AL10CR35ADD1 | AS (2010) CR 35 Addendum |
DVD edition |
SITZUNGSPERIODE 2010
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(4. Teil)
BERICHT
35. SITZUNG
Donnerstag, 7. Oktober 2010, 15.00 Uhr
NICHT MÜNDLICH GEHALTENE
REDEBEITRÄGE AUF DEUTSCH
Erich Georg FRITZ, Deutschland, EPP/CD / PPE/DC
(Dok. 12347)
Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich spreche für meine Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Gruppe aus Deutschland zu Dok. 12347.
Ich betrachte den Bericht aus deutscher Sicht und stelle fest, dass es das Problem in unserem Gesundheitswesen nicht gibt, dass Frauen der Zugang zu bestimmten Behandlungen verweigert wird. Vielmehr ist das deutsche Gesundheitswesen so aufgestellt, dass für jede Frau jedwede Behandlung möglich ist. Wir glauben deshalb, dass der Bericht in seiner Allgemeinheit die Wirklichkeit in unserem Land nicht berührt und deshalb zu pauschal ist, als dass man ihn verabschieden sollte.
Wenn es Länder gibt, in denen Frauen der Zugang zu bestimmten Behandlungen verweigert wird, dann sollte man diese Länder beim Namen nennen und sie auffordern, konkrete Maßnahmen zur Beseitigung dieses Zustandes zu unternehmen.
In Deutschland widersprechen sich die beiden Prinzipien der Therapiefreiheit der Ärzte und die Garantie der Gewissensfreiheit in der Verfassung unseres Landes in der Praxis nicht.
Wir haben einen hohen Verfassungsschutz für die Gewissensfreiheit. Dies verhindert aber nicht eine umfassende Information von Frauen über bestehende Therapiemöglichkeiten und auch nicht eine entsprechende Behandelung. Unser Gesundheitssystem wie die breite Palette von öffentlichen und privaten Krankenhäusern und Einrichtungen etwa kirchlicher Träger bieten jeder Frau alle Therapieformen an, die gewünscht werden.
Wir stehen aber auch dafür, dass niemand gezwungen werden kann, Behandlungen auszuführen, die er oder sie mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann. Wir wollen auch gewährleistet haben, dass Einrichtungen, die aus bestimmten ethischen Haltungen heraus bestimmte Behandlungen ablehnen, nicht dazu gezwungen werden, gegen ihre Prinzipien zu handeln.
Dies ist insofern auch völlig unkritisch, als in jeder Hinsicht genügend Auswahl besteht, dass Frauen sich entscheiden können. Auch im Beratungsangebot und bei Informationsangeboten ist die Pluralität jederzeit gewährleistet, sodass Handlungsbedarf aus unserer Sicht nicht besteht.
Einen Bedarf für Aufforderungen an den Gesetzgeber in Deutschland, die Ablehnung von Behandlungen aus Gewissensgründen einzuschränken, besteht nach unserer Meinung nicht. Sie wäre auch mit unserer Verfassung nicht zu vereinbaren.
Wir wollen die Therapiefreiheit der Ärzte, die eigene Gewissensentscheidung von Ärzten und medizinischem Personal wie von Einrichtungen, Krankenhäusern und Beratungsdiensten als hohes Gut in einer pluralen Gesellschaft auf der Grundlage unserer Verfassung auch in Zukunft gewährleisten.
Alleine die Gefahr, dass Regelungen in diese Gewissensfreiheit mehr eingreifen als im Falle von Nothilfe und ähnlichen lebensrettenden Maßnahmen, lässt uns zu dem Ergebnis kommen, diesen Bericht abzulehnen und die dort aufgestellten Forderungen nicht zu unterstützen.
Wir lehnen deshalb diese Vorlage ab.