AL11CR17      

AS (2011) CR 17
Provisorische Ausgabe

SITZUNGSPERIODE 2011

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(2. Teil)

BERICHT

17. SITZUNG

Donnerstag, 14. April 2011, 15.00 Uhr

REDEBEITRÄGE AUF DEUTSCH

Felix MÜRI, Schweiz, ALDE / ADLE

(Dok. 12460)

Herr Präsident,

geschätzte Damen und Herren!

Im Namen der ALDE bedanke ich mich für diesen exzellenten Bericht.

Die Frauen ernähren die Welt. Und das tun sie nicht nur am Herd, sondern vor allem auch auf dem Feld. In Afrika erwirtschaften Frauen rund 80 % der Grundnahrungsmittel. In Südostasien leisten Frauen 90 % der Arbeit in der Produktion von Reis. Im weltweiten Durchschnitt übernehmen Frauen über die Hälfte der landwirtschaftlichen Arbeiten.

Sie sind nicht nur für die Herstellung der Lebensmittel verantwortlich, sie tragen die Ernte auch auf den lokalen Markt oder verarbeiten sie weiter, um sie zu veredeln oder haltbar zu machen. In Europa ist die Frauenvormacht nicht ganz so mächtig, hier arbeiten die Männer ebenfalls tatkräftig mit. Aber auch bei uns ist jede dritte Arbeitskraft auf den Betrieben weiblich.

Die Stärke der Frauen ist die Innovation. Oft sind sie es, die mit der Hofverarbeitung und Direktvermarktung einen Nebenerwerb aufbauen, sich für die Haltung einer seltenen Rasse oder exotischen Tierart engagieren oder mit einem neuen Betriebszweig wie dem Agrotourismus experimentieren.

Dennoch wird ihre Arbeit nur wenig anerkannt. Die landwirtschaftliche Beratung richtet sich oft nur an die männliche Klientel. Frauen haben weniger Zugang zu Fortbildung und Informationen und erhalten nur rund zehn % der landwirtschaftlichen Kredite. Am deutlichsten wird die Benachteiligung der Frauen in der Verteilung des Bodens: Laut Angaben der Welternährungsorganisation FAO sind nur zwei Prozent des Landes im Besitz von Frauen. Einsatz und Verantwortung sind entsprechend ungleich zwischen Männern und Frauen verteilt. Die Arbeit der Frauen im ländlichen Raum braucht mehr Wertschätzung und gezielte Förderung.

Danke.

Renate WOHLWEND, Liechtenstein, EPP/CD / PPE/DC

(Dok. 12456)

Danke, Herr Präsident!

Es freut mich ganz besonders, dass Sie persönlich anwesend sind, wobei jeder der Damen und Herren Vizepräsidenten natürlich auch seinen Dienst tut. Aber ich verstehe Ihre persönliche Anwesenheit als Ehrerbietung gegenüber unserem Gast und Unterstreichung der Wichtigkeit unseres Themas. Vielen herzlichen Dank!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich, Ihnen einen Bericht zu einem Thema vorstellen zu dürfen, das mir schon seit langem besonders am Herzen liegt. Ich freue mich auch darüber, dass wir aus diesem Anlass einen prominenten Gastredner begrüßen dürfen: Herrn Federico Mayor Zaragoza, den Präsidenten der Internationalen Kommission gegen die Todesstrafe. Dankeschön.

Wie viele von Ihnen wissen, ist dies nicht mein erster Bericht zur Abschaffung der Todesstrafe, auch nicht der erste, in dem wir unsere Beobachterstaaten dringend dazu einladen, diese grausame und unmenschliche Strafe abzuschaffen – im Namen der gemeinsamen Werte, auf die auch die Beobachterstaaten verpflichtet sind.

Wir als Parlamentarische Versammlung haben einen wunderbaren Erfolg mit der Abschaffung der Todesstrafe in unseren Mitgliedsstaaten gehabt – nicht zuletzt dank unseres sturen Beharrens im Beitrittsverfahren für neue Mitgliedsstaaten des Europarates. Die Versammlung hat darauf bestanden, dass die Beitrittskandidaten sich zur Einführung eines Moratoriums und zur späteren völligen Abschaffung verpflichteten, und mit Argusaugen darüber gewacht, dass diese Verpflichtungen auch eingehalten wurden.

