AL08CR13

AS (2008) CR 13

 

Provisorische Ausgabe

SITZUNGSPERIODE 2008

________________________

(2. Teil)

BERICHT

13. SITZUNG

Dienstag, 15. April 2008, 15.00 Uhr

REDEBEITRÄGE AUF DEUTSCH

Hakki KESKIN, Deutschland, UEL/GUE

(Amendments zu Doc. 11540)

 

Amendment Nr. 16

Ich war gerade nicht vorbereitet auf diesen Punkt. Da muss ich kurz mal schauen, worum es geht….

Amendment Nr. 17

Man müsste hier ganz klar unterscheiden zwischen, wie auch von vielen gesagt worden ist, zwischen dem islamischen Glauben, der Religion, und den fundamentalistischen Absichten. Daher diese Ergänzung.

Amendment Nr. 18

Ich habe hier vorgeschlagen, diesen Paragraphen zu streichen.

Amendment Nr. 22

Es sollte diese (Sprecher spricht weiter auf Englisch) praktisch hier eingesetzt werden. Mein Problem ist, ich habe den Text nicht in Deutsch da, sondern in Englisch, aber mein Englisch ist nicht sehr gut. Das ist mein Problem.

Amendment Nr. 21

Ja, ich wollte gerne hier zwischen jungen Menschen den Begriff „insbesondere“ ergänzen.

Wolfgang WODARG, Deutschland, SOC

Frage an Thomas HAMMARBERG, Menschenrechtskommissar des Europarates

(Doc. 11553 rev.)

Lieber Herr Kommissar Hammarberg, herzlichen Dank für Ihre gute Arbeit.

Ich habe die Frage: Wo liegen Ihrer Meinung nach die größten Defizite bei der Implementierung des Menschenrechtschutzsystems unter den Mitgliedsstaaten des Europarates, und welche Handlungsschwerpunkte leiten Sie für sich und für Ihre Empfehlungen an uns daraus ab?

Sabine LEUTHEUSER-SCHNARRENBERGER, Deutschland, ALDE/ADLE

(Doc. 11464)

Danke Herr Präsident,

Meine Damen und Herren,

im Namen der ALDE-Gruppe gratuliere ich dem Berichterstatter, Ihnen, Herr Pourgourides, sehr zu diesem hervorragenden, wichtigen Bericht. Wir stimmen ihm zu. Er ist unter sehr schwierigen Bedingungen entstanden, denn die Kooperation mit den Ansprechpartnern in Belarus wurde Ihnen weitestgehend verweigert und Sie hatten nicht die Möglichkeit, nach Belarus zu reisen; so ging es auch Vertretern anderer internationaler Organisationen. Schon allein diese Umstände sind sehr bedauerlich.

Es ist ein sehr ausgewogener Bericht, denn Sie berücksichtigen in Ihrer Ergänzung vom 11. April die neueste Entwicklung, auch die positive Entwicklung: Einige Häftlinge, die Sie in Ihrem ersten Bericht erwähnten, sind freigelassen worden.

Das könnte Hoffnung machen, wenn nicht gleichzeitig wieder viele oppositionelle Aktivisten festgenommen worden wären, nahezu alle friedlichen Demonstrationen mit Massenfestnahmen enden würden, und die Todesstrafe trotz aller Appelle vieler internationaler Organisationen, einschließlich des Europarates, allein im Februar diesen Jahres wieder dreimal verhängt worden wäre.

Das zeigt die schlechte Menschenrechtslage in Belarus. Der Bericht muss besorgt machen und aufrütteln. Das Klima der Einschüchterung Andersdenkender, das Gefühl der Rechtlosigkeit und das fehlende Vertrauen in staatliche Organisationen drängen sich dem Leser bei jeder Zeile dieses Berichts auf.

In der Diktatur des Präsidenten Lukaschenko gibt es immer noch keinen Platz für rechtsstaatliche Mindeststandards, für Freizügigkeit der Bürger und für ihr fundamentales Recht der freien Meinungsäußerung und der Versammlungsfreiheit.

Das neue Dekret des Präsidenten vom 1.1.2008 zur Kategorisierung, welcher Bürger von Belarus unter welchen Bedingungen ausreisen darf oder nicht, wird es den Behörden leicht machen, Regimegegnern einen Besuch ins Ausland zu untersagen. Und dann wird es auch für den Europarat vielleicht kaum noch möglich sein, von Menschenrechtlern aus Belarus etwas über die großen Schattenseiten dieser Diktatur zu erfahren.

Zwei Punkte möchte ich aus dem Bericht besonders hervorheben:

Erstens: Die Darstellung der verschiedenen Formen des politisch motivierten Missbrauchs des Strafjustizsystems in der Resolution unter Punkt 2. Dazu gehört typischerweise die Verurteilung politischer Gegner wegen des vorgeblichen Vorwurfs z.B. der Steuerhinterziehung, des Betrugs oder der Veruntreuung.

Es werden also Verletzungen nach allgemeinen Strafbestimmungen konstruiert, um nach unfairen Prozessen zu einer willkürlichen Verurteilung zu kommen.

Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen staatliche Funktionäre wegen Straftaten wie schwerer Körperverletzung oder dem Verschwinden von Persönlichkeiten werden dagegen unterlassen. Das betrifft häufig auch ungeklärte Todesfälle von Journalisten.

Das ist eine Systematik. Wir kennen sie schon aus zahlreichen Berichten der Parlamentarischen Versammlung zu anderen Mitgliedstaaten. Diesen systematischen Missbrauch eines Strafjustizsystems müssen wir stärker thematisieren und verurteilen, und dazu trägt dieser Bericht von Herrn Pourgourides hervorragend bei.

Der zweite Punkt in dem Bericht ist der Vorschlag unter Punkt 3 der Resolution, einen neuen Mechanismus zur nachhaltigen Kontrolle und zur Unterstützung von Opfern von Menschenrechtsverletzungen in Belarus einzurichten.

Eine Arbeitsgruppe aus lokalen und internationalen Menschenrechtsverteidigern soll künftig das Schicksal der Opfer von Menschenrechtsverletzungen nachhaltig beobachten und ganz konkret helfen – z.B. gerade auch den Studenten, die wegen der Teilnahme an friedlichen Demonstrationen von der Hochschule verwiesen wurden. Es scheinen ja gerade diese jungen Menschen zu sein, vor denen die Diktatur von Präsident Lukaschenko besondere Angst hat.

Transparenz, Nachhaltigkeit, Hilfe und dauernde Beobachtung können langfristig zu einer Verbesserung der Menschenrechtslage beitragen. Deshalb ist das ein guter neuer Vorschlag, den wir auch aktiv begleiten sollten. Wir dürfen nach diesem Bericht das Schicksal der Opfer in Belarus nicht aus den Augen verlieren.

Vielen Dank.