SITZUNGSPERIODE 2007
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(2. Teil)
BERICHT
15. SITZUNG
Mittwoch, 18. April 2007, 15.00 Uhr
REDEBEITRÄGE AUF DEUTSCH
Walter RIESTER, Deutschland, SOC
(Doc. 11203)
Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir führen heute eine Diskussion, die nicht nur sehr wichtig ist, sondern den Kernbereich unserer Aufgabe als Europarat betrifft. Ich bin sehr mit dem Bericht einverstanden und fand es sehr gut, wie Andreas Gross das Spannungsverhältnis zwischen Bürgersicht und Demokratieanspruch aufgezeigt hat.
Ich möchte in den wenigen Minuten etwas zu dem Spannungsverhältnis unserer vereinbarten Regeln und der Wirklichkeit sagen, die in den Ländern sehr unterschiedlich ist. Ich glaube nicht, dass es darum geht, Menschenrechte erster oder zweiter Ordnung zu haben, aber ich halte es für wichtig, dass wir uns vergegenwärtigen welch unterschiedliche historische Prozesse, welch unterschiedliche wirtschaftliche, politische und soziale Voraussetzungen wir zu diesem demokratischen Ziel haben.
Mein Land war fünf Jahre vor Gründung dieses Europarates noch faschistische Diktatur. Wir haben hier Länder mit hohem demokratischem Anspruch, die keine Probleme hatten, noch in den 50-er und 60-er Jahren des letzten Jahrhunderts Kolonien in Afrika und Asien zu besitzen. Und es gibt hier viele Länder, die erst vor rund 15 Jahren aus staatssozialistischen Ordnungen heraus den Weg in Demokratien gegangen sind. Wir verfügen also über sehr unterschiedliche Voraussetzungen. Ich wünsche mir manchmal, dass wir die Unterschiedlichkeit der Voraussetzungen stärker zur Diskussion bringen, wenn wir mit dem Finger auf Probleme bei der Umsetzung unserer zu Recht gefundenen Richtlinien weisen.
Warum? Wenn ich meinem eigenen Sohn sage wie toll es ist, dass wir 27 Länder mit 450 Millionen Menschen haben in diesem engeren Europa der EU, in dem wir uns Krieg nicht mehr vorstellen können, dann weiß er nicht was ich damit sagen will. Denn er hat die Schrecken des Ersten und Zweiten Weltkriegs natürlich nie erlebt. Und ich weiß andererseits, dass für Menschen, die seit 10-15 Jahren in einer Demokratie leben – ein Wimpernschlag in der Geschichte – der Prozess der Demokratisierung ein schwieriger Prozess ist.
Wir stehen in diesem Teil des jetzigen Jahrhunderts vor dem Problem, dass wir global nicht mehr von Europa, bzw. wie in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts von den USA geprägt sein werden. Ich glaube, mit dem Heraufkommen Asiens, mit China und Indien, werden neue Akteure auftreten. Und gerade deshalb ist es so wichtig, diesen Demokratisierungsprozess – ich betone Prozess – in Europa hinzubekommen, wenn er global die Frage von Menschenrechten und Demokratie prägen soll.
Abschließend wünsche ich mir daher manchmal in unseren Debatten, dass wir die Voraussetzungen zum Prozess der Demokratie bei den unterschiedlichen historischen, wirtschaftlichen, sozialen und politischen Bedingungen stärker berücksichtigen.
Herzlichen Dank.
Ali Riza GÜLCICEK, Türkei, SOC
(Doc. 11203)
Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen!
Eingangs möchte ich meinen Kollegen Herrn Gross und Herrn Pourgourides für den von ihnen vorbereiteten Bericht zu der Thematik Demokratie und Menschenrechte in Europa recht herzlich gratulieren. Beide Berichterstatter, die in ihrem umfassenden Bericht auf Engpässe und Schwierigkeiten der Demokratie und Menschenrechte im heutigen Europa verweisen, sprechen auch gleichzeitig wichtige Empfehlungen in diesem Bereich aus.