Einen Nachzügler aus dieser Phase musste ich leider auch in diesem Bericht wieder kritisieren: Die Russische Föderation hat zwar schon lange ein kürzlich erst vom Obersten Gerichtshof de facto auf unbestimmte Zeit verlängertes Moratorium eingeführt, aber eben immer noch nicht die endgültige Abschaffung der Todesstrafe umgesetzt.

Ich möchte an dieser Stelle unsere russischen Kollegen ausdrücklich bitten, sich ein Herz zu fassen und diesen wichtigen Schritt zu tun, auch wenn er – wie das in vielen anderen Ländern der Fall war – zunächst unpopulär erscheinen mag. Zeigen Sie „leadership“, wie man auf Neudeutsch sagt!

Ein zweites europäisches Land, in dem die Todesstrafe sogar noch vollzogen wird, bedarf besonderer Aufmerksamkeit. Es handelt sich um Weißrussland.

Ich bin von der Nachricht über den verheerenden Bombenanschlag in Minsk betroffen, und ich spreche den Opfern meine Anteilnahme aus. Dennoch muss ich heute an die Politik von Weißrussland appellieren.

Es ist bezeichnend, dass in diesem Land, das wegen der dortigen diktatorischen Zustände im allgemeinen und einer großen Zahl von Menschenrechtsverletzungen im besonderen in letzter Zeit wieder besonders negative Schlagzeilen macht, auch noch die Todesstrafe nicht nur verhängt, sondern auch vollstreckt wird.

Die Exekutionsmethode – ein Kopfschuss ohne vorherige Information des Todeskandidaten und seiner Familie – ist dazu eine besonders grausame. Die Versammlung hat daher völlig zu recht noch im letzten Jahr betont, dass ein Wiederauflebenlassen des Sondergaststatus des weißrussischen Parlaments als Vorstufe zu einer künftigen Vollmitgliedschaft nicht in Frage kommt, so lange nicht zumindest ein Moratorium der Vollstreckung von Todesstrafen verhängt wird.

Während der Zeit der Vorbereitung dieses Berichts hatte ich einige vielversprechende Kontakte mit weißrussischen Vertretern – um so enttäuschter bin ich darüber, dass es keine Bewegung im positiven Sinne gibt. Lassen Sie uns auch durch die Annahme dieses Berichts eine klare Botschaft nach Minsk senden, dass jede weitere Exekution eines zum Tode Verurteilten vom Europarat als äußerst negatives Signal, ja sogar als Provokation aufgefasst wird.

Wie ich in meinem Bericht im einzelnen ausgeführt habe, ist die Vollstreckung der Todesstrafe inzwischen im Sinne der juristischen Interpretation des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs ein Verstoß gegen das in Artikel 2 der Menschenrechtskonvention geschützte Recht auf Leben, d.h. eine Verletzung so zu sagen der Mutter aller Menschenrechte, ohne dessen Respektierung alle anderen Menschenrechte leerlaufen müssten.

Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang eine persönliche Bemerkung an die Adresse unserer Freunde in den Vereinigten Staaten: Mir persönlich leuchtet es nicht ein, wie ein konservativer Amerikaner das Recht auf Leben ungeborener Kinder verteidigt, aber zugleich die Todesstrafe befürwortet.

Damit komme ich zu den Vereinigten Staaten, wo es seit unserem letzten Bericht doch einige Fortschritte zu verzeichnen gibt. So haben erst vor kurzem die Staaten New Mexico und Illinois die Todesstrafe abgeschafft. In Kalifornien setzt sich der Generalstaatsanwalt nachdrücklich für die Abschaffung ein – aus finanziellen Gründen. Ich möchte mir kein moralisches Urteil über die Gründe erlauben, aus denen die Todesstrafe abgeschafft wird – jeder Grund ist gut, jedes gerettete Menschenleben ein Erfolg!

