AL09CR04     
AS (2009) CR 04
 
Provisorische Ausgabe

SITZUNGSPERIODE 2009

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(1. Teil)

BERICHT

4. SITZUNG

Dienstag, 27. Januar 2009, 15.00 Uhr

REDEBEITRÄGE AUF DEUTSCH


Herta DÄUBLER-GMELIN, Deutschland, SOC

(Dok. 11722)

Herzlichen Dank Herr Präsident,

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Ich empfehle heute zugleich auch im Namen des Ausschusses für Menschenrechte und Rechtsangelegenheiten die Annahme der Resolution über die Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag (ICC) und die Förderung der Zusammenarbeit mit ihm durch die Mitgliedsstaaten des Europarates und alle seine Institutionen.

Dies tue ich am heutigen Tag besonders gern, weil mein Land, Deutschland, ja heute den besonderen Tag des Gedenkens für die Opfer des Holocausts feiert und ich denke, jedem von Ihnen ist der Zusammenhang hier sehr klar. Ich weise auch darauf hin, dass die parlamentarische Versammlung des Europarates ja schon mehrfach darauf hingewiesen hat, wie wichtig der Internationale Strafgerichtshof für die weltweite Durchsetzung der Menschenrechte ist, und ich möchte gerne an dieser Stelle nochmals allen Staaten und insbesondere auch den Parlamentariern dieser Staaten herzlich danken, die 1998 dieses – lassen Sie es mich so nennen – Wunder von Rom möglich gemacht haben.

An dieser Stelle ist es mir auch eine besondere Freude, den Präsidenten Kirsch des Internationalen Strafgerichtshofes herzlich in unserer Mitte zu begrüßen. Er ist ein unermüdlicher und sehr erfolgreicher Akteur gegen die Straflosigkeit, eben gerade der politisch und militärisch Mächtigen, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord oder der Kriegsverbrechen begehen, die sie anordnen oder geschehen lassen.

Ich will heute feststellen, dass der Internationale Strafgerichtshof eine Menge erreicht hat, obwohl er noch nicht lange arbeitet. Als erstes möchte ich erwähnen, dass am Montag dieser Woche das erste mündliche Verfahren gegen einen früheren „Warlord“ begonnen hat, der schrecklicher Verbrechen angeklagt ist, eigentlich der schändlichsten, die man sich vorstellen kann, nämlich des furchtbaren Missbrauchs von Kindern, von Mädchen und von Jungen als Soldaten, als Mordmaschinen, als Kriegssklaven, und ihrer Vergewaltigung und vollständigen Zerstörung.

Aber auch insgesamt hat der Internationale Strafgerichtshof in den wenigen Jahren seines Bestehens eine Menge getan. Ich halte für am wichtigsten, dass sich die weltweite Wahrnehmung verändert hat. Heute wissen die politisch und militärisch Mächtigen, dass sie sich wegen solcher Verbrechen vor der Weltöffentlichkeit rechtfertigen müssen. Und sie müssen gewärtigen, dass sie irgendwann auch einmal persönlich zur Verantwortung gezogen werden. Zwar noch nicht überall und nicht gleich, doch die Mühlen der Gerichtsbarkeit mahlen, und wir wissen, dass das Verlangen nach Gerechtigkeit bei allen Menschen auf der ganzen Welt immer stärker wird.

Der Internationale Strafgerichtshof braucht unsere Unterstützung, damit er seinen universalen Anspruch durchsetzen kann. Er soll, er will und er ist eben kein Gericht für andere, also ein Gericht für kleinere oder für kleine Staaten, sondern er ist ein weltweiter Gerichtshof, den alle akzeptieren sollten. Und weil das so ist, fordern wir insbesondere auch die ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates auf, dem römischen Statut beizutreten, soweit sie das noch nicht getan haben. Das gilt insbesondere auch für das Mitgliedsland des Europarates Russland. Ich bzw. wir fordern Sie weiter auf, als ersten Schritt mit dem Internationalen Strafgerichtshof zu kooperieren.

Wir alle haben vor wenigen Tagen die eindrucksvolle Rede des neuen amerikanischen Präsidenten gehört. Ich fand besonders seinen Satz „Wer führen will, muss Vorbild sein.“ eindrucksvoll. Die P5, die ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates, wollen führen. Deshalb sollten sie auch in dieser Beziehung Vorbild sein: die USA, auch Russland, auch China.

Lassen sie mich hinzufügen, dass wir hohe Erwartungen an die neue Regierung der USA richten, die ja im Europarat auch Beobachterstatus haben. Ein erster Schritt ist, dass sie ihre amerikanischen Gesetze, die die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof nicht möglich machen, ebenso aufheben wie die internationalen Nichtauslieferungsabkommen. Aber das gilt für den ganzen UN-Sicherheitsrat, der ja ein globales Führungsorgan sein will und ist. Es ist gut, dass es die Kooperation zwischen ihm und dem Internationalen Strafgerichtshof gibt. Es werden vom UN-Sicherheitsrat Fälle an den Gerichtshof überwiesen, wie wir an Darfur sehen können, aber jetzt muss auch der zweite Schritt folgen. Deshalb ersuchen wir den UN-Sicherheitsrat, auch seine finanzielle Verantwortung und seine Verantwortung bei der Umsetzung der Entscheidungen des Internationalen Strafgerichtshofes wahrzunehmen.

