AL09CR11       AS (2009) CR 11

Provisorische Ausgabe

SITZUNGSPERIODE 2009

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(2. Teil)

BERICHT

11. SITZUNG

Montag, 27. April 2009, 15.00 Uhr

REDEBEITRÄGE AUF DEUTSCH


Joachim HÖRSTER, Deutschland, EPP/CD PPE/DC

(Dok. 11865 Teile I und II und Addenda)

Vielen Dank Frau Präsidentin,

das ist sehr großzügig, aber ich werde diese Zeit nicht brauchen.

Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen – wenn ich es richtig gezählt habe insgesamt 18 an der Zahl –, die sich an der Debatte über den Bericht beteiligt haben. Ich habe jetzt nicht die Absicht, die einzelnen Debattenbeiträge zu kommentieren; ich will mich auf drei Punkte konzentrieren.

Der erste Punkt ist, dass die Wahlbeobachtungen, die stattgefunden haben, doch zu unterschiedlichen Wahrnehmungen geführt haben. Es gibt also nicht unbedingt einheitliche Betrachtungen zu jeder Wahlbeobachtung durch die Teilnehmer.

Das Zweite, was ich feststellen möchte, ist, dass übereinstimmend zum Ausdruck gebracht worden ist, dass die unterschiedlichen Wahlbeobachtungen, die bei diesen Wahlen stattfinden, sozusagen unter einen Hut gebracht werden sollten, damit nicht unterschiedliche Organisationen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, sondern hier gleiche Maßstäbe angewendet werden. Das beginnt damit, dass der Gedankenaustausch mit ODIHR, der wichtigsten Wahlbeobachterorganisation, mit der wir zu tun haben, fortgesetzt wird, damit sie zu gleichen Maßstäben kommt.

Besonders bemerkenswert fand ich die Intervention des Kollegen Mota Amaral, der darauf hingewiesen hat, dass es bei Mitgliedsstaaten des Europarates eigentlich sinnvoll wäre, Wahlbeobachtung im Rahmen des Monitoringverfahrens zu machen. Das hätte zur Folge, dass das Verfahren in seiner Gesamtheit beobachtet werden könnte; also nicht nur am Vorabend der Wahl, sondern während der Wahlvorbereitung, der Aufstellung der Kandidaten usw. Ich glaube, es wäre sinnvoll, wenn im Monitoringausschuss über diese Überlegung einmal nachgedacht würde, weil sich ein solches Vorgehen auch organisch in die Systematik des Europarates und der Parlamentarischen Versammlung einpassen würde.

Abschließend möchte ich mich bei all den Kolleginnen und Kollegen bedanken, die an der Debatte teilgenommen haben, sowie beim Sekretariat für die Unterstützung und die Vorbereitung des Berichts.

Ich hoffe, dass das, was wir heute diskutiert haben, nicht mit dem Ende dieser Debatte erledigt ist, sondern die Auseinandersetzung und die Diskussion in den Ausschüssen fortgesetzt werden.

Vielen Dank.

Holger HAIBACH, Deutschland, EPP/CD / PPE/DC

(Dok. 11858)

Vielen Dank, Herr Präsident!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wir haben in dieser Woche eine „urgent debate“ zur Frage des Funktionierens politischer Institutionen in der Republik Moldau. Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass die Frage, wie die Menschenrechte in Ausnahmezuständen effektiv beschützt werden können, von größter Wichtigkeit ist, dann wäre das hier der Fall gewesen.

Doch ich möchte gleich zu Anfang klar machen, dass es bei diesem Bericht nicht darum geht, mit dem Finger auf einzelne Länder zu zeigen, aufzuweisen, was nicht in Ordnung sei und zu verlangen, dies in Ordnung zu bringen, sondern um die prinzipielle Frage, wie in einer Ausnahmesituation, in der der Ausnahmezustand verhängt wird, sichergestellt werden kann, dass die grundlegenden Menschenrechte dennoch eingehalten werden.

