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AS (2016) CR 12
Addendum 1

Provisorische Ausgabe

SITZUNGSPERIODE 2016

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(2. Teil)

BERICHT

12. Sitzung

Dienstag, 19. April 2016, 10.00 Uhr

NICHT MÜNDLICH GEHALTENE

REDEBEITRÄGE AUF DEUTSCH

 

Franz Leonhard EßL, Österreich, PPE/DC / EPP/CD

(Freie Debatte)

Die Flüchtlingsfrage ist eine schwierige Frage, weil es weltweit unterschiedlichste Bedingungen und Zugänge zu diesem Thema gibt. Eines sei ganz klar vorangestellt: jemandem, der an Leib und Leben bedroht ist und deshalb flüchtet, dem muss Hilfe gewährt werden. Menschen, die in einer ausweglosen Situation sind, brauchen Hilfe.

Diese Hilfe soll aber auch breit verteilt sein und nicht Einzelne überfordern. Ich meine damit einzelne hilfsbereite Menschen, aber auch einzelne helfende Staaten. Ich sage dies ganz bewusst, weil derzeit neben den unmittelbaren Nachbarländern Syriens einige wenige Länder in Europa die Hauptlast tragen und deshalb gezwungen sind, Regulierungsmaßnahmen zu setzen. Nicht deshalb, weil sie nicht helfen wollen, sondern deshalb weil auch Hilfeleistung geordnet ablaufen muss.

Es ist weder Angst noch Unvermögen, wie mein österreichischer Kollege Schennach gestern meinte, vielmehr hat jedes Land das Recht zu wissen, wie viele Menschen ins Land kommen und jedes Land und jeder Bürger hat auch das Recht zu wissen, wer ins Land kommt, wer das Land wieder verlässt und wer hier bleibt. Es geht sehr wohl um die Sicherheit der eigenen Bürger. Geschlossene Grenzen sind nicht die Lösung, aber unkontrollierte Zuwanderung auch nicht.

Mein Heimatland Österreich wird in den letzten Monaten öfters kritisiert und die gesetzten Maßnahmen als Verletzung der Menschenrechte kritisiert. Das Gegenteil ist der Fall, Österreich hat im Jahr 2015 hunderttausende Flüchtlinge versorgt und über 90.000 dauerhaft untergebracht. Diese Menschen haben auch einen Asylantrag gestellt.

Wenn andere Länder dies im gleichen Maße getan hätten, wären umgerechnet auf die Bevölkerungszahl 2015 zum Beispiel in Frankreich 700.000 Menschen aufgenommen worden, in Italien 650.000, in Polen 410.000, in Spanien 490.000, in Portugal 110.000 und in Großbritannien 670.000. In den 47 Mitgliedsstaaten des Europarates hätten dann 8,7 Millionen Flüchtlinge Aufnahme gefunden. Auf die USA und Kanada würden anteilsmäßig 3,8 Millionen entfallen. Diese beiden Länder aber haben in Summe weniger Flüchtlinge aufgenommen als dies das kleine Österreich getan hat.

Aber das Problem ist nicht nur ein europäisches Problem sondern braucht eine globale Lösung. Daher die Frage, was machen die Großmächte, was macht die UNO, was macht die UNHCR? Der Europarat soll auch darauf aufmerksam machen.

Aber liegt die Schuld wirklich nur im abweisenden Verhalten einiger Länder? Ich sage nein: Flüchtlinge wollen manchmal gar nicht in gewisse Länder, obwohl diese sicher sind. Sie wollen in Länder mit hohen sozialen Standards und besten wirtschaftlichen Aussichten. Dann sind aber gerade diese Länder am Rande des Möglichen und überlegen sich Restriktionen.

Deshalb abschließend: Als Europarat haben wir die Aufgabe, für Menschenrechte einzutreten, Menschenrechtsverletzungen zu bekämpfen, Hilfeleistung für Verfolgte einzufordern, aber auch dafür zu sorgen, dass diese Hilfeleistung gleichmäßig verteilt ist.

Alina ZOTEA, Republik Moldau, ADLE / ALDE

(Freie Debatte)

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

sehr geehrter Herr Generalsekretär,

sehr geehrte Frau stellvertretende Generalsekretärin,

sehr geehrte Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung,

sehr geehrte Damen und Herren!

Ich übernehme die Verantwortung dafür, dass die Republik Moldau dem Weg der europäischen Integration folgt. Diese Tatsache können wir heute dadurch bestätigen, dass wir nach einer relativ kurzen Zeitspanne bestimmte Ziele erreicht haben.