Es ist der richtige Ausgangspunkt, die Demokratie nicht als statischen Begriff, sondern als einen Begriff, der den aktuellen Bedingungen standzuhalten hat zu verstehen und ihn in dieser Richtung zu stärken. Als Mitglieder der parlamentarischen Versammlung sollten wir die Menschenrechte nicht ausschließlich auf zivile und politische Rechte beschränken, sondern auf der Einhaltung wirtschaftlicher und sozialer Rechte bestehen. In unseren Ländern sollten wir weiterhin als Verfechter der Einführung von Bestimmungen auftreten, die wehrlose Gruppen wie Frauen, Kinder, Behinderte, Migranten und deren Familien in diese Rechte einbinden.
Tendenzen wie Diskriminierung, Intoleranz und Terror, die sich in Rassismus, Ausländerfeindlichkeit, Islam-Gegnerschaft sowie Antisemitismus äußern, sowie weitere im Rahmen des Berichtes erwähnte Punkte äußerst demokratiefeindlicher Natur behindern auf der anderen Seite auch die Beteiligung am politischen Prozess. Die Abnahme des politischen Interesses vor allem bei den Jugendlichen ist durchaus besorgniserregend. Als Mitglieder der parlamentarischen Versammlung müssen wir uns nun bemühen, die Hintergründe dieser Tendenzen richtig zu verstehen und sie gegebenenfalls umzukehren.
Auf der anderen Seite müssen wir die Rolle von Verteidigern der resoluten Umsetzung von Menschenrechten wie dem der verstärkten politischen Mitbestimmung, sowie der Meinungs- und Versammlungsfreiheit übernehmen.
Ganz ohne Zweifel ist die gerechte und ausgewogene Repräsentation des Volkes einer der wichtigsten Maßstäbe eines demokratischen Staates. Obgleich eine gerechte und ausgewogene Repräsentation nicht zuletzt mit einer angemessenen Wahlklausel zusammenhängt, sollte man sich darüber Gedanken machen, inwiefern die Forderung nach einer für alle Länder gleichermaßen geltenden magischen Formel oder Wahlklausel tatsächlich haltbar ist. Auch sollte man nicht vergessen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte es als angemessen betrachtet, in dieser Hinsicht die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Länder zu berücksichtigen.
So sollte auch nicht außer Acht gelassen werden, dass eine eventuelle allgemeine Aufhebung der Wahlklausel nun jedoch aufgrund spezifischer Bedingungen in den jeweiligen Ländern zu eventueller politischer Destabilisierung führen kann, wodurch der Demokratie in diesen Ländern großer Schaden zugefügt würde.
Vielen Dank.
Eduard LINTNER, Deutschland, EPP/CD/PPE/DC
(Doc. 11214)
Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen!
Zunächst will ich daran erinnern, dass die Überwachung der Einhaltung der mit dem Beitritt zum Europarat durch seine Mitgliedsstaaten eingegangenen Verpflichtungen seinerzeit vor zehn Jahren komplettiert und effizienter gestaltet worden ist, nämlich dadurch, dass man ein zusätzliches Instrumentarium eingeführt hat, eine Art operative Institution: das Monitoring-Verfahren, welches von einem speziellen Ausschuss durchgeführt wird.
Seine Aufgabe ist die ständige, durchaus angemessen-kritische aber eben auch konstruktive Beratung und Begleitung des jeweiligen Mitgliedslandes. Darauf will ich deshalb gesondert hinweisen, weil die oft heftigen und mit großer Leidenschaft geführten Debatten über Berichte und Aktivitäten dieses Ausschusses manchmal einen ganz anderen Eindruck hervorrufen.
Im Laufe der jetzt immerhin schon zehnjährigen Tätigkeit des Ausschusses hat sich bei den neuen Mitgliedern die Besorgnis eingestellt, im Wesentlichen seien immer nur sie Subjekt solcher Verfahren. Um dieser Besorgnis Rechnung zu tragen, haben wir im letzten Jahr festgelegt, dass alle Mitgliedsstaaten in einem dreijährigen Turnus einer kritischen Überprüfung unterzogen werden, um eben auch die Objektivität dieses Monitoring-Verfahrens zu unterstreichen.
