AL10CR32

AS (2010) CR 32

 

DVD edition

SITZUNGSPERIODE 2010

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(4. Teil)

BERICHT

32. SITZUNG

Mittwoch, 6. Oktober 2010, 10.00 Uhr

REDEBEITRÄGE AUF DEUTSCH

Holger HAIBACH, Deutschland, EPP/CD / PPE/DC

(Dok. 12361)

Vielen Dank, Herr Präsident,

meine sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die Frage der menschenrechtlichen Verantwortung von Unternehmen ist über lange Zeit eine sehr spezialisierte Debatte für Menschenrechtspolitiker, gesellschaftliche Gruppen und Nichtregierungsorganisationen gewesen.

Aber die Frage der Zukunft unseres Wirtschaftssystems nach der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise hat der Diskussion um menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen und den Zusammenhang zwischen Menschenrecht und Wirtschaft einen neuen Drive verliehen.

Ich bin sehr dankbar, dass die Parlamentarische Versammlung des Europarates sich diesem Thema widmet, denn es gibt heute eine viel breitere Debatte. Es ist ein Thema, das schwierig zu behandeln ist und natürlich auch sehr grundsätzliche Diskussionen über die Frage auslöst, welches Wirtschaftssystem dieser Planet eigentlich braucht. Es ist ein Thema, das sich z.T. nur sehr schwer in die Grenzen eines Berichts zusammenfassen lässt.

Dennoch haben wir versucht, mit diesem Bericht einen weiteren Baustein zur Beantwortung dieser Frage zu liefern, und ich würde gerne einige Bemerkungen voranschicken, um einige Unklarheiten, die vielleicht auftauchen könnten, zu beseitigen.

Der vornehmliche Zweck eines Unternehmens ist es, Gewinn zu erwirtschaften. Ohne Gewinn kann ein Unternehmen seine Mitarbeiter nicht bezahlen und selbst nicht existieren. Allerdings wird es nur dann dauerhaft Gewinn erwirtschaften, wenn es sich nachhaltig verhält. Zu nachhaltigem Verhalten gehört es aber auch, ein gutes Mitglied der Gesellschaft zu sein. Durch verantwortungsvolles Handeln als Unternehmer wird man auch interessant für die Kunden.

Insofern haben Unternehmen sicher mannigfaltige Einflüsse auf den Bereich von Menschenrechten und Menschenrechtsschutz. Das sieht man auch daran, dass es im internationalen Bereich eine ganze Fülle von Konventionen, Vereinbarungen und freiwilligen Verpflichtungen gibt, wie z.B. die ILO-Konvention, die OECD-Guidelines oder der Entwurf der UN-Normen zu diesem Thema. Wie immer im internationalen Bereich des Menschenrechtsschutzes ist all dies für einen Laien relativ schwer zu überschauen, und man fragt sich, warum es dann überhaupt diese Probleme gibt – warum die Parlamentarische Versammlung des Europarats überhaupt einen Bericht zu diesem Thema verfasst.

Es ist meines Erachtens klar, dass sogar die bestehenden Systeme inzwischen erkannt haben, dass bei ihnen Reformbedarf besteht. Es ist nicht umsonst so, dass z.B. die OECD momentan an ihren Guidelines arbeitet, weil sie erkannt hat, dass sie den neuen Gegebenheiten (Finanzwirtschaft, Internet, Umwelt…) angepasst werden müssen. All diese Dinge sind freiwillige Selbstverpflichtungen; die Frage, ob man ein gewisses Maß an rechtlicher Verbindlichkeit braucht, muss zumindest gestellt werden.

Daher und weil es mit den beiden Berichten, die Professor John Ruggie zu dieser Thematik vorgelegt hat, seit langer Zeit in diesem Bereich auf UN-Ebene einen Prozess gibt, war der Ausgangspunkt für unseren Bericht, vorhandene Mechanismen nicht zu duplizieren und nicht noch einen Bericht zu einem Thema zu verfassen, das in der Fachwelt relativ intensiv diskutiert ist. Wir haben vor allem versucht, herauszuarbeiten, wo der Europarat einen Mehrwert liefern kann.