Das ist das Erste, was der Bericht auch sagt: Jawohl, es kann eine Situation auftreten, in der der Staat die Grundrechte der Bürger einschränken muss, um das Funktionieren, das Überleben des Staates zu sichern.

Der Bericht stellt ausdrücklich nicht fest, dass es keine Ausnahmezustände geben könne. Aber er legt sehr viel Wert darauf, deutlich zu machen, dass jedes andere Mittel zuerst genutzt werden muss, bevor tatsächlich ein Ausnahmezustand ausgerufen wird. Der Ausnahmezustand und die damit verbundenen Eingriffe in die Grundrechte der Menschen dürfen immer nur als ultima ratio, als letzte Maßnahme betrachtet werden; vorher sollten alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um diesen Zustand zu verhindern.

Deshalb beschäftigt sich der Bericht auch bis zu einem gewissen Grade mit der Frage der Prävention: Was kann getan werden, um das Ausrufen eines Ausnahmezustandes zu verhindern? Wenn es denn zu einem Ausnahmezustand kommt, sind gewisse Regeln einzuhalten. Ich darf die Versammlung daran erinnern, dass auch der Europarat sich schon des öfteren mit dieser Frage beschäftigt und Regeln festgesetzt hat, auf die der Bericht noch einmal ganz eindeutig hinweist.

Es sind insgesamt sieben Kriterien, die erfüllt werden sollten, wenn ein Ausnahmezustand ausgerufen wird. Die erste Regel betrifft die Frage der zeitlichen Begrenztheit. Ausnahmezustände sind, wie der Name sagt, per Definition Zustände, die nur eine bestimmte Zeit lang dauern dürfen; ansonsten würde die Ausnahme zur Regel gemacht.

Der zweite Punkt ist, dass es wirklich zwingend notwendig sein muss, den Ausnahmezustand zu verhängen. Auch muss diese Notwendigkeit dargelegt werden.

Der dritte und vierte Punkt ist, dass es auch öffentlich klar gemacht werden muss, was es heißt, in eine solche Situation zu kommen. Dies muss nicht nur der Öffentlichkeit außerhalb des Landes klar gemacht werden – wir haben da Regeln, was dem Ministerkomitee und den anderen Gremien des Europarates anzumelden ist -, sondern auch innerhalb des Landes muss dies verdeutlicht werden, damit jeder Bürger sich vergewärtigen kann, was es heißt, in eine solche Situation zu kommen.

Der fünfte Punkt ist die Frage der Proportionalität. Die Mittel, die in einer solchen Situation angewendet werden, müssen den Ereignissen angemessen sein. Die Frage der Verhältnismäßigkeit gerade bei Gewaltanwendung, bei der Einschränkung von Grundrechten, ist ganz wichtig, und hier ist mit äußerster Vorsicht vorzugehen.

Der sechste Punkt ist die Frage, dass alles, was in einem Ausnahmezustand geschieht, sich im Rahmen der für solche Ausnahmezustände gesetzlichen Maßnahmen bewegt, und dass nicht mutwillig darüber hinausgegangen wird.

Der siebte Punkt ist, dass es gewisse nicht wegnehmbare Grundrechte gibt, wie die Unverletzlichkeit der Person, an denen auch in Ausnahmesituationen nicht gerüttelt werden kann und darf.

Darüber hinaus sagt der Bericht zum Einen, dass der Gesetzgeber, die Parlamente, in dieser Frage eine wichtige Rolle zu spielen haben. Denn wie auch in jeder normalen Situation hat das Parlament zwei Aufgaben: Es ist Gesetzgeber, aber es kontrolliert eben auch die Arbeit der Regierung.

Wenn eine Regierung den Ausnahmezustand ausruft, dann ist es eben extrem wichtig, dass das Parlament nicht nur nachvollzieht, sondern auch während des Ausnahmezustands kontrolliert, ob die Dinge so ablaufen werden, wie sie im Gesetz vorgesehen sind, und den gesetzlichen Regelungen entsprechen.

