AL14CR09      

AS (2014) CR 09
Provisorische Ausgabe

 

SITZUNGSPERIODE 2014

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(1. Teil)

BERICHT

9. Sitzung

Freitag, 31. Januar 2014, 10.00 Uhr

Judith OEHRI, Liechtenstein, ALDE / ADLE

(Dok. 13383)

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

sehr geehrte Damen und Herren!

Zuerst möchte ich dem Berichterstatter im Namen der ALDE für seine Ausführungen und die hervorragende Berichterstattung danken.

Die freie Meinungsäußerung und damit verbunden die Regulierung der Medien ist ein Thema, das über die Jahre hinweg immer eine hohe Priorität im Europarat genossen hat. Die freie Meinungsäußerung soll nicht nur im eigenen Land gewährleistet sein, sondern auch über die Grenzen hinweg. Dazu gehört auch, dass die Menschen sich in ihrer eigenen Sprache ausdrücken dürfen. Dies ist Teil der Kultur, Identität und Selbstverständnis eines Volkes.

Die Medienlandschaft war in den vergangenen Jahren sehr hohen Veränderungen unterworfen und wird dies auch in Zukunft sein. Die Kommunikation erfolgt heute mittels Medien, deren Existenz 1989 nicht einmal erahnt werden konnte. Die bestehenden Regulierungen sind trotz einer Revision, die vor einigen Jahren vorgenommen wurde, veraltet. Die Zukunft wird neue technologische aber auch gesellschaftliche Entwicklungen bringen, die wir heute wohl erahnen, aber nicht abschließend voraussehen können.

Gesetzliche Regulierungen werden einer Entwicklung deshalb nur nachfolgen können. Es ist aus diesem Grund enorm wichtig, dass die Überarbeitung und Verabschiedung moderner rechtlicher Rahmenbedingungen rasch in Angriff genommen wird. Diese Rahmenbedingungen müssen so ausgestaltet werden, dass sie den aktuellen Entwicklungen der Zukunft auch Rechnung tragen können.

Die Mitglieder des Europarates sollten sich vor dem Hintergrund der in Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Grundsätze der Meinungs- und Informationsfreiheit bemühen, das Beste aus den positiven Aspekten der technologischen Entwicklung in diesem Bereich zu machen und gleichzeitig die möglichen Risiken zu minimieren.

Die Europäische Union hat Beschlüsse mit demselben Ziel wie der Europarat zum Erhalt der Medienfreiheit erlassen. Eine Revision des Übereinkommens wurde 2011 ausgesetzt, weil die Europäische Kommission in den EU-Mitgliedsstaaten ihre Kompetenz in diesem Bereich geltend machte.

Nicht alle Staaten, die das Übereinkommen ratifiziert haben, sind aber Mitglieder der Europäischen Union. Mein Land beispielsweise, das Fürstentum Liechtenstein, ist nicht Mitglied der EU. Somit konnte eine Revision des Übereinkommens für uns von Bedeutung sein.

Damit die Mitglieder des Europarats und die Mitgliedsstaaten der EU die gleichen rechtlichen Grundlagen zur Anwendung bringen, ist es wichtig, dass beide Organisationen die Gespräche wieder aufnehmen und an einer neuen gemeinsamen Lösung arbeiten, die den neuesten technologischen Standards standhalten, die gesellschaftliche Situation und Mediennutzung berücksichtigen und Spielraum für zukünftige Entwicklungen vorsehen.

Stefan SCHENNACH, Österreich, SOC

(Dok. 13383)

Danke sehr, Herr Präsident!

Auch im Namen meiner Fraktion möchte ich mich beim Berichterstatter bedanken, dieses Thema aufgegriffen zu haben.

Angesichts der Revolution der Technologien ist ein Abkommen im Medienbereich aus dem Jahr 1989 so etwas wie Mittelalter. Nirgendwo sind die Grenzen noch so hart – selbst im Luftverkehr schaffen wir grenzenlose europäische Regelungen. Aber nicht im Bereich der Medien; hier wirken die Grenzen nach wie vor sehr hart.

Ich bin sehr froh, dass die französische Regierung bei dem drohenden Freihandelsabkommen mit den USA den Kultur- und Medienbereich ausgenommen hat, der für ein solches Übereinkommen ein Schlüsselbereich ist, denn hier geht es um Lizenzen und um Dominanz.

Natürlich schaffen es große Staaten mit ihrem Fernsehen mit Leichtigkeit, diese Lizenzverträge zu unterzeichnen. Nehmen wir die Bundesrepublik Deutschland als Beispiel, die sozusagen mit der Portokasse die Schweiz und Liechtenstein mitnehmen kann, was umgekehrt überhaupt nicht möglich wäre. Hier entstehen also aufgrund von Lizenzverträgen Grenzen, die sehr bedenklich sind.

Ein anderer Punkt ist der Zugang von Minderheiten zum Fernsehen und zur freien Meinungsäußerungen. Hier müssen wir in einem Abkommen darauf achten, dass sowohl autochthone als auch neue, z. B. durch Migrationsströme entstandene Minderheiten hier entsprechende Berücksichtigung finden und den entsprechenden Zugang erhalten.

Warum ist es beispielsweise für Länder wie Mexiko selbstverständlich, kroatisches Fernsehen anzubieten? Wegen der Zuwanderung aus Kroatien.

Wir müssen in so einem Übereinkommen neu festlegen, dass es in allen Mitgliedsstaaten auch unabhängige Medienbehörden gibt. Die Unabhängigkeit von Medienbehörden, die Entscheidungen einer solchen Behörde sind sehr wichtig, ebenso wie die Möglichkeit eines Rekurses gegen solche Entscheidungen.

Wichtig ist darüber hinaus, auch Vorkehrungen gegen Campaiging zu treffen und diesbezüglich einen klaren Straftatbestand zu schaffen. Campaiging betrifft ist etwas völlig Neues, bei dem es um Hass und Intoleranz geht. Es kann aber auch politisches Campaigning geben. Dies ist an dieser Stelle ein ganz wichtiger Punkt.

Der Europarat vertritt ja das größere Europa. Ich komme ja aus einem Mitgliedsland der Europäischen Union. Diese Abschottungspolitik, die hier seitens der Kommission betrieben wird, ist falsch und reduziert noch einmal mehr einen extrem sensiblen Markt, der ohnedies schon von vielen Grenzen, Interessen und Einflussnahmen beschränkt wird.

In diesem Sinne bedanke ich mich nochmals im Namen meiner Fraktion für diesen Vorstoß. Es ist ein sehr guter Bericht und er kommt gerade zur rechten Zeit, denn 1989 ist in diesem Bereich wirklich Mittelalter.

Ich bedanke mich.