AL09CR21       AS (2009) CR 21

Provisorische Ausgabe

SITZUNGSPERIODE 2009

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(3. Teil)

BERICHT

21. SITZUNG

Dienstag, 23. Juni 2009, 15.00 Uhr

REDEBEITRÄGE AUF DEUTSCH


Maximilian REIMANN, Schweiz, ALDE / ADLE

(Dok. 11938)

Herr Präsident,

meine Damen und Herren!

Noch vor zwei Jahren stellte sich die Frage nach den zukünftigen Aktivitäten der EBRD ganz anders. Die EBRD, eine auf befristete Zeit geschaffene europäische Entwicklungsbank, bog so gut wie auf die Zielgerade ein, um einen Begriff aus der Sportsprache zu verwenden.

Die Transitionsländer aus dem ehemaligen kommunistischen Ostblock schickten sich an, zu stabilen Marktwirtschaften heranzureifen. Einige von ihnen gehören bereits der Europäischen Union an und haben als Landeswährung den Euro übernommen.

Es war logisch, dass sich da immer mehr EBRD-Mitgliedsländern die Frage zu stellen begann, wie lange es der Aktivität dieser europäischen Entwicklungsbank noch bedürfe. Wann durchläuft sie das Zielband? Kann man sie dann liquidieren oder allenfalls mit analog ausgerichteten regionalen oder globalen Institutionen fusionieren? Dieser Frage dürfen sich auch internationale Organisationen nicht entziehen. Nichts ist tabu, weder in der privaten Wirtschaft, noch beim Staat, und erst recht nicht bei administrativ aufwändigen multinationalen Gebilden.

Mitten in diese Zeit der Meinungsbildung über die Zukunft der EBRD hinein platzte dann die globale Finanzkrise. Ausgehend von den USA überzog sie die gesamte Welt und war gefolgt von einer schweren Wirtschaftskrise. Gegenwart und Zukunft der EBRD präsentierten sich plötzlich in einem anderen Licht. Finanzielle Hilfe war in vielen Ländern mit EBRD-Präsenz wieder gefragter denn je. So etwa in Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Moldawien oder der Ukraine, wie aus dem Bericht von Kollege Martins zu entnehmen ist, und wie wir eben auch von Präsident Mirow bestätigt bekommen haben.

Die aktuelle Finanzkrise bestätigt also die Existenzberechtigung der EBRD auf weitere Zeit hinaus. Das ist im Bericht denn auch unmissverständlich so festgehalten. Aber der Bericht verlangt von der Bank auch - und deshalb kann ich mich ihm trotz einiger kritischer Bemerkungen anschließen - dass die EBRD ihre künftigen Aktivitäten noch besser mit anderen Akteuren koordiniert, die z.T. analoge Ziele anvisieren, wie der IWF, die Weltbank, die Europäische Investitionsbank und die Entwicklungsbank unseres eigenen Europarates, um nur diese zu erwähnen.

Es müssen unbedingt Doppelspurigkeiten vermieden werden, insbesondere im administrativen Bereich, wofür die Steuerzahler ja kaum Verständnis hätten. Ich habe auch meine Aufforderung an unseren Rat, insbesondere an unsere Wirtschaftskommission, den Kontakt auch zu unserer europaratseigenen Entwicklungsbank zu intensivieren: der CEB mit Sitz in Paris. Auch das Kreditvolumen der CEB geht bekanntlich zu 50% in die Transitionsländer. Da wäre es für uns Parlamentarier schon von Interesse, zu erfahren, ob bei diesen Institutionen, also EBRD und CEB, Doppelspurigkeiten bestehen oder nicht, und wie sie sich gegenseitig ergänzen.

Ich danke Ihnen.

Kurt Bodewig, Deutschland, SOC

(Dok. 11938)

Kollegen!

Ich möchte als erstes dem Berichterstatter danken. Ich glaube, dass dieser Bericht exzellent ist, denn in der Entschließung sind alle wesentlichen Punkte enthalten, die wir behandeln müssen, und gleichzeitig enthält der Anhang einen guten Überblick über die Krisensituation in den verschiedenen Regionen und Ländern, mit denen sich die EBRD befasst. Ich freue mich auch, dass der Präsident der EBRD, Thomas Mirow, heute hier anwesend ist, denn so kurz nach seinem Amtsantritt ist dies ein gutes Zeichen. Es zeigt seine Verbundenheit zur parlamentarischen Ebene. Wir sollten dies für den Dialog nutzen.