Aber wir haben vor unserer eigenen Haustür zu kehren. Ich habe die Erwartungen an unseren Mitgliedsstaat Russland bereits erwähnt. Wir sehen hier eine erhebliche Kooperationsbereitschaft, aber wir erwarten dringlich, dass die Ratifizierung eingeleitet und dann vollzogen wird.

Wir danken den Kolleginnen und Kollegen des Parlaments der Tschechischen Republik, dass sie den schwierigen Prozess der Ratifizierung vollendet haben, und bitten den Präsidenten der Tschechischen Republik, jetzt endlich die Ratifizierungsurkunde zu unterschreiben. Wir bitten alle diejenigen, die das können, ihn bei diesem Schritt umgehend zu unterstützen.

Wir unterstützen auch die EU-Initiative im Zusammenhang mit dem Partnerschaftsabkommen von Moldawien, den Beitritt zum Internationalen Strafgerichtshof zu vollziehen, und wir richten die ausdrückliche Bitte an die moldawische Delegation, sich wirksam und zügig darum zu kümmern.

Und wenn ich jetzt zur Türkei komme, so begrüßen wir die Fortschritte, die es hier gegeben hat, sowohl bei der Verfassungsänderung, als auch bei der Änderung des Strafgesetzbuches. Doch möchten wir die Kolleginnen und Kollegen dort ausdrücklich ermutigen, auch den Prozess der Ratifizierung umgehend fortzusetzen.


Bei Armenien bedauern wir sehr, dass es immer noch keinen Fortschritt gibt, und wir ermutigen die Kolleginnen und Kollegen, endlich die notwendigen Verfassungsänderungen einzuleiten. Dieses war bei anderen Mitgliedsstaaten des Europarates nötig, und selbstverständlich stehen wir mit Hilfe und Rat gerne zur Verfügung.

Wir begrüßen, dass die ukrainischen Parlamentskollegen die Gesetze zu den Übereinkommen mit dem Internationalen Strafgerichtshof verabschiedet haben, aber wir ermutigen die Regierung, jetzt endlich auch die Ratifizierung des römischen Statuts in Angriff zu nehmen.

Lassen Sie mich, um jetzt alle Länder, außer Monaco, die noch nicht ratifiziert haben, aufzuzählen, abschließend bemerken, dass wir sehr enttäuscht sind, dass sich in Aserbaidschan immer noch nichts bewegt hat. Wir erwarten diese Bewegung äußerst dringlich.

Wie wir bereits sagten, fordern wir insgesamt die Mitgliedsstaaten des Europarates, die Staaten mit Beobachterstatus und die Institutionen des Europarates auf, die Zusammenarbeit mit dem Gericht zu fördern. Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit müssen weltweit geächtet werden. Wir hoffen, dass das bald auch für das vierte Verbrechen, nämlich für das Verbrechen der Aggression gilt.

Dies wollen wir erreichen. Dass es dafür notwendig ist, auch die persönliche Verantwortlichkeit zu sichern und Straflosigkeit, gerade auch für die politisch und militärisch Mächtigen, abzuschaffen, darauf hat schon im Jahr 1872 Gustave Moynier, der zweite Präsident der internationalen Kommission des Roten Kreuzes, hingewiesen.

Lassen Sie mich als Letztes noch darauf hinweisen, dass wir in diesen Tagen ja auch über den Krieg in Gaza diskutieren. Ich will hinzusetzen, dass es viele von uns in dieser Parlamentarischen Versammlung, die sich für die Sicherheit Israels wie auch für einen lebensfähigen Staat der Palästinenser einsetzen und auch verantwortlich fühlen, ganz besonders bedauerlich berührt, wenn wir die Stellungnahme der Regierung Israels lesen, dass sie die Strafverfolgung der Verantwortlichen auch bei schwersten Beschuldigungen auf Menschheitsverbrechen ausschließt. Wir halten das nicht für akzeptabel und ich erwähne es, weil ich ja hervorheben will, dass Israel hier bei der parlamentarischen Versammlung des Europarates den Beobachterstatus hat.

Diese Resolution, die wir heute beraten, ist eine außerordentlich wichtige: Der Internationale Strafgerichtshof ist eine Institution für die gesamte Welt und sie hat große Chancen. Lassen Sie uns diese Institution unterstützen.

Ganz herzlichen Dank.

Herta DÄUBLER-GMELIN, Deutschland, SOC

(Dok. 11722)

Vielen Dank Herr Präsident,

Das gibt mir die Gelegenheit, mich ebenfalls herzlich für diese sehr gute Debatte zu bedanken. Zunächst natürlich bei Ihnen, Herr Präsident Kirsch, weil Ihre Anmerkungen über die Notwendigkeit der Kooperation der Staaten im Zusammenhang mit der Ratifizierung, aber auch in der Zusammenarbeit mit dem Gericht natürlich ein ganz wesentlicher, ja ein essentieller Punkt ist.

