AL11CR12 AS (2011) CR 12
Provisorische Ausgabe
SITZUNGSPERIODE 2011
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(2. Teil)
BERICHT
12. SITZUNG
Dienstag, 12. April 2011, 10.00 Uhr
REDEBEITRÄGE AUF DEUTSCH
Marina SCHUSTER, Deutschland, ALDE / ADLE
(Dok. 12553)
Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen!
Auch ich möchte gerne Frau Brasseur für ihren Bericht und ihre Arbeit danken. Die Tatsache, dass sich so viele Redner für diese Debatte gemeldet haben, zeigt, dass das Thema in den Mitgliedsstaaten sehr aktiv diskutiert wird.
Die Religions- oder auch Weltanschauungsfreiheit hat den Stellenwert eines in der Menschenwürde begründeten, universalen Menschenrechts. Sie bildet damit auch die Grundlage des säkularen Rechtsstaates, der damit die Heimstatt für Menschen unterschiedlicher religiöser oder nichtreligiöser Überzeugungen darstellt. Wie jedes Menschenrecht ist die Religionsfreiheit auch ein Gleichheitsrecht, nämlich begründet in der gleichen Würde aller Menschen.
Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, und dieses Recht schließt eben ausdrücklich die Freiheit ein, seine Religion zu wechseln oder auch keine anzunehmen.
Frau Brasseur legt in ihrem Bericht zu Recht einen Schwerpunkt auf den Bereich der Bildung und des Dialogs. Ich glaube, dass es beim Zusammenleben in einer Gesellschaft genau darum geht, dass wir einander mit Respekt und Toleranz begegnen. Toleranz heißt aber eben nicht Gleichgültigkeit.
Auf der Basis eines säkularen Rechtsstaats bedarf es interreligiöser, aber auch innerreligiöser Lernprozesse. Eine ganz wichtige Aufgabe kommt dem Schulsystem, sowie der Ausbildung von Lehrenden zu. Wir müssen das Verständnis und die Kenntnisse von verschiedenen Kulturen und Religionen, Glaubens- und anderen Überzeugungen auf Basis unserer demokratischen Werte und der Menschenrechte vermitteln.
Wenn Sie erlauben, möchte ich Beispiele aus Deutschland bringen. Ich unterstütze ausdrücklich die Einführung eines bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts an Schulen. Dafür brauchen wir in Deutschland ausgebildetes Lehrpersonal. Deswegen ist es richtig, dass die Bundesregierung Mittel für die Ausbildung von Religionslehrern für den Islam und muslimische Geistliche zur Verfügung stellt, und dass diese an staatlichen Hochschulen in deutscher Sprache stattfindet. Es ist meines Erachtens wichtig, den 4,3 Millionen Menschen muslimischen Glaubens in Deutschland diese Möglichkeit zu geben. Auch diese Ausbildung ist ein wichtiger Beitrag für die Integration.
Ich wünsche mir eine aktive Debatte und bin sehr dankbar für die heutigen Beiträge unserer Kollegen, aber auch unsere verehrten Gäste.
Vielen Dank.