AL08CR31 |
AS (2008) CR 31 |
Provisorische Ausgabe |
SITZUNGSPERIODE 2008
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(4. Teil)
BERICHT
31. SITZUNG
Dienstag, 30. September 2008, 15.00 Uhr
SCHRIFTLICHE REDEBEITRÄGE AUF DEUTSCH
Christoph STRÄSSER, Deutschland, SOC
(Doc. 11723, Fragen an Staatssekretär Belfrage)
Vielen Dank, Herr Staatssekretär!
Sie haben dankenswerterweise in Ihrem Bericht die Problematik des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte angesprochen. Wir haben vernommen, dass Sie sich bemüht haben, dort Fortschritte zu erzielen. Es ist einer der wesentlichen Bestandteile der Glaubwürdigkeit des Europarates, dass es dort Fortschritte gibt.
In diese Richtung gehen auch meine konkreten Fragen, denn es reicht mir einfach nicht aus, was Sie dargestellt haben. Sie haben sich bemüht und Sie wollen, dass das 14. Protokoll von allen Teilnehmerstaaten auch ratifiziert wird. Was konkret waren die Reaktionen dazu? Was haben Sie für eine Perspektive in dieser Angelegenheit? Gibt es andere Möglichkeiten, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiter funktionsfähig zu halten? Was sind die Perspektiven?
Detlef DZEMBRITZKI, Deutschland, SOC
(Doc. 11700)
Herr Präsident,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Die Diskussion, die wir haben, steht ja nun auch noch in unmittelbarem Zusammenhang mit den Ausführungen des Vorsitzenden der Präsidentschaft, mit den Fragen und mit den Antworten. Ich glaube, wir fühlen alle, welche Herausforderungen dort zu bewältigen sind. Umso mehr bedanke ich mich bei den Berichterstattern für die exzellente Vorlage, die wir hier bekommen haben, weil sie wirklich aufzeichnet, in welcher Breite dort die Probleme zu beachten sind.
Alle von uns, die sich länger mit dem Thema Bosnien-Herzegowina beschäftigen, werden mir sicherlich zustimmen, wenn Ich sage, dass man ein bisschen ungeduldig wird, weil wir im Zusammenhang mit vielen Dingen – ich denke da an die einzelnen Reformschritte, die Polizei- und Justizreform –, seit Jahren immer wieder hören, dass diese Dinge auf den Weg gebracht werden und dann doch nicht realisiert werden.
Hier stellt sich uns diese Herausforderung, die unmittelbar mit dem Dayton-Abkommen zusammensteht und die wir ja eben schon im Zusammenhang mit den Fragen und Antworten gehört haben. Ich möchte aber noch einmal darauf hinweisen, dass wir überhaupt keine Chance haben, zu den Grund- und Menschenrechten in Bosnien-Herzegowina zurückzukommen, wenn es nicht gelingt, diesen Dayton-Prozess zu überwinden.
Denn wenn es so ist, dass Entitäten meinen, sie stünden im Vordergrund und es nicht möglich ist, solche Egoismen zu überwinden, um zu einer gemeinsamen Vorstellung und zu der Situation zu kommen, dass jeder berechtigt ist, im Land mitzuwirken und Funktionen zu übernehmen, dann wird es schwierig sein, dort ein Zukunftsprojekt zu realisieren, auch in Blickrichtung Europäische Union.
Wenn man sich allein die Overheadkosten anschaut, die dieser Prozess bzw. diese Entitätenregelung in Bosnien-Herzegowina verursacht – wir haben 13 Regierungen, wenn man Entitäten, Kantone und die Überregionalen mitzählt –, wird deutlich, dass unglaublich viele Gelder gerade in diese Verwaltungsstruktur fließen, was eigentlich nicht zu akzeptieren ist.
Die Kollegin aus Irland hat zu Recht die Frage angesprochen, wie es im Bildungs- und im Schulbereich aussieht. Es kann doch nicht sein, dass wir akzeptieren, dass diese Parallelität in den Strukturen auch weiterhin in diesen Bereichen existiert – im Bericht wird darauf hingewiesen.
