AL13CR06      

AS (2013) CR 06
 Provisorische Ausgabe

SITZUNGSPERIODE 2013

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(1. Teil)

BERICHT

6. SITZUNG

Mittwoch, 23. Januar 2013, 15.30 Uhr

REDEBEITRÄGE AUF DEUTSCH

 

 

Christoph STRÄSSER, Deutschland, SOC

(Dok. 13079)

Herr Präsident!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wir haben heute zwei unterschiedliche Berichte zu diskutieren. Ich wurde im Jahr 2009 zum Berichterstatter für das Thema politische Häftlinge in Aserbaidschan und die weitere Entwicklung benannt.

Aus dem Zeitablauf können Sie schon ersehen, dass die Arbeit und die Erstellung des Berichtes nicht so ganz einfach gewesen sind. Darüber haben wir viel gesprochen; ich möchte das an dieser Stelle nicht wiederholen.

Ich wurde mit zwei oder drei fundamentalen Fragestellungen konfrontiert.

Zum Einen: Warum befasst sich der Rechtsausschuss zu diesem Thema mit Aserbaidschan und nicht mit anderen Ländern? Ich muss zugeben, dass ich mir diese Frage zunächst auch gestellt habe, denn ich war nicht derjenige, der diesen Antrag auf den Weg brachte, sondern ich war gefragt worden, ob ich bereit sei, diese Berichterstattung zu übernehmen.

Allerdings wurde mir, nachdem ich mich eingearbeitet hatte, der Grund schnell klar. Schon im Titel des Berichtes, den ich hier vorzustellen habe, wird deutlich, dass es um den Follow-up geht, also um die Weiterentwicklung eines Themas, das in dieser Parlamentarischen Versammlung seit 2001 viermal diskutiert und viermal mit Entscheidungen abgeschlossen wurde.

Noch klarer wurde mir, dass es sich nicht nur um eine wichtige, sondern eine erforderliche politische Botschaft handelt, als ich den letzten Bericht aus dem Jahre 2005 las - eine Entschließung über die Weiterverfolgung betreffend der politischen Gefangenen in Aserbaidschan.

Dort steht unter Ziffer 11 klar und deutlich und von dieser Parlamentarischen Versammlung verabschiedet: „Im Lichte der von den aserbaidschanischen Behörden eingegangenen Verpflichtungen und abgegebenen Zusicherungen, wonach diese Frage bis zur Herbsttagung 2004 zur Zufriedenheit der Versammlung geregelt werde, kann die Versammlung nicht von einer abschließenden Beilegung der Frage der politischen Häftlinge ausgehen.“

Damit ist für mich klar, dass die Parlamentarische Versammlung, die sich, ihre Beschlüsse und ihre Arbeit ernst nimmt, sich auch in Zukunft darum kümmern muss, wie der weitere Prozess in diesem Land aussehen soll. Mit diesem Thema habe ich mich mit vielen Mühen und langen Diskussionen auseinandergesetzt. Das ist meine erste Botschaft und gleichzeitig die erste Feststellung.

Insbesondere nachdem wir hier vor wenigen Monaten erneut eine Definition der politischen Häftlinge bestätigt haben, möchte ich erneut betonen, dass es nicht darum geht, ein Land an den Pranger zu stellen. Diese Definition gilt für alle 47 Mitgliedsstaaten des Europarates. Deshalb ist es aus meiner Sicht wichtig und erforderlich, dieses Thema auch für andere Länder zu diskutieren.

Der zweite Punkt, den ich noch ansprechen möchte, ist die Frage nach dem aktuellen Stand der Dinge. Mir wäre es am liebsten, wenn ich sagen könnte, dass sich dieses Thema seit der Verfassung des letzten Berichtes vor vier Jahren erledigt habe.

Leider ist das nach den umfangreichen und detaillierten Informationen, die mühsam über die Zusammenarbeit mit vielen Organisationen in Aserbaidschan ans Licht gekommen sind, nicht der Fall. Es kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gesagt werden, dass das Problem erledigt ist, auch wenn man berücksichtigt, dass gerade vor wenigen Wochen durch den Präsidenten eine Amnestie für über 40 Gefangene verkündet wurde, darunter auch 14 aus der von mir vorgelegten Liste.

Es befindet sich in den aserbaidschanischen Gefängnissen noch eine lange Reihe von Menschen, auf die die Definition des politischen Gefangenen nach meiner Einschätzung sehr genau zutrifft. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir uns heute mit diesem Thema auseinandersetzen, diese Fragen noch einmal klären und dass, ganz gleich wie die Abstimmung ausgehen wird, ein weiterer Bericht zu diesem Thema erforderlich sein wird.

