AL10CR31

AS (2010) CR 31

 

DVD edition

SITZUNGSPERIODE 2010

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(4. Teil)

BERICHT

31. SITZUNG

Dienstag, 5. Oktober 2010, 15.00 Uhr

REDEBEITRÄGE AUF DEUTSCH

Marlene RUPPRECHT, Deutschland, SOC

(Dok. 12358)

Vielen Dank, Herr Präsident!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

„Kleine Seelen - große Gefahr“, so heißt die Kampagne zum Schutz der Kinder vor sexuellem Missbrauch, die jetzt in der Bundesrepublik Deutschland, in Österreich und in der Schweiz gestartet wurde.

Überall auf der Welt werden täglich Kinder Opfer von Missbrauch. Missbrauch zerstört die Seelen der Kinder, und die Taten vernarben nie, so sagen uns die Opfer. Am häufigsten geschehen diese Taten in der Familie und im familiären Umfeld.

Doch geschieht Missbrauch auch auf Reisen, im Internet, und, wie wir im Bericht sehen, in Institutionen aller Art, d.h. vom Kindergarten und der Kindertageseinrichtung über Schulen, Internate, Einrichtungen der Erziehungshilfe, Jugendgefängnisse, Freizeiteinrichtungen des Sports, Freizeiten, in den Ferien und in Hilfsinstitutionen, die in Katastrophengebiete ziehen, und deren Repräsentanten dort entweder Täter oder Zeugen von Taten werden, bis hin zu den Militärs, die in Krisengebieten eingesetzt sind – auch sie werden häufig Täter und Zeugen.

Nach einer Studie in Deutschland zur gesundheitlichen Situation von Frauen war jede 4. bis 5. Frau in ihrer Kindheit oder Jugend von sexueller Gewalt betroffen. Studien zum Missbrauch von Jungen gehen davon aus, dass 10 bis 20% der Jungen Opfer von Missbrauch werden. Wenn Sie sich in dem nicht sehr vollen Plenum umschauen und sich vergegenwärtigen, wie viele von uns oder den Zuhörern eventuell Opfer sind, dann wird Ihnen klar, wie häufig dies geschieht. Wenn Sie diskutieren, müssen Sie also immer davon ausgehen, dass auch Opfer unter Ihren Zuhörern sitzen, die Respekt und den sorgfältigen Umgang mit der Problematik verdienen.

Die genannten Zahlen beziehen nicht das Dunkelfeld ein; die Ausmaße des Missbrauchs können nur erahnt werden. Aber viele Staaten haben das Problem erkannt und schon seit einiger Zeit Maßnahmen ergriffen, andere haben damit erst jetzt, nach spektakulären Missbrauchsfällen, angefangen.

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat bereits mit der Verabschiedung der Konvention zum Schutz der Kinder vor sexuellem Missbrauch deutlich gemacht, dass Missbrauch eine massive Menschenrechtsverletzung ist. Sie nimmt es nicht hin, dass Kinder zerstört bzw. für den Rest ihres Lebens traumatisiert werden. Es wäre wünschenswert, dass alle Mitgliedsstaaten unterzeichnen und die Konvention endlich ratifizieren.

Leider gehört auch Deutschland noch nicht zu den acht Ländern, die bereits ratifiziert haben. Heute liegen nun ein Bericht zum Missbrauch von Kindern in Institutionen und eine Empfehlung zur Abstimmung vor. Denn neben der Familie sind es Institutionen, die ein Schutzraum für unsere Kinder sein sollten, wo es leider zum Missbrauch kommt.

In dem Bericht und unserer Entschließung geht es nicht darum, einzelne Institutionen an den Pranger zu stellen, sondern darum, Menschen, die in der Vergangenheit Opfer wurden, Kinder, die derzeit missbraucht werden, und potentielle Opfer zu schützen, ihnen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen und für die Zukunft den Missbrauch zu verhindern.