Und in Zeiten knapper Mittel ist es auch legitim, die für öffentliche Sicherheit und Strafrechtspflege zur Verfügung stehenden Steuergelder eher für mehr Polizisten und damit für eine höhere Aufklärungsquote bei schweren Verbrechen auszugeben als für das extrem kostspielige, oft jahrzehntelange juristische Tauziehen mit dem Ziel der Exekution einiger weniger, zudem oft sehr unfair ausgewählter Todeskandidaten. Wir haben in Europa längst verstanden, dass die beste Abschreckung in einer hohen Aufklärungsquote liegt, und nicht in einer besonders brutalen Bestrafung von Wenigen.

Die USA sind auch betroffen durch das zweite Berichterstattermandat, das der Rechtsausschuss auf meinen Wunsch mit demjenigen zur Abschaffung der Todesstrafe in den Beobachterstaaten verbunden hat, nämlich die motion zur Umsetzung des Avena-Urteils des Internationalen Gerichtshofs gegen die USA.

Dabei geht es um ein Urteil, das Mexiko gegen die USA erstritten hat wegen der Verurteilung – zum Tode wohlgemerkt – einer ganzen Anzahl von mexikanischen Staatsbürgern, ohne dass diesen konsularischer Beistand ihres Heimatstaates zugekommen wäre, wie es nach der auch von den USA ratifizierten Wiener Konvention gefordert ist.

Die US-Regierung erkennt an, dass die USA an die Konvention und das Urteil des Haager Gerichtshofs gebunden sind – schon allein zur Sicherstellung des auf Gegenseitigkeit beruhenden konsularischen Schutzes von US-Bürgern im Ausland. Eine Aufforderung von Regierungsseite an die betreffenden Bundesstaaten, in den vom IGH-Urteil erfassten Fällen neue Verfahren abzuhalten, in denen die konsularischen Rechte der Angeklagten gewahrt werden, ist aber auf Antrag von Texas vom Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten mangels gesetzlicher Grundlage für nichtig erklärt worden.

Zusammen mit dem Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Herrn Pourgourides, habe ich die zuständigen Stellen gebeten, das erforderliche Gesetzgebungsverfahren dringend einzuleiten. Sogar der oberste Rechtsberater des US State Department hat kürzlich einen sehr ungewöhnlichen Schritt getan: Er hat ein texanisches Gericht aufgefordert, einen Exekutionstermin aufzuschieben, bis entsprechende Konsultationen abgeschlossen sind.

Das Gericht hat einer Verschiebung der Hinrichtung zunächst zugestimmt, inzwischen aber, vielleicht aus Frustration über die unabsehbare Verzögerung, den 7. Juli als Exekutionstermin für den mexikanischen Staatsbürger Humberto Leal Garcia festgesetzt. Eine solche Exekution unter bewusster Verletzung des Urteils des Haager Gerichtshofs wäre, gelinde gesagt, ein Skandal, der den Ruf der Vereinigten Staaten als Rechtsstaat schwer beschädigen würde.

Ich komme zum Schluss meiner Ausführungen, und damit zu dem zweiten Beobachterstaat, der noch die Todesstrafe vollzieht, nämlich Japan. Ich bedaure zutiefst die schwere Katastrophe, die dieses Land derzeit heimsucht, und drücke den Opfern mein herzliches Beileid aus. Dieses Unglück kann uns aber nicht von der Pflicht befreien, auch diese Nation dringend dazu einzuladen, die Todesstrafe abzuschaffen und sich so voll und ganz dem immer größer werdenden Kreis der Nationen anzuschließen, die diesen wichtigen Schritt bereits getan und ihn auch nie bereut haben.

Ich habe den erst kürzlich ernannten neuen Justizminister Japans, den ich aus Veranstaltungen des Europarates vor einigen Jahren persönlich kenne, Herrn Satsuki Eda, in meinem Glückwunschschreiben zu seiner Ernennung wärmstens ermuntert, sich auch als Minister im Sinne seiner aus seinem früheren Wirken wohl bekannten abolitionistischen Überzeugungen zu verhalten und zumindest ein Vollstreckungsmoratorium einzuführen.

So weit meine Ausführungen. Diejenigen unter Ihnen, liebe Kollegen und Gäste, die den Bericht gelesen haben, kennen noch mehr Details. Ich will die Zeit jetzt lieber freigeben für unseren Gast, und anschließend für meine Kollegen.

Dankeschön.