Lassen sie mich dies mit einem Dank an die EBRD verbinden, da das 25-Milliarden Programm relativ kurzfristig zur Umsetzung gelangt ist. Es geht dabei nicht nur um die Bereitstellung der Mittel, sondern auch um eine sofortige Umsetzung, denn die Krisensituationen in den einzelnen Ländern sind massiv. Das ist gut gelungen, ein guter Start also, und wir müssen darauf aufbauen. Aus der in den USA begonnenen Finanzkrise ist eine Weltwirtschaftskrise geworden, die die Regionen dieser Welt unterschiedlich betreffen. Ich selbst war vor kurzem in Tadschikistan, und weiß, dass dieses Land mit dem Rücken an der Wand steht. Auch andere Ökonomien befinden sich in einer bedrohlichen Krisensituation. Trotzdem hat diese Weltwirtschaftskrise nicht die Auswirkungen, die wir aus dem vorigen Jahrhundert kennen. Das ist ein guter Grund dafür anzunehmen, dass es gelungen ist die Konjunkturprogramme anzukurbeln, und deren Effekte auf andere Länder auszuweiten.

Ich würde nun gerne die Situation im Südkaukasus oder Moldawien ansprechen. Die Krisensituationen dort führen dazu, dass Investitionen ausbleiben. Das Herstellen des Vertrauens der Investoren muss zur Priorität werden. Wir müssen Fördermittel konzentrieren, um zu erreichen, dass Investoren zurückkommen, denn wir brauchen vor allem eine Unterstützung für die Stabilität der Länder, Verkehrsinfrastruktur, die wirbt. Wir brauchen die Wiederbelebung der lokalen Produktionsstrukturen und des Mittelstandes. Nicht zuletzt brauchen wir eine Stabilisierung des Bankenwesens. Nur wenn dies gelingt, haben wir international eine Chance diese globale Krise zu beenden und umzukehren. Dazu gehört auch, wie hervorragend im Bericht von Kollege Martins genannt, dass es uns gelingt, die Kooperation der unterschiedlichen Fördergeber zu koordinieren, damit Doppelförderungen vermieden werden oder diese Hilfestellungen effizient auf die einzelnen Länder fokussiert werden.

Dies bedeutet auch, dass wir umdenken müssen, wenn es um grenzüberschreitende Darlehensvergabe in einer Finanzierung von regionalen Strukturen geht. Wir werden dann nicht mehr nach Ländern allein entscheiden können, sondern wir müssen Regionen in Asien, in Europa stabilisieren. Meiner Meinung nach, ist die EBRD sehr gut dafür gewappnet ist. Das zeigt der Jahresbericht, aber auch der Bericht unserer Versammlung. Sie ist in der Lage eine solche Aufgabe zu erfüllen, aber wir selber sollten als Parlamentarier immer wieder diese Notwendigkeit unterstreichen und auf Kooperation und Unterstützung drängen, und auf unsere eigenen Länder und Haushalte umsetzen. Ich glaube, nachdem weltweit diese unglaublich hohen Mittel zur Konjunkturbelebung erbracht worden sind, wird eine Zeit der Konsolidierung erfolgen. Wir müssen uns auch darauf einstellen, denn diese Programme sind überwiegend schuldfinanziert. Wenn wir keine Inflation haben wollen, wird daher die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte auf der Tagesordnung stehen.

Wir brauchen einen Post-Crisis New Deal, der mit dazu beiträgt, diese Strukturen dauerhaft zu stabilisieren, und dies über die Arbeitswirkung dieser Programme hinaus.

Ich bin zuversichtlich, dass wir hier dies anfassen können und dies auch gelingen kann.

Herzlichen Dank.

Doris Barnett, Deutschland, SOC

(Dok. 11944)

Vielen Dank Herr Präsident,

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Zunächst möchte ich dem Berichterstatter, Herrn Sasi, auch im Namen der Sozialdemokratischen Gruppe, zu diesem hervorragenden und umfassenden Bericht gratulieren.

Wie Herr Sasi zu Recht feststellt, werden Rolle und Relevanz der Wirtschafts- und Finanzinstitutionen der Welt überprüft. Denn die „gute alte Bank“, an die viele Menschen immer noch glauben, gibt es nicht mehr – wenn es sie denn je gegeben hat.

