SITZUNGSPERIODE 2004

(1. Teil)

BERICHT
3. SITZUNG

Dienstag, 27. Januar 2004, 15.00 Uhr

REDEBEITRÄGE IN DEUTSCH


František KROUPA, Tschechische Republik, EPP/CD

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen,

Wie Sie wahrscheinlich wissen, wurden die Vollmachten der Delegationen aus Irland und Malta angefochten, da die Zusammensetzung dieser Delegationen nicht mit dem Artikel 6.2 der Geschäftsordnung übereinstimmt. Dieser besagt eindeutig, dass jene Delegationen eine Minderheitsgruppe von Frauen oder Männern mit demselben Anteil wie in den jeweiligen nationalen Parlamenten haben müssen, mindestens aber eine Frau oder einen Mann. Beide Delegationen haben eine Nachricht geschickt, warum die Situation in Bezug auf ihre Zusammensetzung so ist, wie ich ausgeführt habe. Trotzdem muss ich feststellen, dass Artikel 7.1 der Geschäftsordnung besagt, dass die Vollmachten von jedem Mitglied der Versammlung angefochten werden können, das sich auf die prozeduralen Gründe stützt, die auf den Artikeln 25 und 26 des Statuts oder aber auf Artikel 6.2 fußen.

In dieser Situation haben wir vorläufig drei Möglichkeiten: erstens, die Vollmachten anzunehmen; zweitens, sie abzulehnen; drittens, sie mit Beschränkungen zu ratifizieren. Weil die Zusammensetzung der Delegationen Irlands und Maltas nicht den Bestimmungen des Artikels 6.2 entspricht, haben wir praktisch nur zwei Möglichkeiten: die Vollmachten abzulehnen oder sie mit Beschränkungen zu ratifizieren.

Der Vorschlag des Ausschusses für Geschäftsordnung ist, die Vollmachten der Mitglieder der irischen und der maltesischen Delegation zu ratifizieren, aber gleichzeitig das Stimmrecht ihrer Mitglieder in der Versammlung und in ihren Organen so lange zu suspendieren, bis die Zusammensetzung dieser Delegationen im Einklang mit Artikel 6.2 ist.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

František KROUPA, Tschechische Republik, EPP/CD

Danke für das Wort.

Ich muss sagen, dass mir meine Rolle jetzt leichter fällt als am Anfang der Sitzung. Der Gleichstellungsausschuss ist der gleichen Ansicht wie unser Ausschuss. Ich muss hier auch die Bestrebung Frau Aguiars für die gleiche Vertretung von Männern und Frauen in den Delegationen unterstützen. Ich hoffe, dass in Zukunft – maximal bis April – auch die Delegationen Maltas und Irlands aus Frauen und Männern zusammengesetzt werden.

Vielen Dank.

Rudolf BINDIG, Deutschland, SOC

Ich habe eine Frage in Bezug auf die Beziehungen des Generalsekretärs zum Gerichtshof. Für die Richter am Gerichtshof gibt es bisher nur vorläufige Beschäftigungsbedingungen, welche ihnen keinen sozialen Schutz gewähren. Welche Schritte hat der Generalsekretär seit Beginn seiner Amtszeit unternommen, um seiner rechtlichen Pflicht nachzukommen, einen Vorschlag zur Überprüfung dieser vorläufigen Richtlinien vorzulegen, und was sind die Gründe für sein bisheriges Nichtstun?

Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER, Deutschland, LDR

Seit einem Jahr ist eine wichtige Personalstelle beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof, Kanzler einer der vier Sektionen, unbesetzt. Angesichts des Arbeitsanfalls ist dies nicht vertretbar. Werden Sie, Herr Generalsekretär, baldmöglichst die Blockade bei der Besetzung dieser Position auflösen und die Ernennung auf der Grundlage des Vorschlags der Richter, die sich für einen Bewerber im Wahlverfahren ausgesprochen haben, auflösen?


 

Klaus Werner JONAS, Deutschland, SOC

Die Frage ist bereits gestellt und beantwortet worden. Deshalb ziehe ich mein Ansinnen zurück.

Maximilian REIMANN, Schweiz, LDR

Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren,

Dieser Bericht bietet in der Tat einen umfassenden Überblick über die aktuelle Lage der elektronischen Medien in unseren Ländern. Er scheint mir in der Hauptsache aber doch etwas zu stark auf die Entwicklung in einigen unserer neueren Mitgliedsländer im Osten Europas zugeschnitten zu sein. Die Entwicklung dort ist in der Tat in gewissen Ländern Besorgnis erregend und bedarf unserer besonderen Aufmerksamkeit.

Etwas zu einfach scheint mir im Bericht jedoch die Unterscheidung zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Radio- und Fernsehproduzenten ausgefallen zu sein. Hier die „guten“ Öffentlich-Rechtlichen, die eine qualifizierte Dienstleistung erfüllen und dafür Gebühren kassieren dürfen; dort die eher oberflächlich ausgerichteten „Kommerziellen“, denen es primär ums Geschäft geht und die sich vom Programm her das herauspicken, was ihnen die höchsten Einschaltquoten bringt. Diese Unterscheidung ist so nicht haltbar. Die Chancengleichheit ist nämlich vor allem in kleineren Ländern nicht mehr gewährleistet, wo der so genannte „Werbekuchen“ kaum mehr für ein zweites TV-Programm reicht. Private, „Kommerzielle“, haben dort kaum Chancen. Beim Radio sind die Chancen noch besser gewahrt. Radio machen ist wesentlich billiger als Fernsehen machen. Da können selbst werbefinanzierte Radios noch Dienstleistungen erfüllen und mit den aus Gebühren finanzierten Sendern mithalten. Anders aber verhält es sich beim Fernsehen. Wer kein oder zu wenig Geld hat, kann keine guten Programme machen und keine Dienstleistung erfüllen. Wer hingegen über das Gebührenmonopol verfügt, wie das zum Beispiel in der Schweiz immer noch der Fall ist, der kann sich alles leisten: vom Sendeauftrag und allem, was sich hinter diesem schwammigen Begriff verbergen mag, bis hin zur eigenproduzierten Soap Opera. Er kann aber auch manipulieren und seine gebührenfinanzierte Marktmacht auch politisch einseitig einsetzen, was nicht gut und nicht akzeptabel ist. Deshalb muss die das Radio und das Fernsehen betreffende Gesetzgebung so ausgestaltet sein, dass nicht nur eine einzige Medienanstalt in den Genuss von Gebühren kommt, sondern alle, die auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene ein Mindestmass an Dienstleistung erbringen.

Gebührensplitting ist das Losungswort. Gebührensplitting schafft Wettbewerb, es beschneidet Privilegien, limitiert die Marktmacht eines einzelnen und sorgt für Chancengleichheit. In der Schweiz sind wir derzeit dabei, dieses Gebührensplitting gesetzlich zu verankern. Ich bin überzeugt, dass auch dieser Weg zur Stärkung der Dienstleistung führen wird, einer Dienstleistung, die pluralistisch abgestützt ist und nicht einfach nach dem Gusto eines relativ kleinen Clans von Medienmachern ausgerichtet ist.

Ich danke.

Der Präsident

Vielen Dank, Herr Reimann.