Franz-Eduard KÜHNEL, Österreich, EPP/CD / PPE/DC

(Dok. 12456)

Herr Präsident,

ich danke für die Worterteilung!

Zuerst möchte ich mich sehr herzlich bei Frau Wohlwend für ihren langjährigen Einsatz im Kampf gegen die Todesstrafe bedanken.

Herr Präsident Zaragoza: Es ist eine besondere Ehre, dass Sie zu uns gekommen sind, aber auch gleichzeitig, dass Sie sehr engagiert sind und ein richtiges Plädoyer gegen die Todesstrafe gehalten haben.

Ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen und der Northwestern University Law School dafür danken, dass wir heute im kleinen Kreis die Möglichkeit hatten, zu erfahren, wie Hinrichtungen in der Welt statistisch erfasst werden, und dass uns dieses Datenmaterial auch zur Verfügung gestellt wird, damit wir mit geordneten Zahlen weiter gegen die Todesstrafe vorgehen können.

Zuletzt möchte ich Amnesty International für die jahrzehntelange Arbeit gegen die Todesstrafe danken.

Erlauben Sie mir als Sprecher der europäischen Volkspartei / Christdemokraten, dass ich mich zuerst ein wenig in den theologisch-philosophischen Bereich begebe.

Zum Ersten gibt es das 5. Gebot, das für Juden und Christen gilt: „Du sollst nicht töten.“ Eine ähnliche Bestimmung existiert auch im Islam.

Zum Zweiten gibt es die Nächstenliebe, d. h. dass wir dem Menschen offen und ehrlich gegenüber treten und ihm unter Umständen Fehler, die er begeht, nicht ewig nachtragen, dass die Rache ausgeschaltet wird.

Wenn wir dies berücksichtigen, müssen wir feststellen, dass auch Menschen, die rechtskräftig verurteilt wurden, weiterhin Menschen sind. Daher ist die Besserungsmöglichkeit grundsätzlich nicht auszuschließen, sondern es ist von ihr auszugehen, und auch der Vorsatz, sich zu bessern ist von großer Bedeutung.

Es wurde schon mehrfach der Justizirrtum erwähnt. Wenn uns eingeredet wird, dass es den Justizirrtum heute aufgrund von DNA-Analysen und einer exzellenten Spurensicherung eigentlich nicht mehr gibt, dann ist das ein Märchen, denn er kommt immer wieder vor.

Und wie Präsident Zaragoza es schon gesagt hat: Es ist unumkehrbar, wenn jemand umgebracht worden ist, ganz gleich, ob es sich um jemanden handelt, der durch einen anderen Menschen ermordet wurde, oder um jemanden, der durch die Todesstrafe umgekommen ist.

Die größte Errungenschaft des Europarates ist es, dass die Todesstrafe in den Mitgliedsländern abgeschafft wurde, in den meisten Staaten endgültig. Es gibt noch ein Land, Russland, das sich bemüht, die Todesstrafe für immer zu liquidieren.

Ein Schandfleck Europas ist das weißrussische Gebiet. Doch wir wollen nicht missverstanden werden: Wir sprechen nicht von der Bevölkerung, sondern von der weißrussischen Regierung, die für die Vollstreckung der diversen Todesurteile verantwortlich ist.

Der Europarat strahlt positiv aus: Es gibt in den Vereinigten Staaten eine durchaus zarte Entwicklung zur Abschaffung der Todesstrafe. Ich darf auf Marokko hinweisen, wo – soweit ich informiert bin – die Todesstrafe abgeschafft worden ist, und auch in Japan bemüht man sich, Verbesserungen zu erreichen.

Es muss aber auch festgestellt werden, dass die Demokratie die beste Garantie für die Abschaffung der Todesstrafe ist, zumindest auf lange Sicht. Diktaturen stehen der Todesstrafe immer sehr positiv gegenüber – ich darf nur auf Iran und China hinweisen.

Zuletzt möchte ich noch einmal an das 5. Gebot erinnern: „Du sollst nicht töten.“

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Leander SCHÄDLER, Liechtenstein, EPP/CD / PPE/DC

(Dok. 12456)

Herr Präsident,

verehrte Damen und Herren!