Lassen Sie mich den Rednerinnen und Rednern danken. Ich habe sehr viele wichtige Argumente gehört und eine große Unterstützung des Gerichtshofes gespürt. Ich bin dankbar, dass das in Anwesenheit des Herrn Präsidenten erfolgen konnte, aber lassen Sie mich dazu noch einige Anmerkungen machen.

108 Ratifizierungen sind an sich nicht schlecht, wenn wir den internationalen Vergleich ansehen. In der Zeit, die zur Verfügung stand, ist es sogar sehr gut. Aber lassen Sie uns bitte nicht vergessen: Wir brauchen noch sehr viel mehr Staaten, und deswegen danke ich allen, die sich darum bemüht haben und dies auch weiterhin tun. Wir brauchen insbesondere auch die Staaten, die sich selber für Führungsnationen halten oder die es einfach sind.

Wir brauchen sie dringend, und ich würde gerne meinen Satz von vorhin wiederholen, nämlich, dass der derjenige Staat, der führen will, Vorbild sein muss. Das gilt natürlich auch für die Befolgung des internationalen Rechtes und der Menschenrechte. Lassen Sie uns das deswegen unterstreichen, und lassen Sie uns auch betonen – denn da habe ich gelegentlich ein Missverständnis herausgehört –, dass der Internationale Gerichtshof selbstverständlich kein politisches Instrument ist; sein einmaliger Charakter beruht vielmehr eben darauf, dass er ein Gericht ist, d.h. eine rein juristische Institution, die auf der Basis der „rule of law“ und auf der Basis von Gesetzen argumentiert. Politisch ist das, was die Staaten mit der Ratifizierung und mit der Unterstützung tun können.

Hier möchte ich aufgreifen, was Herr Kollege Markov gesagt hat. Natürlich ist es für Staaten und für uns wichtig, dass wir uns der Gefahr der Doppelstandards bewusst sind und diese vermeiden. Verehrter Kollege Markov: Das gilt natürlich für alle und für alle Maßnahmen. Es gilt insbesondere für jeden von uns, der an seinem Land hängt, oder der Mitglied eines großen und eines mächtigen Landes ist. Auch da werden die Haltungen und die Taten eines Landes ohne Doppelstandard berücksichtigt werden müssen.

Selbstverständlich ist es, wie der Kollege aus Armenien bemerkt hat, schwierig, eine Verfassung zu ändern, wenn sie geändert werden muss - wer wüsste das nicht. Als das in meinem Land geschehen musste, war ich in dieser Situation als Justizministerin. Ich nehme nochmals gerne auf, was Herr Vyatkin sagte: Selbstverständlich ist es schwierig, eine Verfassung zu ändern, aber gerade Russland hat uns ja in den letzten Monaten in eindrucksvoller Weise vor Augen geführt, wie schnell es gehen kann, die Verfassung zu ändern, wenn der politische Wille dazu besteht. Deswegen lassen Sie uns unterstreichen, dass wir politisch wollen, dass die Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofes eine Sache des Europarates, dieser parlamentarischen Versammlung und aller Mitgliedsstaaten ist.

Ich kann nur ausdrücklich sagen: Wir wollen die Abschaffung der Straflosigkeit, gerade für die politisch und militärisch mächtigen Verantwortlichen für diese schlimmsten Menschheitsverbrechen - Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und hoffentlich auch bald das Aggressionsverbrechen.

Lassen Sie uns mithelfen und lassen Sie uns den Staaten helfen, die unsere Hilfe brauchen.

Holger HAIBACH, Deutschland, EPP/CD / PPE/DC

(Unter-Amendment 1 zu Amendment 1, Dok. 11722)

Herr Präsident,

Im Anschluss daran, was Herr Kollege Omtzigt gesagt hat, ist es, glaube ich, richtig, die Hindernisse noch einmal zu bedenken; es gibt auch auf der nationalen Seite diesen Act, der den amerikanischen Präsidenten zu allen möglichen Maßnahmen ermächtigt, und auf der anderen Seite international die bilateralen Nichtauslieferungsabkommene, die zwischen den USA und den anderen Staaten bestehen, und die natürlich die Wirksamkeit des internationalen Gerichtshofs im Wesentlichen einschränken. Deshalb bitte ich um Zustimmung.

Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER, Deutschland, ALDE/ADLE

(Dok. 11686)

Sehr geehrter Herr Präsident,

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen!

Dieser Bericht ist der vorläufige Abschluss meines Mandats, das sich von 2005 bis heute, also über insgesamt vier Jahre hingezogen hat. Ich habe bewusst etwas auf Zeit gespielt, um den heilsamen Druck, den die Befassung der Parlamentarischen Versammlung mit diesen für die Ukraine und darüber hinaus problematischen Fällen ausübt, so lange wirken zu lassen, wie dies sinnvoll und notwendig erscheint, um weitere Ermittlungsmaßnahmen zur vollständigen Aufklärung des Verbrechens an dem Journalisten Gongadze und an anderen Persönlichkeiten voranzutreiben.

