SITZUNGSPERIODE 2003

(4. Teil)

BERICHT

30. SITZUNG

Mittwoch, 1. Oktober 2003, 10.00 Uhr

REDEBEITRÄGE IN DEUTSCH


Eduard LINTNER, Deutschland, EPP/CD

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Der Bericht des Kollegen Brînzan stellt zutreffend fest, dass praktisch in allen Mitgliedsstaaten mehr oder weniger intensive Anstrengungen unternommen werden, um das jeweils vorhandene Gesundheitswesen so zu reformieren, dass es den auch im Bericht dargelegten Anforderungen einigermaßen entspricht. Die demografische Entwicklung, vor allem in den westlichen Industrieländern, führt zu einem steigenden Anteil von älteren Menschen; auch das hat der Berichterstatter ja schon festgestellt. In vielen Ländern ist auch die hohe Arbeitslosigkeit oder eine breite Armutsschicht Ursache dafür, dass es zu ernsthaften Problemen mit der Finanzierung der vorhandenen Systeme gekommen ist. Diese Probleme müssen deshalb im Interesse der Menschen gemeistert werden. Ich halte es auch für richtig, wenn der Europarat gerade jetzt versucht, orientiert an der hervorragenden Arbeit unseres Berichterstatters fundamentale Prinzipien wieder zu bekräftigen und damit in Erinnerung zu rufen. Denn trotz der drängenden Probleme muss natürlich darauf bestanden werden, dass diese Prinzipien bei den Lösungsansätzen nicht einfach übergangen werden. Lassen Sie mich einige dieser aus der Sicht meiner Fraktion besonders wichtigen Prinzipien sozusagen beispielhaft bekräftigen.

Erstens: das Gesundheitssystem muss es möglich machen, dass alle Schichten der Bevölkerung ohne jegliche Diskriminierung Zugang zu allen medizinisch erforderlichen Leistungen haben, egal, ob die Finanzierung beitragsgestützt erfolgt oder steuerfinanziert ist. Zweitens: alle müssen am qualitativ gesicherten medizinischen Fortschritt teilhaben können. Drittens: es sollte keine diskriminierenden oder gar gesundheitlich riskanten Wartezeiten oder Effizienzlücken im Gesundheitssystem geben. Viertens: es sollten überall Methoden und Einrichtungen zur gesicherten Qualitätsüberprüfung des jeweiligen Systems bestehen.

Bedauerlich finde ich, dass es eigentlich noch nirgendwo gelungen ist, überzeugende Wege dafür zu finden, rechtzeitige Präventionsmaßnahmen und prophylaktische Angebote systematisch dafür zu nutzen, den allgemeinen Gesundheitsstandard mittel- und langfristig zu verbessern, zumal auf diese Weise sicherlich höhere Kosten für eine dann nicht mehr notwendige Akutbehandlung eingespart werden könnten. Im Gegenteil: in manchen Ländern – beispielsweise auch in Deutschland – beobachtet man, dass etwa die früher hohe Bereitschaft zu Schutzimpfungen schon wieder zurückgeht, weil es offenbar derzeit an aufklärender Werbung fehlt. Diese ist in vielen Fällen offenbar vorschnell eingestellt worden. Ungelöst bleibt auch die aus Gründen der Weckung von Eigenverantwortlichkeit wünschenswerte Verknüpfung von Leistung der Allgemeinheit und eigenen Kostenbeiträgen. Dabei ist unstreitig, dass niemand durch solche Angebote überfordert werden darf. Deshalb sind Höchstgrenzen und gegebenenfalls auch Freistellungen zu Lasten der Allgemeinheit nötig. Es soll sich jedoch für den Normalbürger durchaus auch rechnen, verantwortungsbewusst mit den Angeboten des Gesundheitssystems umzugehen und zum Beispiel Arzneien oder ärztliche Behandlung nicht aus anderen als aus medizinischen Gründen in Anspruch zu nehmen.