Schon vor der heutigen Debatte konnte ich in einer Zeitung lesen, der Europarat fordere damit Amerika heraus. Ich halte das für eine völlig abwegige Interpretation. Der Europarat steht für die Menschenrechte ein, und da gibt es für die Todesstrafe keinen Platz.

Wer denn sonst, wenn nicht der Europarat, soll, ja muss die Staaten, welche die Todesstrafe immer noch praktizieren, auf diesen Missstand hinweisen? Der Europarat ist auch legitimiert, diese Staaten zu ermahnen und moralisch unter Druck zu setzen. Keinesfalls sollten sich die Institution Europarat oder Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung einschüchtern lassen.

Mindestens in Europa sollen die Stimmen, welche die Todesstrafe wollen, nicht mehr gehört werden. Oder noch besser sollten diese Stimmen endgültig verstummen.

Ich darf festhalten, dass Kollegin Renate Wohlwend einen sachlichen Bericht verfasst hat. Es wird nicht provoziert. Es wird gesagt, was gesagt werden muss. Dabei werden die gemachten Verbesserungen ebenfalls hervorgehoben und aufbauend erwähnt.

Dies soll die betroffenen Staaten zu weiteren Fortschritten ermuntern. Wenn bezüglich der Todesstrafe von einer Herausforderung gesprochen wird, dann bitte in einem positiven Sinn, der gegen diese menschenverachtende Kapitalstrafe steht. Herausforderung im Sinne von Provokation ist nie förderlich.

Der bereits erwähnte moralische Druck muss jedoch hoch gehalten werden. Nach meiner Ansicht ist die Todesstrafe eine Geißel der Menschheit und gehört eliminiert. Ich danke dem Rechtsausschuss, dass er sich dieses Themas angenommen hat und hoffe, werte Kolleginnen und Kollegen, dass Sie mit Ihrer Stimme dem Bericht ein überzeugendes Gewicht geben werden.

Damit sich nicht nur die russische Föderation, sondern alle Staaten ein Herz fassen, wie es die Berichterstatterin bei der Vorstellung ihres Berichtes wünschte, und die Abschaffung der Todesstrafe somit allerorten beherzt fortgesetzt wird.

Besten Dank.

Renate WOHLWEND, Liechtenstein, EPP/CD / PPE/DC

(Dok. 12456)

Danke, Herr vorsitzender Kollege!

Ich denke, nach diesem Schlusswort von Herrn Mayor Zaragoza gibt es fast nichts mehr hinzuzufügen; er hat es auf den Punkt gebracht und sehr schön formuliert: Zusammen können wir etwas erreichen, nicht nur hier in der Parlamentarischen Versammlung, sondern mit der Unterstützung der vielen, zum Teil namenlosen NGOs und deren Vertretern, mit Hilfe unserer Freunde aus Amerika, die heute anwesend sind und mit einem side event mittags etwas mehr Licht in die amerikanische Situation und deren wissenschaftliche Fortschritte gebracht haben.

Es freut mich persönlich sehr, dass ich viele Personen und Persönlichkeiten wiedergesehen habe, die ich bei verschiedenen Anlässen, in denen es um die Bekämpfung und Abschaffung der Todesstrafe geht, kennengelernt habe.

Mit Unterstützung dieser Personen und aller Kollegen hier in der Versammlung erreichen wir das Ziel, von dem mein spanischer Kollege, Herr Díaz Tejera, so schön gesagt hat: „Den Kampf gegen die Todesstrafe gewinnen wir. Wir sind in einem mittleren Lebensalter und werden es noch erleben, dass die Todesstrafe weltweit abgeschafft ist.“ Er hat Herrn Mayor Zaragoza und mich konkret danach gefragt, was er tun kann, was wir tun können, was Spanien tun kann.

Jedes Mitgliedsland, jeder Parlamentarier und jeder Mensch aus der Zivilbevölkerung kann dazu beitragen, indem wir aufklären, den Dialog suchen, und zwar jetzt speziell erstrangig den Dialog zu denjenigen, die wir heute im Bericht anprangern und aufrufen.