Ich hoffe, wir kommen dann zu dem Ergebnis, dass das Problem politischer Gefangener in Aserbaidschan und in anderen Ländern des Europarates erledigt ist. Deshalb bitte ich um eine sehr konstruktive Diskussion, wobei ich natürlich sehr intensiv für die Zustimmung zu diesem Bericht werbe.

Dankeschön.

Katrin WERNER, Deutschland, UEL/GUE

(Dok. 13084 und 13079)

Als ich meinen Auftrag bekam, gab es mehrere Diskussionen zur Frage der Ausgestaltung. Doch seit dem heutigen Tag gibt es eine knappe Mehrheitsentscheidung des Rechtsausschusses, in der das gar nicht mehr das Thema ist. Mit der heutigen Entscheidung wird m.E. revidiert bzw. sogar das Gegenteil dessen beschlossen, was wir seinerzeit hier einvernehmlich mit knapper Mehrheit beschlossen haben: Der Rechtsausschuss hat entschieden, dass diese parlamentarische Versammlung gar nicht dazu berechtigt ist, die Entscheidung über einen Begriff zu treffen, denn das sei die Aufgabe des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.

Damit sind dieselben Abgeordneten, die den Antrag gestellt und mir den Auftrag erteilt haben, eine Begriffsdefinition zu erarbeiten, ins Gegenteil gegangen. Heute sagen sie, eine Befassung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates mit solchen Menschenrechtsthemen sei schlicht unzulässig. Die einzige Entscheidung, die einzige Interpretation, dürfe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte treffen.

Ich halte das für falsch, denn wenn das durchkommt, können wir hier morgen unsere Koffer packen und in den Urlaub fahren, um es etwas überspitzt auszudrücken. Uns wird ein Recht entzogen, das diese Parlamentarische Versammlung stark gemacht hat: das Recht, sich gerade dort einzumischen, wo wir Gefährdungen für die Menschen- und Freiheitsrechte, auch für die individuellen Freiheitsrechte sehen. In Zukunft dürfen wir hierzu keine Stellung mehr nehmen, weil es nicht unsere Aufgabe ist.

Ich glaube, das kann nicht wahr sein. Auch einige derjenigen, die aus ganz anderen Gründen gegen diese Beschlussfassung stimmen werden, können das nicht wirklich wollen. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates schafft sich so de facto in vielen Bereichen ab.

Viola von CRAMON-TAUBADEL, Deutschland, SOC

(Dok. 13084 und 13079)

Herr Vorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Auch für die sozialistische Fraktion möchte ich den beteiligten Berichterstattern ganz herzlich danken. Aus unserer Sicht dienen beide Berichte dazu, die rechtsstaatlichen Normen in Aserbaidschan zu wahren und nicht ein einzelnes Land zu stigmatisieren. Insbesondere auch der Bericht von Christoph Strässer, wie Herr Volontè gerade bemerkte, steht in der Kontinuität der belgischen und britischen Berichterstattung zur Frage der politischen Gefangenen in Aserbaidschan, und damit in der Tradition des Europarates.

Der Berichterstatter, in diesem Fall Christoph Strässer, hat nicht mehr und nicht weniger getan, als die im Oktober von der Versammlung noch einmal ausdrücklich bestätigten Kriterien für die Definition von politischen Gefangenen anzuwenden.

Die schon von den Vorgängern angesprochenen Probleme sind aber leider noch nicht gelöst. Deshalb steht die Versammlung in der Pflicht, sich für die betroffenen Menschen dort einzusetzen. Denn die internationale Gemeinschaft, insbesondere auch die Zivilgesellschaft in Aserbaidschan – allen voran die Familien und Freunde der immer noch einsitzenden Politiker, Journalisten und Jugendaktivisten – schaut sehr aufmerksam auf das, was wir hier in Straßburg beschließen.

Der zweite Punkt: Es gibt keinen Gegensatz zwischen dem Rechtsausschuss und dem Monitoring-Ausschuss, jedenfalls nicht zwischen den Berichten in der Form, wie sie in den Ausschüssen beschlossen wurden. Es gibt eine normale Arbeitsteilung zwischen dem Monitoring- und dem Rechts- und Menschenrechtsausschuss als dem für die Frage der politischen Gefangenen zuständigen Fachausschuss.

Der Monitoring-Ausschuss hat in verdienstvoller Weise die Probleme beschrieben, die Aserbaidschan in Sachen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Allgemeinen bewältigen muss. Er konnte aber in Einzelfragen nicht so ins Detail gehen, wie der Rechtsausschuss in seinem Bericht. Solche Sachen gab es immer wieder, wir sehen das im Magnitsky-Fall und im Fall von Herrn Marty zu der Situation im Nordkaukasus. Deshalb ist es wichtig, dass wir bei dieser Arbeitsteilung bleiben.