Es ist hoch anzuerkennen, dass es dem Berichterstatter gelungen ist, alle wesentlichen Gesichtspunkte auf diesem schwierigen gesellschaftspolitischen Feld anzusprechen. Der Bericht stellt aus unserer Sicht eine wertvolle Orientierungshilfe für alle dar, die sich in unseren Mitgliedsländern mit der schwierigen  Materie der Gesundheitskosten zu befassen haben. Ich hoffe nur, dass diese angebotene Beratung auch von allen angenommen wird.

Vielen Dank.

Renate WOHLWEND, Liechtenstein, EPP/CD

Danke, Herr Präsident.

Geschätzte Kollegen,

Die meisten von Ihnen haben schon einige Debatten zur Abschaffung der Todesstrafe erlebt. Seit Jahren kämpft unsere Versammlung für die Abschaffung der Todesstrafe, und in den Mitgliedsstaaten des Europarates sind wir erfolgreich gewesen. In den Debatten hat sich immer wieder die Frage gestellt, wie es sich eigentlich mit Japan, mit den Vereinigten Staaten, mit den westlichen Demokratien, die sich auch als Hüter der Menschenrechte proklamieren, verhält und warum dort noch Menschen hingerichtet werden.

Das hat dazu geführt, dass wir vor zwei Jahren eine erste Debatte zu dem Thema „Abschaffung der Todesstrafe“ in den Beobachterstaaten des Europarates geführt haben. Damals lautete unsere Beschlussfassung dahingehend, den Dialog mit den betroffenen Ländern beziehungsweise mit den Parlamenten und Regierungen dieser Länder zu finden. Wir wollten die Botschaft des Europarates, dass die Todesstrafe gegen das oberste Grundprinzip des Rechtes auf Leben verstößt, dort einbringen und erreichen, dass zumindest die Hinrichtungen eingestellt und auf längere Sicht und in fernerer Zukunft die Gesetze entsprechend angepasst werden. Vor zwei Jahren waren wir sehr optimistisch, weil wir damals schon den Plan hatten, gemeinsame Veranstaltungen und Seminare sowohl in Japan als auch in den Vereinigten Staaten abzuhalten. Der Unterausschuss für Menschenrechte ist nach Japan gereist und ist in den Vereinigten Staaten in den Bundesstaat Illinois und nach Washington D.C. gegangen, um den Dialog zu suchen. Wir haben ihn leider nur teilweise gefunden.

Während es im Japanischen Parlament bereits eine Gruppierung zur Abschaffung der Todesstrafe gibt, die sehr aktiv für eine Änderung des Gesetzes arbeitet und sich auch dafür einsetzt, eine Diskussion in der Bevölkerung zu forcieren, wird in den Vereinigten Staaten eigentlich nichts für die Abschaffung der Todesstrafe getan. In ganz Amerika sind nur dreizehn Bundesstaaten ohne Todesstrafe, und ein Bundesstaat, nämlich Illinois, hat zurzeit ein Moratorium für Hinrichtungen. Als der Unterausschuss für Menschenrechte nach Illinois reiste und dort ein ziemlich erfolgreiches Seminar veranstaltete, dachten wir, durch Medienwirksamkeit einen Multiplikatoreffet zu bewirken, sodass auch andere Bundesstaaten dem Beispiel folgen und ein Moratorium einführen. Das Seminar haben wir im Frühling abgehalten. Jetzt ist Herbst, und es liegen keine derartigen Meldungen vor. Das ist ein wenig entmutigend. Für meine Kollegen im Rechtsausschuss und, wie ich hoffe, für alle in der Versammlung sollte jedoch gelten, sich nicht entmutigen zu lassen, sondern zielstrebig für eine Abschaffung der Todesstrafe auch in den Beobachterstaaten weiterzukämpfen. In Europa haben wir diese Erfahrung in unseren neuen Mitgliedsländern gemacht. Die ehemaligen sowjetischen Republiken hatten noch zum Großteil die Todesstrafe in ihren Gesetzbüchern und wandten sie auch noch an, als sie Mitgliedsstaaten des Europarates wurden. Sie mussten sich aber verpflichten, sofort die Hinrichtungen einzustellen und danach die Todesstrafe in den Gesetzbüchern abzuschaffen. Es war vor einigen Jahren für die betroffenen Mitgliedsstaaten, aber auch für uns alle unvorstellbar, dass Europa so schnell zu einem Kontinent ohne Todesstrafe werden könnte. Das sollte uns Mut geben, den transatlantischen Dialog mit den Vereinigten Staaten zu versuchen und den schon begonnenen Dialog mit Japan weiterzuführen.

