AL13CR31

AS (2013) CR 31

 

Provisorische Ausgabe

SITZUNGSPERIODE 2013

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(4. Teil)

BERICHT

31. SITZUNG

Dienstag, 01. Oktober 2013, 15.30 Uhr

REDEBEITRÄGE AUF DEUTSCH

Marlene RUPPRECHT, Deutschland, SOC

(Dok. 13297, Bericht)

Vielen Dank, Herr Präsident!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die körperliche Unversehrtheit von Kindern, eines der elementarsten Menschenrechte, ist heute das Thema in unserer Parlamentarischen Versammlung: Ich freue mich, dass wir heute darüber debattieren.

Als Kinderrechtsaktivistin und erste Generalberichterstatterin für Kinder in diesem Hause befasse ich mich seit vielen Jahren mit dem Schutz und der Förderung von Kinderrechten, ob hier oder im Bundestag, wo ich mein Mandat habe; noch – dem neuen Bundestag werde ich nicht mehr angehören, weil ich nicht mehr kandidiert habe.

In all diesen Jahren habe ich versucht, das Bewusstsein für Kinderrechtsverletzungen zu schärfen, die ja auch Menschenrechtsverletzungen sind.

Unser heutiges Thema sind die gut gemeinten körperlichen Eingriffe an Kindern, die häufig aus religiösen oder kulturellen Traditionen heraus vorgenommen werden, manchmal auch aus kosmetischen, ästhetischen Gründen oder weil sie modern sind. Häufig werden sie vorgenommen, weil man diese Eingriffe für relativ harmlos hält, weil man weder die Folgen, noch die medizinischen Erkenntnisse der letzten Jahre kennt (wie wir wissen, hat sich auf diesem Gebiet in den letzten Jahren sehr viel getan).

Hierzu zähle ich vor allem:

- die Genitalverstümmelung von Mädchen, die weltweit geächtet ist,

- die Beschneidung von sehr jungen Knaben

- zu frühe geschlechtsbestimmende Eingriffe an Kindern, bei denen das Geschlecht bei der Geburt nicht eindeutig zugeordnet werden kann,

- aber auch weniger umfangreiche ästhetische Eingriffe, wie Ohrlochstechen, Piercings, Tattoos, Implantate.

Zur Genitalverstümmelung von Mädchen: Wir haben alle gemeinsam lange für ein Verbot dieser Praxis gekämpft, die als Menschenrechtsverletzung anerkannt wird. Dennoch wird sie in vielen Teilen der Erde - auch bei uns - nach wie vor nicht ausreichend bekämpft.

Bei der Beschneidung von Knaben, die zumeist als sehr unproblematisch dargestellt wird, wird kaum über die weitreichenden Folgen für den Jungen geredet. Man weist nicht auf Alternativen hin und spricht mit den Eltern nicht über die Möglichkeit, althergebrachte Riten eventuell in symbolische Gesten umzuwandeln. Vor allem wird nie darüber geredet, was es für den erwachsenen Menschen später bedeutet, beschnitten zu sein.

Das Phänomen von Intersex-Kindern betrifft nur wenige Menschen. Seit etwa einem Jahrhundert werden diese Kinder, die insgesamt bis zu 30 Operationen über sich ergehen lassen müssen, schon kurz nach Geburt massiven chirurgischen Einschnitten unterzogen.

Da die Operation hin zum weiblichen Geschlecht leichter ist als die zum männlichen, entscheiden sich die Chirurgen meistens für die erstere. Die Kinder werden nicht gefragt. Man weiß nicht, wohin ihr Geschlecht eventuell eindeutig geht, oder ob die Betroffenen vielleicht einfach so bleiben wollen, wie sie geboren wurden.

Diese Menschen, die ohne ihre Einwilligung operiert wurden, tragen lebenslange Folgen davon und können kein selbstbestimmtes Leben führen.

Zu diesen Themen wurden im Sozialausschuss verschiedene Experten angehört, zur Genitalverstümmelung von Mädchen und Beschneidung von Knaben äußerten sich auch Vertreter der jüdischen und muslimischen Gemeinschaften.