Die Gongadze-Affäre und die anderen herausragenden Kriminalfälle aus der Amtszeit des früheren ukrainischen Präsidenten Kutschma, über die ich für Sie in meinem Bericht ausführlich Informationen niedergelegt und umfassend berichtet habe, erscheinen dem geneigten Leser wie ein Polit-Krimi: Ein ohne Kopf in einem Waldstück aufgefundener oppositioneller Internet-Journalist, der zuvor bei der Staatsanwaltschaft um Schutz gebeten hatte, weil er sich bedroht und verfolgt fühlte.

Ein Leibwächter des damaligen Präsidenten, Major Melnichenko, der viele hundert Stunden von Gesprächen im Büro seines Chefs aufgenommen haben will, darunter auch solche mit dem damaligen Innenminister namens Kravtschenko, dessen „Adler“, also spezialisierte Mitarbeiter, sich um den besagten Journalisten Gongadze kümmern sollten; die Verhaftung und schließliche Verurteilung von Agenten des Innenministeriums wegen Mordes an dem Journalisten - sie wurden dann zu 12 und 13 Jahren Haft verurteilt –, all das unter dem Kommando eines Generals Pukatsch, der zunächst festgenommen, aber dann wieder freigelassen wurde und weiterhin flüchtig ist; es ist nicht bekannt, wo er sich tatsächlich aufhält.

Der behauptete Selbstmord des damaligen Innenministers Kravtschenko, mit zwei Kopfschüssen aus derselben Pistole, durch das Kinn und die Schläfe, am Morgen des Tages, an dem er endlich – wie zuvor öffentlich in der Presse angekündigt – von der Staatsanwaltschaft vernommen werden sollte; viele Fragen um diesen behaupteten Selbstmord bleiben bis heute unbeantwortet.

Die vielen Wechsel im Amt des Generalstaatsanwalts und bis hinunter auf die Ebene der zuständigen Ermittler; und die wirklich unsäglichen Schwierigkeiten und Verzögerungen über Jahre, bis es nun – jetzt gerade, in diesen Tagen, wie mir Generalstaatsanwalt Medvedko noch letzte Woche in seiner Antwort auf meinen letzten von sehr vielen Briefen mitgeteilt hat – anscheinend endlich zu einer sachverständigen Untersuchung der Original-Aufnahmen von dem damaligen Leibwächter, Major Melnichenko, kommen soll! Hoffentlich ist es dazu nun nicht zu spät.

Diese Aufnahmen, wenn sie denn echt sind, sind voller Sprengstoff, nicht nur, was die Gongadze-Affäre und deren politische Hintergründe angeht. Im damaligen Präsidentenbüro haben danach Gespräche auch unter Beteiligung anderer immer noch heute aktiver Politiker stattgefunden. Es wurden Straftaten besprochen, die dann nachher auch so stattgefunden haben.

So z.B. die Scheinexekution, wiederum durch Agenten des Innenministeriums, eines ehemaligen Mitarbeiters unseres Kollegen Serhiy Holovaty, mit der offenbar unser Kollege eingeschüchtert werden sollte. Die Aufnahmen lassen die politische Kultur zur Zeit des Kutschma-Regimes in einem wirklich schlimmen Licht erscheinen. Der Bericht mit umfangreichen, ausführlichen Darlegungen liegt Ihnen vor.

Ich kann hier aus Zeitgründen nicht weiter ins Detail gehen – der Bericht spricht für sich. Er legt vor allem auch in einigem Detail dar, wie die staatsanwaltlichen Ermittlungen zunächst vorsätzlich, später zumindest fahrlässig vereitelt wurden. Der politische Wille zur rückhaltlosen, vollständigen Aufklärung hat offenbar lange Zeit gefehlt. Manche unterbliebenen Untersuchungshandlungen können noch nachgeholt werden – unsere Resolution führt dies exemplarisch aus.

Für andere ist es vielleicht zu spät. Unser Kollege Christos Pourgourides wird als Berichterstatter zur Umsetzung der Urteile des Europäischen Menschenrechtsgerichtshof Gelegenheit haben, weiterzuverfolgen, ob im Rahmen der Umsetzung des von der Witwe Gongadzes erstrittenen Urteils die Ukraine nun endlich alles in ihrer Macht Stehende tut, um dieses Verbrechen aufzuklären.

Unsere Aufgabe heute ist es, ein klares politisches Signal an die Ukraine und an alle Staaten zu richten, in denen Morde an Journalisten nur schleppend oder gar nicht aufgeklärt werden. Dieses Signal kann nur lauten: Journalisten (und aus gegebenem Anlass möchte ich hinzufügen: Rechtsanwälte und andere Menschenrechtsverteidiger) sind kein Freiwild. Der Staat muss alle rechtsstaatlichen Aufklärungsmöglichkeiten nutzen, um nicht nur die unmittelbaren Täter, sondern auch und vor allem die Auftraggeber und Hintermänner zur Verantwortung zu ziehen.

