AL09CR25      

AS (2009) CR 25
Provisorische Ausgabe

SITZUNGSPERIODE 2009

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(3. Teil)

BERICHT

25. SITZUNG

Donnerstag, 25. Juni 2009, 15.00 Uhr

REDEBEITRÄGE AUF DEUTSCH

 

Doris BARNETT, Deutschland, SOC

(Dok. 11848)

Vielen Dank Herr Vorsitzender,

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Im Namen der Sozialdemokratischen Gruppe möchte ich unserem Kollegen Laukkanen zu seiner ausgezeichneten Arbeit ausdrücklich gratulieren, denn er gibt uns damit ein wichtiges Dokument für die Arbeit in unseren Heimatstaaten an die Hand. Es geht um nichts weniger, als um den freien Zugang zu Informationen.

„Die kulturelle Vielfalt kann nur dann geschützt und gefördert werden, wenn die Menschenrechte und Grundfreiheiten, wie die freie Meinungsäußerung, die Informations- und Kommunikationsfreiheit, und andere […] garantiert sind […].“ Diese Grundrechte hat die Generalkonferenz der UNESCO am 20. Oktober 2005 in Paris in ihrem Übereinkommen angenommen. Zwischenzeitlich wurde sie in über 100 Staaten ratifiziert und national umgesetzt.

Angesichts des enormen Angebots privater und kostenloser Rundfunkkanäle, Mediendienste und Internet stellt sich natürlich die Frage, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk als vierte Gewalt überhaupt noch gebraucht wird.

Sicher ist es richtig, dass in der Übergangszeit der Regierungen des ehemaligen Ostblocks deren Staatsfernsehen durch private Rundfunkanbieter gezwungen wurde, sich zu öffnen, Meinungsvielfalt zu akzeptieren und diese auch zu verbreiten. Aber leider haben sich auch diese Privatsender z.T. sehr schnell dem Diktat des jeweils Regierenden oder anderer Grossinteressenten untergeordnet.

Andererseits beobachten wir, dass Fernsehsender in Westeuropa über reine Steuerfinanzierung und die Besetzung politischer Spitzenpositionen dem Staatsapparat wieder zugeordnet wurden.

Die Hoheit über Informationen ist ein Machtinstrument. Deshalb muss uns, den Parlamentariern des Europarates dieses Thema auch wichtig sein und bleiben! Für mich ist in einer funktionierenden Demokratie der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der durch die Öffentlichkeit bzw. Gesellschaft kontrolliert wird, nicht wegzudenken. Er dient der unparteiischen, sorgfältig recherchierten und verlässlichen Berichterstattung, er hat aufklärende Funktion, er bedient als unabhängige Informationsquelle die verschiedenen Nachfragegruppen, er bietet Bildung für alle Altersgruppen an, und er dient auch der Unterhaltung.

Es ist richtig, dass die Privaten diese Dienstleistungen ebenfalls anbieten. Aber im Gegensatz zu den öffentlich-rechtlichen Anbietern, unterliegen die privaten nicht dem gesetzlich bestimmten öffentlich-rechtlichen Funktionsauftrag und dessen hohen journalistischen Anforderungen. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist deshalb die Versicherung, dass jeder Bürger immer und bezahlbar an geprüfte und glaubwürdige Informationen gelangt. Die Medienwelt hat sich seit den Kindertagen des Rundfunks so dramatisch verändert, dass wir auch Veränderungen im Verständnis, was eigentlich öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist, vornehmen müssen. Der moderne Mensch richtet seine Fernseh- und Informationsgewohnheiten nicht mehr nach den Angeboten, die im Programmheft aufscheinen. Er stellt sich die Informations- und Kommunikationsmedien, zu denen auch der Rundfunk gehört nach seinen Bedürfnissen zusammen.

Auf dieses Verhalten muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk reagieren, will er seiner hoheitlichen Aufgabe gerecht werden. Leider müssen wir erkennen, dass durch EU-Richtlinien und nationale Vorgaben das Aufgabenfeld des öffentlich-rechtlichen Rundfunks massiv eingeengt wird, und zwar mit der Begründung seiner Finanzierung durch Gebühren, Subventionen und Steuern. Doch gerade wegen dieser öffentlichen Finanzierung muss sichergestellt werden, dass das Informations- und Kommunikationsangebot den aktuellen Bedürfnissen und Kommunikationswegen, hier vor allem dem Internet, aller Altersgruppen angepasst wird.