Jeder von uns trifft einmal einen amerikanischen Congressman, einen Senator, trifft auf einer Reise oder auf der politischen Ebene Menschen aus den Vereinigten Staaten, aus Japan oder vielleicht auch einen Menschen aus Weißrussland (obwohl die Reisemöglichkeiten dorthin eingeschränkt sind). Mit ihnen ins Gespräch zu kommen und dann durch den Domino-Effekt das weiter zu tragen, was in kleinem Rahmen besprochen wurde, kann ein Weg sein, unser Ziel zu erreichen.

Ich denke, das beantwortet Ihre Frage: Nur durch Dialog und Offenheit, sicher nicht durch Brutalität und Verletzung, können wir diese Welt verbessern.

Auch der norwegische Kollege hat gesagt, dass es nicht selbstverständlich ist, dass wir keine Todesstrafe haben, und dass wir rundum aufklären und ein offenes Gespräch zu diesem Thema führen müssen.

Ich danke allen, die das Wort ergriffen haben, die hinter den Kulissen mitgeholfen haben. Ich danke ganz besonders dem Ausschusssekretariat und hier Herrn Schirmer, der den Bericht von A bis Z ins richtige Lot gebracht hat, und ohne dessen Hilfe er nicht hätte präsentiert werden können. Meistens geht das Lob an mich, aber ich verdiene es gar nicht so sehr wie alle die Kollegen und Mitarbeiter hier im Europarat, die das unterstützen.

So bitte ich Sie, durch eine positive Abstimmung ein klares Zeichen nach außen zu geben. Es wäre wunderbar, wenn wir den Bericht einstimmig gut heißen könnten.

Dankeschön.

Christoph STRÄSSER, Deutschland, SOC, Vorsitzender der Kommission

für Rechts- und Menschenrechtsfragen

(Dok. 12456)

Vielen Dank, Herr Präsident!

Auch ich möchte mich dem Dank und der großen Hochachtung für die Arbeit anschließen, die Frau Wohlwend und das Sekretariat des Rechtsausschusses hier vorgestellt haben.

Wir haben hier über alle Fraktionen hinweg gute Argumente gehört, die dafür sprechen, den Kampf für die Abschaffung der Todesstrafe weiterzuführen. Wir haben viele Dinge gehört, von den zehn Geboten, von finanziellen Gründen, von dem vermeintlichen präventiven Inhalt einer Todesstrafe.

Das, was Herr Zaragoza zum Schluss noch einmal gesagt hat, finde ich sehr wichtig, und zwar reinzuhören in die Gesellschaften. Gerade wir als Parlamentarier haben die Möglichkeit vor Ort, uns Gedanken zu machen, uns zu unterhalten.

Ich glaube, keine Gesellschaft kann sich davor sicher sein, dass, wenn schwere Verbrechen geschehen – wenn Kinder misshandelt und ermordet werden –, an den berühmten Stammtischen nicht die Diskussionen über die Wiedereinführung der Todesstrafe aufkommen. Ich finde, dass wir hier eine große Aufgabe haben.

Wir als Parlamentarier haben die Aufgabe, dorthin zu schauen, wo es die Todesstrafe noch gibt, aber wir haben auch in Europa dafür zu sorgen, dass es nie wieder zu ernsthaften Diskussionen über die Wiedereinführung der Todesstrafe kommt.

Ich bedanke mich noch einmal bei allen, die an dieser Arbeit mitgewirkt haben. Ich glaube, dass der Kampf gegen die Todesstrafe erst dann gewonnen sein wird, wenn es keine einzige Hinrichtung mehr auf dieser Welt gibt und wenn in keinem Staat mehr die Möglichkeit der Verhängung der Todesstrafe gegeben ist.

In diesem Sinne bin ich ganz sicher, dass die Parlamentarische Versammlung des Europarats eine ganz wichtige Rolle spielt. Der Bericht, den Frau Wohlwend heute vorgelegt hat, ist ein ganz wichtiger Mosaikstein in diesem Prozess.

Auch bitte ich darum und hoffe, dass es hier in der Parlamentarischen Versammlung eine breite Zustimmung zu diesem Bericht gibt.

Herzlichen Dank.

Franz-Eduard KÜHNEL, Österreich, EPP/CD / PPE/DC

(Dok. 12551)

Herr Präsident,

liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich möchte auch dem Kollegen Gardetto danken, dass er sich so viel Arbeit gemacht und einen derart hervorragenden Bericht erstellt hat.