Gerade auch da darf es eben nicht eine Situation der Straflosigkeit geben. Wenn dies unterbleibt, ist das in den Staaten des Europarates, die sich gemeinsam der Europäischen Menschenrechtskonvention unterworfen haben, keine innere Angelegenheit, sondern geht uns alle an. Dafür soll der Ihnen von mir vorgelegte Bericht ein Exempel abgeben mit der Aufforderung an die Regierung in der Ukraine, alles zu tun, um noch ausstehende Untersuchungen mit Nachdruck zu unterstützen, sodass es am Ende wirklich eine vollständige Aufklärung des Mordes an dem Journalisten Gongadze und von Übergriffen gegen andere Persönlichkeiten noch geben kann.

Wenn wir hiermit ein Exempel statuieren, dann sollten wir immer auch in Erinnerung behalten, dass es eben andere Persönlichkeiten in anderen Ländern gibt, die ebenfalls Opfer von Übergriffen geworden sind und mit dem Leben bezahlen mussten – ich nenne nur Anna Politkovskaya, Hrant Dink, oder die gerade erst letzte Woche zusammen mit Rechtsanwalt Markelov erschossene junge Journalistin der Novaya Gaseta, Anastasia Barburova.

Ich freue mich, dass wir mit diesem Bericht jetzt endlich heute, vier Jahre, nachdem mir die Berichterstattung übertragen wurde, hier in der Parlamentarischen Versammlung diskutieren und dann hoffentlich am Ende mit Mehrheit schließen werden.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Holger HAIBACH, Deutschland, EPP/CD / PPE/DC

(Dok. 11686)

Vielen Dank Herr Präsident!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich möchte damit beginnen, dass ich unserer Kollegin Leutheusser-Schnarrenberger für ihr vier Jahre währendes Engagement bei diesem Bericht danken möchte. Ich glaube, es hat sich gelohnt – es ist ein sehr guter, sehr ausführlicher aber auch sehr ausgewogener Bericht geworden.

Auf der anderen Seite hat es sicherlich sehr viel Nerven und Zeit gekostet, diesen Bericht zu erstellen und sich immer wieder zu fragen, ob man denn eigentlich überhaupt noch auf dem richtigen Weg ist, wenn man keine befriedigenden Antworten bekommt und die Dinge immer wieder nicht so vorangehen, wie man das vielleicht gerne hätte. Insofern auch herzlichen Dank für die Ausdauer, die sicher hinter all dieser Arbeit auch steckt.

Ich glaube, Frau Leutheusser-Schnarrenberger hat es schon gesagt: Wenn man allein nur den Bericht zur Kenntnis nimmt, dann könnte man wirklich glauben, es handele sich um einen Kriminalroman, oder vielleicht einen historischen Roman. Aber es ist eben weder das eine noch das andere, sondern es geht um die Schilderung von historischen Fakten, und zwar nicht Fakten, die sich irgendwann vor einhundert, zweihundert oder dreihundert Jahren abgespielt haben, sondern in der jüngeren Vergangenheit – Fakten, die keine zwanzig Jahre her sind.

Auch handelt es sich eben um einen Mitgliedsstaat des Europarates. Insofern glaube ich, dass das, was uns heute hier beschäftigt, nicht Vergangenheitsbewältigung ist. Es geht nicht um das Aufschreiben spannender Geschichten, sondern um die Frage, was uns das für die Zukunft lehrt. Und über die Frage hinaus geht es darum, dass natürlich die notwendige Strafverfolgung zu erfolgen hat, dass sie ohne Einfluss von politischen Kräften zu erfolgen hat, und dass die Justiz und die Strafverfolgungsbehörden insgesamt unabhängig und ohne irgendwelche Einschüchterungsmaßnahmen arbeiten können müssen.

Unabhängig davon weist die Gongadze-Affäre, wie ja auch schon im Titel des Reports angelegt ist, über den eigentlichen Fall und über die Ukraine hinaus, eben auch in anderen Mitgliedsstaaten des Europarates. Die Fälle, die sich in der letzten Zeit ereignet haben, sind ja schon genannt worden. Wenn es sogar in einer Stadt wie Wien, ohne dass Österreich etwas dafür kann, möglich ist, dass offensichtlich angeheuerte Schergen in der Lage sind, Menschen, die sich für Freiheits- und Menschenrechte einsetzen, zu ermorden, dann muss das uns zu denken geben und wir müssen unsere Schlüsse daraus ziehen.

Deswegen ist dieser Punkt, dass Strafverfolgung wirklich stattfindet, dass der Staat dafür zuständig ist, im eigenen Land Rechtsstaatlichkeit auch Wirklichkeit werden zu lassen, von entscheidender Wichtigkeit. Sonst bekommen wir in all den Staaten, in denen das nicht der Fall ist, ein Klima der Angst. Und in einem Klima der Angst können Menschen nicht ihre Meinung sagen, kann Demokratie nicht gedeihen, kann es keine menschenrechtlich guten Zustände und keine Rechtsstaatlichkeit geben.