Mein Bericht, den auch die Kollegen im Rechtsausschuss in dieser Form gutgeheißen haben, hält sich bewusst zurück, auf einzelne Fakten einzugehen und die Grausamkeit in den Todeszellen darzustellen. Wir haben es ausgelassen, die Unmenschlichkeit des Wartenmüssens darzulegen, die vor allem für Japan gilt, wo die Hinrichtung nicht vordatiert ist, sondern jeden Tag stattfinden könnte und die Verurteilten nicht wissen, welcher Tag der letzte ist. Das alles ist zwar im Memorandum beinhaltet, aber im Bericht wollten wir uns speziell auf den Dialog konzentrieren. Wichtig ist es, endlich diesen Brückenschlag zu schaffen und die Bereitschaft vor allem der US-amerikanischen Abgeordneten zu finden, überhaupt Gespräche mit uns zu führen. Deshalb ist es, glaube ich, zu früh, große Drohungen in den Raum zu stellen. Solange wir das Gespräch nicht gefunden haben, macht es keinen Sinn, Drohungen auszusprechen. Wir müssen erst gegenseitiges Verständnis finden, bevor wir über weitere Schritte sprechen können.

Ich bin persönlich so enttäuscht gewesen, von der letzten japanischen Hinrichtung zu hören, dass ich sie doch erwähnen muss. Ich stelle es in den Raum: war das ein provozierendes Zeichen seitens Japan, dass der Europarat für Japan doch nicht so wichtig ist? Es gibt bekanntlich in Japan relativ wenige zu Tode verurteilte Personen, aber jede zum Tode verurteilte Person ist schon eine zu viel. Im Vergleich zu den Vereinigten Staaten gibt es jedoch wenige Todesurteile, und es finden sehr selten Vollstreckungen statt. Ich appelliere an Japan insgesamt, und insbesondere an die Frau Justizministerin, in deren Hand es liegt, ob ein Hinrichtungsbeschluss unterzeichnet wird. Ich finde es nicht schön und wage, es ihr hier persönlich vorzuwerfen, dass sie einige Tage vor dieser für den Europarat sehr wichtigen Debatte ein Todesurteil unterzeichnet hat und dieses vollstreckt wurde. Ich glaube, das ist ein schlechtes Signal seitens Japans, nicht nur an den Rechtsausschuss, den die Frau Ministerin auf dem Seminar begrüßt hat, sondern auch an den gesamten Europarat. Dies ist keine ideale Voraussetzung, den Dialog, den wir angefangen haben, unter gutem Zeichen weiterzuführen. Ich bin neugierig auf die Redebeiträge, vor allem die der japanischen Kollegen, die zu Gast sind. Ich habe sie leider noch nicht persönlich getroffen, hoffe aber, nach dieser Debatte mit ihnen sprechen zu können. Denn sie sollten dann in Japan die Botschafter sein und sagen, dass wir von beiden Staaten, Japan und den Vereinigten Staaten, mehr Bereitschaft erwarten.

Danke.

Der Präsident

Vielen Dank, Frau Wohlwend.

Henryk KROLL, Polen, EPP/CD

Vielen Dank, Herr Präsident.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

Zuerst möchte ich Frau Renate Wohlwend dafür danken, dass sie sich des hochwertigen und schwierigen Problems der Abschaffung der Todesstrafe angenommen hat. Letzteres ist bedauerlicherweise schwer zu erreichen, zumal diese grausame Strafe nach wie vor in weltweit führenden Ländern wie den Vereinigten Staaten Nordamerikas und Japan aufrechterhalten wird. Das wirft die Frage auf: kann man im 21. Jahrhundert das Verankern der Todesstrafe in den Strafgesetzbüchern der beiden Länder noch mit Tradition erklären? Sind doch die USA für Menschen rund um den Globus ein nachahmungswürdiges Vorbild und ein Ort, an dem sie zu leben träumen. Daher sollten sie, denke ich, auch und gerade was die Aufhebung der Todesstrafe anbelangt, ein gutes Beispiel setzen.

