AL15CR08

AS (2015) CR 08
Provisorische Ausgabe

SITZUNGSPERIODE 2015

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(1. Teil)

BERICHT

08. Sitzung

Donnerstag, 29. Januar 2015, 15.30 Uhr

Doris FIALA, Schweiz, ALDE / ADLE
(Dok. 13660)

Geschätzter Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren!

Im Namen meiner Fraktion, der ALDE, danke ich dem Berichterstatter sehr herzlich für sein Engagement bei einem Thema, das große Brisanz hat, manchmal aber beinahe ein wenig vernachlässigt wird.

Intoleranz und Diskriminierung gegenüber religiösen Minderheiten sind uns bekannter und oft bewusster als jene gegenüber religiösen Mehrheiten, sowie feindselige und gewaltsame Akte und Vandalismus gegenüber Christen und deren Kulturstätten.

Weltweit sind geschätzt jedoch bis zu 100 Millionen Christen betroffen und die Tendenz ist steigend. In rund 50 Staaten werden Menschen in ihrer Religionsfreiheit und -ausübung behindert. Dieses gewaltige Unrecht darf nicht verschwiegen werden.

Der Weltverfolgungsindex 2011 zeigt auf, wo Christen am schlimmsten verfolgt werden. Hier verlese ich lediglich die ersten 10: Nordkorea, Iran, Afghanistan, Saudi-Arabien, Somalia, Malediven, Jemen, Irak, Usbekistan und Laos.

Es ist ein gutes Zeichen, dass unter den ersten Ländern kein einziger unserer Mitgliedsstaaten aufgeführt ist. Das zeigt uns, dass das Einhalten von demokratischen Rechten, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit von allergrößter Bedeutung ist. Das stärkt uns in unserer gemeinsamen Überzeugung, Menschenrechte durchzusetzen.

Die Terroranschläge auf ägyptische Kopten haben die weltweite Hetze gegen Christen in Erinnerung gerufen. Zehntausende sind in Lagern gefangen, andere müssen um Leib und Leben fürchten. Es muss uns im Sinne des Berichterstatters und im Sinne der Toleranz ein großes Anliegen sein, die Achtung und Akzeptanz der religiösen Vielfalt und der friedlichen Koexistenz der Religionen innerhalb unserer 47 Mitgliedsländer aber auch außerhalb, in der Welt, zu fördern.

Dabei kommt interkulturellem Bewusstsein und Dialog größte Bedeutung zu, denn Intoleranz und Angst vor Unbekanntem und Unverstandenem lässt Populismus und Gewaltakte erst richtig zum Tragen kommen.

Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sind durch den Artikel 9 der europäischen Menschenrechtskonvention geschützt. Dies muss Grundlage einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft sein und bleiben.

Alle Personen, die Rechtsstaatlichkeit unterliegen und sie befolgen, müssen sich in ihrer Religionsfreiheit geachtet fühlen dürfen, in Sicherheit und Freiheit auch ihren Kindern die christliche Religion weitergeben können und am öffentlichen Leben teilhaben dürfen – frei von Gewalt und dem Aufruf dazu.

Negativen Klischees und der Verbreitung von Vorurteilen gegenüber Christen gilt es Einhalt zu gebieten.

Ich danke Ihnen allen, wenn Sie mithelfen, in Ihren Ländern den Schutz christlicher Minderheiten einzufordern und durchzusetzen. Möge dies auch über die Grenzen unserer 47 Mitgliedsstaaten hinaus Einfluss haben!

Ich danke Ihnen.

Elisabeth SCHNEIDER-SCHNEITER, Schweiz, EPP/CD / PPE/DC
(Dok. 13660)

Geschätzter Herr Vorsitzender,
liebe Kolleginnen und Kollegen!

Christ sein war noch nie so gefährlich wie heute. Nie zuvor sind so viele Christen diskriminiert, bedroht und verfolgt worden; wir haben die Zahlen gehört.

Christen verschiedener Konfessionen sind zwar nicht die einzige Religionsgruppe, die wegen ihres Glaubens benachteiligt wird; weltweit leiden sie aber am meisten unter religiöser Diskriminierung oder Verfolgung. Das Recht auf Religionsfreiheit ist seit Jahrzehnten als grundlegendes Menschenrecht international anerkannt, und trotzdem wird es in der Praxis in zahlreichen Ländern bis heute auf vielfache Weise missachtet.

In rund 50 Staaten werden Menschen in ihrer Religionsausübung behindert, in etlichen davon kommt es zu schweren Verletzungen der Religionsfreiheit. Dieses weit verbreitete Unrecht darf nicht verschwiegen werden, und es muss alles Mögliche getan werden, um es zu beseitigen.

Während einige Religionen sehr gute Hüter haben, die jede noch so kleine Religionsfreiheitsverletzung aufgreifen und kritisieren, sind andere Religionen, insbesondere die christliche, den Angriffen auf die Ausübung des freien Glaubens oft schutzlos ausgeliefert. In vielen Ländern dieser Welt ist bereits ein christliches Gebet in den eigenen vier Wänden untersagt. Staaten verbieten den Besitz von christlichen Symbolen oder Schriften und tolerieren und billigen Angriffe auf Christen.

Während in der Schweiz Diskriminierung auf Grund des Glaubens verboten ist, sehen andernorts heilige Schriften die Diskriminierung von Andersgläubigen aktiv vor. Ich rede von Berufsverboten, Arbeitsverboten, Heiratsverboten, Nutztierhaltungsverboten, Grundeigentumsverboten u.v.m.

Die EMRK hat die Aufgabe, derartige Diskriminierungen zu verhindern. Ich stehe hinter den Wertvorstellungen der EMRK und verlange, dass der Schutz von Minderheiten, insbesondere von Andersgläubigen, von dieser Konvention genauso gewährleistet wird wie andere darin enthaltene Diskriminierungstatbestände.

Die Glaubens- und Gewissensfreiheit auf der ganzen Welt muss im Europarat zu einem primären Thema gemacht werden. Nicht nur im Sinne der verfolgten Christen weltweit.

Ich bedanke mich deshalb für diesen Bericht bei den Verfassern und unterstütze ihn.