Darüber hinaus stellt sich uns als Parlamentarischer Versammlung des Europarates die Frage, welche Informationen wir aus einem Land erhalten, in dem ein Ausnahmezustand ausgerufen wird, und wie wir mit diesen Informationen umgehen. Deswegen auch unser Vorschlag, den Generalsekretär zu ermächtigen, Informationen einzuholen und mit uns zu teilen, damit wir uns ein Bild über die Situation in dem Land machen und entsprechende Schritte unternehmen können, sei es ein Monitoring-Verfahren, seien es entsprechende Debatten im Europarat oder in den anderen Ausschüssen dieser Versammlung.

Das ist meines Erachtens wichtig, damit ein Land nicht zu einem „closed shop“ wird, und damit Öffentlichkeit und Transparenz weiterhin hergestellt werden.

Das alles setzt natürlich voraus, dass die Mitgliedsstaaten, in denen solche Situationen auftreten, guten Willens sind; und ich bin optimistisch genug, von diesem guten Willen auszugehen. Insofern hoffe ich, dass die Vorschläge, die wir hier machen, Berücksichtigung bei der nationalen Gesetzgebung finden.

Doch sollen sie uns auch Mahnung sein, dass wir unsere Aufgabe als Wächter der Grundrechte und der Menschenrechte gerade in Situationen, in denen das extrem schwierig ist, ernst nehmen. Gerade in Ausnahmesituationen, Notständen und den Situationen, von denen der Bericht spricht, müssen wir besonders wachsam sind und nicht voreilig zugestehen, dass Grundrechte eingeschränkt werden.

Ein Letztes noch: Der Bericht spricht auch davon, dass es notwendig ist, die jeweilige nationale Gesetzgebung daraufhin zu überprüfen, in wie weit all die Kriterien, die ich eben gerade genannt habe, tatsächlich eingehalten werden, und in wie weit sie den Konventionen und Übereinkünften, die der Europarat vorschreibt und auf die sich die Mitgliedsstaaten ja auch geeinigt haben, eingehalten werden.

Ich glaube, wenn all das zusammenkommt, kann auch in einer schwierigen Situation, und Ausnahmezustände sind immer schwierige Situationen, sichergestellt werden, dass die Grundrechte der Menschen eingehalten werden. Und das ist es ja letzten Endes, worum wir hier kämpfen.

Wir wissen, dass wir als Politiker immer in einer gespaltenen Situation sind, und können uns nicht aussuchen, was auf uns zukommt. Wenn wir in eine Ausnahmesituation kommen, müssen wir eben auch sie meistern. Aber es ist wichtig, dass man weiß, auf welcher Grundlage und in welcher Weise man einer solchen Ausnahmesituation begegnen muss.

Dafür gibt es ein grundlegendes Argument: die Europäische Menschenrechtskonvention. Sie gilt auch und besonders in Ausnahmesituationen.

Danke sehr.

Holger HAIBACH, Deutschland, EPP/CD / PPE/DC

(Dok. 11858)

Vielen Dank Herr Präsident,

Ich möchte mich zuerst bei allen Kolleginnen und Kollegen, die in der Debatte das Wort ergriffen haben, recht herzlich für die freundlichen Worte und die Anregungen bedanken, die ich erhalten habe. Ich möchte den Dank auch an das Ausschusssekretariat weitergeben, das sehr stark dazu beigetragen hat, dass der Bericht so geworden ist, wie er heute vor uns liegt.

Ich möchte einige Punkte aufgreifen, die hier noch genannt wurden und aus meiner Sicht wichtig sind, und die auch in unserer weiteren Arbeit eine Rolle spielen sollten.