Wir alle haben ein großes Interesse daran, auf nationaler und internationaler Ebene ein neues Regelwerk zu schaffen, das künftig stabile und funktionsfähige Finanzmärkte gewährleistet. Wir müssen gemeinsam verhindern, dass aus der Krise der globalen Finanzmärkte zum Schluss noch eine Krise des freien Welthandels und der internationales Zusammenarbeit wird.

Die Menschen erwarten von uns zu Recht, dass gerade der Finanzmarkt in seiner Substanz so verändert wird, dass er durchschaubarer und verständlicher wird, und dass eine Wiederholung dieser weltweiten Krise vermieden wird. Die Anstrengungen, die bisher unternommen wurden, fallen aber eher dürftig aus. Der Bürger sieht, dass es auf der einen Seite extrem hohe Vergütungen der Vorständer gibt. Auf der anderen Seite hat er sein hart erarbeitetes Geld in von der Bank vorgeschlagene Anlagen gesteckt, die binnen kürzester Zeit nichts mehr wert waren. Das passt alles nicht mehr zusammen!

Es ist ja auch kaum nachvollziehbar, wenn Banker über Produkte beraten sollen, die sie selbst nicht verstehen, weil sie zu kompliziert sind – ich nenne hier als Beispiel die Credit Default Swaps. Kennen Sie sich da aus, liebe Kolleginnen und Kollegen?

Ich weiß, dass Moral in der Wirtschaft keine echten Karten hat. Trotzdem frage ich: Ist ein Geschäftsgebaren als anständig hinzunehmen, das Bankern dann die höchste Provision zugesteht, wenn sie dem Kunden hochriskante Anlageformen ohne Hinweis auf das Risiko anraten, obwohl der Kunde sein Geld eigentlich nur sicher und einigermaßen rentabel als Altersvorsorge anlegen will? Oder anders gefragt: Können Sie sich vorstellen, dass man einem Bankkunden für sein Erspartes einen Anteil einer Lotto-Gemeinschaft verkauft, ohne auf das recht große Risiko hinzuweisen, dass man auch alles verlieren kann?

Weil ich davon ausgehen muss, dass hochriskante Papiere nicht verboten werden, sind sie wenigstens dem Kunden gegenüber kenntlich zu machen. Schließlich ist ja auch Rauchen nicht verboten, aber auf der Packung steht ausdrücklich etwas über die Gefährlichkeit des Rauchens!

Ich kann nur feststellen, dass das Modell der Marktradikalen, also de Märkte ohne Ordnung, versagt hat. Wenn wir uns da einig sind, dann frage ich mich, warum wir uns jetzt mit einer gewonnenen Schlacht zufrieden geben, den Krieg aber aufgeben.

Denn jetzt eröffnet sich doch für uns ein Zeitfenster, in dem wir handeln können. Die Gruppe der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer arbeitet an Reformen der internationalen Finanzarchitektur. Diese dürfen wir nicht im Konjunktiv hängen lassen, sondern müssen vor Ort Wirkung zeigen.

Deshalb müssen alle Instrumente des Systems überprüft werden: Wer ratet die Rating-Agenturen? Wie können dort Interessenskonflikte ausgeschlossen werden?

Ist es nicht an der Zeit, jetzt über Basel II nachzudenken? Ausgerechnet die, die besonders auf die Einführung bestanden, haben es zu Hause niemals angewandt. Was tut dieses Instrument unseren Klein- und Mittelständischen Unternehmen an, von Existenzgründern ganz zu schweigen?

Brauchen wir vielleicht auch eine Art Finanz-TÜV, der umgekehrt die Kunden vor den Banken und deren Produkten schützt?

Schauen wir zum Schluss noch über den eigenen Tellerrand, hin zum internationalen Handel und dem dort geltenden Finanzsystem. Was sehen wir? Steuerstandards, Subventionszahlungen, Beihilfereglements. Das alles können wir jetzt in eine bessere Balance bringen zu unseren Vorsätzen, den Schwellen- und Entwicklungsländern eine echte Chance im Welthandelssystem zu geben. Und dafür ist es allerhöchste Zeit. Es vergeht doch kaum ein Tag, an dem nicht über Flüchtlinge berichtet wird, die über das Mittelmeer nach Europa kommen wollen. Tausende von ihnen sind schon ertrunken, verdurstet, an Krankheiten gestorben, bevor sie das rettende Ufer erreicht haben. Nur wenn wir jetzt mit den betroffenen Ländern ehrlichen Handel treiben, werden wir diese menschliche Katastrophe aufhalten können. Deshalb begrüße ich auch ausdrücklich die Vorschläge von Herrn Sasi in Richtung WTO. Das kann aber nur der Anfang sein. Wer sich wie wir als Leitmotiv den Menschenrechten verschrieben hat, muss dieses für sein gesamtes Handeln beachten.