Was können wir festhalten? Institutionen sind dann für Missbrauch förderlich, wenn sie bestimmte Strukturen aufweisen, nämlich wenn sie in sich geschlossene Systeme sind, bei denen die Kontrolle von außen nicht gewährleistet ist.

Nehmen Sie eine Einrichtung der Jugendhilfe; dort werden Kinder hingeschickt, deren Eltern nicht in der Lage sind, mit ihnen klar zu kommen. Wenn aber genau die Institution, die die Kinder dort hinschickt, auch gleichzeitig die Kontrolle ausübt, wird nicht das im Fokus stehen, worauf sie achtgeben müsste: das Kindeswohl. Es wird der Institution überwiegend darauf ankommen, dass es nicht teuer ist und alles möglichst problemlos geschieht.

Kirchliche Einrichtungen, egal welcher Kirchengemeinschaft, die nach außen relativ geschlossen sind, Internate; wir haben ja in der letzten Zeit in der Öffentlichkeit des öfteren davon gehört, dass es in kirchlich geführten Internaten zu Übergriffen gekommen ist und noch kommt. Doch gibt und gab es solche Vorfälle auch in sog. Reformschulen, die ebenfalls für sich in Anspruch nehmen, optimal zu sein, aber kaum Kontakt mit äußeren Strukturen haben.

Wir wollen im Europarat – und so hat es auch der Ausschuss entschieden -, dass diese Strukturen erkannt und dass die Länder tätig werden, sowohl, was die Gesetzgebung, als auch die Verwaltung und das politische Handeln anbelangt.

Da möchte ich einige Maßnahmen nennen. Es ist absolut wichtig, dass alle Einrichtungen, die mit Kindern ein Nähe-Verhältnis haben, d.h., zu denen Kinder gebracht werden, Leitlinien für sich entwickeln, die in jedem Land durch einen großen Konsens vorgegeben werden, und die dann an diese Institutionen angepasst werden.

Wir wollen, dass diese Leitlinien so erarbeitet werden, dass jeder Mitarbeiter, ob haupt- oder ehrenamtlich, sie kennt, und dass auch jedes Kind in dieser Einrichtung weiß, dass es geschützt ist. Wir wollen, dass die Staaten ihre Gesetzgebung daraufhin überprüfen, ob Missbrauch wirklich auch im Strafgesetzbuch als Offizialdelikt vorhanden ist, d.h. als ein Delikt, bei dem die Staatsanwaltschaft sofort selbst ermittelt, sofern es ihr bekannt ist. Außerdem wollen wir, dass nach dem Strafrecht die Strafe gestaffelt nach der Schwere der Tat erfolgt.

Zudem wollen wir, dass die Staaten ihre Gesetzgebung dahingehend überprüfen, ob die Verjährungsfristen für die Opfer angepasst sind, d.h. dass sie sowohl im Straf- als auch im Zivilrecht erst mit der Volljährigkeit des Opfers beginnen. Bei uns in Deutschland ist die Verjährungsfrist im Zivilrecht auf drei Jahre ab dem 21. Lebensjahr beschränkt. Wir wissen aber aus den Erfahrungen mit Opfern, dass diese häufig erst nach 20 Jahren überhaupt darüber sprechen können.

Wir wollen also rechtliche und politische Änderungen. In den Ländern müssen Kampagnen gestartet und Aktionspläne aufgelegt werden, damit alle, die sich mit Kindern beschäftigen, verpflichtet werden, zum Wohl des Kindes zusammen zu arbeiten.

Wenn wir das schaffen, haben wir einen wichtigen und großen Schritt in Richtung Kinderschutz getan. Doch ist das natürlich nur ein Aspekt im Kinderschutz. Wir müssen sehen, dass wir auch den Schutz in der Familie, dem Haupttatort bei Missbrauch, in den Fokus nehmen, ebenso wie die Internet-Kriminalität.

