpretationen zu.

Wir können mit den Lebensbedingungen von mehr als 25 Millionen Menschen, die die Staatsbürgerschaft des jeweiligen EU-Landes nicht besitzen, keinesfalls zufrieden sein: Diese 25 Millionen leben immer noch mit einem Ausländerstatus, also mit verminderten Rechten innerhalb der jeweiligen Gesellschaft.

Allein in der BRD sind es 7 Millionen Menschen, die noch immer keinen deutschen Pass haben. Nicht weil sie es nicht wollen, sondern weil die vorhandenen Hürden ihnen dies verwehren.

Dies bedeutet, dass die Immigranten und ihre Familienangehörigen, die die Staatsbürgerschaft der jeweiligen Länder nicht besitzen, in denen sie leben, keine vollen Bürgerrechte haben. Sie dürfen, egal wie lange sie in diesen Ländern leben, an den allgemeinen, ja sogar in manchen Ländern selbst an den kommunalen Wahlen nicht teilnehmen.

Ohne Staatsbürgerschaft müssen sie mit gravierenden Einschränkungen im Aufenthalts- und Arbeitsrecht rechnen. Auch viele der sozialen Rechte stehen ihnen nur begrenzt zu.

Obwohl in einigen der EU-Staaten bereits Anti-Diskriminierungsgesetze existieren, sind diese Menschen nicht genügend vor Diskriminierung geschützt.

Von Arbeitslosigkeit und von fehlenden Ausbildungsplätzen sind Menschen mit Migrationshintergrund weit häufiger betroffen als die einheimische Bevölkerung. Im Bildungsbereich sind Kinder von Immigranten wegen unzureichender Unterstützung weitaus stärker benachteiligt.

Der Europarat und die Parlamentarische Versammlung sollten diese, den sozialen Frieden in den EU-Staaten gefährdenden Missstände klar benennen und die politischen Parteien sowie die nationalen Regierungen zu einer Lösung drängen.

Wir in Europa sollten viel gezielter mit konkreten Projekten und humanitären Hilfsmassnahmen für die Menschen sorgen, die legal einreisen, und wir sollten eine „Festung Europa“ vermeiden. Die Vereinigte Linke in Europa ist entschieden gegen Lohn- und Sozialdumping und somit für gleiche Löhne bei gleicher Leistung.

Ich danke Ihnen.

Ali Riza GÜLCICEK, Türkei, SOC

(Doc. 11114 und 11109)

Sehr geehrter Herr Präsident,

liebe Kolleginnen und Kollegen!

Der Einfluss der ständig zunehmenden Globalisierung in den verschiedensten Lebensbereichen wird auf der ganzen Welt immer deutlicher. Einer der am radikalsten von dieser Globalisierung beeinflussten Bereiche ist der Arbeitsmarkt. Dieser hat infolge der Globalisierung eine bisher ungewohnte Dynamik gewonnen und auch die Grenzen zwischen den Staaten stellen im Verhältnis zu früher immer weniger Hindernisse für einen dynamischen Arbeitsmarkt dar. Doch diese positive Entwicklung brachte auch negative Folgen wie die Begrenzung und die Ausnutzung arbeitssuchender Migranten mit sich.

Herr Henderson lenkte in dem hier diskutierten Bericht das Interesse auf wichtige gesellschaftliche Probleme, indem er sein Augenmerk auf negative Einflüsse von Globalisierung auf Arbeiter richtete, die normalerweise außer Acht gelassen werden. Die Globalisierung die die Beschäftigungsverhältnisse flexibilisierte, sicherte somit auch direkt einsetzbare Mechanismen, die wie temporäre Arbeitsämter sich ändernden Marktbedingungen und dem Arbeitskräftebedarf anpassen. Wie auch im Bericht von Herrn Henderson zu Recht erwähnt, stehen wir hier zusammen mit den durchaus legalen temporären Arbeitsvermittlungsstellen einer neuen Ausbeutungsform von Arbeitskraft gegenüber, die fast auf derselben Linie wie Menschenhandel, Zwangsarbeit und illegaler Beschäftigung steht.

Flexible Beschäftigungsbedingungen durch Globalisierung verschlechtern somit die an Lohn- und Arbeitsverhältnisse gebundenen Sozialrechte der Arbeiter. Dieser negative Einfluss zeigt sich am deutlichsten in der Situation der Wanderarbeiter. Wie auch im Bericht ausführlich zur Sprache gebracht wird, grenzen temporäre Arbeitsvermittlungsstellen die Rechte von Wanderarbeitern drastisch ein; sie vermitteln ihnen Arbeitsplätze und sind dafür verantwortlich, dass sie weit unter dem Lohnstandard der Marktbedingungen beschäftig werden.