Mein dritter Punkt: Das Problem der politischen Gefangenen in Aserbaidschan ist noch nicht gelöst, auch nicht nach der Amnestie vom 26. Dezember 2012.

Zwar sind an dem Tag 14 Personen von der Liste freigekommen, die dem im Juni im Ausschuss beschlossenen Bericht angehängt war. Weitere 21 Personen sind in der Zeit zwischen Juni und Dezember 2012 freigekommen.

Das Problem ist aber mit diesen Freilassungen keineswegs erledigt. Ein Teil dieser Personen ist ohnehin nur freigekommen, weil sie die Strafe komplett verbüßt hatten oder in den Genuss der in Aserbaidschan wie anderswo üblichen Aussetzung der Reststrafe auf Bewährung gekommen sind. Ein Oppositionspolitiker ist leider sogar im August 2012 im Gefängnis verstorben.

Die im Anhang zum Bericht geschilderten Neufälle zeigen, dass die Taktik der Taktik der „Drehtürpolitik“ zur Einschüchterung der Oppositionsparteien und unabhängiger Journalisten weitergeht. Es werden einige Personen herausgegriffen, dann nach einiger Zeit wieder freigelassen, wofür es internationales Lob gibt, und kurz darauf werden sie wieder das eine oder andere Mal eingesperrt. Jeder weiß genau, dass es ihn als nächsten treffen kann. Das ist das System der Einschüchterung.

Der vierte Punkt, den ich unbedingt noch erwähnen möchte, ist folgender: Wir als Versammlung haben ein wichtiges Wächteramt für die Menschenrechte in Europa. Wir haben das Recht und die Pflicht, im politischen Raum Verletzungen fundamentaler Rechtsstaatsgrundsätze anzuprangern.

Ebenfalls sehr wichtig ist der fünfte Punkt: Der Bericht des Rechtsausschusses verfolgt auch ein wichtiges humanitäres Anliegen. Der Strafvollzug in Aserbaidschan entspricht eben nicht den humanitären Grundsätzen. Auch darauf sollten wir in dem Bericht immer wieder hinweisen.

Marina SCHUSTER, Deutschland, ALDE / ADLE

(Dok. 13084 und 13079)

Herr Präsident!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich möchte ausdrücklich allen drei Berichterstattern für die Vorlage der beiden Berichte danken.

Zunächst einmal zu Monitoring-Bericht. Als Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung wissen wir alle, dass das Monitoring das Herzstück unserer Arbeit ist. Schließlich geht es darum, zu überprüfen, inwieweit die Staaten den Verpflichtungen des Europarates nachkommen. Wir wissen, dass sich das Monitoring weniger um einzelne Fälle kümmert, sondern dass es sich eher um einen systematischen Überblick über die Menschenrechtssituation in dem Land handelt.

Es ist auch ein ganz normales Verfahren, einen umfassenden Monitoring-Bericht zu erstellen, wenn ein Land dem Europarat beitritt, wie bei Aserbaidschan im Jahr 2001 geschehen.

Die Ausführungen der Berichterstatter geben Anlass zur Sorge: es fehlt an der Unabhängigkeit des Justizwesens, Richter werden unter Druck gesetzt und auf Seite 27 des Berichtes gibt es alarmierende Schilderungen von Menschenrechtsverteidigern und NGOs zu Folterungen. Dazu kommen Defizite bei der Meinungs-, Versammlungs- und Pressefreiheit, sowie bei der Durchführung von Wahlen. Auch werden, wie von meiner Vorrednerin schon angesprochen, Journalisten und Oppositionspolitiker, z. B. von der Partei Müsavat, eingeschüchtert.

Zum Bericht von Herrn Strässer: Es wird gefragt, wieso es nun einen Bericht zu den politischen Gefangenen in Aserbaidschan und nicht zu anderen Ländern gebe. Die Antwort ist, ganz einfach weil wir als Versammlung beschlossen haben, einen solchen Bericht in Auftrag zu geben. Das hat Herr Strässer übernommen.

Ich bin dafür, dass wir uns auch alle anderen Mitgliedsländer zur Situation von politischen Gefangenen genau anschauen und ähnliche motions for a resolution auf den Weg bringen sollten.

Weiterhin werden ihm verschiedene in seinem Bericht genannte Zahlen vorgeworfen. Doch ist man natürlich auf die aktuelle Situation eingegangen und hat den Bericht noch einmal ergänzt und um die aktuellen Zahlen korrigiert.

In diesem Zusammenhang muss noch einmal hervorgehoben werden, dass Herr Strässer nicht nach Aserbaidschan einreisen konnte. Das sollte unsere Versammlung für keinen Berichterstatter dulden! Wenn ein Berichterstatter für uns das Mandat übernommen hat, muss er auch die Möglichkeit haben, vor Ort die Situation anzusprechen.