Es ist sehr schön, dass sich die Parlamentarische Versammlung des Europarates heute einmal wieder mit einem Kernthema auseinandersetzt. Weniger schön ist, dass die Präsenz relativ gering ist; sie könnte angesichts der Tatsache, dass wir immer darum kämpfen, dass der Europarat erhalten bleibt, besser sein. Wenn man das will, muss man auch etwas dafür tun, indem man die Themen ordentlich behandelt und Präsenz zeigt.

Es ist interessant, immer wieder festzustellen, dass zwischen Todesstrafe und Folter eine gewisse Nähe besteht, denn die Folter hat den „Vorteil“, dass man zu einem Geständnis kommt, und man möchte jemanden ja nur dann hinrichten, wenn man ein Geständnis hat. Daher dieser Zusammenhang, der immer im Auge zu behalten ist.

Aus dem Mittelalter kennen wir ja die verschiedensten Bilder, aber schließlich war auch die Verurteilung Christi im Grunde genommen ein Folterprozess, der dann im Endeffekt durch die Todesstrafe am Kreuz zum Tode geführt hat. Davor war sicher eine Zeit, die mit großen Schmerzen und Leiden verbunden war.

In den Museen sehen wir auch immer wieder, welche Folterwerkzeuge es im Mittelalter gegeben hat. Auch auf dem Scheiterhaufen wurde man zuerst gefoltert, bevor man zu Tode kam. Aber auch in der heutigen Zeit gibt es noch Folterknechte – Kollege Gross hat ja im Zusammenhang mit der Nordafrikadebatte heute darauf hingewiesen, dass hier auch noch einiges im Argen liegt.

Wichtig ist, dass die Würde des Menschen hoch gehalten wird. Sie hat immer im Vordergrund zu stehen. Wenn man diesen Grundsatz einhält, gibt es keine Folter. Ich darf darauf hinweisen, dass in der Zeit des Dreißigjährigen Krieges der Jesuitenpater Friedrich von Spee massiv gegen Hexenwahn und Folter eingesetzt hat. Hier wurzelt vielleicht die in der Neuzeit entstandene Auseinandersetzung mit der Folter und das Bemühen, sie abzuschaffen.

Warum wird immer wieder gefoltert? Einerseits, wie gesagt, um das Geständnis zu erzwingen, andererseits spielt sicher auch die Macht eines Menschen über einen anderen eine Rolle. Nicht zuletzt geht es auch um das Abreagieren von Frustrationen, die Erhebungsorgane unter Umständen haben.

Auf die Maßnahmen, was Committee for the Prevention of Torture und die UNO-Folterkommission betrifft, möchte ich nicht noch einmal eingehen, denn das wurde schon sehr breit dargelegt und ich möchte mich an die vierminütige Redezeit halten.

Zuletzt möchte ich aber doch hervorstreichen, dass der nationale Präventivmechanismus sehr wichtig ist. Er muss unabhängig sein und finanziell ausgestattet werden. Welche innerstaatlichen Maßnahmen sind zu setzen? Das eine ist die Personalauswahl bezüglich der Richter und Staatsanwälte, aber auch der Gefängnisaufsichtsorgane.

Das Weitere ist die laufende Schulung der Personen, die mit diesen Bereichen zu tun haben, dann natürlich ein entsprechendes Beschwerdesystem, und zuletzt, dass Verstöße gegen das Folterverbot nicht nur aufgezeigt, sondern auch verurteilt und bestraft werden.

Wenn das alles erreicht ist, ist der Folter keine Chance mehr gegeben.

Marina SCHUSTER, Deutschland, ALDE / ADLE

(Dok. 12551)

Sehr geehrter Herr Präsident,

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wir bekennen uns zum absoluten Folterverbot. Nach meiner, nach unserer Überzeugung kann und darf es für einen demokratischen Rechtsstaat nur die ausnahmslose Einhaltung des Verbots der Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung und Bestrafung geben.