Auch dazu haben wir eine Motion auf den Weg gebracht, dass dies noch einmal untersucht wird. Auch beginnt der Europarat im November mit einer Kampagne zum Schutz der Kinder. Ich wünsche mir, dass sich dem alle Staaten anschließen und diese Kampagnen daheim fortführen, sodass es eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung für den Schutz der Kinder vor Missbrauch gibt. Dann hat der Europarat seine Existenzberechtigung – die Rechte der Kinder sind die zentralsten Menschenrechte, die es zu schützen gilt.

Danke schön.

Marlene RUPPRECHT, Deutschland, SOC

(Dok. 12358)

Vielen Dank, Herr Präsident!

Ich würde gern zu einigen Wortbeiträgen Stellung nehmen.

Einmal zu mehreren Beiträgen, die sich damit befassen, ob der Bericht in Bezug auf die katholische Kirche ausgewogen ist.

Vielleicht sage ich einfach drei Sätze dazu: Ich arbeite eng mit der katholischen Kirche in der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in Deutschland zusammen. Ich arbeite eng mit dem Runden Tisch Missbrauch bei der Bundesregierung in den Ministerien zusammen, und ebenfalls beim Runden Tisch der Aufarbeitung der Situation der Heimkinder der 50er, 60er und 70er Jahre.

Ich glaube, dass die katholische Kirche bei uns weitaus weiter ist, als man hier glaubt, dass sie zu schützen ist. Es ist ein schmerzhafter Prozess, aber sie musste erkennen, dass sie nur mit einem schmerzhaften und offenen Prozess auch eine Zukunft hat. Ich glaube, diesen Schritt ist sie bei uns in Deutschland gegangen und ich hoffe, sie wird ihn auch in anderen Staaten gehen.

Zum zweiten Thema, den Institutionen: Ich habe es sehr breit angelegt, selbst die Jugendstrafanstalten habe ich erwähnt. In staatlichen Stellen, überall, wo Kinder untergebracht sind oder hingebracht werden, besteht die Gefahr, dass eine enge Beziehungen zwischen den Betreuenden und den Kindern entsteht, und dass dieses Näheverhältnis genutzt wird.

Das ist das eigentliche System, und wenn keine Kontrollmechanismen da sind, keine Guidelines für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und für die Leitungen und die Kinder nicht über ihre Rechte aufgeklärt werden, dann besteht die Gefahr, dass Übergriffe stattfinden.

Dies ist, was wir mit dem Bericht auszudrücken versuchen und meine Vorschläge in den Empfehlungen gehen dahin, alle Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um den Missbrauch zu minimieren.

Es wäre illusorisch zu glauben, dass wir jeden Missbrauch verhindern können. Bestimmte Tätertypen suchen sich Institutionen, ob Hilfsorganisationen oder sonstige Einrichtungen, weil sie hoffen, dass dort die Gelegenheit für einen Übergriff gegeben ist.

All die Anregungen, die ich jetzt noch bekam, werden wir dann an die Staaten weitergeben müssen, wenn sie in ihren eigenen Ländern und in ihrer individuellen Situation an diese Thematik herangehen.

Ich wünsche mir auch, dass die Versammlung heute geschlossen den Empfehlungen zustimmt und den Bericht annimmt. Es wäre ein Signal an alle Mitgliedsstaaten, endlich tätig zu werden, wo dies noch nicht geschehen ist, und offen, auch wenn es schmerzhaft ist, das Thema Missbrauch anzugehen.

Amendments:

Marlene RUPPRECHT, Deutschland, SOC

(Dok. 12358, Subamendment 1 zu Amendment 1)

Den Änderungsantrag von Herrn Omtzigt haben wir leicht geändert.

Er schlägt vor, nur einen Beobachterstaat mit aufzunehmen, aber da alle Beobachterstaaten auch bei den Weltkongressen Mitglied waren, sowohl in Stockholm als auch in Yokohama, wie jetzt auch in Rio, fände ich es gut, wenn auch diese Beobachterstaaten es täten, und deshalb schlagen wir vor, dass uns alle Beobachterstaaten einen Bericht über ihre Entwicklung geben.