Am wichtigsten war mir immer, dass das Kindeswohl in allen öffentlichen und privaten Entscheidungen Vorrang hat und unser Handeln bestimmen muss. Dieser Vorrang wird ganz gerne hintangestellt, weil Erwachsene ja so viel wichtigere Gründe haben, doch nach der UN-Konvention für die Rechte der Kinder ist das Kindeswohl das oberste Prinzip, nach dem wir handeln sollen.

Wenn es um ganz offensichtliche Kinderrechtsverletzungen geht, wenn Kinder etwa zu Tode geprügelt oder missbraucht werden, werden wir alle uns einig sein. Doch auch selbstverständlich und unreflektiert weitergegebene Traditionen sollten hinterfragt werden dürfen.

Eltern nehmen keine Eingriffe an ihren Kindern vor, um ihnen zu schaden; fast alle Eltern entscheiden sich stets dafür, was aus ihrer Sicht für ihre Kinder am besten ist. Doch nicht immer sind diese Entscheidungen fundiert.

Bei diesen Themen geht es einerseits um das Recht der Eltern auf Erziehung, auf Religion und religiöse Erziehung, und andererseits um das Recht des Kindes auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit. In diesem Spannungsfeld müssen wir uns entscheiden.

Gerichte entscheiden dann zugunsten des Kindes, wenn es ums nackte Überleben geht. Selbst religiöse Vorschriften, wie z.B. das in bestimmten Religionsgemeinschaften existierende Verbot einer Bluttransfusion, werden aufgehoben, wenn es ums Überleben geht. Doch wenn es um jahrhunderte- oder gar jahrtausendealte Riten geht, sind wir verständlicherweise vorsichtiger.

Trotzdem muss man auch hier fragen, ob die Eingriffe, die in diesem Rahmen vorgenommen werden, wirklich nicht irreversibel sind, einen Menschen nicht sein Leben lang beeinflussen oder gar beeinträchtigen werden. Dasselbe gilt nicht nur bei Beschneidung, sondern auch bei der Geschlechtsbestimmung.

In Art. 12 der UN-Kinderrechtskonvention heißt es: „Die Beteiligung von Kindern bei allen sie betreffenden Entscheidungen ist sicherzustellen“. Kinder sind Subjekte mit eigenen Rechten, die uns anvertraut sind. Das Recht der Eltern ist ein Verantwortungsrecht: Sie haben die vornehme Pflicht, ihre Kinder zu begleiten, zu erziehen und ihnen Werte zu vermitteln. Sie haben jedoch nicht das Recht, mit ihnen umzugehen wie mit Gegenständen, über die sie frei entscheiden dürfen.

Deshalb sollten solche Eingriffe an Kindern nur dann durchgeführt werden, wenn Kinder und Jugendliche damit einverstanden sind, denn sie beeinflussen ihr Leben.

Dass dies nicht nur in unserer Parlamentarischen Versammlung ein Thema ist, konnten Sie heute der Presse entnehmen: Die Ombudspersonen der skandinavischen Länder haben sich gestern getroffen und eine Stellungnahme zur Beschneidung von Knaben abgegeben, in der sie eindeutig feststellten, dass es eine Menschenrechtsverletzung darstellt, wenn wir sie weiter ausführen, ohne darüber aufzuklären.

Es geht nicht darum, dass wir irgendwelche religiösen Freiheiten und Rechte einschränken wollen. Natürlich haben Eltern das Recht, ihre Kinder religiös zu erziehen und ihnen Werte zu vermitteln! Es ist sogar ihre Pflicht, sie nicht ohne einen Rahmen, an dem sie sich festhalten können, ins Leben zu entlassen! Doch wenn dies auf dem Körper des Kindes ausgetragen wird, dann beeinträchtigt es die Persönlichkeitsrechte des Kindes.