Auch deshalb ist dieser Fall über den heutigen Tag hinaus von extrem großer Wichtigkeit. Deswegen halte ich es für richtig, wenn wir heute mit großer Mehrheit diesen Bericht verabschieden.

Ich möchte noch einen letzten Punkt ansprechen: Der eine oder andere wird sich vielleicht manchmal fragen, ob es wirklich Sinn hat, sich in dieser Versammlung zu beschäftigen. Denn wir wissen, dass die Berichte, die wir verabschieden, nicht sofort Gesetzeskraft erlangen, und dass manche Dinge doch sehr lange brauchen, bis sie tatsächlich eine Wirkung zeigen. Es sei denn, wir verabschieden eine Konvention, und das ist ja – wenn wir mal ehrlich sind – doch eher die Ausnahme als die Regel.

Doch zeigt gerade diese Bericht, dass es, wie Frau Schnarrenberger zuletzt gesagt hat, doch Reaktionen gibt auf Schreiben, die man abschickt. Es ist völlig klar, dass es vielleicht manchmal länger dauert, als man sich das wünscht, aber es gibt Reaktionen, und das zeigt, dass einem irgendwann Erfolg beschieden sein kann, wenn man hartnäckig an Dingen dranbleibt, wenn man sich wirklich einsetzt und sich mit jeder Faser in die Dinge hineinarbeitet. Ich glaube, dass das über die Tatsache hinaus, dass dies ein wichtiger Bericht ist, auch ein gutes Zeichen an uns alle ist, dass wir unsere Arbeit nicht umsonst machen.

Danke sehr.

Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER, Deutschland, ALDE/ADLE

(Dok. 11686)

Vielen Dank Herr Präsident!

Zunächst danke ich allen, die sich an der Aussprache über diesen Bericht beteiligt haben, für ihre Unterstützung, für ihr Eingehen auf den Bericht und vor allen Dingen auch für die Einordnung dieses Berichtes. Ich danke für die Arbeit des Europarates und ich danke Ihnen, dass Sie alle richtig eingeschätzt haben, dass dieser Bericht noch einmal hoffentlich eine neue Wirkung haben wird, nämlich dahingehend, dass jetzt endlich die noch ausstehenden Ermittlungen aufgenommen und durchgeführt werden.

Vielleicht ist es ein kleines, ein aktuelles Zeichen, dass heute Präsident Juschtschenko auf einer Pressekonferenz um 16.06 Uhr, kurz vor Beginn der Beratungen zu diesem Bericht, gesagt hat, dass zwar der erste Teil der Ermittlungen mit der Verurteilung von drei Verantwortlichen aus dem Innenministerium, den drei Polizisten, abgeschlossen, aber damit noch längst nicht die Aufklärung des Falls beendet sei, und dass jetzt der nächste Schritt kommen müsse. Das hat er früher anders gesagt, und deshalb fordere ich ihn an dieser Stelle auf, diese Worte auch genauso ernst zu meinen, wie er sie jetzt gesagt hat, und unterstreiche, dass die Staatsanwaltschaft ihre Aufgabe erfüllen und mit den möglichen Beweismitteln endlich so umgehen muss, dass die Informationen daraus auch rechtsstaatlich verwertet werden können.


Sie haben in Ihren Beiträgen angesprochen, dass gerade eben nicht nur die Rechtsstaatlichkeit auch etwas sein muss, worauf sich Menschen in einem Staat, auch in der Ukraine, verlassen können müssen, sondern dass es auch kein Klima der Angst geben darf. Denn in einem Klima der Angst – das haben Sie, Herr Haibach, und andere angesprochen – kann sich keine lebendige Demokratie entwickeln.

Wenn Angst besteht, die Meinung frei zu äußern und wenn dann, wie Sie, Herr MacShane, sagten, als eine Art von Machtausübung versucht wird, diejenigen mundtot zu machen, die man für Kritiker hält, kann sich Demokratie nicht entwickeln. Und Herr Markov, ich kann nicht darüber hinwegreden: Alle die Fälle, über die hier in meinem Bericht gesprochen wird, fanden in der Zeit von 2000 bis 2004 statt. Und dass dann, nachdem der damalige Generalstaatsanwalt Piskun bewusst öffentlich angekündigt hatte, der Innenminister würde als Zeuge vernommen werden, dieser einem unter mysteriösen Umständen erfolgten angeblichen Selbstmord erliegt, das kann meines Erachtens nicht so in die Verantwortung von Juschtschenko gestellt werden.

Die Verantwortung der heutigen ukrainischen Regierung besteht darin, dass die notwendigen Reformen im Justizsystem – Stärkung der Unabhängigkeit von Richtern, Bekämpfung der Korruption – natürlich auch mit Nachdruck aufgegriffen und durchgeführt werden müssen, und dass der Einfluss von Politik auf Justiz kein Zeichen für die Ukraine sein darf. Es ist im Gegenteil ganz wichtig, dass dies eben nicht zu der neuen Entwicklung in diesem Land gehört, das mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen hat, dass das nicht zum Standard wird, sondern dass man sich dort den Standards des Europarates und anderer Staaten des Europarates anschließt.

