SITZUNGSPERIODE 2004

(2. Teil)

BERICHT
12. SITZUNG

Mittwoch, 28. April 2004, 10.00 Uhr

REDEBEITRÄGE IN DEUTSCH

Addendum 01

Zu Protokoll gegebene Reden
zum Punkt 2 der Tagesordnung


Maximilian REIMANN, Schweiz, LDR

Dieser Bericht über die Stärkung und künftige Ausgestaltung der UNO ist aus meiner Sicht nicht in allen Punkten gelungen.

Unbestreitbar ist, und da stimme ich mit dem Bericht überein, dass die UNO nicht nur einer kleinen, sondern einer großen Reform zu unterziehen ist. Die Zeiten, die unmittelbar dem 2. Weltkrieg folgten und zur Gründung der UNO geführt haben, sind nicht mehr die Zeiten von heute. Die Realitäten haben sich gewandelt, zum Teil massiv gewandelt. Die Strukturen der UNO sind aber weitgehend dieselben geblieben.

Im Vordergrund steht dabei die Reform des Sicherheits-Rates. Das Veto-Recht der Siegermächte des 2. Weltkrieges ist nicht mehr zeitgemäß, wird zwecks Durchsetzung von Eigeninteressen zu oft missbraucht und verstößt gegen den demokratischen Grundgedanken der Gleichheit. Die Privilegien der Veto-Mächte sind überholt. Das im Bericht vorgeschlagene doppelte Veto ist ein Schritt in die richtige Richtung, geht meines Erachtens aber noch nicht weit genug.

Wenig abgewinnen kann ich hingegen der generellen Forderung, auch Parlamentarier in nationale UNO-Delegationen einzubeziehen. Meines Erachtens genügt es, wenn die Regierungen in wichtigen UNO-Angelegenheiten zuerst daheim die Parlamente konsultieren, jedenfalls in solchen Ländern, wo die Regierung aus mehreren Parteien zusammengesetzt ist und keine politische Kraft eine Mehrheit besitzt.

Ebenfalls kein Verständnis habe ich für die vom Bericht propagierte Forderung, der Europarat soll am Sitz der UNO eine permanente Vertretung einrichten. Solche zusätzliche Ausgaben sind sachlich nicht gerechtfertigt und passen auch nicht zu den Forderungen nach mehr Budgetdisziplin. Mit einer Stimme wird der Europarat ja ohnehin nicht vor der UNO auftreten können. Und wenn es schon den Europarat zu repräsentieren gilt, dann soll dieses Mandat von jenem Staat wahrgenommen werden, der auch im Ministerrat den Vorsitz hat.