AL13CR22ADD1

AS (2013) CR 22
Addendum 1

 

Provisorische Ausgabe

SITZUNGSPERIODE 2013

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(3. Teil)

BERICHT

22. SITZUNG

Dienstag, 25. Juni 2013, 15.30 Uhr

NICHT MÜNDLICH GEHALTENE

REDEBEITRÄGE AUF DEUTSCH

Axel E. FISCHER, Deutschland, EPP/CD / PPE/DC

(Dok. 13229)

Sehr geehrter Herr Präsident!

Vielen Dank den Berichterstattern Lundgren und Fischerova. Leider ist nur eine der beiden Berichterstatterinnen heute hier anwesend.

Jedes Mitgliedsland des Europarates muss damit rechnen, einem Monitoringverfahren unterzogen zu werden. Dennoch wissen und achten wir das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Das gilt auch für Ungarn.

Die Werte, für die wir als Europarat eintreten, sind von allen Mitgliedsländern gleichermaßen zu achten. Deshalb dürfen wir auch keine Doppelstandards einführen oder zulassen. Jedes Land, ob groß oder klein, ist gleich zu behandeln. Diese tragenden Grundsätze müssen uns auch heute hier leiten.

Außerdem sind wir verpflichtet, die vorgebrachten Vorwürfe genau zu prüfen. Und wir müssen uns selbst ein eigenes Urteil fällen. Das können wir nicht Dritten überlassen. Das Berufen auf Nichtregierungsorganisationen, die durchaus eigene Interessen vertreten können und noch dazu demokratisch nicht legitimiert sind, ist kein Ersatz für diese unsere ureigenste Aufgabe.

Ich habe mich in den vergangenen Wochen oft gefragt: Was müssten wir mit Bulgarien, Rumänien und anderen Staaten tun, wenn wir auf der vorliegenden Datengrundlage ein Monitoringverfahren gegen Ungarn einleiten wollen?

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im ganzen Bericht gibt es keinen einzigen substantiellen Vorwurf, der ein Monitoringverfahren gegen Ungarn rechtfertigen würde.

Es ist schade, dass die Debatte ausgehend von den Sozialisten und der Linken so schief und damit letztlich zum Schaden des Ansehens aller Beteiligten geführt wurde.