Herta DÄUBLER-GMELIN, Deutschland, SOC

(Dok. 11686)

Vielen Dank, Herr Vorsitzender!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Diese zwei Minuten geben mir die Möglichkeit, der Berichterstatterin ganz herzlich zu danken, die, wie wir das ja alle in eindrucksvoller Weise gesehen haben, sich jahrelang in diese Materie vertieft hat. Und lassen Sie mich das bitte sagen: Der Bericht und unsere Diskussion heute ist auch ein Exempel dafür, was man bewegen kann, wenn man dran bleibt.

Deswegen herzlichen Dank der Berichterstatterin, und herzlichen Dank auch allen, die in einer anderen Funktion, in Untersuchungsausschüssen, an der Aufklärung beteiligt und an diesem Thema dran geblieben sind.

Die zweite Bemerkung, die ich machen möchte, ist, dass es uns allen hier klar ist, dass Journalisten kein Freiwild sind. Wenn hier Verbrechen oder Verfolgung straflos bleiben, dann ist das in den Mitgliedsstaaten des Europarates nicht akzeptabel. Lassen Sie mich das nochmals sehr deutlich sagen: Da gibt es dann auch kein Argument des Eingriffs oder der Einmischung in die inneren Angelegenheiten, wenn wir oder andere Staaten des Europarates sagen, dass wir dies nicht dulden können, und dass wir gemeinsam dagegen vorgehen müssen. Der Grund dafür ist, dass wir alle die gleichen Ideale verfolgen und die gleiche Konvention unterschrieben haben, und um deren Umsetzung geht es.

Der dritte Punkt ist die Tatsache - und dafür bedanke ich mich auch bei dem Kollegen MacShane -, dass dieser Bericht ein Exempel auch über den Bereich des Europarates hinaus ist.

Aber was mir am wichtigsten ist: Die Debatte und der Bericht haben wie gesagt gezeigt, dass man etwas bewegen kann, wenn man dran bleibt. Ich glaube, das ist auch ein ermutigendes Zeichen für unsere Arbeit.

Herzlichen Dank.

Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER, Deutschland, ALDE/ADLE

(Dok. 11798)

Herr Präsident,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Auch im Namen der ALDE-Gruppe darf ich Ihnen, Herr Chope, zu Ihrem Bericht gratulieren. Sie haben einen wichtigen Aspekt des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte behandelt, nämlich die nationalen Auswahlverfahren, damit überhaupt ein Dreiervorschlag der Parlamentarischen Versammlung für die Wahl eines Richters oder einer Richterin zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof unterbreitet werden kann.

Sie machen auch andere Vorschläge zur Verbesserung der Entscheidung der Parlamentarischen Versammlung, aber ich denke, gerade das nationale Auswahlverfahren ist ja ein erster, sehr wichtiger Teil dieses gesamten Richterwahlverfahrens hier bei uns, und liegt in der alleinigen Kompetenz der Mitgliedstaaten des Europarates.

Wenn das nicht funktioniert, wenn es da keinen verwertbaren Dreiervorschlag gibt, kann die Parlamentarische Versammlung nicht selbst eine Entscheidung treffen - die Verantwortung gegenüber den Bestimmungen, an die unsere Ausschüsse und wir hier als Gremium gebunden sind. Eine Blockade der Mitgliedstaaten würde einer Totalblockade des Richterwahlverfahrens gleichkommen. Daher ist gerade dieser erste Teil sehr entscheidend.

Trotz jahrelanger Beschäftigung damit und trotz der Verbesserung der Wahlkriterien, gerade auch zur besseren Wahrung der Geschlechtergerechtigkeit, kann und soll es noch weitere Verbesserungen geben. Dies zeigt Ihr Bericht deutlich auf. Es handelt sich nicht um kleine technische Verbesserungen, sondern es geht um mehr Transparenz und Öffentlichkeit, und damit darum, dazu beizutragen, dass tatsächlich in einem offenen Verfahren die am besten geeigneten Persönlichkeiten ausgewählt werden. Deshalb haben öffentliche Ausschreibungen oder öffentliche Aufforderung zur Bewerbung einen besonders hohen Stellenwert.

Öffentlichkeit kann und muss eben auch gerade dazu führen, dass politischer Einfluss oder möglicher Regierungseinfluss so weit es nur irgend geht zurückgedrängt werden. Sie sehen an meiner vorsichtigen Formulierung, dass es sehr schwierig sein wird, das immer hundertprozentig zu garantieren. Das zu garantieren ist aber unser Ziel als Europarat.

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof braucht unabhängige Richter und keine Vollzugsbeamten nationaler Regierungen. Die Unabhängigkeit der Richter wird schon durch den ersten Schritt, nämlich ein sehr offenes, auch für Richterwahlausschuss und uns als Parlamentarische Versammlung nachvollziehbares nationales Auswahlverfahren ganz entscheidend mitbestimmt.