Die Herausforderungen sind angesprochen und ich kann sie hier nur noch einmal wiederholen. Es muss alles daran gesetzt werden, zu dieser gemeinsamen Verfassung zu kommen und dabei wird wenig von außen möglich sein, wenn nicht in Bosnien-Herzegowina die Verantwortlichen bereit sind, sich zusammenzusetzen, und wenn eben bei einer nächsten Veranstaltung hier im Europarat der Präsident von Bosnien-Herzegowina nicht insgesamt für alle sprechen kann anstatt von der Entität, die er schwerpunktmäßig vertritt.
Ich glaube, dass die Situation die ist, dass die jetzt Etablierten in Bosnien-Herzegowina möglicherweise aus der existierenden Konstruktion ihre Vorteile ziehen und auf diese nicht verzichten wollen. Doch damit verbauen sie ihrer Jugend die Zukunft.
Wir haben ja versucht, durch Erleichterung im Visaregime – wobei gerade die Europäische Union vielleicht noch besser, noch offener werden muss – zu erreichen, dass junge Menschen auch in unsere Länder kommen können, um zu sehen, wie eine Demokratie funktioniert, wie eine wirkliche Vielfalt aussehen kann und dass die Problemsituation in Bosnien-Herzegowina nicht die einzige ist, die wirklich substantiell ist, sondern dass man außerhalb des Landes Lösungsstrategien zur Verfügung hat.
Ich glaube aber auch, es muss an die Religionsgemeinschaften appelliert werden. Ich habe den Eindruck, dass da manches zueinander gekommen ist, besser als vor etlichen Jahren. Als ich vor einigen Jahren durch Bosnien-Herzegowina fuhr, hatte ich immer das Gefühl, dass da ein gewisser Wettlauf bestand, ein Wettlauf um den höchsten Kirchturm bzw. die höchste Moschee. Ich glaube, auch hier muss man darauf achten, das Miteinander zu forcieren. Auch hier besteht eine große Verantwortung, wieder zusammenzukommen.
Denn eines ist richtig, wir hatten dort eine multikulturelle Situation. In Sarajewo war die Situation z.T vorbildlich für Europa. Wir hätten z.B. gerade bezüglich des Islam viel lernen können, was eine gewisse Offenheit oder Transparenz angeht. Und diese Kultur zurückzugewinnen ist auch eine Herausforderung für uns als Europarat. Hier können wir helfen.
Über die materiellen und ideellen Hilfen hinaus muss im Land selbst die Verantwortung begriffen werden, und ich kann nur wünschen und hoffen, dass die drei verantwortlichen Entitäten ihre eigenen Vorstellungen dahingehend überwinden, dass sie sich ins Gemeinwohl einbringen, insbesondere im Interesse ihrer Jugend.
Gerd HÖFER, Deutschland, SOC
(Doc. 11700)
Herr Präsident,
meine sehr verehrten Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
In mehreren Reisen und einmal im Auftrag der Parlamentarischen Versammlung der Europäischen Union habe ich Bosnien-Herzegowina besucht und, so weit dies möglich war, mit allen gesprochen, die dort Autorität hatten, sowohl auf der staatlichen als auch der regionalen Ebene. Dabei wird bewusst, was eigentlich getan werden muss. Aber der Geburtsfehler von Welten, der in dem englischen Begriff „nation building“ gipfelt, ist in Bosnien-Herzegowina beinahe wortwörtlich umgesetzt und verstärkt worden dadurch, dass es nicht nur um nation building geht, sondern dass die Entitäten religiös unterfüttert wird.
Mir ist berichtet worden, dass es in Bosnien–Herzegowina über 38 Geheimdienste gibt, und dass diese Geheimdienste nicht nur aus dem Inland kommen, sondern auch von anderen Akteuren von außerhalb, und sogar teilweise religiös inspiriert und infiltriert sind. Das bedeutet, dass man sich hier eingerichtet hat, und dadurch bewirkt, dass das Gebilde des Staates, der zwar, was die Verwaltungsstrukturen anbelangt, mit einem relativ föderalen Aufbau versehen ist, sich statisch gestaltet und sich nicht bewegt.