Vielen Dank.

Hakki Keskin, Deutschland, UEL/GUE

(Dok. 11938)

Herr Präsident,

sehr geehrte Damen und Herren,

lieber Kollege Sasi!

Für diesen gelungenen Bericht danke ich Ihnen sehr herzlich! Die Weltwirtschafts- und Finanzkrise, mit der wir heute zu tun haben, ist keine Naturkatastrophe, sondern die Folge einer falschen, ja fatalen Politik. Wenn wir nicht bereit und willig sind, aus dieser Krise die notwendigen Lehren zu ziehen, dann werden wir auch in naher Zukunft wieder mit einer solchen Katastrophe zu tun haben.

Es wäre neben den nationalen Regierungen auch die Aufgabe der globalen Organisationen wie IWF, WTO und Weltbank gewesen, die jetzige Krise rechtzeitig zu erkennen und sie mit den notwendigen Maßnahmen zu verhindern. Die Grundursache dieser Weltwirtschafts- und Finanzkrise liegt darin, dass man sich in den führenden kapitalistischen Staaten, vor allem in den USA, aber auch in Japan und Europa, die Wirtschaftsphilosophie des „Laisser-faire“ maßlos zu eigen gemacht hat.

Nach dieser Philosophie soll der Staat von der Regulierung von Finanzmärkten und Wirtschaftspolitik die Finger lassen. Entgegen jeder rationalen Vernunft wurde nach den Prinzipien des ungehemmten Marktmechanismus jedes noch so abwegige spekulative Finanz- und Börseninstrument zugelassen. Die Bürger wurden steuerrechtlich geradezu animiert, ihre Ersparnisse und Altersvorsorge mit in diese Spekulationen „hineinzuwerfen“.

Nun, nach dem Platzen der Blasen und dem Scheitern dieser Politik, sollen wieder die Bürger haften, nämlich mit Staatsbürgschaften, Notkrediten und Konjunkturpaketen für Industrie, Banken und Handel. Wer dieses Laisser-faire-Dogma befolgt und derart geradezu fördert, trägt natürlich eine Mitschuld am Zusammenbruch der Volkswirtschaften, aber auch am Hunger von Millionen von Menschen in den Entwicklungsländern, mit dem wir es ebenfalls heute zu tun haben.

Die voraussichtlichen Kosten dieser Krise bis Ende 2010 wurden vom Internationalen Währungsfonds in seinem Frühjahrsgutachten von 2,2 Billionen auf 4 Billionen US-Dollar korrigiert! Am provisorischen Charakter dieser Schätzung lässt sich erkennen, dass wir es demnächst möglicherweise mit sehr viel drastischeren Zahlen zu tun haben werden.

Die globalen Finanzmärkte benötigen eine klare, erkennbare Regulierung und eine starke Kontrolle. IWF, WTO und die Welt- und Nationalbanken müssen mit dem verbindlichen politischen Auftrag ausgestattet werden, alles Erdenkliche gegen die spekulativen Exzesse der Zukunft zu tun, sie zu kontrollieren und zu verhindern.

Durch öffentliche Kontroll- und Lenkungsinstrumentarien für die Finanzströme, durch den Ausbau der öffentlichen Beschäftigung und Investitionen in die öffentliche Daseinsfürsorge, durch die Förderung der sozialen und ökologischen Wirtschaftsbereiche und durch eine sozial gerechte Steuerpolitik müssen wir versuchen, aus dieser Krise herauszukommen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

Doris BARNETT, Deutschland, SOC

(Dok. 11944, Amendment Nr.1 und Nr.2)

Herr Vorsitzender!

Ich habe die beiden mündlichen Änderungsanträge zurückgenommen, da wir daraus einen Bericht machen.

