AL13CR14

AS (2013) CR 14

 

Provisorische Ausgabe

SITZUNGSPERIODE 2013

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(2. Teil)

BERICHT

14. SITZUNG

Mittwoch, 24. April 2013, 10.00 Uhr

REDEBEITRÄGE AUF DEUTSCH

Elisabeth SCHNEIDER-SCHNEITER, Schweiz, EPP/CD / PPE/DC

(Dok. 13157)

Frau Vorsitzende!

Aus dem Bericht kommt hervor, dass die Verfolgung von Menschen einer bestimmten Glaubensgruppe leider weltweit zunimmt. Während einige Religionen sehr gute Hüter haben, die jede noch so kleine Religionsfreiheitsverletzung aufgreifen und kritisieren, sind andere Religionen, insbesondere die christliche, ohne einen solchen Schutz.

Während sich in unseren Ländern Andersgläubige oder keiner Religion Zugehörige, sogar durch europäische Gerichte unterstützt, gegen christliche Zeichen im öffentlichen Raum zur Wehr setzen können, ist in vielen Ländern dieser Welt sogar ein christliches Gebet in den eigenen vier Wänden untersagt. Noch mehr Länder verbieten den Besitz von christlichen Zeichen oder Schriften, und in einer noch größeren Zahl von Ländern werden Angriffe auf Christen toleriert, wenn nicht gar gebilligt.

Während in der Schweiz Diskriminierungen aufgrund des Glaubens verboten sind, gibt es viele Staaten, welche in ihren Glaubensbüchern die Diskriminierung von Andersgläubigen aktiv vorsehen. Ich rede nicht etwa über die Vorschrift, dass Königin und Premierminister des Vereinigten Königreichs Anglikaner sein müssen, sondern über Berufsverbote, Arbeitsverbote, Heiratsverbote, Nutztierhaltungsverbote und Grundeigentumsverbote.

Während wir in der Schweiz die Glaubens- und Gewissensfreiheit so auslegen, dass Lebensgewohnheiten von andersgläubigen, wie Kleidungsvorschriften, koscheres oder Halal-Fleisch akzeptiert werden, ist es Christen in anderen Ländern verboten, ihre Religion frei auszuüben oder darüber ihre Meinung zu äußern.

Meine Partei, die CVP, hat vor einigen Monaten die ketzerische Frage gestellt, ob es nicht richtig wäre, die Entwicklungshilfe an jene Regierungen zu stoppen, welche Verfolgungen von religiösen Minderheiten tolerieren und damit gegen die Religionsfreiheit verstoßen.

Warum wird in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates immer wieder zum Boykott jener Länder aufgerufen, in welchen die Bevölkerung ihre Meinung nicht frei äußern kann, wenn es aber um die Verfolgung von Religionsminderheiten geht, insbesondere auch um die Verfolgung von Menschen christlichen Glaubens, dann setzt sich niemand ein?

Wenn nicht wir als Parlamentarische Versammlung des Europarates, als weltweit einmaliges Gebilde, welches sich für Menschenrechte einsetzt, uns für die Rechte von religiösen Minderheiten und damit auch für die Rechte der Christen auf dieser Welt einsetzen – wer soll es dann tun?

Ich weiß, dass es in dieser Versammlung Mitglieder gibt, die die Ausübung des Christentums nicht akzeptieren und sogar aktiv ablehnen. Warum wird die Glaubensfreiheit in vielen Staaten nicht verteidigt? Geht es nicht oft auch einfach darum, dieses Menschenrecht zu unterbinden, um innenpolitisch besser Macht ausüben zu können?

Wir stehen hinter den Wertvorstellungen und den Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und verlangen, dass der Schutz von Minderheiten, insbesondere von Christen, genauso gewährleistet wird wie der von anderen Gruppen, die diskriminiert werden.

Es ist gut, dass sich die Versammlung diesem Thema widmet, nicht nur im Sinne der verfolgten Christen weltweit.

Vilmos SZABÓ, Ungarn, SOC

(Dok. 13157)

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich gratuliere den Berichterstattern und möchte ihnen meine hohe Anerkennung aussprechen. Sie haben eine gründliche Arbeit geleistet und einen Bericht über die reale Lage erstellt.

Ich bin völlig einverstanden mit dem Inhalt, den daraus gezogenen Konsequenzen, den Änderungsanträgen und dem Beschlussantrag des Berichtes.

Ausgangsunkt ist selbstverständlich, dass die Gedanken-, die Gewissens- und die Religionsfreiheit zu den universalen Menschenrechten gehören. Für alle demokratischen Länder und politischen Kräfte ist es die erste Pflicht, diese Rechte zu sichern und überall für sie einzutreten.

Besonders gut ist die umfassende Schilderung der aktuellen Lage, sowie der Haupttendenzen in Europa und der Welt. Die Lage selbst ist jedoch nicht erfreulich. Zu Angriffen gegen Gewissens- und Religionsfreiheit, physischen und psychischen Verletzungen, Einschränkung der freien Tätigkeit der Kirchen kommt es, wenn auch in unterschiedlichem Maße, in allen Erdteilen. Extremismus, Gewalt und Intoleranz sind alltägliche Erscheinungen.

Hier im Europarat und der Europäischen Union haben wir uns in erster Linie auf unsere eigene historische Verantwortung zu konzentrieren. Der vorliegende Bericht zählt viele negative Beispiele auch in den Ländern Europas auf. Unsere Aufgabe ist es, zunächst in unseren eigenen Ländern zu handeln. Erst danach können wir nach außen hin auftreten.

Dies gilt auch für mein eigenes Land, Ungarn. In dem Bericht werden wir mit positivem, aber auch mit negativem Beispiel erwähnt.

Die ungarische Regierung veranstaltete während ihrer EU-Präsidentschaft vom 1. bis 4. Juni 2011 in Gödöllö eine sehr erfolgreiche Konferenz mit dem Titel „The Christian-Jewish-Islamic dialogue“.

Doch gibt es mehrere Probleme mit dem vom ungarischen Parlament verabschiedeten Gesetz über die Religionsfreiheit und den Status der Kirchen. Dieses Gesetz wurde von ungarischer wie auch internationaler Seite kritisiert und daraufhin vom Verfassungsgericht annulliert. Dessen ungeachtet wurde es von der ungarischen Regierung unverändert in die Verfassung aufgenommen, was natürlich vollkommen inakzeptabel ist.

Es ist also wichtig, dem Bericht zuzustimmen und ihn auch umzusetzen.