AL11CR06

AS (2011) CR 06

 

DVD Ausgabe

SITZUNGSPERIODE 2011

________________________

(1. Teil)

BERICHT

6. SITZUNG

Mittwoch, 26. Januar 2011, 15.00 Uhr

REDEBEITRÄGE AUF DEUTSCH

Amendments :

Renate WOHLWEND, Liechtenstein, EPP/CD / PPE/DC

(Dok. 12440, Amendment 4)

Danke, Herr Präsident!

Man sollte hier in der letzten Zeile anstelle des Wortes „courts in both entities“, „courts in all entities“ sagen.

Holger HAIBACH, Deutschland, EPP/CD / PPE/DC

(Dok. 12440, Amendment 5)

Herr Präsident, ich bin ganz offensichtlich nicht der Kollege Herkel, aber da dieser nicht da ist und ich einer der Mitunterzeichner bin, möchte ich sagen, dass wir nach der Diskussion im Ausschuss diesen Änderungsantrag zurückziehen.

Renate WOHLWEND, Liechtenstein, EPP/CD / PPE/DC

(Dok. 12455 und 12435)

Danke, Herr Präsident!

Liebe Kollegen!

Das Thema „Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte“ betrifft den Kern der Verantwortlichkeiten des Europarates und damit auch unserer Versammlung: die Durchsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention in allen unseren Ländern. Das damit juristisch in erster Linie betraute Organ, der Gerichtshof für Menschenrechte, droht, in der Klageflut unterzugehen.

Diese Klageflut wird nicht zuletzt dadurch verursacht, dass die Staaten die Urteile, in denen der Gerichtshof Konventionsverstöße festgestellt hat, nur sehr schleppend umsetzen. Der Berichterstatter hat die Staaten mit der größten Zahl der noch nicht umgesetzten Urteile genannt: Ist es ein Zufall, dass es genau dieselben Staaten sind, gegen die die meisten neuen Klagen erhoben werden, dieselben Staaten also, die hauptverantwortlich für die Prozessflut sind, welche unseren Gerichtshof so in Bedrängnis bringt?

Eine erschreckende Zahl, die schon seit der Debatte zur Reform des Gerichtshofs bekannt ist: Nur vier Staaten – Rumänien, Russland, Türkei und Ukraine - sorgen zusammen für fast 60% der zur Entscheidung anstehenden Fälle. Der Zusammenhang zwischen schleppender Umsetzung schon gefällter Urteile und neuen Klagen ist ziemlich offensichtlich. Als Juristin kann ich das auch nachvollziehen: Es geht um Fälle, in denen der Gerichtshof bereits festgestellt hat, dass bestimmte Praktiken gegen die Konvention verstoßen.

Da aber die Urteile des Gerichtshofs jahrelang nicht umgesetzt werden, gehen die menschenrechtswidrigen Praktiken weiter. Die logische Konsequenz ist, dass sich ein Opfer dieser längst als konventionswidrig festgestellten Praxis wiederum an den Gerichtshof wendet. Die Staaten könnten sich also eine Menge Verurteilungen und der Gerichtshof eine Menge Prozesse ersparen, wenn alle Urteile zügig umgesetzt würden.

Dafür sollten alle Staaten im wohlverstandenen Eigeninteresse und das Ministerkomitee im Rahmen seiner in der Konvention geregelten Verantwortung sorgen. Und wir, die Parlamentarische Versammlung, sollten dem Berichterstatter alle denkbare Unterstützung geben, damit der dringend notwendige politische Druck nicht nachlässt. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des Gerichtshofs und zur Wahrung der Integrität des Konventionssystems.

Abschließend sage ich dem Berichterstatter, unserem Ausschussvorsitzenden Christos Pourgourides, meinen besonderen Dank für die detailorientierte, zeitaufwändige, wohl auch in Zukunft absolut notwendige Arbeit zu diesem zentralen Thema.

Amendments :

Holger HAIBACH, Deutschland, EPP/CD / PPE/DC

(Dok. 12455, Amendment 9)

Herzlichen Dank, Herr Präsident!