Eduard LINTNER, Deutschland, EPP/CD / PPE/DC

(Dok. 11963)

Herr Präsident,

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Der Geschäftsordnungsausschuss hatte sich nur mit der Frage zu befassen, ob die Schlussfolgerungen, die der Rechtsausschuss aus diesem Vorgang zu ziehen hat der Geschäftsordnung und den Statuten entsprechen. Ich kann das Ergebnis vorwegnehmen: Unserer Überzeugung nach tun sie es. Insbesondere auch deshalb, weil wir bei der Bewertung des Vorganges auch das Verhalten und den Einsatz der jeweiligen Delegation zu würdigen haben. Die beiden Vertreter des ukrainischen Parlaments haben in eindrucksvoller und überzeugender Weise dargetan, wie sie sich bemüht haben ihre Regierung zu einem statutenkonformen Vorgehen zu bringen. Sie hatten leider dabei keinen Erfolg, aber immerhin hat dies nun zur Folge, dass sie den Schlussfolgerungen des Geschäftsordnungsausschusses in vollem Umfang zustimmen können.

Wir schlagen eine Ergänzung des Resolutionsentwurfes vor, weil wir noch auf einen Aspekt hinweisen müssen. Die Tatsache, dass die Regierung jetzt mit Ad-hoc Richtern arbeitet, schmälert einerseits die Rechte dieser Versammlung, die ja an sich das Recht und die Pflicht hat diese Richter zu ernennen. Andererseits schmälert sie auch die Legitimationsbasis des Gerichts. Wir wollen daher darauf hinweisen, dass es sich hier um keinen harmlosen Fall handelt, sondern dass dabei schon Grundsätze berührt werden, die auf Dauer so nicht hingenommen werden können. Deshalb musste es irgendwann korrigiert werden. Heute sollten wir es aber bei dem Vorschlag des Rechtsausschusses belassen.

Ergänzend darf ich Ihnen vorschlagen nach dem Paragraphen Fünf, der Ihnen schriftlich vorliegt, einen neuen Paragraphen einzufügen, der das, was ich gesagt habe hier schriftlich festlegt. Ich wäre dankbar, wenn Sie dem zustimmen könnten.

Vielen Dank.

Andreas GROSS, Schweiz, SOC

(Dok. 11963)

Danke vielmals Herr Präsident,

meine Damen und Herren!

In Abwesenheit der beiden Kollegen, die aus unserer Fraktion direkt mitgewirkt haben, möchte ich im Namen der Sozialdemokratischen Partei dem Berichterstatter Dick Marty sehr herzlich für sein Engagement und Konsequenz danken. Zum Unterschied zu Herrn Lotman bin ich nicht der Meinung, dass wir hier darüber hinwegsehen sollen, wenn eine Regierung eindeutig Regeln verletzt, die sie unterschrieben hat. Wenn ein Bürger das in der Ukraine tut, wird er bestraft. Deshalb soll die Regierung, weil sie mit der ursprünglichen Liste nicht einverstanden war und nicht korrekt vorgehen konnte und jetzt einfach unsere Regeln missachtet zwei Richter wirken lassen, die unsere Zustimmung nicht haben. Weshalb sollen wir uns dies gefallen lassen? Das ist gegenüber den Menschen in der Ukraine, die ein Recht auf richtige Rechtsprechung haben unverantwortlich und rücksichtslos. Wir sind die Einzigen, die das der Ukraine sagen können. Es ist beschämend, dass die Ukraine erst dann bereit ist einzulenken, nachdem wir ihnen androhen, die einzige Waffe, die wir haben zu gebrauchen. Dies zeigt, dass solche Instanzen, solche Menschen keine andere Sprache verstehen, als jene der Androhung von Sanktionen.

Her Marty hat sehr schön gesagt: Die Richterwahlen sind Teil dessen, was auf Deutsch „geteilte Kompetenzen“ zwischen Ministerkomitee und der Versammlung genannt wird, und auf Französisch „compétence partagée“. In den letzten drei, vier Monaten habe ich mich wochen-, tage- und stundenlang mit einem anderen Beispiel für geteilte Kompetenzen beschäftigt, nämlich der Wahl des obersten Funktionärs unseres Gremiums. Auch dort wendete man die gleiche Taktik an, nämlich die Beschneidung unserer Rechte. Dies kam von Seiten eines Gremiums, dessen Vertreter dem obersten Präsidenten von unseren Vertreter folgendes gesagt hat: Das Ministerkomitee wolle nicht länger, dass das Parlament bei der Wahl der Richter, des Generalsekretärs und des Menschenrechtskommissars mittels Wahlen mitreden könne.