Ich bin der Meinung, dass sich beide Berichte ergänzen und wir beide annehmen müssen; sie gehören zu unserer Kernaufgabe. Dass ein Land unter Monitoring ist, heißt ja nicht, dass es niemals wieder eine andere Äußerung zu einem anderen Thema geben darf.

Sie sind komplementär und sollten mit breiter Mehrheit angenommen werden.

Vielen Dank.

Renate WOHLWEND, Liechtenstein, EPP/CD / PPE/DC

(Dok. 13084 und 13079)

Danke Herr Präsident!

Liebe Kollegen!

In den letzten Tagen habe ich immer wieder gehört, dass das Problem der politischen Gefangenen in Aserbaidschan nun erledigt sei, habe doch der Präsident Ende Dezember die Personen amnestiert, die im Monitoringbericht genannt sind. Aber das Problem ist mit diesen und bereits früher erfolgten Freilassungen nicht gelöst.

Es sitzen einige Dutzend Oppositionspolitiker, Journalisten, Blogger und friedliche Demonstranten im Gefängnis. Vorgestern hat der Rechtsausschuss ein Addendum genehmigt, das zu dem von uns bereits im Juni letzten Jahres verabschiedeten Bericht, der uns heute vorliegt, vorgelegt worden ist.

In diesem Addendum führt der Berichterstatter beispielhaft neue Fälle auf, die deutlich zeigen, dass die Taktik der revolving door politics weiter angewendet wird. Oppositionspolitiker, kritische Journalisten und Jugendaktivisten sollen eingeschüchtert werden, indem immer wieder einige herausgegriffen werden. Diese werden von der willfährigen Justiz mehr oder weniger streng verurteilt und nach einiger Zeit wieder freigelassen.

Kurz danach werden dieselben und andere wieder eingesperrt. Das Problem der politischen Gefangenen wird erst dann erledigt sein, wenn diese Taktik aufhört. Genau das fordert der Rechtsausschuss im vorliegenden Resolutionsentwurf. Der Bericht des Rechtsausschusses verdient unsere Unterstützung.

Ich will an dieser Stelle sagen, dass ich sehr enttäuscht bin und es verwerflich finde, dass gerade meine Fraktionskollegen Conde und Nessa wissentlich nur auszugsweise aus dem Bericht des Berichterstatters Strässer zitieren, um damit Stimmung zu machen.

Ich sehe auch keinen Widerspruch zur Resolution des Monitoring-Ausschusses, ganz im Gegenteil. Lesen Sie doch Abs. 18.4.4 des Monitoring-Resolutionsentwurfes: Dort wird ausdrücklich gefordert, dass die Beschlussfassungen der Versammlung zur Frage der politischen Gefangenen in Aserbaidschan umzusetzen sind.

Dies setzt doch logischerweise voraus, dass die Resolution des Rechtsausschusses angenommen wird. Es gibt keinen Widerspruch zwischen dem Resolutionsentwurf der beiden Ausschüsse, wie es von einigen Vorrednern künstlich herbeigeredet worden ist.

Der Bericht von Herrn Strässer ist auch nicht überflüssig. Wir haben dem Rechtsausschuss den Auftrag erteilt, einen Bericht zur Lage der politischen Gefangenen in Aserbaidschan vorzulegen. Dankenswerterweise hat Kollege Strässer diese sehr anspruchsvolle Arbeit übernommen, und heute haben wir darüber zu befinden.

Wo sind wir in diesem Hohen Hause, wenn wir uns nicht mehr daran erinnern, was wir im letzten Jahr oder vielleicht vor drei Jahren getan haben. So werden wir nie auf einen grünen Zweig kommen.

Ich hoffe sehr, dass alle drei Berichterstatter und die von ihnen vorgelegten Resolutionsentwürfe unterstützt werden.

Maximilian REIMANN, Schweiz, ALDE / ADLE

(Dok. 13084 und 13079)

Herr Präsident,

geschätzte Kolleginnen und Kollegen!

Genau am heutigen Tag beginnt in Davos das World Economic Forum (WEF) 2013, an dem regelmäßig auch eine starke Delegation aus Aserbaidschan teilnimmt, heute gar unter persönlicher Leitung von Staatspräsident Alijew. Das freut uns in der Schweiz natürlich sehr.

Für uns eher ungewöhnlich ist hingegen, dass sich ein Staat während des WEF Werbeflächen auf den öffentlichen Bussen der Verkehrsbetriebe von Davos kauft. Das hat Aserbaidschan gemacht, ganz sicher zur Freude des Kassenbeamten besagter Verkehrsbetriebe. Während der nächsten Tage nimmt die Öffentlichkeit in der Schweiz und wohl auch darüber hinaus nun die Botschaft Aserbaidschans als „land oft the future“ zur Kenntnis.