Der Änderungsantrag, den wir hier vorlegen, hat einfach den Sinn, noch einmal klarzumachen, dass sich ja der Gerichtshof sehr häufig mit Ereignissen im nördlichen Kaukasus beschäftigt und dass es auf der einen Seite darauf ankommt, an die Opfer von Verbrechen Kompensationszahlungen zu leisten, aber auf der anderen Seite noch viel mehr, dass es notwendig ist, dass die entsprechenden Maßnahmen durch die Autoritäten auch tatsächlich implementiert werden.

Holger HAIBACH, Deutschland, EPP/CD / PPE/DC

(Dok. 12455, schriftliches Subamendment)

Herr Präsident, da ich zu den Mitunterzeichnern des Subamendments gehöre, können Sie davon ausgehen, dass ich das unterstütze.

Imre VEJKEY, Ungarn, EPP/CD / PPE/DC

(Debatte zum Zeitgeschehen: das Funktionieren der Demokratie in Ungarn)

Herr Präsident,

liebe Kolleginnen und Kollegen!

Als Europäer mit ungarischen Wurzeln erfreut es mich ganz und gar nicht, dass die Rechtsstaatlichkeit in Ungarn überhaupt in Frage gestellt wurde, und die überwiegende Mehrheit der Ungarn teilt meine Meinung.

Die Periode der vergangenen 8 Jahre kann am besten mit der berüchtigten Äußerung des damaligen sozialistischen Ministerpräsidenten Gyurcsány charakterisiert werden:

„Wir haben Tag und Nacht gelogen…“

Nach Gyurcsánys Rede wurden die demonstrierenden Massen auf der Straße wahllos von der Polizei zusammengeprügelt.

Ich befürchte, dass eine große Anzahl derer, die das neue ungarische Mediengesetz und das Konzept der Verfassung kritisieren, sich nie die Mühe gemacht haben, diese Dokumente eingehend zu studieren.

Das im April 2010 gewählte Parlament nahm sich vor, die noch von dem Einparteiensystem geschaffene Verfassung entsprechend der heutigen Zeit vollkommen neu zu gestalten. Dazu wird die europäische Menschenrechtskonvention als eine wesentliche Grundlage dienen.

In diesem Sinne wurde im ungarischen Parlament ein Sonderausschuss für die Verfassungsvorbereitung gegründet. Das Konzept der Verfassung wird nicht nur in der Sitzungsperiode im Jahre 2011 vom Parlament behandelt werden, sondern es wurde bereits in den vergangenen 6 Monaten durch die Gesellschaft, NGO’s und wissenschaftliche Gremien debattiert.

Ungarn hat während der politischen Wende maßgeblich zur Einheit Europas beigetragen. Auch deshalb wurde Ungarn als erster Staat Mittel- und Osteuropas bereits 1990 als Vollmitglied in den Europarat aufgenommen. Deshalb empfinden wir alle Versuche, Ungarn als demokratischen Rechtsstaat in Frage zu stellen, als zutiefst beleidigend und weisen sie kategorisch zurück!

Ungarn ist ein unabhängiger, demokratischer Rechtsstaat, in dem kein Artikel zensiert und keine Zeitung verboten wird!

Ich danke Ihnen für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.

Theo MAISSEN, Schweiz, EPP/CD / PPE/DC

(Debatte zum Zeitgeschehen: das Funktionieren der Demokratie in Ungarn)

Herr Präsident,

geschätzte Damen und Herren!

Vorweg möchte ich feststellen, dass ich das Mediengesetz des Staates Ungarn, das heute den Anlass zu dieser aktuellen Debatte gibt, nicht im Detail kenne. Mein Wissen beschränkt sich darauf, was ich in den Printmedien darüber gelesen haben.