Renate WOHLWEND, Liechtenstein, EPP/CD / PPE/DC

(Dok. 12357)

Herr Präsident,

meine lieben Kolleginnen und Kollegen!

In zehn Jahren meiner Monitoringgruppe-Berichterstattertätigkeit ist mir die Ukraine ans Herz gewachsen. Ich habe Entwicklungen auf verschiedenen Ebenen hautnah miterlebt und viele interessante, meine Lebenserfahrung bereichernde Begegnungen gehabt.

Dies ist heute mein letzter Bericht, weil aufgrund neuer Regeln, die ich selbst gutheiße, mein Mandat beendet ist. Ich nutze die Gelegenheit, mich bei allen, die mich konstruktiv und kritisch bei meiner Arbeit unterstützt und begleitet haben, zu bedanken. Jedoch will ich nicht das Wort an meine Ko-Berichterstatterin, Mailis Reps, weitergeben, bevor ich selbst einen kritischen Punkt beleuchtet habe, nämlich die Freiheit der Medien.

Ich, die ich zehn Jahre lang die Entwicklung in diesem Bereich beobachtet habe und in den letzten Jahren einen echten Fortschritt feststellen durfte, bin höchst besorgt, weil ein Rückschritt festzustellen ist. Wir dachten, dass die traurige Zeit, da unliebsame Journalisten spurlos verschwanden und beseitigt wurden, ein abgeschlossenes Kapitel der Geschichte sei.

Doch die Geschichte holt uns ein: Es werden wieder vermisste Journalisten beklagt. Auch gibt es wieder eine indirekte Zensur der Medien, indem z.B. Kontrollen durchgeführt und Mängel festgestellt werden; Steuerprüfungen finden statt, und kritische Beobachter aus dem Ausland sehen, dass die täglichen Meldungen sehr regimefreundlich gestaltet sind und man nicht mehr allzuviel Kritik an der täglichen Politik feststellen kann.

Das sind meines Erachtens Rückschritte, die wir nicht einfach so hinnehmen dürfen. Denn gerade die Medienfreiheit zeichnet eine Gesellschaft aus, die Rechtsstaatlichkeit als selbstverständlich hinnimmt und sich demokratisch weiterentwickelt.

Auch die Versammlungsfreiheit wird eingeschränkt; es gibt ein kompliziertes Antragsverfahren auf Lizenzerteilung für friedliche Versammlungen. So können Menschen nicht mehr friedlich demonstrieren, und damit wird ein Element der Demokratie eingeschränkt.

Ich appelliere an Sie und die Behördenvertreter dieses Landes, diese Klagen und Beschwerden ernst zu nehmen und darauf acht zu haben, dass wir wieder eine kritische, den Tatsachen entsprechend, also wahrhaft berichtende Medienvielfalt bekommen, dass es keine Rückschritte in dem gibt, was Vorkämpfer in den letzten Jahren errungen haben.

Es gibt vieles zu sagen und festzustellen. Das meiste davon ist im Bericht nachzulesen. Meine Ko-Berichterstatterin Meilis Reps wird vor allem auf das eingehen, was das Thema des Berichts ausmacht, nämlich das Funktionieren der demokratischen Institutionen.

Danke schön.

Renate WOHLWEND, Liechtenstein, EPP/CD / PPE/DC

(Dok. 12357)

Vielen Dank Herr Präsident.

Vielen Dank allen Kollegen, die an der Debatte teilgenommen haben.

Die Standpunkte waren interessant durchmischt, aber doch konnte man heraushören, dass große Besorgnis in puncto Versammlungs- und Medienfreiheit besteht.

Ich danke dem Sekretariat für die Unterstützung bei der Berichtserstellung und wünsche meiner Ko-Rapporteurin Mailis guten Erfolg bei der Arbeit.

Dankeschön.

Holger HAIBACH, Deutschland, EPP/CD / PPE/DC

(Dok. 12272)

Vielen Dank Herr Präsident!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich möchte auch im Namen der EPP-Gruppe unserem Kollegen Herrn Cilevičs für diesen Report danken. Ich glaube, er zeigt in aller Deutlichkeit, dass wir hier eine wichtige Aufgabe vor uns haben.


