AL18CR08

AS (2018) CR 08
Provisorische Ausgabe

SITZUNGSPERIODE 2018

________________

(1. Teil)

BERICHT

8. Sitzung

Donnerstag, 25. Januar 2018, 15.30 Uhr

Frank SCHWABE, Deutschland SOC
(Fragen an Herrn Nils Muižnieks, Kommissar für Menschenrechte des Europarats)

Herr Kommissar!

Meine Zeit reicht nicht aus um mich für Ihre Arbeit zu bedanken, an denen sich Ihre Nachfolger ein Vorbild nehmen können. Sie haben sich natürlich um ein paar Länder besonders gekümmert, die es besonders nötig hatten, wobei am Ende – wie Sie selbst gesagt haben – alle Länder, sich um Menschenrechtsfragen kümmern müssen.

Meine Frage: In Deutschland wird derzeit eine neue Bundesregierung gebildet und man kann daher noch Einfluss nehmen. Sie haben das Thema Familienzusammenführung erwähnt. In Deutschland gibt es derzeit dazu eine Debatte, in der es darum geht, ob man zwischen Flüchtlingen nach Genfer Flüchtlingskonvention und denen, die nur subsidiären Schutz suchen unterscheiden soll. Dabei geht es insbesondere um syrische Flüchtlinge.

Welche Position haben Sie dazu?

Stefan SCHENNACH, Österreich SOC
(Dok. 14450 Teil 1, Dok. 14450 Teil 2, Dok. 14450 Teil 3, Dok. 14450 Teil 4, Dok. 14450 Teil 5)

Dankeschön Herr Präsident!

Dieser von den Vorsitzenden vorgelegte Bericht über den Fortgang von Monitoring, Post-Monitoring und thematischem Monitoring zeigt wie wichtig das Monitoring-Komitee als Herzstück des Europarates ist. Als früherer Vorsitzender möchte ich sagen, dass trotz budgetärer Krise seine Aktivitäten nicht so eingeschränkt werden dürfen, wie manche dies bereits angedacht haben, denn sonst wird das Monitoring zerstört.

Gerade dieser Bericht zeigt uns, wie wichtig Monitoring ist. Diese Berichte sind immer absolut fair, wie dies auch der Berichterstatter gemacht hat. Er unterstreicht, das was uns Sorgen bereitet, aber auch das, was positiv ist. So wird von der neuen Verfassung in Armenien, den letzten Wahlen in Albanien, den Freilassungen von politischen Gefangenen im letzten Jahr in Aserbaidschan und der Justizreform in Montenegro gesprochen.

Wie gesagt werden auch Punkte, die uns große Sorgen bereiten werden genannt: der bereits gestern genannte, absolut „komatische“ Stillstand in Bosnien, die polarisierende Atmosphäre in Albanien, die physische Attacke des Parlaments in Skopje während des Berichtzeitraums, der Mangel an Unabhängigkeit und fehlende Rechtsstaatlichkeit, wie auch aus anderen Berichten zu Aserbaidschan ersichtlich.

Ebenfalls Anlass zur Sorge gibt die Situation der Medien und der Meinungsfreiheit. In manchen Ländern muss der Pluralismus gestützt werden, wie mittlerweile in Moldawien. Im Ausschuss heute mussten wir uns mit Georgien auseinandersetzen. Diese Dinge lassen uns zu dem Schluss kommen, dass keines der unter Monitoring stehenden Länder unmittelbar vor dem Übergang in die Post-Monitoring-Phase steht. Davon sind diese Länder weit entfernt. Aber Kandidaten dafür gibt es und ich denke, dass in den nächsten zwei Jahren ein oder zwei Länder in die Post-Monitoring-Phase kommen werden.

Die Situation in der Türkei, wie auch aus dem Bericht hervorgeht, ist nach wie vor erschreckend und besorgniserregend. Zur Situation in der Ukraine wurde bereits diskutiert.

Wie wichtig es war, dass auch die nicht unter Monitoring stehenden Länder besprochen werden – aufgrund der großen Reform von 2015 – zeigt sich durch das Feedback, das an Estland, Griechenland, Ungarn und Irland ergangen ist. Darüber wurde intensiv diskutiert und das Feedback an Ungarn war wesentlich umfassender aufgrund der mangelnden Rechtsstaatlichkeit.

Als Berichterstatter zu Aserbaidschan muss ich, nicht zuletzt, noch hinzufügen, dass die letzten drei Urteile von Afgan Mukhtarli, Gezal Bayramli und Aziz Orujov große Sorge in uns hervorrufen, da sie rechtsstaatlicher Grundlagen entbehren.

Danke.

Stefan SCHENNACH, Österreich SOC
(Dok. 14461, in seiner Funktion als Vorsitzender des Ausschusses)

Dankeschön Herr Vorsitzender!

Eigentlich wollte ich mehr zum Inhalt dieses Berichtes sagen, aber aufgrund der Debatte möchte ich jetzt zwei prinzipielle Anmerkungen machen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

1. Sevinj FATALIYEVA ist eine junge Frau, aber seit ich sie kenne, arbeitet sie unermüdlich an Kinderrechten. Das muss respektiert werden. Egal ob im Rahmen der One-in-Five Kampagne oder in anderen Bereichen zeichnet dieser Bericht ein generell schreckliches und zum Handeln aufforderndes Bild über Kinder in Konfliktsituationen.

2. Hierbei wende ich mich an die aserbaidschanischen und armenischen Wortbeiträge: Als Kompromiss habe ich im Ausschuss eine Formulierung zum Bergkarabachkonflikt vorgelegt. Erstmals gelang es eine Formulierung zu finden, die von beiden Seiten akzeptiert wurde, für alle tragbar ist und der zugestimmt wurde. Ich verstehe daher nicht, warum wir jetzt in der Debatte wieder zurückfallen.

Wenn Sie heute den Bericht mit einer hoffentlich großen Mehrheit annehmen, dann nehmen Sie hoffentlich auch eine Formulierung zum Bergkarabach an, der von beiden Seiten – Aserbaidschan und Armenien – akzeptiert wird und sich in diesem Bericht findet. Das ist etwas anders, als hier in der Debatte.

Aber in erster Linie werden Sie hier einen alarmierenden Bericht zum Schutz der Kinder in Konfliktzonen annehmen. Nämlich von Kindern, die nicht mehr träumen können und deren Träume Alpträumen weichen, die als Kindersoldaten, sexuell und physisch missbraucht, ausgebeutet und als Organbanken genutzt werden. Dann entsteht eine Sozialisierung, die nur aus Angst, Furcht, Gewalt, Terror und Verlustängsten besteht. Diesen Kindern wird das Leben gestohlen, wenn sie das Kindesalter überhaupt überleben.

Außer den Amendments des eigenen Ausschusses gibt es sonst keine und ich lade Sie hier eingehend ein, diesem dramatischen Bericht von Frau Sevinj FATALIYEVA heute eine einstimmige Zustimmung zu geben.

Danke.