Mein Bericht soll Diskussionen in Gang setzen, nicht dazu führen, dass sofort irgendwelche Gesetze erlassen werden. Gesetze, die nicht vom Herzen und vom Verstand mitgetragen werden, werden umgangen.

Deshalb brauchen wir Zeit, um miteinander darüber zu reden. Diese Diskussion muss europaweit geführt werden, denn wir alle haben uns darauf geeinigt, dass Menschenrechte, Demokratie und Rechtstaatlichkeit die Basis unseres Zusammenlebens sind. Wenn das unsere Grundlage ist, dürfen wir die Rechte der Kinder als Menschen nicht einschränken, sondern müssen sie berücksichtigen.

Deshalb bitte ich Sie sehr, alle Eingriffe, die an Kindern vorgenommen werden, unter diesem Aspekt zu beleuchten und meinem Bericht samt Empfehlungen zuzustimmen. Das wäre ein großer Schritt nach vorn.

Dieser Bericht soll keine Gräben aufreißen, sondern das Gespräch miteinander fördern, damit gemeinsame Lösungen gefunden werden können.

Dankeschön.

Stefan SCHENNACH, Österreich, SOC

(Dok. 13297)

Danke sehr Herr Präsident!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Der Präsident dieser Versammlung hat mit bewegenden Worten das Wirken der Berichterstatterin gewürdigt.

Dasselbe möchte ich auch im Namen unserer Fraktion tun: Liebe Marlene, deine Handschrift wird in diesem Hause noch viele Jahre wirken. Du bist ununterbrochen mit viel Einsatz und Courage im Sinne der Kinderrechte unterwegs und ich habe viel von dir gelernt. Dein heutiger, letzter Bericht zeugt noch einmal von deinem Mut, den du auch im deutschen Bundestag bewiesen hast.

In deinem Bericht werden zwei schwierige Themen behandelt, über die der Mantel des Schweigens gebreitet wird.

Das eine ist die Intersexualität von Kindern. In unseren hochmedizinischen Ländern wird, wenn ein Kind intersexuell angelegt ist, ganz schnell ein Geschlecht bestimmt, ohne dass das betroffene Kind es selbst bestimmen könnte. Heute gibt es jedoch Menschen, die darauf bestehen, dass sie weder „Er“ noch „Sie“, sondern „Es“ sind. Das zeigt, dass wir hier viel zu schnell handeln und mit der voreiligen Geschlechtszuweisung unter Umständen der psychischen und sozialen Entwicklung des Betroffenen schaden.

Das zweite ist die Beschneidung von Mädchen und Jungen. Gott sei Dank ist die Verstümmelung von jungen Mädchen und Frauen heute weltweit geächtet. Selbst diese Praxis wurde jedoch einst ebenfalls gerechtfertigt, einmal religiös und einmal kulturell.

Marlene Rupprecht hat hier im Europarat immer wieder gesagt, dass Kinderrechte völlig losgelöst von den Rechten der Eltern und den Rechten einer Gesellschaft sind. Jedes Kind hat das Recht, nicht verletzt zu werden und keinen Schmerz zu erleiden. In seinem späteren Leben kann es dann selbst entscheiden, ob es z.B. als Mann beschnitten sein will, ob es eine plastische Operation vornehmen lassen oder seine eigene Sexualität neu definieren lassen möchte.

Man kann nicht alles mit der Tradition rechtfertigen. Schmerz bleibt Schmerz und Körperverletzung bleibt Körperverletzung, unabhängig davon, woher man sich die Legitimität zu diesem Eingriff holt.

Ich komme aus einem katholischen Land. Eine der schlimmsten Seiten unserer Geschichte war die Inquisition, die sogar noch als heilig bezeichnet wurde, mit der wir aber dennoch gebrochen haben: Man kann auch mit Traditionen brechen.

Vor allem müssen wir zum Wohlsein der Kinder hier ein klares Zeichen setzen, was dieser mutige und sensible Bericht, der im Wirken der Berichterstatterin eine Krone darstellt, auch tut.

