AL11CR36

AS (2011) CR 36
Provisorische Ausgabe

SITZUNGSPERIODE 2011

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(4. Teil)

BERICHT

36. SITZUNG

Freitag, 7. Oktober 2011, 10.00 Uhr

REDEBEITRÄGE AUF DEUTSCH

Doris STUMP, Schweiz, SOC

(Dok. 12716 und 12717)

Herr Präsident,

geschätzte Kolleginnen und Kollegen!

Selbstverständlich unterstütze auch ich diese beiden Berichte und die Vorschläge für die Umsetzung dessen, was wir mit der Reform eigentlich bereits beschlossen haben. Trotzdem erlaube ich mir einige kritische Bemerkungen:

Wenn ich die Beschreibung der Aufgabengebiete der Kommissionen anschaue, dann frage ich mich, ob diese Aufgaben mit dem bisher zur Verfügung stehenden Personal überhaupt bewältigt werden können. Die viel breiteren Aufgabenbereiche z.B. der Kommission für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung verlangen meines Erachtens bedeutend mehr Personal als bisher bereitstand, auch weil zusätzliche und andere Kompetenzen benötigt werden.

Wenn das Personal in dieser Kommission nicht aufgestockt wird, dann wird vor allem die Qualität der Berichte sich verschlechtern. Damit werden genau die Ziele nicht erreicht, die wir anstreben: bessere Berichte, mehr Präsenz und bessere Sichtbarkeit. Und das wird wiederum auch die Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die Mitglieder dieser Kommission sind, frustrieren. Daher bitte ich unsere Leitung, dafür zu sorgen, dass schnell klar wird, wie diese Kommission ausgestattet werden soll.

Ich habe mich darüber gefreut, dass im Artikel 7.6.4 des zweiten Berichts festgehalten wird, dass die Kommission für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung Gender Mainstreaming in der Versammlung sicherstellen soll, sodass Gleichstellungs- und Gender-Perspektive auf allen Ebenen und in allen Bereichen eingebracht wird. Zudem soll die Kommission auch die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in den Strukturen der Parlamentarischen Versammlung voranbringen.

Mit der Zielsetzung dieses Absatzes bin ich vollumfänglich einverstanden. Doch kann Gender Mainstreaming in der Organisation meines Erachtens nicht nur von einer Kommission von Parlamentarierinnen und Parlamentariern vorangetrieben werden; das ist Sache des Managements, der Administration, der Führung. Gender Mainstreaming ist eine Sache, die „topdown“ passieren muss, und nicht irgendwo unten angesiedelt werden darf, weil es für die Umsetzung dieses Konzepts Kompetenzen bedarf, die eingreifen können, was eine Kommission nicht kann.

Erfahrungen in den nordischen Ländern haben gezeigt, dass Gender Mainstreaming nur dann erfolgreich ist, wenn es wirklich oben angesiedelt ist und dann konsequent umgesetzt wird. Die Kommission kann dazu beitragen, dass das Präsidium, das Generalsekretariat, die richtigen Informationen bekommt, aber die Maßnahmen müssen von oben umgesetzt werden.

Es wäre meines Erachtens sinnvoll, für unsere Versammlung eine Beauftragte für Gender Mainstreaming einzusetzen, die diese Kompetenzen hat, damit diese Aufgaben richtig umgesetzt werden können. So, wie diese Aufgabe jetzt zugeordnet ist, ist ein Fortschritt leider nicht möglich.

Ich möchte auch noch anmelden, dass ich gegen einen Antrag zu einer Änderung des Artikels 6.2 im Bericht von Andreas Gross bin. Ich glaube, wir brauchen weiterhin den double Check beim Zugestehen der Richtervorschläge, wo die Richterinnen und Richter nur noch einem Geschlecht angehören sollen. Ich glaube, es war richtig, wie es bisher gehandhabt wurde, nämlich dass zwei Kommissionen, eine Kommission und eine Subkommission, zustimmen mussten, und es soll, wie der Bericht auch vorschlägt, weiterhin so bleiben. Wir sollten da nicht dem Antrag Nummer 3 folgen.