Mein Anliegen ist Folgendes: Wir sollten in Anbetracht der Umstände nicht in Hektik verfallen und eine Verurteilung vornehmen, die sachlich nicht notwendig ist und eventuell ungerecht sein könnte. Gehen wir diese Belange mit Augenmaß an, zumal wir wissen, dass es auch in anderen Mitgliedsländern des Europarats beim Umgang mit der Medienfreiheit entschieden problematischer steht als in Ungarn.

Bevor wir über Ungarn den Stab brechen, sollten wir diesem Land die Zeit und die Möglichkeit geben, sein Engagement zur Kooperation mit dem Europarat und der Europakommission, die sich mit diesem Fall befasst, unter Beweis zu stellen.

Bekannt ist, dass die Europäische Kommission das ungarische Mediengesetz kritisiert hat. Dem Vernehmen nach ist die ungarische Regierung bereit, sich mit den erforderlichen Modifikationen zu befassen.

Es ist meines Erachtens deshalb unangemessen, den Zustand der Demokratie und die Achtung der Menschenrechte in Ungarn in Frage zu stellen aufgrund eines Textes, der erst in Kraft getreten ist, und der wieder zur Modifikation überprüft wird.

Zusammenfassend halte ich fest, geben wir mit Blick auf die Bereitschaft der Verantwortlichen in Ungarn, Modifikationen vorzunehmen, Ungarn die Zeit und die Chance, die entsprechenden Maßnahmen zu treffen.

Danke.

Attila GRUBER, Ungarn, EPP/CD / PPE/DC

(Debatte zum Zeitgeschehen: das Funktionieren der Demokratie in Ungarn)

Danke, Herr Präsident!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

In der letzten Zeit hat sich in Ungarn mehrfach das Problem staatlicher Angestellte und Beamte gestellt, die sie betreffende Gesetze veränderten. Manche sehen dahinter politische Absicht.

Wie Sie wissen, ist Ungarn durch die Wirtschaftskrise und die frühere, schlechte Regierung, die acht Jahre lang das Land regierte, in eine sehr schwierige Lage gekommen. Die traditionellen Mittel zur Verbesserung der Staatsfinanzen sind kaum zu nutzen, denn man kann die Bürger nicht mit weiteren Steuern belasten. Deshalb müssen wir die Ausgaben des Staates drosseln.

Unser Ziel ist die Schaffung eines kleinen, billigeren, aber effizienten Staates. Folglich muss der Staat weniger Angestellte beschäftigen. Dazu nur ein Beispiel: Bisher waren in jedem der 19 ungarischen Komitate drei staatliche Behörden für die Landwirtschaft zuständig. Ab diesem Jahr ist es nur noch je eine.

Wir wissen, dass der Abbau von Arbeitsplätzen auch für uns sehr schmerzhaft werden wird. Aber dies ist kein politisches Saubermachen; wir können so viele staatliche Arbeitsplätze einfach nicht mehr finanzieren.

Das ungarische Parlament wird 50% weniger Abgeordnete haben, seit Oktober gibt es bereits 30% weniger Politiker in den Landkreisen und Stadträten – während die Zahl der staatlichen Beamten lediglich um 5% zurück gegangen ist.

Nun zur 1949 geschaffenen ungarischen Verfassung: dieses Thema wird bereits seit 20 Jahren sowohl in der Öffentlichkeit, als auch in juristischen Kreisen debattiert. Um die alte stalinistische Verfassung zu ersetzen, arbeiten wir heute an einer Verfassung, die auf den nationalen Traditionen und zugleich den modernen europäischen Grundwerten beruht. Wir befinden uns mitten in diesem Prozess, und jeder kann sich im Internet die Tausenden Vorschläge ansehen, die von Universitätsdozenten, Zivilorganisationen und Privatpersonen dazu eingereicht wurden und von der mit der Verfassungserneuerung betrauten Kommission des ungarischen Parlaments berücksichtigt werden.

Totalitarismus in Ungarn? „Dark side of Europe“? – Nein!

Danke sehr.

Melinda SZEKYNE SZTREMI, Ungarn, EPP/CD / PPE/DC

(Debatte zum Zeitgeschehen: das Funktionieren der Demokratie in Ungarn)

Herr Präsident,

meine Damen und Herren!