Sowohl die mit der Globalisierung einhergehenden flexibleren Arbeitsverhältnisse als auch die Ausbeutung von Menschen, die sich aus finanziellen Gründen dazu gezwungen sehen, ihre Heimatstaaten zu verlassen, zeigen deutlich, dass das Phänomen der Ausbeutung von Arbeitskräften nicht ausschließlich ein Problem von Entwicklungsländern außerhalb Europas darstellt. Es ist besorgniserregend, dass sich die im Bericht erwähnten Beispielfälle alle in europäischen Staaten ereigneten. Das es nicht sein kann, dass finanzielle Einkünfte zugunsten erworbener Rechte sowie menschenwürdiger Lebensbedingungen geopfert werden – dies sollte oberstes Prinzip aller europäischer Staaten sein. Wenn diese den bis heute in gemeinsamer Arbeit entwickelten Standards selbst nicht gerecht werden und sie anwenden, dann scheint der Verlust ihrer Vorreiterrolle unvermeidbar.

Die rasche Umsetzung der Empfehlungen im Bericht seitens der Mitgliedsstaaten des Europarates kann einen erheblichen Beitrag dazu leisten, diese Ausbeutungsmechanismen, die nicht in das Bild des heutigen Europas passen, zu unterbinden. Der Europarat sollte Entwicklungen in dieser Problematik, sowie die Umsetzungen der Empfehlungen des Henderson-Berichtes weiter verfolgen. Ich unterstütze dies. Vielen Dank.

Walter RIESTER, Deutschland, SOC

(Doc. 11114 und 11109)

Herr Präsident,

liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wir sprechen über ein sehr ernstes Problem. Die Berichterstatter und alle, die sich an der Diskussion beteiligt haben, sind sich einig: Wir sind gegen illegale Beschäftigung und Ausbeutung im Arbeitsleben. Insofern sind wir uns alle einig. Der Bericht spricht meines Erachtens zu Recht davon, dass im Rahmen der Globalisierung diese Probleme nationalstaatlich allein nicht zu lösen sind. Auch da stimme ich zu. Der Bericht fordert den Ministerrat auf, Empfehlungen für kollektive Vereinbarungen auszusprechen, und auch das halte ich für richtig.

Bei so viel Übereinstimmung möchte ich aber jetzt einen Appell an uns richten: In dem Bericht wird auf die Konvention Nr. 83 hingewiesen, die dieser Europarat vor mehr als dreißig Jahren beschlossen hat. Seit dreißig Jahren versuchen wir in unseren nationalen Regierungen, die Zustimmung dafür zu bekommen, doch nur 8 von 44 Ländern dieses Europarates haben die Konvention bisher unterschrieben, 80% nicht. Im Bericht weisen wir zu Recht auf die wichtige Entschließung der ILO zum Schutz von Wander- und Landarbeitern hin. Diese ILO-Konvention ist inzwischen von 4 Ländern, also von 10% des Europarats, unterschrieben worden; 90% haben nicht unterschrieben. Und die Konvention der Vereinten Nationen ist von einem einzigen Mitgliedsland des Europarats unterschrieben worden, also von 95% nicht.

Ich bin überzeugt, dass der Ministerrat nur dann den Druck empfinden wird, für kollektive Vereinbarungen Empfehlungen auszusprechen, wenn wir selbst, d.h. die Repräsentanten von 44 Ländern, in unseren eigenen Ländern diese Dinge, die wir hier beschließen, und die seit Jahrzehnten bestehen, mit dem notwendigen Ernst auch durchsetzen. Alles, was ich gesagt habe, gilt genauso für mich und mein eigenes Land; denn auch mein Land, dieses große Deutschland, hat nicht unterschrieben. Also nehmen Sie dies als einen Appell der Verantwortung für Beschlüsse hin, die wir für so wichtige Dinge, wie sie zu Recht von dem Berichterstatter aufgeführt worden sind, selbst treffen.

Herzlichen Dank.

Andrzej GRZESIK, Polen, EPP/CD/PPE/DC

(Doc. 11114 und 11109)

Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren!

Ich bin ein Abgeordneter des Landes Polen.

Im Juli letzten Jahres gab es verheerende Informationen aus Italien bezüglich diverser Arbeitslager für polnische Arbeiter. Meine Landsleute wohnten in unmenschlichen Verhältnissen.

Für jedes Vergehen wurden sie mit Prügel bestraft und waren sie arbeitsunfähig, so mussten sie dafür Geldstrafen zahlen.

Man vermutet, dass es im südlichen Italien diverse Arbeitslager gibt, in denen bis zu 20000 Personen beschäftig werden, davon ungefähr 7000 polnische Arbeiter.