Ich danke Ihnen.

Gebhard NEGELE, Liechtenstein, EPP/CD / PPE/DC

(Dok. 12695)

Danke, Herr Präsident,

werte Kolleginnen und Kollegen!

Dieser Bericht wäre im Jahre 1992, dem eigentlichen Start des World Wide Web, sicherlich als übertrieben, unnötig, als Hemmschuh für Entwicklungen, als Eingriff ins Privatrecht und so fort tituliert und vermutlich nicht gewürdigt worden. Heute – und das freut mich sehr – geschieht das Gegenteil. Die vorangegangenen Redebeiträge bestätigen dies.

Auch meinerseits herzlichen Dank allen Beteiligten, die an dieser Vorlage gearbeitet haben, insbesondere der Berichterstatterin Frau Rihter. Dieser Bericht kommt zur richtigen Zeit. Er ist nötig und betrifft einige Kernaufgaben des Europarates, beispielsweise das Recht auf Privatsphäre.

Selbst die kühnsten Prognosen in den 90-er Jahren haben diese stürmischen Entwicklungen rund ums Internet nicht vorausgesehen. Weder was die Teilnehmer, den Datenumfang, die Geschwindigkeit des Datenaustausches, noch vor allem die Vernetzung betrifft. Wir wurden eine Informationsgesellschaft, eine Datenoffenlegungsgesellschaft, eine Datenauswertungsgesellschaft, und dies grenzüberschreitend; nicht nur innerhalb von Europa, sondern global – und dies alles in einer sehr kurzen Periode.

Der Zeitpunkt, jetzt bezüglich der Achtung des Persönlichkeitsbereichs und dem Schutz personenbezogener Daten im Internet aktiv zu werden, ist gut gewählt. Erst in den letzten Monaten ist das Bewusstsein bezüglich der Gefahren im Umgang mit dem Allerweltsmittel „Internet“ gestiegen. Diesbezüglich bestand bis dato ein Defizit. Vor allem auf der Benutzerseite, aber auch auf der Angebotsseite.

Man freute sich fast blindlings über die unbeschränkten Möglichkeiten im Internet, Innovation zu konsumieren oder anzubieten.

In einem solchen Umfeld einen globalen gesetzlichen Rahmen zu kreieren – und nur eine globale Lösung wird schlussendlich zielführend sein – ist sehr ehrgeizig, aber auf jeden Fall erstrebenswert.

Bei der Lektüre des Berichtes fällt auf, wie komplex sich das Thema in rechtlicher Hinsicht darstellt. Auf nicht weniger als 11 Europaratsübereinkommen wird im Text Bezug genommen.

Deshalb erscheint mir eine Konsolidierung bzw. Überarbeitung der genannten Übereinkommen nötig. Dies damit die angestrebte globale Übereinkunft besser zu bewerkstelligen, bzw. dieses Produkt besser zu „vermarkten“ ist.

Die Konvention Nr. 108 mit dem Titel: „Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten“ stellt wohl das beste Grundgerüst für ein solches Übereinkommen dar. Wenn nun der Europarat künftig hier eine zentrale Rolle für eine globale Lösung einnimmt, ist es natürlich unerlässlich, dass die vier noch ausstehenden Mitgliedstaaten hier mitmachen. Aber auch die sechs weiteren Staaten, die entweder den Beobachtungsstatus beim Europarat inne haben oder sonst mit unserer Institution zusammenarbeiten, müssen hier mitmachen.

Wenn alsdann 53 Länder einen gemeinsamen Nenner gefunden haben, besteht eine wirklich realistische Chance, eine global akzeptierte Richtschnur ins Leben zu rufen – mit einem stolzen und kompetenten Europarat als Katalysator im Hintergrund. Das wird nicht von heute auf morgen über die Bühne gehen. Trotzdem: Optimismus ist hier angebracht.

Abschließend begrüße ich ausdrücklich den Input des Rechtsausschusses und empfehle, die Änderungsanträge in den Bericht aufzunehmen. Sie stellen eine Bereicherung dar.

Besten Dank.