Das liegt im Wesentlichen daran, dass die Vergangenheitsbewältigung, die sich zwischen den Entitäten und zwischen der jüngsten Geschichte in Bosnien-Herzegowina abspielen muss, bewusst verdrängt wird, und dass aus den alten Konflikten teilweise noch Rechte hergeleitet werden, mit denen die Entitäten unterfüttert werden.
Ich war sehr davon angetan, dass der Präsident diesen Begriff des „nation building“ umgewandelt hat in „Citizenship“, also in bürgerliches Engagement. Bürgerliches Engagement muss aber aus freien Wahlen hervorgehen und darf nicht durch Volksbewegungen oder die Zugehörigkeit zu irgendwelchen Religionen unterfüttert werden. Das heißt, der Schlüsselbegriff ist tatsächlich Vergangenheitsbewältigung.
Ich sehe auch mit etwas Sorge, dass Dritte von außen her versuchen, den Prozess so zu stabilisieren, dass er so bleibt, wie er ist. Wenn dies der Fall ist, wird es sehr schwer sein, Bosnien-Herzegowina an die demokratischen Verwaltungs- und Rechtsstrukturen, an die Strukturen der Legislative, der Exekutive und der Judikative heranzuführen. Weil sich der Kreisverkehr, der sich zwischen den drei Hauptgruppen entwickelt, immer eine Minorität hervorbringt, die dieses blockieren kann - ein weiterer Geburtsfehler, der durch eine Verfassungsreform beseitigt werden muss.
Dies gelingt aber nur, wenn die „Citizenship“, das bürgerliche Engagement, sich in den Köpfen der Menschen etabliert und von unten wächst, und den Menschen sowohl in ihrem Bildungssystem wie auch in öffentlichen Darstellungen und Meinungen klargemacht wird, dass diese Betonierung alter Standpunkte die Verfestigung der Zustände in Bosnien-Herzegowina bedeutet.
Das Zugehen in einem nachbarschaftlichen Engagement durch Dritte wäre hilfreich, und es wäre sehr hilfreich, wenn man einmal umgekehrt denken würde (was ich in Bosnien-Herzegowina nicht erlebt habe): Wenn man die EU Standards deduktiv, also von oben nach unten betrachten und feststellen würde, dass diese Standards, die in der EU und auch hier im Europarat gelten, gesetzt und bekannt und als Normen akzeptiert sind, die erreicht werden müssen. Daraus leitet sich ab, was in dem Unterbau implementiert werden muss.
Dieser Prozess fehlt. Man sieht dies auch an der Zögerlichkeit, die sich selbst im Minenräumen, zeigt, das aus verschiedenen Gründen sehr langsam vor sich geht. Ich war sehr darüber erfreut, als man sich bei meinem letzten Besuch in Sarajewo an die Olympischen Winterspiele erinnerte und feststellte, man hätte 2010/2012 gern dort ein ähnliches Ereignis. Dass dies nicht möglich war, lag unter anderem an der zögerlichen Minenräumung. Das halbe Land ist ja dort gefährlich zu betreten, und die Frage, ob eine touristische Entwicklung mit Besuchern aus dem Ausland möglich ist und sich auch wirtschaftlich auswirken kann, hängt unmittelbar von der Minenräumung ab. Insofern bin ich etwas enttäuscht und pessimistisch. Dennoch danke ich für den Bericht.
Amendments zu Doc. 11700:
Christoph STRÄSSER, Deutschland, SOC
Amendment 7
Herr Vorsitzender,
anlässlich des Queer-Festivals in Sarajewo, einer kulturellen Demonstration von sexuellen Minderheiten, ist es vor einigen Tagen zu heftigen Übergriffen und verbalen Angriffen gegen die Teilnehmer und Organisatoren gekommen, bis hin zu Todesdrohungen, die bis zum heutigen Tage nachwirken. Der Europarat sollte als parlamentarische Veranstaltung erklären, dass auch diese sexuellen Minderheiten Schutz genießen. Wenn der Europarat das tut, ist das für die Betroffenen eine gute Hilfe. Deshalb sollten wir heute dem Änderungsantrag zustimmen.