Das ist gut und recht; aber heute, im Zusammenhang mit der Debatte um die politischen Gefangenen im Europaratsmitgliedsstaat Aserbaidschan, stimmt diese Botschaft nicht. Im Gegenteil, die heutige Debatte steht im Gegensatz zu Aserbaidschans Eigenlob von Davos, mit dem das Land seinem Image einen positiven Schub geben möchte.

Einen positiven Schub könnte sich das Land zumindest auf der international-politischen Ebene, wie hier in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, geben, wenn es der menschen- und völkerrechtswidrigen Inhaftierung von eigenen Staatsangehörigen ein Ende setzen würde. Auch für diese Menschen muss es im eigenen Heimatland wieder Zukunft, Recht und Gerechtigkeit geben.

Das ist meine Botschaft, die ich heute an die Adresse von Aserbaidschan, an seinen Staatspräsidenten, Herrn Alijew in Baku, sowie an meine Kolleginnen und Kollegen aus Aserbaidschan hier im Rat richten möchte. Gehen Sie in Sachen Ihrer politischen Gefangenen über die Bücher. Sorgen Sie dafür, dass diese leidige Sache alsbald der Geschichte angehören wird, auf dass Aserbaidschans Werbebotschaft vom „Land der Zukunft“ am WEF in Davos auch wirklich für alle Ihre Landsleute Geltung haben wird.

Christoph STRÄSSER, Deutschland, SOC

(Dok. 13079, Antwort)

Herr Präsident, meine Damen und Herren!

Auch ich bedanke mich für diese Diskussion, die den Abschluss einer sehr lange dauernden Debatte herbeiführt. Ich bin sehr froh darüber, dass wir das in einem überwiegend sehr sachlichen und konstruktiven Zusammenhang gemacht haben.

Allerdings muss ich sagen, dass einige der Beiträge und Einschätzungen doch ziemlich weit neben dem lagen, was eigentlich mein Auftrag ist. Ich bitte diejenigen, die kritisiert haben, dass ich mich mit Aserbaidschan beschäftige, zu prüfen, wie es denn dazu gekommen ist: Weil mir aus dieser Versammlung heraus der Auftrag dazu erteilt wurde! Ich habe versucht, diesen Auftrag zu erfüllen und dazu stehe ich auch. Ich betone noch einmal, dass es richtig ist und gut ist, dass wir dieses Thema weiter verfolgen.

Die zweite Bemerkung ist für mich auch etwas schwierig nachzuvollziehen, denn sie öffnet ein Thema erneut, das in dieser Versammlung eigentlich schon abgeschlossen war, nämlich das der Definition politischer Gefangener unter der Ägide der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Frau Wohlwend hat dankenswerterweise Ziffer 18.4 aus der Entschließung des Monitoringberichts zitiert. Ich zitiere sie noch einmal, damit jedem klar wird, dass diese Frage keine mehr sein sollte: „Im Hinblick auf angebliche politische Häftlinge und Gewissensgefangene“ – das ist die Überschrift meines Mandats –, dann kommen 4 Unterpunkte. Punkt 4 lautet: „Vollständige Umsetzung der Entschließung der Versammlung in Bezug auf angebliche politische Häftlinge in Aserbaidschan.“ Das ist der wesentliche Inhalt des Monitoringberichtes der beiden Kollegen und ich werde dem auch aus voller Überzeugung zustimmen.

Es entspricht kaum dem politischen Niveau dieser Versammlung, diese Diskussion, die eigentlich schon erledigt ist, neu anzufangen. Hier geht es nicht mehr um diese, sondern um ganz andere Fragen.

Noch einige Worte zum Verfahren. Ich habe es bisher immer so erlebt, dass die Zusammenarbeit der Delegation hier im Europarat mit dem jeweiligen Berichterstatter forciert wird. Ich habe im Dezember 2010 vom Rechtsausschuss den Auftrag bekommen, eine Fact Finding Mission nach Aserbaidschan zu unternehmen.

Der übliche Verlauf ist der, dass ich dann eingeladen werde. Das war aber nicht der Fall. Bis Mitte 2011 bekam ich keine Einladung und stellte daraufhin beim aserbaidschanischen Botschafter in Deutschland den Antrag auf ein Visum. Nach mehreren Anfragen wurde dieser Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass es keine Notwendigkeit für Aserbaidschan gebe, mit mir über das Thema politischer Gefangener in diesem Land zu diskutieren.

Es ist eine etwas seltsame Argumentation, mir vorzuwerfen, dass ich nicht die notwendigen Informationen über die Situation vor Ort besitze, aber vorher zu verhindern, dass ich in dieses Land einreise. Das ist weit von dem entfernt, was ich unter Glaubhaftigkeit und Wahrhaftigkeit anderer Argumente verstehe.