Natürlich ist zuzugeben, dass es in den alten, den klassischen Demokratien, wie Frankreich und anderen Ländern, eben immer wieder Verstöße gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Beitritt zum Europarat und seinen Konventionen gibt. Wesentlich muss es aber sein, ohne Unterschied zwischen Alt und Neu, dass die aufgezeigten Mängel ernst genommen und die Empfehlungen beachtet und dann auch umgesetzt werden.
Die Erfahrungen, die in den einzelnen Mitgliedsstaaten damit gemacht wurden, sind zugegebenermaßen durchaus unterschiedlich. Beklagen würde ich insbesondere, dass sich die Parlamente in den einzelnen Staaten oft viel zu wenig darum kümmern, wie ihre Regierungen mit solchen Feststellungen umgehen.
Eine ganz wesentliche Stärke des Monitoring-Verfahrens ist seine Nachhaltigkeit. Vor allem das speziell beschlossene Monitoring und das Nach-Monitoring, das sich daran anschließt, dauern in der Regel über Jahre. Sie sind darauf angelegt, positive Entwicklungen hin zur parlamentarischen Demokratie, zum Rechtsstaat, zum toleranten und würdigen Umgang mit Menschen durch staatliche Autoritäten und zu fairen Verfahren bei Wahlen und Abstimmungen anzustoßen und zu unterstützen. Dabei können wir glücklicherweise oft auf hoch renommierte Institutionen aus unserem eigenen Bereich, wie z.B. die Venedig-Kommission, zurückgreifen.
Aus dieser Aufgabenstellung, meine Damen und Herren, ergibt sich aber auch zwingend, dass diese Zielsetzungen natürlich gemeinsam, d.h. auch von den Mitgliedsländern getragen werden müssen, und eine Bereitschaft zu vertrauensvoller Zusammenarbeit für den Erfolg unentbehrlich ist. Dies schließt die Flexibilität seitens der Partner aus dem Europarat mit ein, eben auch spezifische Gegebenheiten – der Kollege Riester hat gerade darauf hingewiesen –, historische oder kulturelle Zusammenhänge, oder auch über lange Zeit gewachsene Mentalitäten zu berücksichtigen.
Wir sind uns dabei durchaus der Tatsache bewusst, dass Demokratisierungsprozesse sehr kompliziert sind und Zeit brauchen, weil sie ein Umdenken in vielen Köpfen erforderlich machen und der Bevölkerung auch erklärt werden müssen, wenn man die Herzen der Mehrheit der Menschen dafür gewinnen will. Deshalb müssen z.B. auch Bildungssysteme, Medien und andere Akteure in diesen Prozess mit eingebunden und an ihm beteiligt werden.
Der Europarat, das wird oft vergessen, bietet in diesem Zusammenhang übrigens parlamentarische Zusammenarbeits- und Hilfsprogramme an, die zugegebenermaßen leider dringend mehr Mittel benötigen würden.
Bei allem Wissen um die Radikalität der geforderten Änderungen, und um die damit verbundene Zeitschiene – eines müssen wir verlangen: Das gemeinsame Ziel muss konsequent im Auge behalten und verfolgt werden, die Richtung muss stimmen, und es darf kein unbegründetes Innehalten oder gar Rückschritte auf diesem Weg geben. Das wäre auch nicht verständlich zu machen, denn die Mitglieder haben sich aus freiem Willen um die Mitgliedschaft in diesem Europarat beworben.
Es gibt aber auch einen Kernbereich von Werten und Verpflichtungen, die keinen Aufschub dulden, wie etwa die Ächtung der Todesstrafe, das Verbot von Folter und von Inhaftierung aus politischen Gründen. Und eine Regierung muss sich letztlich vor dem Souverän, meist einem repräsentativ und fair gewählten Parlament verantworten müssen. Der Zugang zu unabhängigen Informationsquellen etwa und das Recht, im Rahmen einer rechtsstaatlichen Ordnung seine Meinung frei zum Ausdruck zu bringen, all das gehört zu den prinzipiellen Kategorien von Verpflichtungen, die eingegangen worden sind.
