AL13CR08

AS (2013) CR 08

 

Provisorische Ausgabe

SITZUNGSPERIODE 2013

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(1. Teil)

BERICHT

8. SITZUNG

Donnerstag, 24. Januar 2013, 15.30 Uhr

REDEBEITRÄGE AUF DEUTSCH

Joachim HÖRSTER, Deutschland, Sitzungsvorsitzender

(Dringlichkeitsdebatte – Die jüngste Entwicklung in Mali und Algerien und die Bedrohung für Sicherheit und Menschenrechte im Mittelmeerraum, Dok. 13107)

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wir können die unterbrochene Sitzung wieder aufnehmen und in der Debatte fortfahren.

Der nächste Debattenredner ist Monsieur Bockel. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Joachim HÖRSTER, Deutschland, Sitzungsvorsitzender

Vielen Dank. Der nächste Redner ist Monsieur Salles.

Joachim HÖRSTER, Deutschland, Sitzungsvorsitzender

Vielen Dank. Monsieur Loncle.

Joachim HÖRSTER, Deutschland, Sitzungsvorsitzender

Der nächste Redner ist Herr Agramunt.

Joachim HÖRSTER, Deutschland, Sitzungsvorsitzender

Vielen Dank. Der nächste Redner ist Monsieur Beneyto.

José María BENEYTO, Spanien, EPP/CD / PPE/DC

(Dringlichkeitsdebatte – Die jüngste Entwicklung in Mali und Algerien und die Bedrohung für Sicherheit und Menschenrechte im Mittelmeerraum, Dok. 13107)

Vielen Dank, Herr Vorsitzender. (Weiter auf Spanisch)

Joachim HÖRSTER, Deutschland, Sitzungsvorsitzender

Vielen Dank. Der nächste Redner ist Herr Yatim aus Marokko.

Joachim HÖRSTER, Deutschland, Sitzungsvorsitzender

Vielen Dank. Der nächste Redner ist Monsieur Ameur aus Marokko.

Joachim HÖRSTER, Deutschland, Sitzungsvorsitzender

Vielen Dank. Wir sind jetzt am Ende der Rednerliste. Ich frage die Berichterstatterin, Frau Woldseth, ob sie das Wort ergreifen möchte. Sie haben insgesamt noch sechs Minuten.

Joachim HÖRSTER, Deutschland, Sitzungsvorsitzender

Vielen Dank, Frau Kollegin Woldseth. Ich frage den Ausschussvorsitzenden, ob er das Wort ergreifen möchte. Er hat noch zwei Minuten.

Amendments (Dringlichkeitsdebatte – Die jüngste Entwicklung in Mali und Algerien und die Bedrohung für Sicherheit und Menschenrechte im Mittelmeerraum, Dok. 13107, Amendments 4, 5, 13, 17, 2, 15)

Joachim HÖRSTER, Deutschland, Sitzungsvorsitzender

Vielen Dank, Herr Vorsitzender.

Die Debatte ist mit diesen beiden Beiträgen geschlossen. Das Komitee für politische Angelegenheiten und Demokratie hat einen Entschließungsentwurf präsentiert, zu dem 17 Änderungsanträge und 5 Subänderungsanträge eingebracht wurden. Diese werden in der Reihenfolge abgehandelt, wie sie im Ablaufplan für diese Debatte vorgesehen sind.

Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Wortmeldungen zu den Änderungsanträgen auf eine Dauer von 30 Sekunden beschränkt sind.

Des Weiteren will ich darauf hinweisen, dass der Vorsitzende des Politischen Ausschusses der Versammlung vorschlägt, dass eine Reihe von Amendments, die beim Komitee einstimmig angenommen worden sind, nach den Regeln 33.11 als von der Versammlung insgesamt zugestimmt angesehen werden.

Gibt es dagegen Widerspruch?

Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die Änderungsanträge auf, die einmütig angenommen worden sind, nämlich die Änderungsanträge Nr. 4, 5, 13, 17, 2 und 15 zu dem Entschließungsentwurf.

Herr Vorsitzender, ist das so korrekt?

Hat irgendjemand Einwände dagegen, dass wir das so akzeptieren? Das ist nicht der Fall. Ich kann also diese Änderungsanträge zum Entschließungsentwurf als angenommen ansehen. Dann werden wir weiter fortfahren, indem wir die anderen noch vorliegenden Änderungsanträge in der Reihenfolge des Ablaufplans debattieren.