Dennoch glaube ich, dass der von mir vorgelegte Bericht gut recherchiert ist. Da dieser Aspekt oft kritisch betrachtet wurde, möchte ich noch einmal hervorheben, dass es nationale und internationale Menschenrechtsorganisationen gibt, die sehr gut informiert sind und sehr informativ an der Basis arbeiten. Diese haben mich so gut mit Informationen versorgt, wie man sich das hätte auch nicht besser vorstellen können, wenn ich ins Land eingereist wäre.

Schauen Sie sich die Berge von Akten an, die alle durchgearbeitet wurden. Dokumente über Sachverhalte und Vorfälle in Aserbaidschan in den letzten Jahren, insbesondere auch im Umfeld des Eurovision Song Contest, wurden alle sorgfältig ausgewertet. Wir haben uns diese große Mühe gemacht, um ein Bild von der Situation zu bekommen und daraufhin zu einer Entschließung zu kommen.

Zu Ehrenrettung derer, die hier angegriffen werden, möchte ich noch sagen, dass Amnesty International, die aus meiner Sicht wertvollste Menschenrechtsorganisationen weltweit, sich mehrfach klar und deutlich hinter die Feststellungen meines Berichtes gestellt hat. Diese Organisation wehrt sich dagegen, von anderen vereinnahmt zu werden, wie es Kollege Hancock getan hat, der behauptet, Amnesty International habe gesagt, es sei alles in Ordnung, unsere Prisoners of conscience seien aus dem Gefängnis entlassen worden! Solche Aussagen sind nicht richtig; schauen Sie sich die Memoranden an, die von vielen nationalen und internationalen Menschenrechtsorganisationen veröffentlicht worden sind.

Noch ein Wort zur Frage Terrorismus. Ich kann Ihren Beitrag, Frau Kollegin, gut verstehen, nur bitte ich im Sinne der Wahrhaftigkeit noch einmal genau zu schauen, was eigentlich im Bericht steht. Die Punkte, die Sie angesprochen haben, entsprechen in meinem Bericht den Gefangenen, die ich nicht als politische Gefangene akzeptiere. Sie haben damit genau das Gegenteil dessen gesagt, was in diesem Bericht steht. Das ist kein Verfahren, mit dem man hier in diesem hohen Hause arbeiten sollte.

Noch ein Wort zur Frage Scharia und islamistischer Terrorismus. Niemand in dieser Versammlung, erst recht nicht ich, würde sagen, dass jemand, der die Scharia eingeführt und Gewalt gegen den Staat angewendet hat, als politische Gefangener anzuerkennen ist. Aber es gibt auch eine andere Seite der Medaille: Auch wer einer Straftat terroristischen Ausmaßes angeklagt wird, hat ein Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren nach den Regeln der Europäischen Menschenrechtskonvention. Auch diesen Menschen muss ein solches Verfahren garantiert werden und auch dafür stehen wir hier in dieser Parlamentarischen Versammlung.

Nicht mehr und nicht weniger habe ich in meinem Bericht zum Ausdruck gebracht. Wenn wir sagen, dass jemand, der des Terrorismus verdächtigt wird, keinen Anspruch auf ein faires Verfahren hat, dann spielen wir das Geschäft der Terroristen und geben unsere eigene Überzeugung von Rechtsstaatlichkeit an der Tür dieser Entscheidung ab.

Deshalb bitte ich sehr genau hinzuschauen und zu überlegen, was wir heute machen. Unterstellen Sie mir bitte nicht, ich würde mit meiner Arbeit dem politischen Terrorismus die Tür öffnen; genau das Gegenteil ist der Fall. Wir sollten eine Wächterfunktion haben und diese auch mit demokratischen und rechtsstaatlichen Mitteln wahrnehmen. Genau das habe ich in meinem Bericht geschrieben.

Abschließend möchte ich noch einige persönliche Dinge ansprechen, die mir sehr wichtig sind. Wir haben Informationen von vielen Seiten bekommen und ich denke, dass wir sie verantwortlich verarbeitet haben. Ich weiß, dass ganz genau auf diese Diskussion über die Werte des Europarats geschaut wird. Ich glaube auch, dass sehr genau wahrgenommen wird, wie und mit welchen Argumenten wir heute an dieser Stelle Entscheidungen treffen.

Ich wurde schon des Öfteren gefragt, was eigentlich bei einer positiven oder negativen Entscheidung passiert: Empfinden Sie Triumphgefühle, wenn Sie gewinnen und sind Sie tief enttäuscht, wenn Sie verlieren? Ich bin ein politisch denkender und handelnder Mensch und außerdem Jurist, da ist es immer etwas schwierig, Gefühle zu zeigen.