Es muss daher unser Anliegen sein, für eine Stärkung der internationalen Mechanismen für die Folterprävention einzutreten. Hierzu gehört auch der Anti-Folter-Ausschuss der Vereinten Nationen. Ich bedauere, dass noch nicht alle Mitgliedsstaaten des Europarates das Anti-Folter-Abkommen OPCAT unterzeichnet haben. Es ist sehr wichtig, dass alle Mitgliedsstaaten so schnell wie möglich ratifizieren und einen unabhängigen, adäquaten und mit entsprechenden Ressourcen ausgestatteten, nationalen Mechanismus zur Verhütung von Folter installieren.

Das europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, CPT, ist in der Tat eine große Erfolgsgeschichte des Europarates.


Einige Anmerkungen zu den zwei wesentlichen Punkten des Berichtes von Herrn Gardetto:

Einmal der Grundsatz der Vertraulichkeit: Er ist in der Tat in der Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden eine wichtige Arbeitsgrundlage, denn wir wissen alle, wie wichtig die Vertraulichkeit bei der Zusammenarbeit ist und dass sie die Arbeit fördern kann.

Ich möchte aber betonen, und gebe damit dem Berichterstatter Recht, dass wir als Europarat die Aufgabe haben, hin- und nicht wegzuschauen. Deswegen ist es richtig, dass die endgültigen Berichte veröffentlicht werden und zwar schneller, denn es muss eine öffentliche Debatte geben, und dies muss auch öffentlich befördert werden.

Deutschland hat in der Vergangenheit, genau wie viele andere Staaten, regelmäßig der Veröffentlichung zugestimmt.

Der zweite Punkt, den Herr Gardetto in seinem Bericht erwähnt, ist die Wahl der Mitglieder des CPT. Wir haben als Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung des Europarates die Aufgabe, die Richter für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu wählen und ich glaube, wir sollten uns nicht davor fürchten, auch die Mitglieder des CPT zu wählen.

Insofern bitte ich Sie ganz herzlich, den Bericht von Herrn Gardetto zu unterstützen.

Vielen Dank.

Christoph STRÄSSER, Deutschland, SOC, Vorsitzender der

Kommission für Rechts- und Menschenrechtsfragen

(Dok. 12551)

Ganz kurz Herr Vorsitzender,

Ich möchte nicht dazu beitragen, dass hier das Licht ausgeht, wenn wir noch drin sind, aber ich möchte im Namen des Ausschusses dem Berichterstatter und dem Sekretariat ganz herzlich danken.

Wir haben uns heute Abend zum zweiten Mal mit einem Thema beschäftigt, das zu den Kernaufgaben des Europarates zählt, und ich möchte meine Warnung von vorhin noch einmal wiederholen. Das Verbot von Folter ist auch in den Gesellschaften, in denen wir leben, nicht sakrosankt.


Auch in Deutschland hat es in den letzten Jahren in einem bestimmten Fall die Frage der sog. Rettungsfolter gegeben, d. h. der Androhung von Foltermaßnahmen durch Polizisten im Dienst bei einer Kindesentführung. Es ist zum Glück durch gerichtliches Urteil entschieden worden, dass solche Maßnahmen nicht gerechtfertigt sind. Allerdings ist es ein Beispiel dafür, dass das Thema immer wieder auf unserer Tagesordnung stehen muss.

Der Ausschuss wird auch bei der Verabschiedung dieses Berichtes nicht stehenbleiben. Wir werden die Arbeit des CPT auch weiter begleiten, und ich glaube, dass es gut ist, eine öffentliche Beteiligung des Ausschusses der Parlamentarischen Versammlung am CPT weiterhin im Blick zu halten und dafür zu sorgen, dass das unter vernünftigen Umständen geschieht.

Das ist unser Fazit. Noch einmal herzlichen Dank an den Berichterstatter. Ich schließe mich natürlich dem Wunsch und der Bitte an die heute abend hier noch präsenten Kollegen an, in dieser Kernfrage des Europarates ihre breite Zustimmung zu gewähren – man sollte die noch Vorhandenen wirlich nicht dafür beschimpfen, dass sie noch da sind, sondern eher die anderen, dass sie nicht da sind.

Die Aufgabe, der wir uns heute hier gestellt haben, ist meines Erachtens sehr wichtig.

Dankeschön.