Was kann die Parlamentarische Versammlung in diesem wichtigen Bereich leisten? Aufgrund der besonderen Funktion des Europarates gibt es durchaus Möglichkeiten, zu handeln. Zum Einen hat der Europarat durch den Gerichtshof eine einzigartige Stellung. Allerdings gehört es zu den Merkwürdigkeiten dieser Angelegenheit, dass ein Unternehmen, das der Meinung ist, ein Vertragsstaat habe seine Rechte verletzt, dort klagen kann, während ein Einzelbürger, der meint, ein Untenehmen habe seine Menschenrechte verletzt, das nicht kann.

Zum Anderen haben wir als Parlamentarier natürlich eine Doppelrolle: Wir sind sowohl Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung, als auch unserer nationalen Parlamente. Insofern haben wir die Möglichkeit sowohl zu Hause auf die Gesetzgebung und die gesellschaftliche Stimmung Einfluss zu nehmen, als auch hier entsprechend zu arbeiten.

Drittens sollte der Europarat gerade deshalb, weil wir uns hier immer als das Haus der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit verstehen, durch eigenes Beispiel vorangehen. Das bedeutet, dass der Europarat nicht nur entsprechende Empfehlungen erarbeiten, sondern auch selbst schauen muss, wie er es denn eigentlich mit den Rechten seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hält. Man stellt nämlich fest, dass es so etwas wie eine corporate social responsibility des Europarates, zumindest niedergeschrieben, nicht gibt. Für eine Institution, die immerhin eine vierstellige Zahl von Mitarbeitern beschäftigt, halte ich das für beachtlich.

Darüber hinaus gibt es, wie der Bericht ebenfalls klar macht, mannigfaltige Möglichkeiten zur Kooperation. Wir wissen, dass viele Fragen, was die Bedeutung von menschenrechtlicher Verantwortung von Unternehmen betrifft, sehr stark geregelt werden, über z.B. Vergaberecht. Dieses ist Angelegenheit der Europäischen Union, zumindest bei den Mitgliedsstaaten, die auch gleichzeitig Mitglied im Europarat sind.

Es ist absolut notwendig zu schauen, wie das Vergaberecht denn wirkt. Kann z.B. der Bürgermeister einer Stadt, der Kopfsteinpflaster verlegen lassen will, in die Ausschreibung hineinschreiben, dass dafür nur eine Firma akzeptiert wird, bei der man sich tatsächlich darauf verlassen kann, dass die Pflastersteine nicht durch Kinderarbeit entstanden sind? Kann er festsetzen, dass nur Firmen akzeptiert werden, die ein bestimmtes Maß an sozialen Standards für ihre Mitarbeiter garantieren, bzw. solche, die nachweisen können, dass auch ihre Zulieferketten zuverlässig sind, was diesen Bereich betrifft? Insofern gibt es viel zu tun.

Es gibt ein Problem, das sich nicht so leicht lösen lässt, und das auch dieser Report nicht zu lösen versucht: Das internationale Schutzsystem ist darauf ausgerichtet, dass Staaten miteinander verhandeln, nicht Unternehmen mit Staaten, Einzelpersonen mit Unternehmen, oder auch Menschen mit Staaten. Diese Regelungslücke wird es immer geben, und diese versucht auch der Bericht nicht zu schließen.

Ich will abschließend noch darauf hinweisen, dass es auch gute Nachrichten gibt. Unternehmen erkennen ihre menschenrechtliche Verantwortung. Sie wissen, dass heutzutage die drei entscheidenden Kaufkriterien Preis, Qualität und die Überlegung sind, ob der Kunde das Produkt guten Gewissens kaufen kann. Dadurch ergibt sich für uns als Kunden einerseits eine durchaus machtvolle Position, aber andererseits auch Verantwortung. Wir haben die Chance, Produkte zu kaufen, von denen wir wissen, dass sie vernünftig hergestellt wurden, andererseits haben wir die Verpflichtung, dies auch tatsächlich zu tun.

Wirtschaftliches Handeln lebt von Gewinn. Dieser stellt sich nur dann ein, wenn ein Produkt verkaufbar ist, und die Frage, ob es das ist oder nicht, beantworten am Ende nur wir alleine. Daher glaube ich, dass Menschenrechtsschutz im Bereich unternehmerischer Verantwortung nur dann gelingen kann, wenn Unternehmen, Kunden und die internationale Staatengemeinschaft gemeinsam ihre Verantwortung wahrnehmen. Darum geht es in diesem Report.