Wenn man so eine Diskussion beginnt und versucht, sie nach vier Jahren abzuschließen, ist es ganz natürlich, dass man eine Mehrheit haben möchte, für die ich natürlich auch werbe. Aber da gibt es kein Triumphgefühl oder dergleichen. So etwas gehört nicht in dieses Haus. Ich würde mir wünschen – das habe ich eingangs schon erwähnt –, dass es in absehbarer Zeit über Aserbaidschan keine Debatten mehr geben muss.

Ich sage Ihnen ganz offen: Für mich ist nicht entscheidend, was ich denke oder was Sie denken, sondern was die Menschen in den Gefängnissen denken, die nicht freikommen und um die sich niemand kümmert.

Wir reden offensichtlich über drei Namen: Julia Timoschenko, Michail Chodorkowski und Pussy Riot. Das ist gut und richtig, aber lassen Sie uns auch über die Menschen reden, die in den Gefängnissen sitzen und deren Namen wir nicht kennen. Von daher ist meine Liste nur ein Auszug.

Ich bitte Sie herzlich, Ihre Entscheidungen an diesen Kriterien zu überdenken.

Dankeschön.

Renate WOHLWEND, Liechtenstein, EPP/CD / PPE/DC

(Dok. 13084 und 13079)

Herr Präsident!

Ich bin seit nahezu zwanzig Jahren in dieser Versammlung und ich erlebe heute das erste Mal, dass auf der ersten Bank ein Berichterstatter es wagt zu sagen: Ich stimme dem Bericht meines Kollegen, nämlich dem Parallelbericht, nicht zu. Herr Agramunt, ich finde das unmöglich, was Sie sich hier geleistet haben.

Marina SCHUSTER, Deutschland, ALDE / ADLE

(Dok. 13082)

Frau Präsidentin, vielen Dank!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Zunächst möchte ich im Namen der ALDE-Fraktion dem Berichterstatter sehr herzlich danken, nicht nur für seinen Bericht, sondern auch für seine jahrelange, kontinuierliche Arbeit für dieses Thema, das er mit sehr großem Engagement auch nach vorne treibt. Wir können stolz sein, dass wir ein so engagiertes Mitglied in der Versammlung haben.

Ich bin ein wenig enttäuscht, dass die Mitglieder der Versammlung nicht mehr vollzählig sind, denn dieses wichtige Thema geht uns alle an und darf vor allem nicht in Vergessenheit geraten. Unser Ziel muss ja sein, dass die Konvention so vollständig wie möglich und ein effektives Instrument ist, um dem illegalen Organhandel entschlossen entgegentreten zu können.

Wie der Berichterstatter ganz richtig schreibt, muss unser Ziel die Beteiligung nicht nur der Mitgliedsstaaten des Europarates, sondern eines möglichst breiten geografischen Raums sein, denn der illegale Organhandel ist ein weltweites Geschäft, ein Milliardenmarkt für Kriminelle mit einem ganz perfiden Geschäftsmodell: Auf der einen Seite stehen Menschen, die verzweifelt auf ein legales Spendeorgan warten. Auf der anderen Seite stehen Menschen, die auch verzweifelt sind. Sie sind meist sehr arm und überlegen sich, ein Organ zu spenden, um die Situation ihrer Familie finanziell zu verbessern. Es ist ein zynisches Geschäftsmodell für die Organhändler und daran beteiligten Schleuser.

Ich erinnere auch an den speziell diesem Thema gewidmeten Bericht von Dick Marty. Nach den Schätzungen der Vereinten Nationen werden jedes Jahr etwa 10 000 Nieren illegal verpflanzt, doch sind es wahrscheinlich sehr viel mehr. Auf der anderen Seite sehen wir, dass allein in Europa 40 000 Menschen auf eine Niere warten. Wir müssen uns also besonders intensiv mit diesem Thema befassen.

Wie mein Vorredner angesprochen hat, darf man natürlich auch nicht vergessen, dass es sich positiv auswirkt, wenn viele Menschen bereit sind, nach ihrem Ableben Organe zu spenden und dies mit einem Organspendeausweis dokumentieren.

Wir müssen uns ganz besonders um jene Personen kümmern, die gefährdet sind: Kinder, Babys, Menschen mit geistiger Behinderung, Menschen in Gefängnissen. Auch müssen wir uns um die Gewebe und Zellen kümmern und nach der Implementierung dafür sorgen, dass es eine Berichtspflicht gibt. In diesem Sinne wünsche ich diesem Bericht eine breite Annahme und einen großen Wirkungsgrad.

Vielen Dank.

Marlene RUPPRECHT, Deutschland, SOC

(Dok. 13082)

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen!

Vor anderthalb Jahren hätte ich nicht gedacht, dass Organhandel bei uns im Land ein großes Problem sein würde. Ich war entsetzt, als in einer Klinik aufgedeckt wurde, dass Daten manipuliert wurden, um an Organe zu kommen, die, wie wir mittlerweile annehmen, gut zahlenden Patienten eingepflanzt wurden.