Ich weiß, dass du es mit diesem Thema auch in Deutschland nicht leicht hattest. Auch im Namen meiner Fraktion danke ich Dir für diesen Mut.

Marlene RUPPRECHT, Deutschland, SOC

(Dok. 13297, Antwort der Berichterstatterin)

Vielen Dank, Herr Präsident!

Ich möchte den Rednern für die Unterstützung danken, die sie mir zuteilwerden lassen.

Ich möchte noch einmal klarstellen, dass es nicht um die Beeinträchtigung religiöser Freiheiten geht. Doch unter Art. 9 der Konvention des Europarates für Religions- und Gewissensfreiheit wird im letzten Absatz noch einmal deutlich gemacht, dass die Freiheit der Religionsausübung da endet, wo die Gesundheit und das Recht anderer berührt ist. „Andere“ bedeutet auch Kinder.

Deshalb sollten wir uns genau fragen, ob unsere religiösen, kulturellen oder anderen Praktiken der Gesundheit unserer Kinder nicht abträglich sind.

Ich gehöre seit 13 Jahren dieser Versammlung an und wäre froh, wenn wir deutlich machen könnten, dass wir uns einig sind, wenn es um den Schutz der Kinder geht.

Wir sind uns darüber einig, dass Menschrechte, religiöse Rechte und Werterziehung geschützt werden müssen. Doch bei der Abwägung der verschiedenen Rechte gegeneinander muss das Recht des Kindes Vorrang haben.

Einzelne Punkte kann ich leider nicht mehr kommentieren, aber insgesamt fand ich sehr ermutigend, dass Sie in Ihren Ländern die Diskussion anstoßen wollen.

Danke.

Amendments zu Dok. 13297 :

Marlene RUPPRECHT, Deutschland, SOC

(Dok. 13297, Amendment 5)

Wir haben hier im Saal sogar Kinderchirurgen sitzen, die zuhören und über Folgen und Praktiken berichten könnten. Das haben wir abgeschlossen, ich will es nur erwähnen.

Ich bin gegen diese Streichung und zwar einmal, weil es Art. 24-3 der UN-Konvention für die Rechte der Kinder betrifft. Dort heißt es: „Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.“ Schädlich sind sie, wenn sie dauerhaft bzw. irreversibel sind und Folgen haben.

Auch wurde die letztes Jahr abgegebene Stellungnahme der Vereinigung der amerikanischen Kinderärzte im letzten April durch 38 Professoren aus Europa und Kanada revidiert, die die dort gemachten Aussagen als falsch darstellten.

Marlene RUPPRECHT, Deutschland, SOC

(Dok. 13297, Amendment 4)

Die Streichung des Amendements 4 würde bedeuten, dass wir uns zu anderen Texten dieser Versammlung im Widerspruch befinden. Dort wird der interreligiöse Dialog dringend gefordert, als eine Form, miteinander in Frieden leben zu können. Erst 2011 haben wir eine Resolution 19.62 ausdrücklich begrüßt. Deshalb wäre es sinnvoll, diesen Antrag abzulehnen.

Marlene RUPPRECHT, Deutschland, SOC

(Dok. 13297, Amendment 6)

Das war die letztjährige Stellungnahme der Ärzte der amerikanischen Akademie der Pädiater. Diese wurde im April dieses Jahres revidiert und genau das Gegenteil ausgedrückt. Die WHO hat eine Stellungnahme über den Sinn von Beschneidungen abgegeben, allerdings bei erwachsenen, sexuell aktiven Männern zur Prävention von AIDS. Deren Beschneidung führte jedoch dazu, dass die Männer unvorsichtiger wurden und sich noch häufiger infizierten, weil sie glaubten, damit geschützt zu sein.

Sie enthält aber keine Empfehlung für Kinder.

Marlene RUPPRECHT, Deutschland, SOC

(Dok. 13297, Amendment 7)

Die Formulierung heißt, dass interdisziplinär, d. h. alle möglichen Berufsgruppen und Gruppen berücksichtigt werden. Es geht nicht darum, die Religion in Frage zu stellen, sondern die Diskussion über Praktiken zu fördern.