Ich danke Ihnen.

Holger HAIBACH, Deutschland, EPP/CD / PPE/DC

(Dok. 12361, Antwort Fraktion)

Danke, Herr Präsident!

Ich will nur ein Missverständnis aufklären. Wir haben, wie man an unserem Memorandum sehen kann, über die Möglichkeit einer Konvention nicht nur nachgedacht, sondern wir haben sie sogar ganz klar im Auge. Nur hat die Erfahrung gezeigt, dass die Erarbeitung von Konventionen hier immer etwas länger dauert. Der erste Schritt ist im allgemeinen, dass das Ministerkomitee mit Empfehlungen kommt, aus denen sich dann Konventionen ergeben.

Insofern gibt es an dieser Stelle keinen Dissens, das kann man auch daran erkennen, dass der Rechtsausschuss die Änderungsanträge des Economical Committee übernommen hat. Wir sind da auch der Meinung, dass natürlich das Wünschenswerteste am Ende eine rechtlich verbindliche Konvention wäre. Das ist der eine Punkt.

Zweitens möchte ich gern die Gelegenheit nutzen, um etwas zu dem ersten Änderungsantrag des Economical Committee zu sagen, weil ich weiß, dass hinterher nur die Möglichkeit der Rede und Gegenrede besteht. Als Vorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses möchte ich mich natürlich nicht einer Regelverletzung hier im Plenum schuldig machen.

Wenn ich richtig verstanden habe, was der Kollege gerade eben gesagt hat, dann ist unsere Ablehnung dieses Änderungsantrages aus einem Missverständnis entstanden. Es war aus dem Explanatory Memorandum nicht zu ersehen, was die Formulierung, die den Änderungsantrag 1 betrifft, genau bedeuten soll. Insofern würde ich gern für mich erklären, dass ich bereit wäre, es zu unterstützen, wenn wir nachher dazu kommen – denn es ist ja das einzige strittige Amendment. Da ich das nicht kann, denn ich müsste ja eigentlich nur dagegen reden, möchte ich das hiermit schon gesagt haben.

Christoph STRÄSSER, Deutschland, SOC

(Dok. 12361)

Herr Präsident,

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Auch ich möchte mich zunächst einmal ganz herzlich bei meinem Freund Holger Haibach für den Bericht bedanken, den er vorgelegt hat. Ich glaube, dass er erstens zur richtigen Zeit kommt, zweitens viele richtige Probleme und Fragen benennt, und drittens auch schon in die Richtung vorgibt, in die wir hier im Europarat diskutieren können.


Ich möchte daran erinnern, dass vor zwei Tagen in diesem hohen Hause der deutsche Außenminister gesprochen hat. Als Angehöriger der Opposition stimme ich ihm verständlicherweise nicht in allem zu. Aber er hat in seiner Rede einige wichtige Punkte angesprochen, die für uns auch Bedeutung haben.

Er hat die Bedeutung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte des zweiten großen Menschenrechtspaktes angesprochen. Er hat gesagt: „Das ist die Kehrseite der bürgerlichen und politischen Rechte“, und er hat zum Dritten, was mich sehr gefreut hat, gesagt, er habe den Eindruck, dass diese wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte in den Debatten um Menschenrechtspolitik nicht den ausreichenden Stellenwert haben. Deswegen finde ich es gut, dass wir heute über diese Fragen diskutieren.

Ich bin vor etwa drei Jahren in einer Region gewesen, wo sich die Probleme, die heute alle angesprochen worden sind, sozusagen wie in einem Brennglas zusammenführen lassen: im Ostteil der Demokratischen Republik Kongo. Wenn Sie das Land besuchen und sehen, was dort los ist, wie dort Naturschätze ausgebeutet werden, wie Kinder in Minen geschickt werden, um nicht den Wohlstand des eigenen Landes, sondern den Reichtum einiger Unternehmen zu mehren, dann wissen wir genau, worüber wir reden.