Ich will daran erinnern, dass 30 Sekunden Zeit bestehen, um jeden… Mister Walter!

Joachim HÖRSTER, Deutschland, Sitzungsvorsitzender

(Dok. 13107, Amendments 4, 5, 13, 17, 2, 15)

Ich bitte um Entschuldigung, ich muss gerade klären, wie das jetzt gehandhabt werden soll. Es wird eine solche Liste mit diesen Amendments und Änderungsanträgen verteilt, wie das auch sonst üblich ist, sodass wir das im weiteren Verlauf verfolgen können.

(…)

Können wir in der Behandlung des Entschließungsentwurfes fortfahren? Hat jeder die entsprechenden Unterlagen, damit er verfolgen kann, was wir hier behandeln?

Nachdem wir eben festgestellt haben, dass die Änderungsanträge Nr. 4, 5, 13, 17, 2 und 15 des Entschließungsentwurfes angenommen worden sind, können wir jetzt mit den anderen Änderungsanträgen fortfahren.

Ich rufe den Änderungsantrag Nr. 8 auf. Frau Bakir wird den Änderungsantrag begründen. Bitte sehr.

Joachim HÖRSTER, Deutschland, Sitzungsvorsitzender

(Dok. 13107, Amendment 8)

Möchte jemand gegen das Amendment sprechen?

Bitte sehr, Lord Anderson.

Joachim HÖRSTER, Deutschland, Sitzungsvorsitzender

(Dok. 13107, Amendment 8)

Was ist die Auffassung des Ausschusses? Mr. Marcenaro.

Joachim HÖRSTER, Deutschland, Sitzungsvorsitzender

(Dok. 13107, Amendment 8)

Gut, dann müssen wir über dieses Amendment abstimmen. Die Abstimmung ist eröffnet.

Die Abstimmung ist geschlossen.

Das Amendment ist angenommen.

Dann kommen wir zu dem Amendment Nr. 9. Auch da hat Frau Bakir zur Begründung das Wort gewünscht.

Joachim HÖRSTER, Deutschland, Sitzungsvorsitzender

(Dok. 13107, Amendment 9)

Möchte jemand gegen das Amendment sprechen?

Joachim HÖRSTER, Deutschland, Sitzungsvorsitzender

(Dok. 13107, Amendment 9)

Dann stimmen wir über den Änderungsantrag ab. Die Abstimmung ist eröffnet.

Die Abstimmung ist geschlossen. Der Änderungsantrag ist angenommen.

Dann stimmen wir über den Änderungsantrag Nr. 3 ab, zu dem ein Unteränderungsantrag eingebracht worden ist. Diesen möchte Herr Gross begründen.

Andreas GROSS, Schweiz, SOC

(Dok. 13107, Amendement 3, Subamendment)

Herr Präsident!

Das Subamendment betrifft einfach das Ende des Abänderungsantrags. Dort sollte ein Punkt sein. Dann sollte es weitergehen mit „Il“ oder „The assembly“. Nur eine stilistische Frage der Einordnung.

Joachim HÖRSTER, Deutschland, Sitzungsvorsitzender

(Dok. 13107, Amendement 3, Subamendment)

Gibt es dagegen Einwendungen? Herr Vorsitzender? Agreed?

Sonst jemand, dagegen? Dann kann ich davon ausgehen, dass der Unteränderungsantrag angenommen worden ist.

Jetzt kommen wir zu dem Änderungsantrag selbst. Wer möchte ihn begründen? Herr Gross?

Joachim HÖRSTER, Deutschland, Sitzungsvorsitzender

(Dok. 13107, Amendement 3)

Ist jemand gegen den Änderungsantrag?

Joachim HÖRSTER, Deutschland, Sitzungsvorsitzender

(Dok. 13107, Amendement 3)

Vielen Dank. Herr Vorsitzender?

Joachim HÖRSTER, Deutschland, Sitzungsvorsitzender

(Dok. 13107, Amendement 3, Subamendment)

Dann stimmen wir über diesen Änderungsantrag ab. Die Abstimmung ist eröffnet.

Die Abstimmung ist geschlossen.