Das eine ist, dass es ganz entscheidend ist, dass es die Möglichkeit einer freien Presse, einer freien Berichterstattung gibt. Hierauf hat auch Herr Kollege Clappison hingewiesen. Nicht umsonst wird ja in manchen Ländern die Medienlandschaft neben der Exekutive, der Legislative und der Judikative als sog. vierte Gewalt benannt. Auch wenn das nicht jedem von uns jeden Tag gefällt, glaube ich nicht, dass wir in einer Gesellschaft leben wollten, in der das nicht so wäre.

Zweitens bin ich Herrn Kollegen Kox ausgesprochen dankbar, dass er unser Bild noch einmal erweitert und erneut darauf hingewiesen hat, dass wir natürlich auch in unserem täglichen politischen Handeln, und nicht nur in Ausnahmesituationen, sondern wenn es um Gesetzgebung in so sensiblen Bereichen wie dem Kampf gegen den Terrorismus geht, aufpassen müssen, nicht allzu leichtfertig Grundrechte einzuschränken, wenn es andere Möglichkeiten gibt, die Dinge zu lösen.

Auch ist darauf hingewiesen worden – und ich glaube, das zeichnet unsere Versammlung in besonderem Maße aus –, dass wir natürlich durch unsere Doppelrolle als Mitglieder der Versammlung einerseits und als Mitglieder von nationalen Parlamenten andererseits in ganz besonderer Art und Weise nicht nur beauftragt sind, sondern eben auch in besonderer Art und Weise die Möglichkeit haben, auf beiden Seiten des Spektrums darauf hin zu wirken, dass die Grundrechte – sei es in Ausnahmesituationen oder sei es bei der regulären Gesetzgebung – auch tatsächlich eingehalten werden. Das unterscheidet uns von fast jeder anderen parlamentarischen Institution, die wir kennen.

Es ist auch ganz zu Recht von Herrn Kollegen Díaz Tejera darauf hingewiesen worden, dass das Gewaltmonopol des Staates uns zu einer noch vorsichtigeren und noch bedachtsameren Herangehensweise hinsichtlich der Einschränkung von Grundrechten verpflichtet. Das gilt natürlich in ganz besonderem Maße, wenn es um solche Fragen wie Ausnahmesituationen geht.

Wir werden noch über die Frage der Erwähnung der Russischen Föderation diskutieren. Ich möchte unserem Kollegen aus der Russischen Föderation, der das Wort ergriffen hat, sagen, dass ich verstehen kann, dass keiner gern seinen Namen in einem solchen Bericht liest. Zuerst will ich aber darauf hinweisen, dass wir mit Absicht hineingeschrieben haben, dass es um Gesetzgebung geht, wie solche, die in der Russischen Föderation zum Teil noch vorhanden ist.

Ich verweise auch auf den § 28 des Memorandums, der noch einmal aufgreift, dass es eben auch um neue Gesetzgebung bzw. gesetzgebungsähnliche Vorschriften geht, die nicht aus der Zeit der UdSSR stammen, sondern erst neu in den Kanon von Vorschriften gekommen sind, die sich mit Ausnahmesituationen und -zuständen beschäftigen. Insofern glaube ich, dass das seine Berechtigung hat, doch dazu kommen wir gleich noch.

Abschließend möchte ich aufgreifen, was unser Kollege Volonté aus Italien gefragt hat: „Wie gehen wir eigentlich weiter?“ Natürlich kommt dieser Bericht erst einmal zu Ende, denn mein Mandat als Berichterstatter endet in dem Moment, wenn die Versammlung meinen Bericht tatsächlich beschließen sollte.

Aber natürlich wurde - gerade im Zusammenhang mit dem 60-jährigen Bestehen der Versammlung - zu Recht darauf hingewiesen, dass dies eine dauerhafte Aufgabe für uns bleibt. Wir alle müssen in unseren mannigfaltigen Funktionen, sei es zu Hause im Parlament oder hier in all den Ausschüssen, in denen wir mitarbeiten, auf solche Dinge achten.