Als ich nach Hause gekommen bin, haben wir natürlich das gemacht, was man so tut: Wir haben eine öffentliche Diskussion begonnen, in den Medien darauf aufmerksam gemacht, wie dort Ausbeutung stattfindet, und ich habe gehofft, es würde sich etwas ändern. Ich bekomme ständig Berichte, durch die ich erfahre, dass sich an der konkreten Situation dort, wo ich war, nichts geändert hat. Ich habe so gut es geht nachvollzogen, ob wegen der bekannten Menschenrechtsverletzung durch diese Unternehmen in diesem Land sich die Einkommens- und Vermögenssituation der betreffenden Unternehmen verschlechtert hat; auch das war nicht der Fall.

Deshalb finde ich es richtig und gut, zunächst auf freiwillige Vereinbarungen zu setzen, von denen wir ja einige auch auf dem Niveau der Vereinten Nationen haben; ich erinnere an den Global Compact und die CSR (Corporate Social Responsibility). Aber das ist zu wenig. Man kann natürlich Unternehmen davon überzeugen, dass die Einhaltung solcher Standards und Normen für die Unternehmen nicht nur ein Kostenfaktor ist, sondern dass dort, wo sie beachtet werden, auch ein positiver Standortfaktor daraus entsteht und dass sie, wenn sie diese Standards einhalten, keine Nachteile, sondern in der Regel Vorteile daraus ziehen.


Was können wir tun, wenn das alles nicht reicht? Ich bin dankbar, dass in dem Bericht angedeutet wurde, dass es möglich sein muss, auch durch Sanktionen verbindliche Regelungen zu schaffen. Ich glaube, die Staatengemeinschaft hat die Möglichkeiten und auch die Pflicht, dass zu tun. Die Kernfrage, mit der wir uns letztendlich auseinanderzusetzen haben, ist die: Regeln die Märkte das, was zu tun ist – so wie es uns gern neoliberale Ökonomen vormachen –, oder muss es nicht sogar staatliche Regulierungen geben, die dafür sorgen, dass die Marktwirtschaft, die wir in unserem Land als das Wirtschaftssystem der Gegenwart und der Zukunft ansehen, nicht nur die Unternehmen stärkt, sondern dass diese sich dafür einsetzen, wofür sie gedacht waren?


Der Artikel 14 in der Verfassung unseres Landes besagt: „Eigentum verpflichtet“. Die Mütter und Väter unserer Verfassung haben das nicht nur mit Blick auf das Privateigentum ausgedrückt, sondern auch mit Blick auf das Eigentum an Produktivkapital und –vermögen. Deshalb ergibt sich für mich aus diesen sozialen Brennpunkten eine ganz klare Verpflichtung des Staates, dort, wo sich die Unternehmen nicht daran halten, zu handeln, und zwar verbindlich und mit Sanktionen.

Holger HAIBACH, Deutschland, EPP/CD / PPE/DC

(Dok. 12361, Antwort Redner)

Vielen Dank, Herr Präsident!

Ich möchte mich ganz recht herzlich für all die ermutigenden und auch kritischen Kommentare bedanken, die hier gekommen sind.


Wenn mich jemand schuldig sprechen möchte, dass ich den einen oder anderen Aspekt dieser Debatte nicht im Bericht aufgegriffen habe, kann ich mich nur zu meiner Schuld bekennen, aber das ist auch nicht der Anspruch des Berichts.

Der Anspruch des Berichts ist es, zu klären, welchen speziellen Mehrwert der Europarat, die Parlamentarische Versammlung, der Gerichtshof, das Ministerkomitee in diesem speziellen Politikfeld haben können. Um den Kollegen zu antworten, die gesagt haben, wir sollten dies beiseite legen und wieder aufnehmen, wenn wir etwas mehr geforscht haben, möchte ich antworten: Es versteht sich von selbst, dass dieser Bericht keinesfalls das Ende der Wegstrecke markiert. Es ist eher der Anfang, der Aufbruch zur Beschäftigung mit diesem wichtigen Thema, und ich kann nur davon warnen, es zurück zu stellen.


Wenn man sich die Entwicklung der letzten 20 Jahre anschaut, dann sieht man, dass von Umweltrechten bis hin zum Internet sich so viele Dinge verändert haben, dass wir das Thema nie zu Ende diskutieren werden, wenn wir darauf warten, einen endgültigen Stand und Standpunkt zu haben.