Damit ist der Unterantrag angenommen und wir kommen jetzt zu dem Unterantrag 1 zum Änderungsantrag Nr. 3 von Frau Woldseth. Wer möchte den Unteränderungsantrag vertreten?

Gibt es jemanden, der gegen den Änderungsantrag spricht?

Joachim HÖRSTER, Deutschland, Sitzungsvorsitzender

(Dok. 13107, Amendement 3, Subamendment)

Wir haben über den Unteränderungsantrag abgestimmt.

Joachim HÖRSTER, Deutschland, Sitzungsvorsitzender

(Dok. 13107, Amendement 3, Subamendment)

Wir haben über den Unteränderungsantrag zu Amendment Nr. 3 abgestimmt.

Jetzt kommt der Änderungsantrag.

Joachim HÖRSTER, Deutschland, Sitzungsvorsitzender

(Dok. 13107, Amendement 3)

Vom bisherigen Ablauf, Herr Gross, muss ich Ihnen recht geben. Wir haben ja eben über die Sache abgestimmt. Gleichwohl sollte man in einem Plenum wie diesem möglichst keine Wortmeldung unterdrücken; das ist mein Bemühen. Aber in der Sache habe Sie recht.

Jetzt müssen wir noch über den Änderungsantrag an sich abstimmen. Herr Hancock, wir sind jetzt nicht mehr in der Diskussion, sondern an dem Punkt, wo wir über den Änderungsantrag abstimmen müssen, nachdem über die Unteränderungsanträge entschieden worden ist.

Deswegen rufe ich den Änderungsantrag auf. Möchte noch jemand für den Änderungsantrag sprechen? Ist jemand dagegen? Herr Vorsitzender, was sagt der Ausschuss?

Joachim HÖRSTER, Deutschland, Sitzungsvorsitzender

(Dok. 13107, Amendement 3)

Der Ausschuss hat dafür gestimmt, dann eröffne ich die Abstimmung.

Die Abstimmung ist geschlossen.

Der Änderungsantrag ist angenommen.

Jetzt haben wir einen Wechsel im Vorsitz.

Vilmos SZABÓ, Ungarn, SOC

(Dok. 13078)

Danke, sehr geehrter Herr Präsident!

Meine Damen und Herren!

Ich gratuliere dem Berichterstatter zu diesem Bericht und bin mit den aufgezählten Grundsätzen und Beschlussanträgen einverstanden.

Es ist sehr wichtig zu betonen, dass die Rede- und die Informationsfreiheit Eckpfeiler der Freiheitsrechte sowie einer guten Regierung sind. Die Sicherung dieser Grundsätze ist für die Mitgliedsstaaten des Europarates von grundlegender Bedeutung und sie ist unsere elementare Pflicht.

In diesem Bericht werden mehrere konkrete Fälle erwähnt und neun Mitgliedsstaaten genannt, in denen auf die öffentlich-rechtlichen Medien politischer Druck ausgeübt wird. Das ist eine schwerwiegende Feststellung. Diese Länder müssen fortdauernd auf ihre übernommene Verpflichtung aufmerksam gemacht und aufgefordert werden, den politischen Druck einzustellen.

Es ist eine Verpflichtung, abzusichern, dass keine politische Einmischung in die tägliche Arbeit der öffentlich-rechtlichen Medien stattfindet. Die Regeln, auch die internen Regeln für die Journalisten, sollten auf die Sicherung der redaktionellen Unabhängigkeit ausgerichtet sein.

Eine unabdingbare Voraussetzung, wenn es darum geht, politische Einmischung zu verhindern, ist die Unabhängigkeit der Medienführung von den Parteien: Es darf keine Treue zu einer Partei bestehen! Die Regierungsparteien spielen auf diesem Gebiet eine große Rolle. Sie dürfen die öffentlich-rechtlichen Medien nicht zur Erfüllung ihrer eigenen parteipolitischen Ziele benutzen.

Ich möchte auch einen Punkt ansprechen, für den jeden Tag Beispiele angeführt werden können: Übergriffe gegen Journalisten, die Bedrohung ihres Lebens und ihre Verhaftung. Man muss in jedem einzelnen Fall entschlossen auftreten und die Verantwortlichen dürfen der Verurteilung und Strafe nicht entgehen.