Bis vor kurzem schien dies ein Problem der Menschen Afrikas zu sein, jetzt aber ist es ein Problem der Menschen Mittel- und Osteuropas. Das ganze System – also das Werben und Anheuern von Arbeitern – wird durch ein Verbrechernetz kontrolliert. Es werden zahlreiche Verhaftungen durchgeführt und Arbeitslager zerstört, aber augenblicklich entstehen wieder und wieder neue Lager.

Die italienische Regierung hat hohe Strafen für illegale Beschäftigung von Arbeitern vorgesehen. Die Plantagen sind aber so riesig, dass diese schwer kontrollierbar sind. Das nächste Problem entsteht bei der nächsten Obst- und Gemüseernte erneut: es werden wieder viele Arbeiter gebraucht, damit in kürzester Zeit billig und möglichst schnell geerntet wird.

Das Problem der Arbeitslager geht viele europäische Länder an. Ein Land alleine ist nicht in der Lage, das Problem zu bewältigen. Darum ist es unentbehrlich, eine Debatte über einen zivilisierten Arbeitsmarkt in der EU zu führen. Das Problem kann nur durch Zusammenarbeit gelöst werden.

Danke.

Rosmarie ZAPFL-HELBLING, Schweiz, PPE/DC/EPP/CD

(Doc. 11114 und 11109)

Danke, Herr Vorsitzender!

Ich möchte vor allem auch Ihnen, Herr Riester, ganz herzlich danken, dass Sie so klar und deutlich gesagt haben, woran es fehlt: am Willen unserer Mitgliedsländer des Europarates, die sich nicht dazu bequemen, endlich diese Übereinkommen zu unterzeichnen. Ich denke, dadurch, dass sie unterzeichnet werden, könnte wirklich ein Zeichen gesetzt werden, welches auch für die Wirtschaft wichtig ist. Denn der Wirtschaft würde dadurch signalisiert, dass die Politik doch vorankommt und in dieser Situation nun wirklich Ordnung schaffen will.

Dann möchte ich Frau Gacek danken; ich denke, Ihre Idee, in Ihrem Land voranzugehen und dort zu sagen, dass wir Informationskampagnen gegen diese unseriösen Agenturen durchführen, ist sicher die beste. Die Leute im eigenen Land darauf hinzuweisen, was sie erwartet, wenn sie nun mit diesen Agenturen solche Verträge abschließen, die dann in der Wirklichkeit ganz anders aussehen, bringt am meisten. Ganz herzlichen Dank, dass Sie dies so klar und deutlich gesagt haben.

Rosmarie ZAPFL-HELBLING, Schweiz, PPE/DC/EPP/CD

(Doc. 11114 und 11109, Amendement 9)

Mit diesem Abänderungsantrag möchte die Wirtschaftskommission beliebt machen, dass sich der Europarat an die Direktiven des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2006 zum Europäischen Binnenmarkt hält.

Rosmarie ZAPFL-HELBLING, Schweiz, PPE/DC/EPP/CD

(Doc. 11114 und 11109, Amendement 2)

Mit diesem Abänderungsantrag laden wir die Mitgliedsstaaten ein die es noch nicht gemacht haben, dies nachzuholen.

Rosmarie ZAPFL-HELBLING, Schweiz, PPE/DC/EPP/CD

(Doc. 11114 und 11109, Amendement 6)

Mit diesem Amendement laden wir am Schluss von Paragraph 12 dazu ein, dass unsere Versammlung die EU dazu anhält, die Direktiven des Arbeitsrechtes bei den Temporärbüros anzupassen. Dies als letzter Satz nach Paragraph 12.

Rosmarie ZAPFL-HELBLING, Schweiz, PPE/DC/EPP/CD

(Doc. 11114 und 11109, Amendement 3)

Bei Paragraph 12.6 möchten wir ergänzen, dass dort wo diese Mechanismen noch nicht eingeführt wurden, diese umgesetzt werden.

Rosmarie ZAPFL-HELBLING, Schweiz, PPE/DC/EPP/CD

(Doc. 11114 und 11109, Amendement 4)

Hier geht es bei Paragraph 12.6 darum, dass die Änderungen der nationalen Reglementierungen klar definiert werden und auch Zeitarbeitsfirmen sich an die Vorschriften halten, die für einheimische Arbeiter gelten.

Rosmarie ZAPFL-HELBLING, Schweiz, PPE/DC/EPP/CD

(Doc. 11114 und 11109, Amendement 5)

Wir verlangen hier, dass die Zeitarbeitsfirmen ihre Ressourcen professionalisieren, genau wie die Staaten mit ihren Aufsichtsbehörden.