Insofern betrachten wir den Bericht, als das, was er ist. Es ist durch diese vielen Interventionen deutlich geworden, dass wir ihn in einen viel weiteren Zusammenhang einbetten müssen. Ich nenne ein paar Beispiele: Mein Freund Christoph Strässer hat auf die Situation in Afrika, speziell im Kongo hingewiesen. Wie Kollege Rochebloine gesagt hat, hat das etwas mit Welthandelspolitik zu tun. Auch mit Entwicklungspolitik hat es zu tun. Herr Cebeci hat auf die Reichweitenbeschränkung von nationaler europäischer Rechtssprechung hingewiesen. Es wurde darauf hingewiesen, dass Vieles in der Verantwortung der Nationalstaaten liegt.

Insofern ist das hier ein kleiner Teil. Es soll der Teil sein, den der Europarat beitragen kann. Als solches bitte ich den Bericht auch zu betrachten.

Axel FISCHER, Deutschland, EPP/CD / PPE/DC

(Dok. 12360)

Sehr geehrter Herr Präsident,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

meine sehr geehrten Damen und Herren!

Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Kommunale und Regionale Angelegenheiten beglückwünscht den Ausschuss für Wirtschaft und Entwicklung, insbesondere natürlich den Berichterstatter Herrn Moscoso für seinen Bericht über die Tätigkeit der OECD in den Jahren 2009 und 2010.

Es handelt sich in der Tat um einen umfassenden Bericht, der die wichtigsten Fragen aufgreift, welche die Perspektiven der Weltwirtschaft betreffen, und sich außerdem mit dem speziellen Tätigkeitsbericht der OECD befasst. Herzlichen Glückwunsch, der Bericht ist wirklich ganz fantastisch!

Mein Ausschuss, für den zu sprechen ich hier die Ehre habe, hat den Bericht beraten und schlägt einige Ergänzungen vor. Sie betreffen insbesondere die Notwendigkeit, nachhaltiges Wachstum zu fördern, um die Chancen für die Überwindung der Wirtschaftskrise zu erhöhen. Dazu gehört auch die Förderung von Technologien, die uns helfen, die Schöpfung zu bewahren, also die Umwelt zu schonen. Die Ergänzungen im Einzelnen und deren Begründung bitte ich Sie der Drucksache, die Ihnen vorliegt, zu entnehmen.

Gerne nutze ich die Gelegenheit, um hier noch auf einen meiner Meinung ganz wesentlichen Punkt einzugehen: die Förderung der sog. erneuerbaren Energien. Wir können uns auf Dauer die finanzielle Bevorzugung von solchen Energien nicht leisten.

Energieerzeugung muss umweltverträglich, kostengünstig und versorgungssicher sein. Die erneuerbaren Energien müssen wettbewerbsfähig werden. Deshalb ist es von großem Nutzen, Energiequellen wie Wind, Wasser und Sonne konsequent und mit Nachdruck so weiter zu entwickeln, dass sie wirtschaftlich bestehen können.

Dazu gehören zwei wichtige Punkte, die wir mit Hochdruck vorantreiben müssen:

1. die Erforschung von Speichertechnologien. Sie alle wissen, dass Windenergie nur dann Strom erzeugen kann, wenn der Wind weht, und Solarenergie nur dann, wenn die Sonne scheint. Wir müssen dafür sorgen, dass diese Energien auch grundlastfähig werden können, und dafür brauchen wir Speichertechnologien.

2. müssen wir ganz klar eine Verbesserung der Energietransportkapazitäten in Europa erreichen, eine besonders wichtige Aufgabe.

Die Regierung meines Landes hat in den vergangenen Wochen mutige Schritte in diese Richtung unternommen. Dort wird jetzt viel Geld zur Verfügung gestellt, um diesen Ausbau voranzutreiben. Ich möchte hier noch einmal die Möglichkeit nutzen, um auf den großen wirtschaftlichen Wachstumseffekt der Entwicklung solcher Technologien hinzuweisen, und uns alle ermuntern und ermutigen, diesen Weg zu beschreiten.

Herzlichen Dank.