Ende Februar hat die legislative und exekutive Gewalt den Fahrplan der prioritären Reformagenda genehmigt, die eine Reihe von Maßnahmen zur Überwindung der in den Schlussfolgerungen des Rates für Auswärtige Angelegenheiten der EU vom 15. Februar des laufenden Jahres und in den Verhandlungen mit sonstigen Entwicklungspartnern festgelegten Herausforderungen enthält. Rund 82 Aufgaben des Fahrplans sind in März-Juli 2016 zu realisieren, zum 14. April wurden schon 37% der im Fahrplan eingetragenen Aufgaben verwirklicht.

Dank der Mobilisierung von nationalen Kapazitäten auf institutionellem Niveau ist es der neuen Regierung gelungen, schon in den ersten Tagen des Mandats die Tätigkeit der Regierungskommission für Europäische Integration wiederaufzunehmen; einen Kooperationsmechanismus zwischen dem Parlament und der Regierung bezüglich der Synchronisierung der Agenden der legislativen und exekutiven Gewalt im Rahmen der Umsetzung des Assoziierungsabkommens (monatlich werden gemeinsame Versammlungen einberufen) festzulegen; den Koordinierungs- und Kooperationsmechanismus unter den Ministerien zwecks Umsetzung des Assoziierungsabkommens zu verbessern.

Im Prozess der Wiederaufnahme der Verhandlungen mit dem Internationalen Währungsfonds schenkt die Regierung dem Abschluss eines neuen Kooperationsabkommens besondere Aufmerksamkeit, im Rahmen dessen die Delegation der Republik Moldau unter Leitung des Gouverneurs der moldauischen Nationalbank, Herrn Sergiu Cioclea, und des Finanzministers, Herrn Octavian Armaşu, im Zeitraum vom 14. bis zum 17. April des laufenden Jahres in Washington ein Gespräch mit den Vertretern des Internationalen Währungsfonds führen wird, was die Durchführung der geplanten Reformen bestätigt.

Der Fahrplan enthält mehrere prioritäre Handlungen. In dem festgelegten Zeitraum ist es gelungen:

• einen neuen Gouverneur der moldauischen Nationalbank zu ernennen;

• die Haushalts- und Steuerpolitik entsprechend den Empfehlungen der IWF-Mission Ende Februar in erster Lesung anzunehmen;

• die Änderungen zum Gesetz über die Nationalbank und die Nationalkommission für Finanzmärkte zu genehmigen. Diese Änderungen stellen den Institutionen notwendige Instrumente zur Verfügung, um rechtzeitig einzugreifen und effizienter den Bank- und Finanzenmarkt zu überwachen;

• die Betrugsuntersuchung ständig im Visier des Parlaments der Republik Moldau zu halten. Der Verlauf wurde im Rahmen der ersten Sitzung des vor kurzem ernannten ständigen Ausschusses zur Überwachung der Fälle vom größeren sozialen Interesse besprochen;

• das Staatsverwaltungsgesetz abzustimmen. Eine positive Stellungnahme wurde seitens der Venedig-Kommission erhalten, die den neuen Gesetzentwurf als gut, angebracht und notwendig beurteilt hat;

• hinsichtlich der Förderung der Kinderrechte bestimmte Fortschritte in der Umsetzung des genehmigten rechtlichen Rahmens zu erreichen, sowie einen Wettbewerb zur Auswahl eines Ombudsmanns für den Schutz der Kinderrechte zu veranstalten. Am 20. Januar dieses Jahres wurde die Rahmenverordnung zur Organisation und Tätigkeit der Kommission für den Schutz der sich in Schwierigkeit befindenden Kinder genehmigt.

Der Prozess der Reformenumsetzung wird von der Europäischen Union, sowie durch die hochrangige Beratergruppe (EUHLPAM) unterstützt.

Gesondert muss der intensive Dialog mit der Europäischen Union hinsichtlich der Integration der Republik Moldau in den EU-Energiemarkt, einschließlich durch den Ausbau der Verbindungsleitungen, hervorgehoben werden. Rumänien ist in diesem Dialog der Schlüsselpartner der Republik Moldau.

Es gibt positive Anzeichen für die Republik Moldau, solange die Unterstützung der Europäischen Union, der ausländischen Partner, sowie der Bürger als Antriebskraft der europäischen Entwicklung des Landes, die Grundsäulen für das Aufkommen eines modernen und demokratischen Staates darstellen.