Ungarn ist seit 20 Jahren auf dem Weg zur Demokratie und möchte diese Demokratisierung zu Ende bringen. Bisher hatten wir verschiedene Schwierigkeiten, doch heute geht es in Ungarn um Neuaufbau und die Verstärkung der Demokratie und des Rechtsstaates. Ich bin überzeugt: Ungarn ist ein demokratischer Rechtsstaat.

Ein entscheidender Punkt ist, worum es dem Europarat heute bezüglich Ungarn geht – ich hoffe, es geht darum, Ungarn zu helfen, damit wir mit Ihnen zusammen auf dem Weg der Demokratie weiter voranschreiten können. Deshalb halte ich die gestrige Diskussion, sowohl in der kulturellen Kommission als auch in der Sitzung, für positiv. Für hilfreiche, nützliche Bemerkungen sind wir dankbar.

Doch haben wir gestern auch Ansichten über das ungarische Mediengesetz gehört, die relativ falsch sind. In diesem Gesetz geht es nicht um Zensur, um Einschränkung der Presse, um Unterdrückung von politischen Meinungen. Die ungarischen Rechtsvorschriften sind seit 4 Wochen in Kraft, und niemand ist deswegen eingesperrt oder getötet worden. Doch durch das neue Gesetz hat zum ersten Mal in der ungarischen Mediengeschichte ein christliches Radio eine Frequenz bekommen.

Doch wir sind bereit zu einer konstruktiven Diskussion, sowohl juristisch als auch politisch. Wir sind bereit, wenn nötig Änderungen vorzunehmen und notwendige Dialoge weiter zu führen. Ich bin überzeugt, dass wir so zu den richtigen Lösungen gelangen werden.

Es muss aber die Frage gestellt werden, ob es wirklich um die Menschenrechte, oder vielmehr nur um Partei- oder Innenpolitik geht. Ich bin überzeugt: Hier im Europarat geht es immer tatsächlich um die Menschenrechte.

Jedes Gesetz bietet die Möglichkeit für juristische und politische Diskussionen. Die kritischen Äußerungen gegen das ungarische Mediengesetz stehen unseres Erachtens auch mit der Tätigkeit einiger postkommunistischer Politiker in Verbindung, die 2010 im Zuge der ungarischen Parlamentswahlen ihre Mandate und ihren Einfluss verloren haben.

Der Großteil der Bestimmungen des ungarischen Mediengesetzes findet sich auch in den Gesetzen anderer europäischer Staaten wieder. Die Regierung in Ungarn erwartet nun das Ergebnis jener vorurteilsfreien Prüfung des bereitgestellten Gesetzestextes durch die Europäische Kommission.

Danke.

Holger HAIBACH, Deutschland, EPP/CD / PPE/DC

(Dok. 12488)

Herr Präsident,

Ich werde mich gern an Ihre Meinung halten, denn es scheint mir nicht nur, dass wir sehr viel Zeit verlieren, sondern wir verlieren gerade auch sehr viele Mitglieder der Versammlung.

Am Montag, den 24. Januar haben genügend Kollegen aus dem Grund, dass die hinreichende Repräsentanz von Frauen in den jeweiligen Delegationen nicht gegeben ist, die Beglaubigungsschreiben der Delegationen von Montenegro, San Marino und Serbien angezweifelt. Der entsprechende Artikel der Geschäftsordnung ist Artikel 6.2, der besagt, dass in den nationale Delegationen das unterrepräsentierte Geschlecht in der gleichen Prozentzahl vertreten sein soll, wie sie im Parlament vertreten ist, aber mindestens ein Vollmitglied dem unterrepräsentierten Geschlecht angehören muss.

Diese drei Delegationen haben zwar Frauen in ihren Reihen - und ich möchte anmerken, dass das, was wir heute diskutieren, in keiner Form die bekanntermaßen gute Leistung dieser Kolleginnen mindern soll. Doch sind alle diese Frauen stellvertretende Delegationsmitglieder. Insofern findet der Artikel 6.2 an dieser Stelle Anwendung.