Ich würde mir sehr wünschen, wenn diese für den Frieden, die Zusammenarbeit und die demokratische Entwicklung, sowie für die gesellschaftliche und auch politische Stabilität in Europa so wichtige Arbeit aller Institutionen des Europarats, darunter eben auch des Monitoring-Ausschusses, von unseren eigenen Auftraggebern, den nationalen Parlamenten und Regierungen, mit etwas mehr Aufmerksamkeit und noch größerem Unterstützungswillen begleitet würde.
Bei der Durchsetzung der Geltung von Menschen- und Bürgerrechten und eines demokratisch geprägten Staatsaufbaus bedarf es zunehmend der engen Abstimmung und Zusammenarbeit aller involvierten Institutionen. Das gilt für den Europarat mit seinen Mitgliedsstaaten, aber auch im Blick auf die Europäische Union, die UNO, die OSZE, wichtige NGOs und auch weitere Institutionen.
Aus der Vielfalt der Wege darf sich für die Betroffenen nicht die Möglichkeit ergeben, die dabei angebotenen Instrumentarien wahlweise gegeneinander auszuspielen. Deshalb sind exakte Absprachen, intensive gegenseitige Information und die genaue Einhaltung getroffener Vereinbarungen wie z.B. mit der EU über die Arbeit der neuen Grundrechtsagentur eben so wichtig.
Wie umfangreich im Übrigen die Arbeit des Monitoring-Ausschusses geworden ist, mag die Tatsache verdeutlichen, dass er mit seinen Resolutionen und Empfehlungen allein die Basis für mehr als 60 Debatten in den Plenarversammlungen des Europarats geliefert hat.
Meine Damen und Herren: Es ist uneingeschränkt zu begrüßen, dass mit der heutigen Debatte einmal Gelegenheit geschaffen worden ist, den Umfang und die Intensität der Menschenrechte in der Arbeit des Europarats einer breiten Öffentlichkeit umfassend darzulegen. Wir brauchen die Resonanz der öffentlichen Meinung; sie ist neben dem nachhaltigen Einsatz gegenüber den Mächtigen in Regierung, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft unsere mächtigste Waffe zur Durchsetzung unserer Prinzipien.
Vielen Dank.
Renate WOHLWEND, Liechtenstein, EPP/CD/PPE/DC
(Doc. 11214)
Wir danken allen, die die heutige Debatte vorbereitet und mitgestaltet haben. Das sehr informationsreiche Buch, welches die Entschließungs- und Empfehlungsentwürfe sowie die Berichte zusammenfasst und das heute zu erfassende Sitzungsprotokoll, werden einen Platz in meiner Handbibliothek bekommen.
Die parlamentarische Versammlung und der Europarat als solcher mit all seinen Abteilungen und Institutionen, die der Förderung von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit dienen, können auf großartige Errungenschaften stolz sein. Wir haben dies vor allem in den Voten am Vormittag gehört, und vorhin zur Einleitung des dritten Teils vom Berichterstatter und Vorsitzenden des Monitoring-Ausschusses, Kollege Lintner.
Aber es bleibt noch vieles zu tun: Gesellschaften verändern sich, Menschenrechte werden verletzt, die Menschenwürde wird missachtet, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit werden in Frage gestellt oder nicht erfüllt.
Ich komme nun zum Monitoringbericht, den ich persönlich sehr begrüße und mir gefällt die neu gewählte Vorgehensweise, alle Mitgliedsstaaten im regelmäßigen Abstand auf ihre Standards zu überprüfen und, wo angebracht, Erledigung von Zeugnissen in Erinnerung zu rufen. Es ist fair, auf diese Art alte und neue, große und kleine Mitgliedsstaaten gleich zu behandeln. Es liegt mir am Herzen, in dem Teil des Memorandums, wo es um die Details zu den heute behandelten elf Ländern geht, einige Anmerkungen bzw. Ergänzungen betreffend Liechtenstein anzubringen.
Die letzten Gemeinderatswahlen wurden im Januar 2007 abgehalten. Nach vierjähriger Mandatsperiode sind die nächsten zwischen Januar und März 2011 vorgesehen. Der jüngste Bericht des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas wurde am 21. April 2006 verabschiedet und bezieht sich auf den Monitoring-Besuch im November 2005.