Umgekehrt stellt sich natürlich die Frage der Attraktivität des Angebots, nicht nur hinsichtlich des „Dürfens“ sondern auch hinsichtlich des „Könnens und Machens“. Es darf dann schon auch nachgefragt werden, wie und mit welchen Angeboten die Öffentlich-Rechtlichen ihr verlorenes Publikum zurückgewinnen wollen; welche Strategie sie verfolgen, um erfolgversprechend ihren Funktionsauftrag wahrzunehmen.

Weil ich von der großen Bedeutung einer unabhängig öffentlich-rechtlichen Rundfunks überzeugt bin, darf ich nochmals Herrn Laukkanen für den wirklich guten Bericht und die vorliegende Empfehlung danken und hoffe, dass aufgrund der Empfehlung in Ziffer 17.3 „gemeinsam mit der Europäischen Rundfunkunion Möglichkeiten für eine grenzübergreifende Zusammenarbeit der nationalen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu analysieren“, tatsächlich bald Vorschläge auf dem Tisch liegen. In einer Welt des „Informations-Overflows“ müssen wir verhindern, dass von interessierter Seite der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Teil der „Geschichte der Informationsgesellschaft“ ausgesondert, ausgeschaltet und abgelegt wird.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Doris STUMP, Schweiz, SOC

(Dok. 11918 und Dok. 11914)

Herr Präsident,

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!

Ich bin seit über 12 Jahren Mitglied der schweizerischen Umwelt- und Energiekommission, und trage dazu bei, wie die schweizerische Energiepolitik weiterentwickelt wird. Wir stärken ständig die erneuerbaren Energien, was auch von der Bevölkerung stark getragen wird, da sie davon überzeugt ist, dass wir die Umweltbelastungen in jedem Fall reduzieren müssen.

Als ich die beiden vorliegenden Berichte gelesen habe, reagierte ich sehr gespalten. Einerseits begrüße ich den Bericht über die erneuerbaren Energien. Ich denke er ist noch zu zurückhaltend: das Potential erneuerbarer Energien ist größer, als hier angegeben. Da ist auch die schweizerische Industrie sehr stark beteiligt, denn sie ist überzeugt, dass in den nächsten 5 bis 10 Jahren die Preisgleichheit mit traditionellen Energien erreicht ist, zum Beispiel bei der Sonnenenergie. Was in diesem Bericht oder Konzept fehlt ist, dass die Energieeffizienz ein wesentlicher Teil unserer Haltung und Entwicklung zur Bewältigung unseres Energieproblems ist.

Manche schweizerische Unternehmen haben in den letzten 20 Jahren ihre Produktion und ihren Umsatz mehr als verdoppelt, und trotzdem verbrauchen sie nach wie vor gleich viel oder weniger Energie als damals. Oder es wurde kürzlich von einem Neubau berichtet, der so gut isoliert und mit Solarpanelen ausgestattet ist, dass er dreimal mehr Energie produziert als für diesen Bau verbraucht wird. Das Spar- und Effizienzpotential ist gewaltig, und wir dürfen unsere Energiepolitik nicht planen, ohne dieses Potential mit einzubeziehen.

Der Bericht über die Nuklearenergie hat mich sehr belastet. Ich bedaure das dort erwähnte Verständnis von Nachhaltigkeit. Denn die Nachhaltigkeit der Nuklearenergie liegt nur darin, dass sie nicht endlos zur Verfügung steht. Die Umweltbelastung durch radioaktive Abfälle ist aber so groß, und hält über Generationen, Jahrzehnte, Jahrtausende an, dass wir in keinem Fall von einer nachhaltigen Energie reden können. Wenn wir mit Nuklearenergie einfach die radioaktiven Abfälle anstelle von CO2-Ausstoss produzieren, haben wir langfristig für unsere Umwelt nichts getan.

Der Hinweis im Bericht, dass ein wichtiger Punkt die Lösung der radioaktiven Abfallproblematik ist, ist richtig. Aber wir hatten 50 Jahre zeit, um die Lösung zu finden, und haben dies noch immer nicht getan. In keinem Land liegt eine Lösung vor. Zuerst müssen wir das Abfallproblem lösen, bevor wir weitere nukleare Energieproduktionen unterstützen. Ich bitte Sie deshalb, den zweiten Bericht abzulehnen.