(…)
Ich übernehme den Änderungsantrag von Herrn Sasi.
Amendment 8
Hier geht es um die konkrete Ausformulierung dessen, was in dem Antrag bisher gefordert wurde, nämlich eine konkrete Implementierung von Entscheidungen des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs im Hadzic-Fall, sowohl um Empfehlungen des Anti-Folter-Komitees der früheren Menschenrechtskommission, nämlich die psychiatrische Abteilung des Zenica-Gefängnisses zu schließen, weil es dort zu unwürdigen Behandlungen kommt. Diesem Antrag wird Nachdruck verliehen, weil die Fristen, die gesetzt worden waren, bereits 2005 und 2007 ausgelaufen sind.
(…)
Einverstanden.
Amendment 9
Der Antrag ist als Forderung an die Behörden Bosnien-Herzegowinas die logische Konsequenz aus dem , Änderungsantrag Nummer 7, den wir hier bereits beschlossen haben
Andreas GROSS, Schweiz, SOC
(Doc. 11682)
Frau Präsidentin,
Meine Damen und Herren,
Die sozialdemokratische Fraktion hat diesen Bericht ausführlich diskutiert. Bei dieser Gelegenheit möchte sie auch Frau Bemelmans für ihre große Arbeit in der Subkommission für die Richterwahl danken. Wir wissen, dass das eine riesige Sache ist, die sie sehr gut macht. Dabei sind wir uns als sozialdemokratische Fraktion auch bewusst, dass wir selber sozusagen dem Gericht folgen müssen, genauso wie irgendeine andere Macht im Staat. Insofern teilen wir die Meinung von Herrn Pourgourides.
Auf der anderen Seite sollten wir gleichzeitig aber nicht gleichfertig Errungenschaften infrage stellen, die wir erreicht haben. Es spricht für die Versammlung und für unsere Arbeit, dass wir uns selber Hürden setzen, um schwierige Dinge auch dann zu erreichen, wenn dabei Umstände dabei zu bewältigen sind, die es nicht einfach machen, die Ziele zu erreichen.
Genauso wichtig, wie die Kompetenz der Richter zu maximieren, ist es, zu erreichen, dass sie die ganze Gesellschaft in Europa repräsentieren und nicht nur die Männer. Auch die Minderheit der Frauen muss angemessen vertreten sein, denn bei Gerichtsentscheiden kommt es oft auf den Blickwinkel an. Und zur Kompetenz gehört auch der Blickwinkel der Menschen, die man auch als Richter repräsentiert.
Deshalb sind wir einverstanden, dass es nichts gibt, das keine Ausnahme verdient – damit hat der Gerichtshof Recht –, aber die Wahrnehmung der Ausnahme muss mit hohen Hürden verbunden sein. Darum sind wir nicht einverstanden, dass die Justizkommission das alleine machen kann. Wie alles Wichtige, das in dieser Versammlung diskutiert wird, soll es im Büro eine qualifizierte Mehrheit geben.
Und immer, wenn das Büro in wesentlichen Sachen entscheidet, die auch andere Kommissionen betreffen, werden die anderen Kommissionen nach ihrer Meinung dazu gefragt. Es ist ein Privileg und eine große Errungenschaft der Gleichberechtigungskommission, diese Hürde eingebaut zu haben und uns somit zu zwingen, auf die Gleichberechtigung zu achten. Daher ist es nur richtig, wenn wir unsere eigene Kommission fragen, ob sie denkt, dass diese Ausnahme auch aus Sicht der Gleichberechtigung gerechtfertigt ist, bevor im Büro entschieden wird.
Deshalb bitten wir Sie, die Ablehnungsanträge von Herrn Malins abzulehnen, und die beiden Zusatzanträge der Gleichberechtigungskommission, vertreten von Frau Lydie Err, anzunehmen.
Wir glauben, dass wir damit der Arbeit von Frau Bemelmans Rechnung tragen und durch die Verbesserung ihrer Vorlage auch sie selbst ehren.
Vielen Dank.