Gerne zitiere ich aus den Schlussfolgerungen Punkt 83: Die Situation der liechtensteinischen Gemeinden ist in vielerlei Hinsicht bemerkenswert und zu beneiden. Sowohl der Sinn als auch der Wortlaut der europäischen Karte der kommunalen Selbstverwaltung werden vollständig erfüllt.
Was die Evaluationsberichte in Sachen Geldwäscherei angeht, so hat der IMF (International Monitoring Fund) mein Land gerade Ende Februar besucht und ein positives Zeugnis ausgestellt. Ich gehe davon aus, dass der Bericht im Monitoring Bericht des Money World Einfluss nehmen wird.
Ein sehr wichtiger Punkt ist der, dass unter dem Punkt „Parlamentarische Versammlung“ ein wesentlicher Teil vergessen wurde. Anlässlich der Juni-Sitzung 2006 haben wir den Tätigkeitsbericht des Büros verabschiedet. Darin enthalten ist die Beschlussfassung über die Beendigung des Dialogs zwischen dem ad-hoc Ausschuss des Büros der Versammlung und der liechtensteinischen Landtagsdelegation.
Ich bewundere mit welcher Akribie die Daten erfasst werden, würde aber doch gerne anregen, dass die Delegationsleiter in die Vorbereitung mit einbezogen werden sollten um Verbesserungen und Komplettierungen der Länderberichte vornehmen zu können.
Eduard LINTNER, Deutschland, EPP/CD/PPE/DC
(Doc. 11214)
Herr Präsident!
Im Wesentlichen haben sich diejenigen Feststellungen und Beobachtungen bestätigt, die ich in meinem Bericht ja auch schon dargestellt habe. Beispielsweise wird es allgemein als Fortschritt empfunden, dass künftig routinemäßig alle Mitgliedsländer untersucht werden, dass wir im vorigen Jahr also sozusagen eine Art Reihenuntersuchung eingeführt haben, weil eben doch die Tatsache, dass der Fokus eindeutig auf den neuen Mitgliedsländern lag, teilweise als diskriminierend empfunden worden ist.
Da haben wir also bereits entsprechend gehandelt, und wie die konkreten Erfahrungen zeigen, schadet es, glaube ich, den alten Mitgliedsländern auch nicht, wenn sie immer wieder mal einen Spiegel vorgehalten bekommen. Da werden Dinge entdeckt, die aus Betriebsblindheit in manchen Demokratien einfach so praktiziert werden, ohne dass groß darüber nachgedacht worden ist. Wir werden also sicher auf diesem Weg fortfahren können.
Der Kollege van der Brande hat darauf hingewiesen, dass zwischen den individuellen Grund- und Bürgerrechten und den kollektiven Demokratierechten, wie der parlamentarischen Demokratie oder dem entsprechenden zugehörigen Staatsaufbau, natürlich in der Tat ein untrennbarer Zusammenhang besteht. Dies sind untrennbar miteinander verbundene Elemente, die eben auch dann natürlich wirksam werden und zum Ausdruck kommen, wenn es darum geht, einmal festzulegen, bei welchen fundamentalen Prinzipien und Verfahrensmodalitäten die Zeitschiene nicht als Ausrede, bzw. als Element der Verzögerung akzeptiert werden kann.
Obwohl wir alle natürlich sehen, dass, wie ich bereits darauf hingewiesen habe, spezifische Besonderheiten, Mentalitäten, die sich über Jahrzehnte oder Jahrhunderte entwickelt haben, nicht beiseite gelegt werden können, sondern in der Beurteilung Berücksichtigung finden müssen. Dennoch, es bleibt dabei, es gibt Kernelemente, wesentliche Rechte und Prinzipien, die eben nicht hinausgeschoben werden können, sondern sofort eingeführt werden müssen.
Es ist auch darauf hingewiesen worden, dass es wünschenswert wäre, dass die nationalen Parlamente mehr reagieren. Dabei sind wir natürlich alle selbst gefordert; wir haben diese Hausaufgabe bis heute noch nicht erledigen können. Gerade, was das Eintreten für Demokratie und Menschenrechte angeht, könnten wir unsere Wirksamkeit natürlich noch erheblich in der Wirkung steigern, wenn es gelänge, die nationalen Parlamente dafür zu gewinnen, entsprechend mit eigenen Debatten und Beiträgen zu reagieren.