Ich frage mich, ob es ein Zufall ist, dass beide Gegenstände in der gleichen Woche behandelt wurden und genau parallel liefen. Die Tatsache, dass in einer partnerschaftlichen Kompetenzwahrnehmung in beiden Fällen unsere Kompetenzen, die schon klein sind in einer Zwischenregierungsorganisation beschnitten werden sollen ist sicher kein Zufall. Es ist wichtig, dass wir beiden Ebenen klar sagen, dass angesichts der Globalisierung und der zunehmenden Bedeutung supranationaler Zusammenarbeit, die Rechte von Parlamenten über den Staat hinaus ausgebaut und nicht reduziert werden sollten.

Dort, wo geteilte Kompetenzen schon existieren, müssen sie partnerschaftlich und rücksichtsvoll aufeinander abgestimmt werden. Die Ukraine und das Ministerkomitee haben hier ihre Verantwortung zu wenig wahrgenommen. Wir sollten uns hier genauso wehren, wie beim Geschäft vom Montag, und wie wir uns auch im September wehren werden.

Herta DÄUBLER-GMELIN, Deutschland, SOC

(Dok. 11963)

Vielen Dank, Herr Präsident!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auch mich hat es etwas verwundert, was ich jetzt gerade gehört habe. Das muss ich sagen, und zwar im Namen des Rechts- und des Menschenrechtsausschusses. Es geht doch nicht um einen Berichterstatter oder einen Ausschuss, sondern darum, wie Sie als Mitglieder dieser Parlamentarischen Versammlung Ihre Rechte und Ihre Institution verstehen!

Sie vertreten hier die Bürgerinnen und Bürger, die ein Recht darauf haben, beim Europäischen Gerichtshof Recht zu verlangen, und zwar Recht, das durch Richter gesprochen wird, die nach einem bestimmten Verfahren durch diese Versammlung gewählt werden. Natürlich müssen Staaten sie vorschlagen. Selbstverständlich aber heißt das nicht, dass diese Staaten schlichtweg manipulieren oder Verfahren so auslegen können, wie sie wollen.

Und bitte bedenken Sie: Ihr wunderschönes Land, die Ukraine, ist doch kein Opfer; die Ukraine lieben wir alle! Aber wir stellen fest, dass die Regierung und die staatliche Repräsentanz der Ukraine sich diesem Verfahren zum Vorschlag von Richterinnen und Richtern nicht angeschlossen hat. Und das hat sie nicht nur einem Subkomitee oder einem Ausschuss gegenüber nicht getan, sondern dieser Parlamentarischen Versammlung gegenüber! Auch der Präsident hat sich ständig dafür eingesetzt.

Ich möchte hier nur ein Einziges noch sagen: Liebe Kollegen aus der Ukraine, aus Polen und aus Russland, liebe Kollegen, die sich hier dafür eingesetzt haben, dass man hier Regierungen verteidigt und nicht die Bürgerinnen und Bürger – Wenn wir alle unsere Kraft dafür einsetzen, dass Recht, Menschenrechte und Verfahren durchgesetzt werden, dann sind wir alle sehr viel schneller und sehr viel weiter. Meine Bitte ist, dass Sie das wirklich bedenken.

Danke schön.

Eduard LINTNER, Deutschland, EPP/CD / PPE/DC

(Dok. 11963, Amendment Nr.1)

Herr Präsident!

Ich hab vorhin schon darauf hingewiesen, dass damit die Rechte dieser Versammlung geschmälert und tangiert werden, sowie die Glaubwürdigkeit der mit einem bereits normalen Verfahren benannten Richter beeinträchtigt wird. Dies ist ein sehr wichtiger Punkt, weshalb auf diesen grundsätzlichen Aspekt hingewiesen werden muss.

Herta DÄUBLER-GMELIN, Deutschland, SOC

(Dok. 11963, Meinung der Kommission)

Der Herr Präsident ist der Meinung, dass der Vorschlag des Ausschusses für die Regeln der parlamentarischen Versammlung völlig korrekt ist. Die Kommission für Recht- und Menschenrechte hat deshalb diesem Amendment zugestimmt.