Herta DÄUBLER-GMELIN, SOC
(Doc. 11682)
Vielen Dank, Frau Präsidentin!
Ich denke, wir sind uns alle einig, dass Intelligenz in etwa gleichmäßig auf Männer und Frauen verteilt ist. Meine Erfahrung in juristischen Berufen, die nun mittlerweile mehr als 40 Jahre dauert, bestätigt das ausdrücklich für richterliche Tätigkeiten. Wir alle wissen, dass die Besetzung von Gerichten mit Männern und Frauen das nicht widerspiegelt. Hier schlagen Traditionen und überkommene Rollenverständnisse durch, die wir durch Gender-equality-Verfahren ausgleichen müssen.
Das ist der Grund dafür, warum wir auch bei den Kandidatenlisten für den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof so viel Wert darauf legen, dass wir geschlechtsmäßig ausbalancierte Kandidatenlisten bekommen. Nun sind wir an die Feststellung des Europäischen Menschenrechtsgerichthofs gebunden, dass es im Ausnahmefall einmal nicht möglich sein kann, derartige Listen vorzulegen.
Unsere Aufgabe war es deshalb, entsprechend der Praxis des Unterausschusses, dem Frau Bemelmans-Videc vorsitzt, und der Praxis des Legal Affairs and Rights Committees, hier Verfahren zu finden, die diese Ausnahmesituation auf jeden Fall klar herausstellen und nicht zu Missbrauch einladen. Ich denke, und das ist die Auffassung unseres Komitees, dass der Vorschlag von Frau Bemelmans-Videc genau dieses Verfahren bezeichnet, ohne es übermäßig zu erschweren und ohne es übermäßig zu bürokratisieren. Deswegen empfehlen wir, dieses Verfahren und die Resolution so, wie wir das in der Zurückweisung der Amendment-Vorschläge getan haben, anzunehmen.
Herzlichen Dank.
Amendments zu Doc. 11682:
Holger HAIBACH, Deutschland, EPP/CD / PPE/DC
Amendment 6
Frau Präsidentin,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Es gibt gute Gründe, warum in den meisten Parlamenten dieser Welt eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, um bestimmte Entscheidungen herbeizuführen, wie Verfassungsänderungen. Wenn wir hier in der parlamentarischen Versammlung eine wirklich besondere Ausnahme von einer eisernen Regel machen, nämlich jener der gleichen Repräsentation, dann finde ich, dass wir das auch durch eine besondere Art und Weise der parlamentarischen Hürde der Mehrheit repräsentieren sollten. In diesem Sinne bitte ich, diesen Änderungsantrag abzulehnen.
Amendment 1
Frau Vorsitzende,
Kolleginnen und Kollegen,
Durch diesen Änderungsantrag entsteht ja ein bisschen der Eindruck, dass das Büro nicht an den Entscheidungen beteiligt sei, und das ist ja – wie wir wissen und wie es gerade deutlich geworden ist – falsch. Das Büro hat natürlich viele Möglichkeiten, auch wenn wir das hier nicht explizit schreiben, wie den Fortschrittsbericht und viele andere Möglichkeiten. Es kann immer in diesen gesamten Fragen intervenieren, insofern denke ich, dass es hier keinen Grund gibt, das noch einmal extra festzuhalten. Ich bitte, den Änderungsantrag abzulehnen.
Amendment 2
Danke sehr Frau Vorsitzende,
Es ist ja so, dass das Büro, wenn es Zweifel an der Entscheidung hat, die getroffen wird, auch hier die Möglichkeit hat, den Gleichberechtigungsausschuss um eine Meinung zu bitten. Frau Bemelmans hat ja auch sehr deutlich gesagt, dass die Möglichkeit besteht, jemanden vom Ausschuss bzw. die Vorsitzende des Ausschusses hinzuzunehmen, wenn es sich um eine Liste handelt, die nur aus dem Geschlecht besteht, das ohnehin schon im Gerichtshof überrepräsentiert ist. Insofern sehe ich auch keine Notwendigkeit, das hier noch einmal extra zu betonen. Deshalb bitte ich, auch diesen Antrag zurückzuweisen.
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