SITZUNGSPERIODE 2003

(3. Teil)

BERICHT

20. SITZUNG

Mittwoch, 25. Juni 2003, 10.00 Uhr

REDEBEITRÄGE IN DEUTSCH


Henryk KROLL, Polen, EPP/PPE

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

Der Schutz nationaler Minderheiten ist, wie es der Bericht der Venedig-Kommission richtig feststellt, eine notwendige Voraussetzung für Stabilität und Frieden. Aus diesem Grund, aber auch, weil ich selbst Angehöriger einer nationalen Minderheit bin, begrüße ich jede Unternehmung eines Staates, Rechte von Minderheiten verbindlich zu regeln.

Es freut mich, dass die ungarische Regierung sich ihrer Verantwortung für die kulturelle Entfaltung ethnischer Ungaren in anderen Staaten bewusst ist und dieser Angelegenheit ein umfassendes Gesetz widmet. Dennoch darf sich kein Staat über die geltenden Grundsätze des Völkerrechtes stellen. Ich schließe mich daher dem Berichterstatter, Herrn Jurgens, an, wenn er den Entwurf des Unilateralismus herausstellt. Einem rein kulturellen Ansatz folgend, kann der Begriff „Nation“, oder besser noch „Kulturnation“, über den des Staates gestellt werden. Für eine rechtliche Betrachtung jedoch kann die Nation, wenn überhaupt, nur eine nachgeordnete Rolle spielen. Der Nation fehlt eben der staatliche Charakter. Es gibt weder ein klar definiertes Volk, noch ein Territorium, noch existiert eine Gewalt, die diese Rechtskraft besitzt. Fast jeder Versuch in der Geschichte, die Nation rechtlich über den Staat zu stellen, hat sich gewaltsam entladen, weil er automatisch die Souveränität anderer Staaten in Frage stellt. So ist nachvollziehbar, dass jegliche Regelung nur auf bi- oder multilateralem Wege vollzogen werden kann. Nur dann besteht auch ein Schutz der Minderheit. Die Vergangenheit hat uns bewiesen, dass unilaterale Bestrebungen immer wieder zur Unterdrückung und Zwangsassimilierung von Volksgruppen geführt haben.

Meine Damen und Herren, die in dem Bericht vorgebrachte Kritik hat also ihre Berechtigung. Dennoch möchte ich nochmals unterstreichen, dass das Bestreben Ungarns, den Schutz seiner Minderheiten zu kodifizieren, prinzipiell unterstützenswert ist. Allein dieser Akt hat eine große psychologische Wirkung für die Angehörigen der Minderheit. Ich würde mir wünschen, dass auch andere Staaten die Unterstützung der Minderheiten derart offiziell regeln, denn nur so kann Frieden und Stabilität geschaffen werden.

Ich danke Herrn Jurgens für seine umfassende Darstellung der Thematik und Ihnen, meine Damen und Herren, für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank.

Eduard LINTNER, Deutschland, EPP/PPE

Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen,

Auch ich möchte die Kritik, die hier und dort an der Arbeit des Ausschusses geübt worden ist, ausdrücklich als nicht akzeptabel zurückweisen. Die schwierige Lage im Bereich Ungarns und seiner Nachbarstaaten ist durch die möglicherweise unbedachte, einseitige Initiative Ungarns erst entstanden, und wir bemühen uns nun seit zwei Jahren darum, die Schwierigkeiten und Probleme, die dadurch ausgelöst worden sind, wieder zu bereinigen. Dies hat viel Mühe gekostet und auch viel diplomatisches Geschick erfordert. Ich möchte unserem Berichterstatter, Herrn Jurgens, ausdrücklich dafür danken, dass er beides in so reichem Maße aufgebracht hat. Im Übrigen hat der Ausschuss nicht nur kritisch Stellung genommen, sondern sehr wohl registriert, dass das ungarische Parlament gerade in den letzten Tagen noch Anstrengungen unternommen hat, Verbesserungen vorzunehmen. Wir haben deshalb in einem mündlichen Änderungsantrag versucht, dieser neuen Lage, die nicht einfach zwei Jahre ungeschehen machen kann, gerecht zu werden. Wir werden dies mit dem Änderungsantrag zum Ausdruck bringen können.

Wir sind bei der Beratung auch auf die Problematik gestoßen, dass es in Europa keinen einheitlichen Begriff von Nation gibt. Die einen verstehen darunter das Staatsvolk, die anderen sozusagen die „Summe der Landsleute“. Der Rechtsausschuss wird sich dieser Thematik annehmen und versuchen, zu einer einheitlichen Definition zu kommen. Diese würde in solchen Lagen helfen, den richtigen Weg zu finden, um die Absichten, die damit verfolgt werden, in einer Art und Weise zu realisieren, die auch für die anderen akzeptabel ist. Im Übrigen hat dieser Vorgang gezeigt, dass zu empfehlen ist, bei solchen Absichten von vorneherein immer die Nachbarstaaten intensiv bilateral mit einzubeziehen.

Vielen Dank.

Eduard LINTNER, Deutschland, EPP/PPE

Wir halten diesen Einwand nicht für gerechtfertigt und sind also dagegen.

Eduard LINTNER, Deutschland, EPP/PPE

Dagegen.

Eduard LINTNER, Deutschland, EPP/PPE

Herr Vorsitzender, ich meine, es sollte durchaus ein positives Wort in diesem Antrag stehen, durch welches das Bemühen des ungarischen Parlaments anerkannt wird. Insofern bitte ich darum, die ursprüngliche Fassung zu belassen.

Eduard LINTNER, Deutschland, EPP/PPE

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Ich glaube, der Inhalt der Debatte hat eindrucksvoll gezeigt, wie richtig die Überlegung im Rechtsausschuss war, dieses Thema in dieser Woche aufzugreifen. Wir sind dabei von der Überlegung geleitet worden, dass es sich beim Internationalen Strafgerichtshof um eine sehr wichtige Institution handelt, die zur Geltung gebracht werden muss, und dass der Druck, der zurzeit von den USA auch auf Mitgliedsländer des Europarates ausgeübt wird, sich in bilateralen Verträgen sozusagen der Zuständigkeit zu entziehen, das ganze Projekt zu gefährden droht. Wir wissen, dass wir nicht bis zur nächsten Plenarwoche Zeit haben, sondern dass die Dinge jetzt geschehen. Deshalb haben wir für diese Dringlichkeitsdebatte plädiert.

Ich möchte mich herzlich bei unserem Berichterstatter bedanken, der sehr kurzfristig einspringen musste. Er hat, glaube ich, einen Bericht vorgelegt, der einerseits vermeidet, dass Antiamerikanismus aufkommt, andererseits aber auch mit klaren Worten zum Ausdruck bringt, was wir alle hier anstreben. Herzlichen Dank dafür.

Ich bitte Sie um eine breite Zustimmung zu dieser Resolution.