Mein eigenes Land, Ungarn, gehört leider zu den im Bericht aufgeführten Staaten, in denen auf die öffentlich-rechtlichen Medien politischer Druck ausgeübt wird. Ich kann diese Behauptungen bekräftigen. Nach den Parlamentswahlen im Jahr 2010 hat die ungarische Regierung mit einer parlamentarischen Zweidrittelmehrheit ein Mediengesetz verabschiedet, mit dem die Pressefreiheit eingeschränkt wurde und wird. Auch mit anderen neuen Gesetzen, zum Beispiel dem Grundgesetz und dem Wahlgesetz, kommt es zur Verletzung von grundlegenden demokratischen Freiheitsrechten. Auch die Venedig-Kommission steht auf diesem Standpunkt.

Im Mediengesetz hat die ungarische Regierung bereits einige Punkte korrigiert. Dabei spielten der Europarat und die Europäische Union eine große Rolle. Grundsätzlich hat sich jedoch an der politischen Einflussnahme und dem Druck auf die Medien nichts geändert. Als konkretes Beispiel möchte ich den Fall des Radiosenders Klubradio nennen, dessen Fortbestehen seit 2010 andauernd in Gefahr ist.

Dankeschön.

Marina SCHUSTER, Deutschland, ALDE / ADLE

(Dok. 13078)

Vielen Dank, Herr Präsident,

liebe Kolleginnen und Kollegen!

Mein herzlicher Dank gilt zuerst dem Berichterstatter, Herrn Johansson, für seinen sehr guten Bericht und vor allem seine Arbeit als Standing Rapporteur für dieses sehr wichtige Thema.

Wenn man sich jetzt die Lage der Pressefreiheit anschaut, dann ist es ganz gut, auch auf die Informationen von NGOs zurückzugreifen. Auf der Website von „Reporter ohne Grenzen“ gibt es ein Barometer der Pressefreiheit. Wir haben allein schon in diesem Jahr, 2013, weltweit sechs getötete Journalisten, 195 inhaftierte Journalisten und 148 inhaftierte online-Aktivisten.

Wenn man sich die Rangliste für die Pressefreiheit für das Jahr 2011 (die aktuelle Liste auf dieser Website) ganz genau anschaut, stellt man fest, dass fast auf dem letzten Platz, Platz 168, Belarus steht, das nicht Mitglied dieser Versammlung ist. Aber dann kommt schon auf Platz 162 Aserbaidschan, über das wir gestern im Rahmen des Monitoringberichts und des Berichts meines Kollegen Christoph Strässer, der zu meinem großen Bedauern nicht angenommen wurde, sehr detailliert debattiert haben.

Auf Platz 148 befindet sich die Türkei und auf Platz 142 Russland. Insofern kann ich unserem Berichterstatter nur sehr recht geben: Wir können mit dem Status der Presse- und Medienfreiheit in den Mitgliedsstaaten des Europarates nicht zufrieden sein.

Nach wie vor erleben wir, dass Journalisten eingeschüchtert und unter Druck gesetzt werden, dass sie und ihre Angehörigen bedroht werden, und es gibt Anrufe, die dazu dienen sollen, eine Art Selbstzensur zu erreichen – sehr perfide Taktiken, um kritische Journalisten zum Schweigen zu bringen.

Ich möchte dringend darum bitten, dass die in dem Bericht genannten Staaten sich sehr genau mit diesem Bericht auseinandersetzen und die Journalisten vor allem vor Gewalt schützen, aber auch Übergriffe auf Journalisten strafrechtlich verfolgen. Desweiteren muss es ein besonderes Anliegen von uns allen sein, dass der Quellen- und Informantenschutz gewährleistet wird.

Daher unterstütze ich auch ganz besonders die Empfehlung, dass wir sehr aktiv mit den genannten Organisationen zusammenarbeiten und dass die NGOs direkt dem Generalsekretär, sowie dem Menschenrechtskommissar, Herrn Muižnieks, berichten. So wird die Parlamentarische Versammlung des Europarats auch entsprechende Stellungnahmen abgeben können, wie es Herr Hammarberg nach seinem Besuch in der Türkei getan hat, wo es sehr besorgniserregende Entwicklungen gibt, die auch die OSZE in ihren Bericht aufgenommen hat.

Daher wünsche ich eine breite Mehrheit für diesen sehr guten Bericht.

Vielen Dank.