AL18CR13

AS (2018) CR 13
Provisorische Ausgabe

SITZUNGSPERIODE 2018

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(2. Teil)

BERICHT

13. Sitzung

Dienstag, 24. April 2018, 15.30 Uhr

Frank SCHWABE, Deutschland, SOC
(Dok. 14521)

Herr Präsident!

Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Ich möchte zunächst erst einmal Herrn John Prescott für diesen hervorragenden Bericht danken. Wir kennen uns schon lange – ich glaube mindestens zehn Jahre – aus unterschiedlichen Klimaverhandlungen und -veranstaltungen. Deswegen ist es gut, dass wir uns hier wiedersehen und dem Europarat entsprechend einen solchen Bericht vorlegen können.

Was hat Klimaschutz eigentlich mit Menschenrechten zu tun? Es wurde hier mehrfach betont, dass der Klimawandel vorwiegend durch diejenigen verursacht wird, die reich sind und denen es gut geht und diese am Ende an Orten leben, die vom Klimawandel weniger betroffen sind. Die Leidtragenden des Klimawandels sind am Ende die Armen und die Verletzlichsten.

Wenn man sich das an einem Beispiel klarmachen will, kann man das an dem gerade erwähnten Land Bangladesch tun, wo 35 Millionen Menschen unterhalb 1 m über dem Meeresspiegel leben und man kann sich in etwa vorstellen, was das für die Menschen in Zukunft bedeutet.

Wir stehen vor gravierenden Veränderungen. Wir werden unsere Gesellschaften umbauen müssen, ob wir das wollen oder nicht, in Richtung CO2-Neutralität, aber das ist ein schwieriges Unterfangen. Es ist auch schwierig, es manchmal in nationale Politik umzusetzen. Dabei spreche ich aus eigener Erfahrung, denn auch Deutschland reißt die selbst gesteckten Klimaziele – wir könnten deutlich weiter sein.

Ich möchte auch ein wenig Lob aussprechen und ein wenig Hoffnung machen, denn es gibt auch Länder mit – wenn auch zarten, aber dort unverhofften – Entwicklungen. Ich kritisierte in anderen Zusammenhängen häufiger das Land Aserbaidschan, aber als ich jetzt zur Wahlbeobachtung dort war, habe ich gesehen, dass es in diesem Öl- und Gas-Land mittlerweile Windräder und Solaranlagen gibt.

Scheinbar gibt es doch Unternehmen, die sich durchaus in eine solche Richtung entwickeln.

Ich komme noch einmal auf das Thema Klimaschutz und Menschenrechte zurück. Der Vorteil des Pariser Abkommens war nicht nur, dass wir ein Abkommen von vielen Staaten der Welt haben, sondern wir haben zum ersten Mal das Thema Menschenrechte in der Präambel des Pariser Klimaschutzabkommens fest verankert. Wir haben es mittlerweile geschafft, dass die Klimaverhandlungen sich mit Menschenrechtsfragen beschäftigen und der UN-Menschenrechtsrat sich seinerseits mit Klimaschutzfragen auseinandersetzt.

Es gibt einen Bericht des Hohen Kommissars für Menschenrechte über die Effekte des Klimawandels auf die volle Gewährleistung der Menschenrechte. Es gibt darüber hinaus diverse Initiativen, zum Beispiel das Geneva Pledge von 2015, in dem sich Gruppen von Staaten, darunter auch Deutschland, zusammengetan haben, um sich den Themen Klimaschutz und Menschenrechte zu öffnen.

Das Thema Menschenrechte ist eben einmal ein Thema für den Klimaschutz, denn viele Klimaschutz-maßnahmen sind gut gemeint, führen aber manchmal im Bereich der Menschenrechte zu den falschen Effekten. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn internationale Instrumente beschlossen werden, die am Ende dazu führen, dass indigene Bevölkerungsgruppen unter Druck geraten.

Deswegen ist das Thema Klimaschutz und Menschenrechte ein wichtiges und starkes Thema und wir sollten es in den nächsten Jahren noch stärker machen.
Vielen Dank.

Susanne EBERLE-STRUB, Liechtenstein, ALDE/ADLE
(Dok. 14521)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!

Die Auswirkungen der Klimaerwärmung auf Natur und Mensch werden seit den 1970er Jahren wissenschaftlich untersucht. Es ist höchstwahrscheinlich, dass der menschliche Einfluss die Hauptursache für die beobachtete Erwärmung der letzten 50 Jahre ist.

Neben dem Anstieg des Meeresspiegels werden extremere Wetterphänomene, mehr Dürren und Überflutungen prognostiziert, wie auch ein höherer Bedarf an Not- und Wiederaufbauhilfe, eine steigende Bedrohung der Sicherheit und zunehmende Migrationsströme.

Auch in Liechtenstein sind die Auswirkungen der Klimaerwärmung zu spüren: Die Temperaturen sind in den letzten 150 Jahren bereits um 1.9 Grad Celsius angestiegen und die Anzahl der Sommertage haben sich seit 1971 von 40 auf 50 Tage erhöht. Schneemangel bereitet den auf 1.200 – 1.600 Metern Höhe gelegenen Wintersportorten langfristig große Probleme.

Zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens werden folgende nationale Gesetzte in Liechtenstein angepasst:

Bis 2030 will Liechtenstein die Treibhausgasemissionen um 40% im Vergleich zum Referenzjahr 1990 senken. Mindestens 30% dieser selbst gesetzten Vorgabe möchte die Regierung mit inländischen Maßnahmen erreichen. Die größten Einsparungen werden über rückläufige CO2 Emissionen erzielt. Dies wird zum Großteil durch energetische Renovierung von Gebäuden und Förderung von Wärmepumpen erreicht. Liechtenstein subventioniert die energetische Renovation alter Gebäude, ebenso wie Sonnenkollektoren und Fotovoltaik-Systeme und wer erneuerbare Energie ins Stromnetz einspeist erhält eine feste Einspeisevergütung.

Im Bereich Verkehr wurden die CO2-Abgaben pro Tonne CO2 erhöht. Weiter wird für Elektro- und Hybridautos, solche mit Biotreibstoff oder Solarantrieb keine Fahrzeugsteuer erhoben.

Wie bereits erwähnt sollen die Emissionen im Inland um mindestens 30% reduziert werden. Die weitere Reduktion von bis zu 10% soll durch Maßnahmen im Ausland (internationale Marktmechanismen bzw. Emissionszertifikatekauf) erreicht werden.

Es werden ausschließlich solche Zertifikate erworben, die von der UN geprüft werden und nach Möglichkeit mit dem Label „Gold Standard“ ausgezeichnet sind, z.B. wurden zwei Biogasanlagen in Thailand, ein wasser- und zwei Biomassenkraftwerke in Indien unterstützt.

Liechtenstein hat das Pariser Klimaabkommen am 20. September 2017 ratifiziert und wird alles daransetzen, die gesteckten Reduktionsziele zu erreichen.

Vielen Dank.