Es widerspricht, wenn wir das herausstreichen, allen Erkenntnissen der Pädiatrie.

Es entspricht darüber hinaus dem, was in allen Dokumenten des Europarats steht: Wir haben auch bei religiöser Erziehung keinen rechtsfreien Raum. Die Basis sind die Menschenrechte und die Verfassungen unserer Staaten. Auf denen muss auch die Praxis von Religionen stehen, und sie muss daraufhin geprüft werden.

Marlene RUPPRECHT, Deutschland, SOC

(Dok. 13297, Amendment 8)

Dieser Absatz fordert nur, dass Kinder in Angelegenheiten, die sie betreffen, einbezogen werden. Artikel 12 der UN-Konvention für die Rechte der Kinder fordert, dass die Kinder bei allen Angelegenheiten einbezogen werden und der Kindeswillen eruiert wird.

Es schränkt keineswegs das Recht der Eltern auf religiöse Erziehung, auf Erziehung ein. Aber das Recht auf Erziehung ist nicht grenzenlos, sondern endet dort, wo sie die fundamentalen Rechte anderer betrifft, und zwar die der Kinder auf körperliche Unversehrtheit. Deshalb bitte ich um Ablehnung.

Stefan SCHENNACH, Österreich, SOC

(Dok. 13304)

Danke sehr, Herr Präsident!

Im Namen meiner Fraktion möchte ich Herrn Herkel ebenfalls zu diesem Bericht beglückwünschen, der ein Ausdruck seiner umsichtigen Führung des Monitoring-Ausschusses ist.

Er zeigt natürlich auf, dass das Monitoring ein ganz wichtiges Instrument des Europarates ist. In manchem müssen wir ein wenig ehrlicher werden; ein allzu langes Post-Monitoring sollte man m.E. verhindern. Wenn nach vier Jahren im Post-Monitoring kein Erfolg zu verzeichnen ist, sollte man entweder erneut einen Monitoring-Prozess einleiten, oder das Post-Monitoring abbrechen.

Was an diesem Bericht schmerzt, ist, dass die Eröffnung eines Verfahrens gegen Ungarn, das aus in ganz Europa gehegten, wirklich schwerwiegenden Bedenken heraus eingeleitet werden sollte, gescheitert ist.

Der Bericht macht deutlich, dass es in unserer Gemeinschaft der Staaten des Europarates keine Zwei-Klassen-Gesellschaft geben darf – einerseits die Länder, die das Monitoring durchführen, und andererseits jene Staaten, die vom Monitoring betroffen sind. Wir alle sollten unter Monitoring stehen.

Diese Empfehlung ist besonders wichtig, denn es gibt in allen unseren Mitgliedsstaaten erhebliche Probleme:

Die Lage der Roma ist eine Schande, die Situation der Flüchtlinge, der Asylsuchenden und Migranten in allen unseren Ländern ist schlecht, es gibt Mängel in der Situation der nationalen Minderheiten (Recht auf minimale Ausübung von Sprachfreiheit). Genauso sieht es bei dem Kampf gegen Rassismus, Intoleranz und Diskriminierung aus, ebenso wie bei der Umsetzung der Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs, dem Kampf gegen Korruption, Menschenhandel und Geldwäsche.

Besonders bitter ist die mangelhafte Umsetzung der revidierten Sozialcharta – wie viele haben hier nicht unterzeichnet!

Immer wieder zeigt der Bericht auf, dass wir uns in allen Mitgliedsstaaten einem permanenten Monitoring aussetzen sollten, denn es werden wichtige Konventionen nicht ratifiziert:

Was die „frozen conflicts“ angeht, die so schlimm für die Betroffenen sind, so hat unsere Ausschuss-Sitzung in Tallin sicher dazu beigetragen, dass sie nicht vergessen werden. Dafür möchte ich mich beim Ausschuss-Vorsitzenden besonders bedanken.