AL07CR36

AS (2007) CR 36

 

Provisorische Ausgabe

SITZUNGSPERIODE 2007

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(4. Teil)

BERICHT

36. SITZUNG

Freitag, 5. Oktober 2007, 10.00 Uhr

REDEBEITRÄGE AUF DEUTSCH


Gisela WURM, Österreich, SOC

(Dok. 11372)

Danke, Herr Präsident!

Herr Bota, ich möchte Ihnen auch recht herzlich gratulieren für Ihren Bericht. Vor allem hat mir bei Ihnen die große Leidenschaft gefallen, mit der Sie sich dieses Thema, diese Kampagne zu eigen gemacht haben. Herzlichen Dank auch dafür!

Die Europarats-Kampagne « Schluss mit der häuslichen Gewalt gegen Frauen » (2006-2008) ist ein Meilenstein im europaweiten Kampf gegen Gewalt in der Familie.

Ich unterstütze die Haltung der Parlamentarischen Versammlung, dass die nationalen Parlamente einen entscheidenden Beitrag zur Bekämpfung häuslicher Gewalt leisten können und müssen.

Gesetze zum Schutz der Frauen und Bestrafung der Täter sind dabei ebenso unerlässlich wie die Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit.

Die Parlamentarische Versammlung stellt zu Recht fest, dass häusliche Gewalt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Menschenrechte darstellt. Und ich sehe es auch als Aufgabe der nationaoen Parlamente an, eine Null-Toleranz-Politik bei häuslicher Gewalt zu vertreten und keine Rechtfertigungen durch kulturelle oder auch religiöse Argumente zuzulassen.

In Österreich wurde das Gewaltschutzgesetz auf Initiative der damaligen Frauenministerin Johanna Dohnal eingeführt, das dieses Jahr sein zehnjähriges Bestehen begeht. Jeglicher häuslichen Gewalt gegen Frauen wird mit diesem Gesetz der Kampf angesagt.

Doch ist es auch wichtig und richtig, dieses Gesetz zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Denn wir dürfen nicht aufhören, Gewalt in den vier Wänden zu bekämpfen, und zwar mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln!

Im Rahmen der Kampagne des Europarates gegen häusliche Gewalt findet jetzt in Österreich eine internationale Tagung statt, und zwar am 5., 6. und 7. November: „10 Jahre Österreichisches Gewaltschutzgesetz im internationalen Kontext“.

Dabei wird zu internationalen Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen referiert und eine Standortbestimmung sowie Ausblicke über die zehnjährige Erfahrung mit dem in Österreich gültigen Gewaltschutzgesetz erstellt.

Fachreferenten und –referentinnen aus den Bereichen der Polizei und der Gerichte werden hier ebenso zu Wort kommen, wie auch die Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie und selbstverständlich auch die Frauenhäuser.

In Österreich ist eine nationale Arbeitsgruppe seit mehreren Monaten aktiv, um die Europaratskampagne voranzutreiben. Sie besteht aus Vertretern und Vertreterinnen verschiedenster NGOs und der Politik. Ich nehme selbstverständlich auch daran teil, um entsprechend den Ausfluss dieser Arbeitsgruppen ins Parlament hineinzutragen.

Mit dem österreichischen Gewaltschutzgesetz ist die häusliche Gewalt aus dem privaten Bereich herausgeholt worden, und das ist sehr wichtig. Die Wegweisungen, die dieses Gesetz ermöglicht, sind auch von der Polizei sehr gut angenommen worden, und es gibt eine gute Zusammenarbeit zwischen den Interventionsstellen, welche diese Wegweisungen in die Wege leiten, und der Polizei sowie im Anschluss daran mit den Gerichten.

Was ist der Ausblick? Justizministerin Maria Berger hat sich vorgenommen, die Situation der Opfer in Österreich noch zu verbessern: So soll ein Straftatbestand für lang anhaltende Gewaltbeziehungen eingeführt werden.

Damit will die Justizministerin erreichen, dass die Täter vor Gericht nicht nur für das letzte Delikt zur Verantwortung gezogen werden, sondern für das oft jahrelange Martyrium, das sie den Partnerinnen zugefügt haben, belangt werden, d.h., das Strafmaß wird dann entsprechend verlängert.

Die im Gewaltschutzgesetz verankerten Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie wurden mit entsprechenden finanziellen Mitteln und Ressourcen ausgestattet, und es ist auch eine weitere Regionalisierung in den verschiedenen Bundesländern gedacht.

Vielleicht noch einen Satz zu dem geltenden Anti-Stalking-Gesetz ist anzumerken, das gegen beharrliche Verfolgung eingeführt wurde: Es gilt jetzt seit ca. einem Jahr. Nahezu 500 Verurteilungen wurden bereits ausgesprochen und es wurden auch einstweilige Verfügungen verhängt.

Das bedeutet, dass dieses Gesetz kein totes Recht geworden ist, sondern es wird von den Betroffenen, den Opfern, sehr in Anspruch genommen.

Lassen Sie mich als letztes noch sagen: Die alte Familientradition, dass der Staat nichts in der Familie zu suchen hat, ist bei Gewalt völlig fehl am Platz. Hier braucht es die eiserne Hand des Gesetzes!

Danke.