Es gibt im Deutschen diesen schönen Spruch "wenn zwei das Gleiche tun, ist das noch lange nicht dasselbe". Für jemanden, der nicht jeden Tag mit dem institutionellen Menschenrechtsschutz in Europa zu tun hat, kann das auch einigermaßen kompliziert werden.

Es gibt da zwei Organisationen, die zum Teil die gleichen Mitglieder haben und sich mit ähnlichen Dingen beschäftigen. Das ist schwer auseinanderzuhalten. Deswegen hat es zu der Frage, ob wir eigentlich auf der Ebene der EU eine solche Agentur brauchen, durchaus zu Recht Diskussionen gegeben.

Ich habe selbst zu denjenigen gehört, die das sehr kritisch betrachtet haben. Nichtsdestoweniger haben wir diese Organisation jetzt, also nützt es nichts mehr, die Schlachten von gestern zu schlagen. Wie es der Bericht auch vorschlägt müssen wir vielmehr schauen, was man am Besten daraus machen kann.

Das Beste ist natürlich, wenn sich diese beiden Organisationen ergänzen und versuchen, sich gegenseitig Wissen zuführen und einander in ihrer Arbeit zu befruchten. Dafür braucht es auf jeden Fall eine vernünftige Koordination. Das wird aber in dem Moment noch viel bedeutender werden, wenn die EU tatsächlich der Europäischen Menschenrechtskonvention beitritt. Das ist etwas, was lange im Nebel der Geschichte war, aber inzwischen relativ nahe vor uns liegt.

In diesem Fall werden wir uns sehr intensiv darüber unterhalten müssen, wo dann noch der Mehrwert einer solchen Agentur liegen kann. Das reine Datensammeln kann es eigentlich nicht sein, denn das wird ja auch durch Monitoringberichte gemacht. Es kann auch nicht der individuelle Menschenrechtsschutz sein, denn der ist Aufgabe des Gerichtshofs. Insofern muss man schauen, wo überhaupt die besondere Rolle einer solchen Agentur liegen kann. Das ist das Eine.

Das andere, das mich beschwert, ist, dass die EU inzwischen 35 verschiedene Agenturen betreibt, mit 6500 Mitarbeitern und einem Budget von etwa 1,5 Mrd. Euro im Jahr. Allein diese Fundamental Rights Agency bekommt in diesem Jahr 20 Mio. Euro. Das entspricht knapp 10% des Budgets des gesamten Europarats inklusive Gerichtshof, und soll ja noch bis zu einem Endbetrag von 30 Mio. Euro anwachsen.

Nun gönne ich der Agentur dieses Geld. Ich glaube, dass gut angelegtes Geld für Menschenrechtsschutz nie zu viel ist. Doch die Frage ist: Ist der Menschenrechtsschutz des Europarates weniger wert? und das glaube ich eben nicht.

Ich glaube, dass der Menschenrechtsschutz des Europarates genauso viel wert ist und ich glaube, dass wir gerade den Gerichtshof als dieses besondere Gremium, das den individuellen Menschenrechtsschutz in Europa ausmacht und ihn von jedem anderen, regionalen Menschenrechtsinstrument, das wir auf diesem Planeten kennen, unterscheidet, auch entsprechend finanziell ausstatten sollten.

Es geht hier an uns in der Versammlung und natürlich an uns alle zu Hause. Natürlich ist es so, dass wir in Zeiten von Wirtschafts- und Finanzkrise über die finanzielle Ausstattung von internationalen Gremien nachdenken müssen. Ich finde, gerade dann sollte man ein solches Erfolgsmodell, wie es eben der Europarat und dieser Gerichtshof ist, nicht zu kurz kommen lassen.

Ich finde also, dass das ein guter Bericht ist, und dass uns Menschenrechtsschutz beim Europarat genauso viel wert sein sollte wie bei der EU.


Danke sehr.