Axel FISCHER, Deutschland, EPP/CD / PPE/DC

(Dok. 11918 und Dok. 11914)

Sehr geehrter Herr Präsident,

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Meine Damen und Herren!

Eine sichere, saubere und vor allem kostengünstig realisierbare Energieversorgung muss sich an den gegebenen Realitäten orientieren. In Zeiten großer wirtschaftlicher Krisen und weltweiter Umwälzungen ist wenig Platz für bunt schillernde Träume. Wir müssen angesichts der enormen finanziellen Belastungen der Menschen in ganz Europa, mit unseren knappen uns zur Verfügung stehenden Ressourcen sparsam umgehen. Keinesfalls dürfen wir leichtfertig von staatlicher Seite aus Fehlinvestitionen veranlassen und Ressourcen oder qualifizierter Arbeitskräfte für wenig sinnvolle Maßnahmen verschwenden.

Vor diesem Hintergrund begrüße ich ausdrücklich den Entwurf zur Entschließung zum Thema Kernenergie, in dem sehr deutlich die Bedeutung, Perspektiven und Potentiale der friedlichen Nutzung der Kernenergie in Europa angesprochen werden. Es werden nicht nur vielfältige Chancen aufgezeigt, sondern auch Handlungsfelder klar umrissen, auf denen wir aktiv werden müssen, um eine nachhaltige Entwicklung im Energiesektor in Europa zu befördern. Herzlichen Glückwunsch den Berichterstattern.

Besonders dankbar bin ich meinem deutschen Kollegen Rainer Steenblock, von den Grünen, der mit seiner Weitsicht eine einstimmige Annahme des Berichts im Ausschuss möglich machte. Damit hat er ein deutliches und überfälliges Signal gesendet, das mich in meiner Hoffnung bestärkt, irgendwann einmal auch mit meinen deutschen Kollegen aus der Grünen Partei auf der Basis realer Gegebenheiten über eine sichere, kostengünstige und umweltverträgliche Energieversorgung unter Einschluss der Kernenergie ideologiefrei diskutieren zu können.

Die Lösung für eine kostengünstige und sichere Energieversorgung im Einklang mit den Erfordernissen von Umwelt- und Klimaschutz, eine Energieversorgung, die langfristig Wirtschaftswachstum und Wohlstand in Europa befördert, umfasst auch den Einsatz erneuerbarer Energien, die nach Erschöpfung fossiler und nuklearer Energieträger die Energieversorgung mit tragen müssen. Länder wie Kanada, Schweden und die Schweiz mit ihrem jeweils sehr hohen Anteil erneuerbaren Energien, zeigen uns heute bereits deutlich auf, wie regenerative Energien und Kernenergie erfolgreich gemeinsam zur Stromversorgung beitragen können. Heute bietet die kostengünstige Kernenergie in der Grundlast der Stromversorgung die Voraussetzung auch zur Integration noch wenig fortgeschrittener und preislich nicht marktfähiger stark fluktuierender erneuerbarer Energieträger in das Stromnetz. Es bedarf noch erheblicher Fortschritte, die mit einem weiteren Ausbau wachsender Kostenbelastungen und insbesondere auch die Versorgungs- und Regelungsprobleme durch die Nutzung dieser Energieträger in den Griff zu bekommen sind.

Die großen Fortschritte, in die auch staatlich als Grundlagenforschung finanzierte Kernforschung haben nicht nur die Reaktorgeneration IV hervorgebracht, wie bereits erwähnt, sondern auch das internationale ITER-Projekt, an dem international viele Länder beteiligt sind. Diese Fortschritte zeigen, wie gut das Geld für die staatliche Förderung der Erforschung der Kerntechnik angelegt war und ist.

Die kommerzielle Erzeugung von Strom musste – zumindest in deutschen Kernkraftwerken – nie vom Staat direkt subventioniert werden. Wissenschaftlicher Fortschritt hat sich am Energiemarkt bewahrheitet und bewährt.

Wir haben zwei Berichte vorliegen, die es sich lohnt anzunehmen. Ich bitte um Unterstützung für beide Berichte.