Uns bleibt heute, an die Vereinigten Staaten und Japan zu appellieren, den europäischen Staaten zu folgen, um dieses Prozedere aufzugeben. Ich bin überzeugt, dass wiederholte und zahlreiche Aufrufe dazu führen werden, dass wir uns bald alle in einer Familie zusammenfinden, der die Todesstrafe fremd sein wird.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Der Präsident

Herzlichen Dank.

Renate WOHLWEND, Liechtenstein, EPP/CD

Danke, Herr Präsident.

Ich will mich ganz herzlich bei allen Kollegen aus dem Europarat und bei unseren japanischen Kollegen für ihre wirklich fundierten Redebeiträge bedanken. Damit haben sie einen großen und wichtigen Beitrag zu der Arbeit des Rechtsausschusses geleistet.

Ich fange damit an, auf das Votum des ungarischen Kollegen Gedei einzugehen, an welches sich ja der Dialog anknüpft. Sobald wir es vom Europarat aus schaffen, bei den amerikanischen und japanischen Parlamentskollegen Zweifel daran zu wecken, dass ihre Gesetzgebung, die die Todesstrafe beinhaltet, gut ist, sind wir schon auf dem richtigen Weg. Der Weg dahin wird jedoch noch lang sein. Wir müssen die amerikanischen und japanischen Parlamentskollegen für ein Gespräch öffnen, damit sie verstehen, welches unsere Wertigkeiten sind. Im Europarat haben wir durch die Menschenrechtskonvention, die Praxis daraus und die jahrzehntelange gute Erfahrung eine Kultur erworben, durch welche die Parlamentarier die echte Überzeugung erlangt haben, dass das, was sie umsetzen und nun auch in den Beobachterstaaten erreichen wollen, richtig und gut ist.

Es ist nicht immer so, dass wir auf die Meinung der Öffentlichkeit hören dürfen. Als Politiker haben wir die Verantwortung, als gutes Vorbild voranzugehen. Auch Sie in Japan dürfen aufstehen und sagen, dass Sie die Todesstrafe persönlich nicht gut finden, dass die Todesstrafe als solche und das Leben des zur Todesstrafe Verurteilten Folter und unmenschliches Behandeln sind, und dass Sie deswegen dagegen auftreten. Dann werden Ihre Wähler anfangen nachzudenken, und dann werden Sie auch die öffentliche Meinung ändern können. Wie Sie, verehrte japanische Kollegen, selbst in Ihren Voten gesagt haben, hat man sich in Europa gegen die öffentliche Meinung, die für die Todesstrafe war, stark gemacht und die Todesstrafe abgeschafft. Wie mein französischer Kollege in seinem Beitrag ausgeführt hat, ist die Kriminalitätsrate nicht gestiegen. Im Gegenteil. Wenn es nicht der Staat ist, der den Tod bestimmt und die Todesstrafe verhängt, dann hat das auch Auswirkungen auf die Gesellschaft. Diese wird weniger aggressiv und weniger kriminell sein. Denn die höchste Ebene der Politik gibt ihr das Vorbild dafür, dass man es auch bei einer Gefängnisstrafe belassen kann, und dass man nicht den Menschen, der getötet hat, auch töten muss. Wenn Sie dieses Vorbild in der Politik leben, dann bessert sich auch die Gesellschaft. Die Kriminalitätsrate wird vielleicht nicht sofort sinken. Auf längere Sicht jedoch wird sie sinken und ganz sicher nicht steigen. Die Todesstrafe ist kein Mittel zur Abschreckung vor kriminellen Akten. Solange es die Menschheit gibt, wird es immer wieder zu brutalen kriminellen Akten kommen. Die Antwort darauf darf jedoch nie und nimmer die Todesstrafe sein.

Wir haben im Rechtsausschuss einige Änderungsanträge besprochen und gutgeheißen. Wenn wir zur Abstimmung der Änderungsanträge kommen, dürfen wir also davon ausgehen, dass sie im Einverständnis des Berichterstatters und des Ausschusses gutgeheißen werden.