Aus diesem Grund hat das Präsidium der Versammlung nach dem Beschluss der Versammlung die ganze Angelegenheit in einen Geschäftsordnungsausschuss verwiesen, um entsprechende Beschlüsse zu fassen.

Nachdem wir festgestellt haben, dass offensichtlich ein Verstoß gegen die Geschäftsordnung vorliegt, haben wir uns angesehen, wie in der Vergangenheit vorgegangen wurde. Es gibt einen Präzedenzfall aus dem Jahr 2004, als sich mit den Delegationen aus Malta und Irland eine ähnliche Situation ergab. Damals wurden die Beglaubigungsschreiben ratifiziert, aber das Stimmrecht der Mitglieder der Versammlung aus diesen Delegationen wurde bis zu dem Moment zurückgehalten, als die Delegationen in der Lage waren, die Frage des unterrepräsentierten Geschlechtes – auch in diesem Fall handelte es sich um die weiblichen Mitglieder der Delegation – zu lösen.

Deswegen schlägt Ihnen der Geschäftsordnungsausschuss die gleiche Lösung vor. Uns ist klar, dass es besonders für kleine Delegationen schwierig ist, dies zu bewerkstelligen. Wir haben auch von den entsprechenden nationalen Parlamenten gehört, dass sie durchaus willens sind, ihren Fehler zu korrigieren, dass es aber ein Zeitproblem sei. Nichtsdestoweniger will ich darauf hinweisen, dass gerade auch kleine Delegationen, wie z.B. diejenigen aus Andorra, Zypern, Liechtenstein, Malta und Monaco, durchaus in der Lage sind, weibliche Vollmitglieder zu entsenden. Insofern besteht kein wirklich sachliches Problem, sondern eines, das sich lösen lässt.

Deswegen ist der Vorschlag des Geschäftsordnungsausschusses, die Beglaubigungsschreiben für diese drei Delegationen zu ratifizieren, aber die Stimmrechte der entsprechenden Delegationen sowohl in der Versammlung, als auch in den entsprechenden Ausschüssen so lange zu entziehen, bis das Problem gelöst ist. Der Ausschuss hat in Anbetracht der Tatsache, dass es sich um zwei sehr kleine Delegationen handelt, darüber hinaus die Empfehlung ausgesprochen, dass diese Maßnahmen erst mit Beginn der Aprilsitzung in Kraft treten sollen, wodurch insbesondere die kleineren Delegationen ausreichend Zeit hätten, um das Problem zu lösen.

Ich bitte die Versammlung, den Bericht erstens zu diskutieren und zweitens anzunehmen.

Holger HAIBACH, Deutschland, EPP/CD / PPE/DC

(Dok. 12488 - Antwort)

Vielen Dank Herr Präsident!

Ich glaube, es ist ganz deutlich geworden, dass die überwiegende Mehrheit der Versammlung die Notwendigkeit zum Handeln sieht. Der Streitpunkt, um den es geht, ist die Frage, wann das Ganze in Kraft tritt. Das muss die Versammlung hier entscheiden.

Ich kann nur von mir selbst sagen, dass ich als stellvertretendes Mitglied der Versammlung genauso mitarbeite wie zuvor als Vollmitglied. Ich bin allerdings auch „nur“ deshalb stellvertretendes Mitglied geworden, damit wir einer weiblichen Kollegin die Chance geben konnten, Vollmitglied zu werden.

Darüber hinaus finde ich es auch richtig, dieses politische Zeichen zu setzen und zu sagen, dass es genauso wichtig ist, weibliche Vollmitglieder zu haben, wie männliche.

Insofern denke ich, dass es in dieser Debatte klar geworden ist, dass wir alle diese neue Regelung ernst nehmen und uns an sie halten sollten. Die noch offene Streitfrage, die es noch zu lösen gibt, wird dann auch zu lösen sein.

Herr Vorsitzender, ich schenke der Versammlung 8 Minuten Redezeit.