Es geht bei diesem Bericht also auch darum, insgesamt das hohe Ansehen, das der Europäische Menschenrechtsgerichtshof genießt, durch das entsprechende Verfahren zur Auswahl der Richter weiter zu stärken. Sie haben in Ihren Beiträgen schon angesprochen, wie wichtig es ist, dass der Europäische Gerichtshof gut funktioniert; das zeigt sich in einem riesigen Stau an Verfahren. Denn er ist of die letzte Hoffnung unterdrückter, verzweifelter Menschen.

Deshalb möchte diese Debatte auch zum Anlass nehmen, auf die Bedeutung des 14. Protokolls hinzuweisen – das 14. Protokoll muss auch endlich kommen. Ich appelliere an die Russische Föderation, dazu beizutragen, dass die Mechanismen so verändert werden, wie es in dem Protokoll vorgesehen ist, dass es einmal der Arbeitsweise des Gerichts entsprechend gerecht wird, aber eben damit auch nach wie vor das Vertrauen der Antragsteller und der Beschwerdeführer in die Arbeitsweise des Gerichtshofes gestärkt wird.

Die ALDE-Fraktion wird dem heute vorgelegten Bericht zustimmen. Es steckt sehr viel Arbeit in dem Bericht; der Fragebogen, die Antworten müssen ausgewertet werden, und es gibt gerade in dem ausführlichen Memorandum dann noch viele Informationen, die für die Mitgliedstaaten von Bedeutung sind. Mit diesem Bericht wird ein weiterer Schritt zur Optimierung und Stärkung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs getan, und der ist nun einmal das Juwel des Council of Europe.

Vielen Dank.

Renate WOHLWEND, Liechtenstein, EPP/CD / PPE/DC

(Dok. 11798)

Herr Präsident,

Liebe Kollegen!

Es ist mir eine Freude, dass wir mit diesem Bericht einen weiteren Schritt zur Verbesserung in der Vorbereitung einer unserer wichtigen Aufgaben in dieser Versammlung setzen: die Wahl der Richter in den Menschrechtsgerichtshof. Dafür danke ich Kollegen Chope und dem Sekretariat des Rechtsausschusses.

Ich habe die Ehre, wie einige meiner Vorredner auch, Mitglied des Unterausschusses zu sein. Ich bin bereits seit Einrichtung des Unterausschusses Mitglied, und Sie können erahnen, wie vielen Männern und Frauen ich seither begegnet bin, die sich für das höchst anspruchsvolle Amt beim Menschengerichtshof beworben haben.

Der Berichterstatter selbst und einige Vorredner haben bereits Ausführungen darüber gemacht, anhand welcher Kriterien, gemäß Menschrechtskonventionen einerseits und durch die Versammlung verabschiedeter Richtlinien andererseits, die Wahl in unserem hohen Haus erfolgt.

Im Unterausschuss erfahren wir bei der Begrüßung der Kandidaten und bei Studium von deren Curricula Vitae, dass es immer noch sehr große Unterschiede beim nationalen Auswahl- und Nominationsverfahren gibt. Diese Unterschiede sind auch im Anhang zum Bericht ersichtlich, welcher in sehr gut gelungener Form die Auswertung der Fragebogen darstellt. Deswegen ist es wichtig, dass wir die Mitgliedstaaten erneut ermuntern, mehr Transparenz und Öffentlichkeit in ihr nationales Auswahlverfahren zu bringen.

Gemäß Statistik hat die Mehrzahl der Mitgliedstaaten, mein Land eingeschlossen, noch kein konsistentes Auswahlverfahren. Ich hoffe, dass es uns gelingt, unsere Regierungen bzw. die in unseren Heimatländern für das Nominationsverfahren zuständigen Gremien von der Bedeutung und Wichtigkeit dieser Entschließung zu überzeugen.

Ein Auswahlverfahren, das frei, offen, öffentlich und transparent ist und ohne Abhängigkeit und Parteipolitik, ein Auswahlverfahren, dessen Ergebnis drei bestqualifizierte Persönlichkeiten als Kandidaten für das Richteramt sind, ein solches Auswahlverfahren ist ein wesentlicher Beitrag zur Untermauerung der europaweit anerkannten Autorität des Menschengerichtshofes.

Holger HAIBACH, Deutschland, EPP/CD / PPE/DC

(Unter-Amendment 1 zu Amendment 1, Dok. 11767)

Herr Präsident,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

das sub-amendment klingt vielleicht etwas rhetorisch, aber ich finde, wenn wir uns auf den ganz vagen Weg des In-Erwägung-Ziehens begeben, wird es irgendwann schwierig, Entscheidungen zu treffen. Und wenn wir uns Prinzipien geben, dann sollten wir uns auch nicht der Möglichkeit entheben, nach diesen Prinzipien zu handeln. Deswegen: man darf mindestens zurückweisen, ist mindestens in der Lage, zurückzuweisen; das ist, glaube ich, die richtige Formulierung; das lässt beide Möglichkeiten offen.