Danke.

Eduard LINTNER, Deutschland, EPP/CD

Herr Präsident,

Ich möchte insbesondere unserer Berichterstatterin sehr herzlich danken. Wir haben es hier in der Tat mit einem sehr zähen und sehr schwierigen Thema zu tun, das langen Atem verlangt und das natürlich auch die Kraft fordert, gelegentliche Enttäuschungen zu überwinden. Ich kann nur sagen, dass Frau Wohlwend eine ganz ausgezeichnete, wirklich beispielhafte Arbeit geleistet hat. Im Rechtsausschuss waren wir uns durchaus der grundsätzlichen Bedeutung der Thematik bewusst und haben genauso, wie es hier in den Beiträgen zum Ausdruck kam, natürlich auch um eine richtige Reaktion gerungen. Ich glaube aber, dass letztlich bei allen die Überzeugung vorhanden gewesen ist, dass es wenig weiterhilft, den Dialog jetzt einfach abzubrechen und den Beobachterstatus in Frage zu stellen. Wir müssen vielmehr diesen mühsamen langen Weg beschreiten und zu überzeugen versuchen. Wir müssen endlich auch mit den Vertretern aus den Vereinigten Staaten zu einem Dialog kommen. Dass ein solcher Weg erfolgreich sein kann, zeigt heute die Präsenz der japanischen Kollegen. Dafür möchte ich mich auch im Namen des Rechtsausschusses recht herzlich bedanken und von dieser Stelle aus die Kollegen in den Vereinigten Staaten auffordern, sich künftig einem solchen Dialog nicht zu verweigern. In der Hoffung auf einen Fortschritt werden wir diesen Dialog beharrlich einfordern.

Vielen Dank.

Renate WOHLWEND, Liechtenstein, EPP/CD

Es ist eine traurige Tatsache, dass es vor kurzem eine fünfte Hinrichtung gegeben hat. Um den Bericht richtig zu stellen, musste die Ziffer 4 in 5 umgeändert werden.

Renate WOHLWEND, Liechtenstein, EPP/CD

Nachdem es erfreulicherweise in Japan bereits Bewegungen zur Abschaffung der Todesstrafe gibt, wollen wir noch einmal in Worten festhalten, dass wir diese Bewegungen unterstützen. Das ist der Inhalt des zweiten Änderungsantrags.

Johanna SCHICKER, Österreich, SOC

Herr Präsident, ich möchte Ihnen nur kurz berichten, dass meine Abstimmungsmaschine überhaupt nicht funktioniert. Ich habe zuvor natürlich für den ersten Änderungsantrag gestimmt, die Maschine hat jedoch Rot angezeigt.

Renate WOHLWEND, Liechtenstein, EPP/CD

Danke, Herr Präsident.

Um die Offenheit und Bereitschaft unserer Versammlung unter Beweis zu stellen, würden wir gerne vorschlagen, eine Konferenz in einem weiter abgesteckten Rahmen und zum Hauptthema Moratorium und Todesstrafe zu veranstalten. Dazu brauchen wir eine Beschlussgrundlage. Das ist der Grund dieses Änderungsvorschlages.

Renate WOHLWEND, Liechtenstein, EPP/CD

Danke, Herr Präsident.

Wie ich eingangs meiner Rede erwähnte, haben wir schon wiederholt zu diesem Thema Bericht erstattet. Bereits vor zwei Jahren hatten wir das Ministerkomitee gebeten, im Falle eines neuen Antrages auf Erhaltung des Beobachterstatus sehr streng zu sein und den Beobachterstatus nicht zu gewähren, wenn in dem betreffenden Land die Todesstrafe herrscht und Vollstreckungen stattfinden. Mit dem Änderungsantrag Nr. 4 wiederholen wir diesen Antrag an das Ministerkomitee.

Renate WOHLWEND, Liechtenstein, EPP/CD

Mit dem Änderungsantrag Nr. 5 will der Ausschuss zum Ausdruck bringen, dass man nicht allein von Dialog sprechen, sondern auch Maßnahmen vorsehen soll zur Unterstreichung dieser Zusammenarbeit und dessen, was wir erreichen wollen.