Hier und dort ist dies gelungen, und wir sollten uns vornehmen, einmal darüber nachzudenken, inwieweit wir diese Resonanz und Rückkopplung verbessern und verstärken können. Insgesamt ist dem Monitoring-Verfahren hier auch von den Ländern, die unmittelbar sehr betroffen sind, ein gutes Zeugnis ausgestellt worden. Insofern bin ich dankbar für diesen Hinweis. Das ermutigt uns, mit der einen oder anderen Änderung im Detail in dieser Richtung fortzufahren.
Vielen Dank.
Eduard LINTNER, Deutschland, EPP/CD/PPE/DC
(Doc. 11214)
Herr Vorsitzender, ich hatte ja bereits Gelegenheit, vorhin drauf einzugehen, was in der Diskussion aus der Sicht des Monitoring Ausschusses also bemerkenswert war. Lassen Sie mich deshalb nur eine Ergänzung vornehmen.
Es hat mich sehr gefreut, dass viele herausgestellt haben, dass durch die schwierigen Prozedur gelungen ist, beizubringen, dass Monitoring im Grunde genommen Dialog bedeutet, Begleitung, Zuhören, Betreuen und sich nicht etwa irgendwelche Richtlinien-Funktion anmaßen darf.
Ich sage dies noch einmal ausdrücklich, weil natürlich durch die hitzigen Debatten, die gelegentlich über die Berichte geführt werden, in der Öffentlichkeit ein anderer Eindruck entstehen könnte.
Sie werden sehen, dass viele der Fortschritte die wir erreicht haben, die oft nur kleine Stücke waren eben nur im persönlichen Dialog, im geduldigen Besprechen, im ständigen Kontakt erreicht worden sind und deshalb ist mit Sicherheit einer der größten Vorzüge dieses Monitoring Verfahrens die Tatsache, dass man sich über Jahre hinweg begleitet, sich kennt, dass die Rapporteure teilweise jahrelang am selben Thema arbeiten. Ich finde, dies ist ein erfolgreiches Rezept – wir sollten es beibehalten, und ich bedanke mich genauso bei allen die im Sekretariat mitgewirkt haben.
Es ist übrigens unmöglich, solche Dinge ohne persönliche Leidenschaft und ohne Einsatz zustande zu bringen. Es geht nicht nur um Pflichterfüllung, sondern es geht wirklich um das Einbringen der Person und auch für diesen ganz persönlichen Verdienst möchte ich mich herzlich bedanken.
Wolfgang WODARG, Deutschland, SOC
(Doc. 11203, Amendement 17)
Auch an dieser Stelle sollte noch einmal der Hinweis auf die Biomedizin-Konvention aufgenommen werden. Das entspricht dem, was vorhin schon beschlossen worden ist.
Eduard LINTNER; Deutschland, EPP/CD/PPE/DC
(Doc. 11214-Amendement 3)
Als Berichterstatter möchte ich dagegen sprechen, denn wir haben uns bei der Formulierung sehr strikt daran gehalten, was früher schon von diesem Gremium beschlossen worden ist, und möchten ungern in dieser komplizierten völkerrechtlichen Situation abweichen. Deshalb plädieren wir für die konsequente Fortführung der bisherigen Beschlüsse.
Eduard LINTNER; Deutschland, EPP/CD/PPE/DC
(Doc. 11214-Amendement 4)
Auch hier sind wir nach dem Prinzip verfahren, ursprüngliche Beschlüsse des Gremiums zu zitieren, um uns nicht in neue Diskussionen zu verwickeln. Deshalb wollen wir an dieser Formulierung festhalten.
Eduard LINTNER; Deutschland, EPP/CD/PPE/DC
(Doc. 11214-Amendement 6)
Leider muss ich feststellen, dass ein Rest dieses Problems weiterhin besteht, wenn es um Statusfragen geht. Deshalb meinen wir, dass Bulgarien hier zu Recht erwähnt wird.