Die Frage danach, welche Möglichkeiten wir haben, diskutieren wir ja praktisch bei jedem Monitoringbericht, wenn es um bestimmte Länder geht, und bei jedem Bericht, den der Rechtsausschuss zu juristischen Phänomenen macht. Insofern wird das Thema uns auch weiterhin begleiten, auch wenn es keinen Rapport dazu gibt, obwohl ich anrege, darüber nachzudenken, einen solchen Rapport weiterhin zu führen und über die Dinge nachzudenken.

Für mich besteht der Unterschied zwischen einer funktionierenden Demokratie und anderen Systemen, die vielleicht nicht so gut funktionieren, nicht darin, dass keine Fehler gemacht werden. Eine funktionierende Demokratie zeichnet sich dadurch aus, dass sie die Institutionen hat, die helfen, Fehler zu behelfen: ein juristisches, unabhängiges System, freie Presselandschaft, eine wahre Zivilgesellschaft und ein starkes Parlament. Wenn das zusammenkommt, brauchen wir vielleicht keine Ausnahmezustände, aber in Ausnahmezuständen brauchen wir sie auf jeden Fall.

Danke sehr.

Herta DÄUBLER-GMELIN, Deutschland, SOC

(Dok. 11858)

Herzlichen Dank, Herr Präsident!

liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich glaube, dass der Berichterstatter, Herr Haibach, und alle diejenigen, die sich heute an der Diskussion beteiligt haben, ausgesprochen Recht haben, wenn sie die Bedeutung dieses Berichtes und dieses Themas betonen.


In der Tat sind Regeln, wie sie in der europäischen Konvention der Menschenrechte enthalten sind, eigentlich nie so wichtig wie in Notfällen.

In der Tat ist es so, dass, wenn es unseren Staaten und unserer Gesellschaft gut geht, Missbräuche oder auch Verletzungen von Menschenrechten oder von rechtsstaatlichen Prinzipien sehr viel weniger wahrscheinlich sind als dann, wenn Notsituationen eintreten. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass man sich in Notsituationen auf diese Prinzipien besinnt, ein ganz klares Ziel im Auge hat und ganz genau weiß, in welche Richtung eine Notsituation geführt werden muss.

Deshalb danke ich allen, die sich hier um dieses Thema verdient gemacht haben. Das Committee on Legal Affairs and Human Rights hat sich in Berlin ausführlich mit diesem hervorragenden Bericht befasst. Herr Haibach, herzlichen Dank, dem Sekretariat herzlichen Dank.

Ich glaube, wir müssen diese Fragen auf unserer Tagesordnung der Parlamentarischen Versammlung behalten.

Herzlichen Dank.

Amendments:

Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER, Deutschland, ALDE / ADLE

(Dok. 11858, Amendment 5)

Ich bin der bin der Meinung, dass diese Änderung den hervorragenden Bericht wirklich schwächen würde, denn es ist richtig, hier deutlich zu machen, dass es eben in der Russischen Föderation und auch in anderen Ländern sehr wohl noch Bestimmungen gibt, die gerade in Notsituationen den Sicherheitskräften, die eine starke Machtstellung haben, noch sehr wohl eine Fülle von Eingriffsbefugnissen geben, die dann auch die Menschenrechte betreffen. Dies hier zu erwähnen, als Ermunterung zur Änderung der geltenden Rechtslage, ist richtig.

Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER, Deutschland, ALDE / ADLE

(Dok. 11858, Amendment 6)

Gerade in Ausnahmesituationen in Staaten, in denen es zur Gefährdung von Menschenrechten kommt, ist es besonders wichtig, dass die Rolle der Opposition gesichert ist. Sie hat ja eine wichtige Kontrollaufgabe gegenüber den staatlichen Autoritäten und deshalb muss an dieser Stelle die Formulierung im Interesse der Gesamtaussage des Berichtes hier so enthalten bleiben.