Zunächst trösteten wir uns mit der Idee, es habe sich um Einzelfälle gehandelt, doch inzwischen wissen wir, dass es eben ein Systemfehler war. Wir haben eindeutige Gesetze und Regeln, nach denen diese Organe den Patienten zustanden.

Ich möchte an meine finnische Kollegin anknüpfen, die feststellte, dass wir Qualitätsstandards und Kontrolle brauchen. Aber wir brauchen dazu noch etwas anderes - das merke ich zunehmend in diesem Gremium, das für Menschenrechte zuständig ist. Das Konzept der Menschenrechte bedeutet, jeden Tag für sich zu entdecken, dass der andere Rechte hat, die ich nicht berühren darf.

Das ist keine einmalig feststehende Erkenntnis, sondern wir müssen uns täglich darum bemühen, eine zivilisierte und humane Gesellschaft zu gestalten. Dazu können Gesetze den Rahmen schaffen. Wir dürfen in schwierigen Situationen nicht dazu neigen, andere als Objekte zum Ausschlachten zu sehen, über die man verfügen kann, weil man das Geld hat. Diese Erkenntnis müssen wir in unseren Ländern durch gesellschaftliche Aufmerksamkeit und Bewusstseinsbildung erreichen. Daneben muss man natürlich Regeln vereinbaren; deshalb ist die Konvention so wichtig.

Ich möchte Herrn Marquet und seiner früheren Kollegin aus der Schweiz, Frau Vermot-Mangold, die ja das Thema Organhandel und Kinder sehr stark thematisierte, ebenfalls herzlich danken. Wie gut, dass es hier immer wieder Menschen gibt, die sich intensiv damit beschäftigen, obwohl es kein Thema ist, mit dem man sich profilieren kann! Menschen, die den Finger in die Wunde legen und sagen, wo bei der Konvention Nachbesserungsbedarf steht.

Vor allem müssen wir in unseren Ländern die Konventionen zeichnen und ratifizieren – mein eigenes Land braucht oft sehr lang zwischen diesen beiden Schritten. Danach müssen wir dafür sorgen, dass es inländisches Recht wird und sich unser Verständnis und unsere Haltung zu diesen Menschen entsprechend ändert.

In diesem Sinne, vielen Dank. Ich freue mich, dass alle, die noch da sind, bereit sind, den Bericht anzunehmen.

Stefan SCHENNACH, Österreich, SOC

(Dok. 13082)

Danke, Frau Vorsitzende!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Auch ich möchte Herrn Marquet meinen großen Respekt und meinen Dank für diese Arbeit aussprechen. Wir brauchen diese Konvention so dringend.

In den siebziger Jahren wurde in meinem Nachbarland ein Buch mit dem Titel „Die Würde des Menschen ist antastbar“ veröffentlicht. Damals ging es nicht um den Organhandel, sondern um die sogenannten Blutfarmen, die damals in den Favelas Brasiliens und Mexikos entstanden, wo der Strom migrationssuchender Menschen groß war. Dort wurde mittellosen Menschen in ganz großen Mengen Blut für die Pharmaindustrie abgenommen – ohne Rücksicht darauf, wie viel Blut man zum Überleben und für die Gesundheit benötigt.

Heute haben wir einen Organhandel, der genauso funktioniert wie der Waffen-, Drogen- und Frauenhandel. Es ist ein riesiges Geschäft, das sich aus drei Quellen speist:

Zum einen gibt es Menschen, die gezwungen werden, Teile ihres Körpers zu verkaufen, wenn sie überleben wollen. Dabei geht es nicht nur um Nieren, sondern beispielsweise auch um die Hornhaut. Die zweite Quelle ist der massenhafte Raub von Straßenkindern als lebende Organbanken, die irgendwann auch dem Tode zugeführt werden. Die dritte Quelle ist die Todesstrafe.

Es war interessant zu beobachten, wer protestierte, als China 10.000 Todesstrafen pro Jahr weniger vollstreckte; die Transplantationsindustrie hat sich in den umliegenden Ländern eingenistet, wie Korea.

So, wie es den widerlichen Sextourismus gibt, hat sich jetzt auch der genauso verabscheuenswürdige Transplantationstourismus gebildet.

Wenn Menschen Teile ihres Körpers zu Geld machen müssen, dann ist die Würde des Menschen antastbar. Das zu verhindern ist eine Aufgabe des Europarates. Deshalb ist diese Konvention gegen diesen widerlichen Handel, gegen diese Kriminellen und gegen dieses schnelle Geldmachen mit Menschen so wichtig. Dies ist eine internationale Konvention, denn es ist eine internationale Frage, die hier vom Europarat ausgeht.

Dankeschön.